Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.3.1 Mitgliedergeschäft

Rz. 33 Die Beträge, die für die Rückvergütungen verwendet werden, müssen im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sein (Gewinne aus Nichtmitgliedergeschäften sind nicht rückvergütungsfähig). Der Begriff des Mitgliedergeschäfts ist im Gesetz nicht definiert. Mitgliedergeschäfte sind nach der Rechtsprechung die Zweckgeschäfte (die der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstan...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.2 Arbeitnehmer

Rz. 31 Weitergehend folgert die Rechtsprechung[1] aus § 22 Abs. 1 Satz 2 KStG (Rz. 37ff.), dass Gewinne aus dem Mitgliedergeschäft nur dann rückvergütungsfähig sind, wenn das Mitgliedergeschäft ein unternehmerisches Leistungsverhältnis darstellt. Das ist nur dann der Fall, wenn die Beziehung, auf der das Mitgliedergeschäft beruht, zwischen zwei selbstständigen Personen beste...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.3 Rückwirkende Erfassung von stillen Reserven bei wesentlichen Beteiligungen gem. § 17 EStG

Erhebliche Rechtsunsicherheit und unwägbare Risiken haben sich infolge der Änderung des § 17 EStG (steuerliche Erfassung von stillen Reserven bei wesentlichen Beteiligungen) ergeben. Dies wurde insbesondere durch eine Gesetzesänderung, die rückwirkend ab VZ 1999 galt, bewirkt, wonach der Veräußerer statt bisher 25 % bereits mit einer 10 %igen unmittelbaren oder mittelbaren B...mehr

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Steuerhinterziehung bei Bea... / Zusammenfassung

Überblick Die Einkommensteuer-Vorauszahlungsschuld entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet werden, mit Begründung der Steuerpflicht. Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sic...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Durchsuchungen bei Banken stellen eigentlich ein normales Tagesgeschäft für die Steuerfahndung dar. Es galt immer schon die allgemeine Regel, dass das Bankgeheimnis im Steuerstrafverfahren keine Geltung mehr hat, weil dann die Kreditinstitute zur Auskunft verpflichtet sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Auskunftspflicht der Kreditinstitute ergibt sich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.3 Übrige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 47 Bei den übrigen Genossenschaften erfolgt die Berechnung im Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz (Rz. 48ff.). Rz. 48 Bei Beförderungsgesellschaften erfolgt die Aufteilung im Verhältnis der von den Mitgliedern bezogenen Entgelte für Beförderungsleistungen zu den Gesamtentgelten für Beförderungsleistungen. Bei Nutzungsgenossenschaften erfolgt die Aufteilung ...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.2 Steuerpflichtiger muss als steuerlich unzuverlässig gelten

Der Arrestgrund beinhaltet die Befürchtung, dass die Vollstreckung der später rechtskräftig festgesetzten Steuerforderung ohne die Anordnung des Arrests vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[1] Ein Sicherstellungsbedürfnis (Arrestgrund) liegt z. B. bei folgenden Fall-Konstellationen vor: Verbringen von Vermögen ins Ausland, Vernichten von Geschäftsbüchern, Führen eines Betri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.1 Berechnungsschema: Einkommen als Ausgangsgröße

Rz. 37 Zur Feststellung des Mitgliedergeschäfts der Höhe nach ist das Einkommen der Genossenschaft (Rz. 39ff.) als Ausgangspunkt um den Gewinn aus Nebengeschäften (Rz. 34ff.) zu mindern und um die gewährten Rückvergütungen und einen etwaigen Verlustabzug (Rz. 39) zu erhöhen, bevor es in einer pauschalierenden Verhältnisrechnung aufzuteilen ist. Hierfür unterscheidet § 22 Abs...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Grunderwerbsteuergesetz

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz entsteht die Steuer in der Regel nach § 1 Nr. 1 i. V. m. 14 GrEStG mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages, z. B. Kaufvertrag, der einen Anspruch auf Übereignung des Eigentums begründet. Nicht entscheidend ist zunächst, ob es zu einer Übereignung des Grundvermögens kommt; maßgebend für die Besteuerung ist allein die Begründung der s...mehr

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Steuerhinterziehung bei Bea... / 2 Fallkonstellationen

Praxis-Beispiel Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung aufgrund falscher Annahme Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für X für das Jahr 2017 auf der Basis der vorliegenden Einkommensteuererklärung 2015, in der ein Gewinn von 125.000 EUR ausgewiesen war, auf 11.000 EUR vierteljährlich fest. Anfang 2017 gab X anlässlich eines Termins bei seinem Steuerbera...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 3 "Conto pro Diverse" als Ausgangspunkt der Ermittlungen

Der Ansatzpunkt der Suche nach dem im Ausland liegenden Guthaben war ursprünglich die normale Betriebsprüfung. Dort müssen zwar keine Kundenkonten offengelegt werden, aber die Betriebskonten, auf die die Steuerfahndung direkt Zugriff hat, eröffnen ihnen mehrere Wege. Auf dem "Conto pro Diverse" (CpD) und den anderen betrieblichen Konten sind die Kunden und ihre Konten nicht ...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 10 Besonderheiten bei Verfahren gegen Beamte und sonstige Mitarbeiter von Finanzbehörden

Bei den flächendeckenden Bankdurchsuchungen sind auch insbesondere auf der Ebene der Kapitalanleger Beamte in das Visier der Steuerfahndung gekommen. Hier ist vor allem zu beachten, dass die Verwaltung eine zulässige Durchbrechung des Steuergeheimnisses annimmt und zwar in den folgenden Fällen: Bei Steuerstraftaten einschließlich solcher, in denen durch Selbstanzeige nach § 3...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 3 Rechtsprechung

Rz. 12 BSG, Urteil v. 30.10.1964, 2 RU 114/62. BSG, Urteil v. 31.10.1978, 2 RU 87/76. BSG, Urteil v. 27.3.1990, 2 RU 43/89. Bay LSG, Urteil v. 20.3.2012, L 3 U 92/11. BSG, Urteil v. 6.8.1986, 5a RKnU 4/85.mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 3 Rechtsprechung

Rz. 13 BSG, Urteil v. 21.3.1974, 8 RU 59/73. LSG Hessen, Urteil v. 12.2.1969, L 3 U 1279/68. BSG, Urteil v. 21.3.1974, 8/2 RU 55/72. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.7.2016, L 3 U 175/16. BSG, Urteil v. 16.3.2010, B 2 U 2/09 R. BSG, Urteil v. 19.12.2013, B 2 U 1/13 R. BSG, Urteil v. 5.2.2008, B 2 U 6/07 R.mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 18 BSG, Urteil v. 27.8.1969, 2 RU 195/66. BSG, Urteil v. 31.1.1989, 2 RU 63/87. BSG, Urteil v. 23.6.1977, 8 RU 88/76. BSG, Urteil v. 26.7.1973, 8/2 RU 10/70. BSG, Urteil v. 6.12.2007, B 14/7b AS 20/07 R.mehr

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Jung, SGB VII § 77 Wiederau... / 3 Rechtsprechung

Rz. 10 BSG, Urteil v. 29.11.1973, 8/7 RU 62/71. BSG, Urteil v. 8.9.1977, 2 RU 45/77. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 7.7.1987, L 5 U 30/87.mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 14 BSG, Urteil v. 22.6.1976, 8 RU 6/76. BSG, Urteil v. 26.7.1973, 8/2 RU 243/72. BSG, Urteil v. 13.6.1989, 2 RU 49/88. BSG, Urteil v. 27.10.2009, B 2 U 30/08 R.mehr

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Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 3 Rechtsprechung

Rz. 10 BSG, Urteil v. 26.6.1969, 12 RJ 70/68. BSG, Urteil v. 30.10.1969, 5 RKn 70/68. BSG, Urteil v. 29.5.1968, 4 RJ 465/67. BSG, Beschluss des Großen Senats v. 21.7.1977, GS 1/76, GS 2/76.mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 3 Rechtsprechung

Rz. 8 Hess. LSG, Urteil v. 22.11.2016, L 3 U 231/12. BSG, Urteil v. 20.3.2018, B 2 U 11/17 R.mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Benz, Die Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Betriebs-Berater 1987 S. 609. ders., Entstehung, Verschlimmerung eines Versicherungsfalls und Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Wege zur Sozialversicherung 2000 S. 178. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, ...mehr

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Jung, SGB VII § 76 Abfindun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Dahm, Das Abfindungsrecht nach dem SGB VII, Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung, 1997 S. 332. Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Berlin. Wiesner, Das Ermessen bei der Abfindung kleiner Dauerrenten, Die BG 1985 S. 327. Wolber, Rechtsfragen zu Rentenabfindungen in der Unfallversicherung, Die Sozialversicherung 1984 S. 16. ders., Die Abfindung mehr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 414 Der Gesetzgeber hatte vor allem das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe als anfällig für einen Rechtsmissbrauch angesehen, weil die Kostenfreiheit Antragsteller dazu verleiten könnte, mithilfe immer wiederkehrenden Anträgen den Eintritt der Verjährung ad infinitum zu verschieben; daher ordnet das Gesetz in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB an, dass nur die erstmal...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Rechtsprüfung

Rz. 51 Kardinalpflicht des Anwalts ist es, den maßgeblichen Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen und zu beurteilen. Denn Rechtsprüfung und Rechtsberatung sind ureigene Aufgaben eines jeden Rechtsanwalts. Dies erfordert zwingend die Kenntnis der einschlägigen – höchstrichterlichen – Rechtsprechung und aller berührten Rechtsnormen. Rz. 52 Zu den berührten Rec...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Mahnverfahren und Verfahrensmissbrauch

Rz. 360 Klare Vorgaben, welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Mahnbescheidsantrags zu stellen sind, lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen. Insofern vertritt der BGH, dass zur notwendigen Individualisierung die Benennung einzelner Pflichtverletzungen in dem Mahnbescheidsantrag nicht erforderlich ist. Es muss jedoch die Zusammensetzung der Forderung erkennbar sein, s...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats

Rz. 20 Was Zustandekommen und Beendigung des Anwaltsvertrags und die Abgrenzung zu bloßen Gefälligkeiten angeht, so kann auf die allgemeinen Grundsätze verwiesen werden. Die Besonderheit ist aber, dass sich jenseits dieser zeitlichen Grenzen Gegenstand und Inhalt des Anwaltsvertrages kaum richtig bestimmen lassen und den Anwalt nach Ansicht der Rechtsprechung nicht nur im St...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Rechts- und Rechtsprechungskenntnisse

Rz. 25 Das Arbeitsrecht erfordert aufgrund dieser Vielgestaltigkeit umfassende Kenntnisse der einschlägigen Normen und Rechtsprechung. Rechtsprüfung und Rechtsberatung setzen zwingend die Kenntnis der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtsnormen voraus, zu denen auch die auf der Grundlage von Bundesgesetzen erlassenen Rechtsverordnungen oder im deuts...mehr

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§ 1 Einleitung / A. Allgemeine Haftungsgrundlagen

Rz. 1 Die Darstellung einzelner Haftungsrisiken im zweiten Abschnitt dieses Buches erscheint verständlicher, wenn man sich den allgemeinen Haftungsrahmen für die Berufsausübung von Anwälten vor Augen führt. Denn in einzelnen Fällen ist die von der Rechtsprechung praktizierte Annahme anwaltlicher Pflichten gerade vor dem Hintergrund eines erst kürzlich abgeschlossenen Studium...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / dd) Beginn der Nachlauffrist des § 204 Abs. 2 BGB vor Kenntniserlangung vom Verfahrensende

Rz. 403 Zu nennen ist des Weiteren die Entscheidung des BGH vom 28.10.2015, mit der er abweichend von der bisherigen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Beginn der 6-monatigen Nachlauffrist nach § 204 Abs. 2 BGB nicht den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einstellungsverfügung an den Gläubiger, sondern den der Veranlassung der Bekanntgabe des Güteverfahrens als ...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG – v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und lehnt sich im Wesentlichen an das bis dahin geltende Recht an (§§ 580, 581 RVO). Im Wesentlichen kann daher auf die frühere Rechtsprechung und Literatur zurückgegriffen werden. Rz. 2 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Mindestdauer d...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Haftungsbeschränkungsvereinbarungen

Rz. 9 Ein weiterer Gesichtspunkt des Krisenmanagements vor dem Schadenfall, der zu bedenken ist, sollte der Abschluss einer Haftungsbeschränkungsvereinbarung sein. Denn nicht immer lässt sich eine Haftungsbeschränkung durch Rechtsformwahl so schnell realisieren, dass ein bestimmtes Mandat angenommen und abgearbeitet werden kann. Rz. 10 Und auch Partnerschaft oder GmbH, um nur...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Materielle Anforderungen für eine korrekte Streitverkündung

Rz. 445 Die Forderung nach Einhaltung der Formalien ist aber auch deshalb veranlasst, weil nach der schon zu § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F. ergangenen Rechtsprechung des BGH – und insoweit liegt jedenfalls nach bisherigen Verständnis zu den Hemmungstatbeständen des § 204 Abs. 1 BGB eine Ausnahme vor[391] – nur eine “materiell‘ zulässige und den Anforderungen der §§ 72, 73 ZPO g...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Scheinsozietät und Scheinsozienhaftung

Rz. 148 Beispiel Rechtsanwalt A ist mit F befreundet, dessen Vater V eine Kanzlei als Einzelanwalt betreibt. Da Rechtsanwalt A nach dem erst kürzlich bestandenen Assessorexamen noch keine Erfahrung im Betrieb einer eigenen Kanzlei hat, kommt er auf Vermittlung des F mit Rechtsanwalt V überein, dass er ein Büro in dessen Kanzleiräumen beziehen kann. Zwar möchte Rechtsanwalt V...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten

Rz. 130 Bei Verhandlungen über Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten sollten Anwälte stets die Bestimmungen der §§ 157 ff. SGB III im Auge behalten und ihre Mandanten über die in diesen Vorschriften enthaltenen Rechtsfolgen aufklären. Namentlich sind dies u.a.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / K. Mediation

Rz. 609 Die Mediation gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts (§ 18 BORA) und hat ihren festen Platz in der modernen Streitbeilegungspraxis gefunden. Rz. 610 Die Rolle des Anwalts, der eine der Parteien einer Mediation (oder eines sonstigen Streitbeilegungsverfahrens) vertritt, ist ambivalent: Einerseits soll er den Einigungswillen seiner Mandantschaft fördern, statt sich ihm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / e) Streitverkündung

Rz. 435 Durch Gerichte übersehene, fehl- oder unbearbeitet gebliebene Schriftsätze sind auch bei der Verjährungshemmung durch Streitverkündung gefahrenträchtig. Hinzu kommt, dass seit jeher von der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, dass nur eine zulässige Streitverkündung die Verjährung hemmen kann. aa) Inhalt und Übermittlung der Streitverkündungsschrift Rz. 436 Für ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Miet- und pachtrechtliche Fristen

Rz. 547 Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB durch eine unverzügliche Mängelanzeige dem Vermieter kundzutun, um die Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB (Schadensersatzanspruch des Vermieters oder Rechtsverlust) zu verhindern. Rz. 548 Als besonders haftungsträchtig hat sich in der Praxis die Vorschrift des § 548 BGB, die über § 581 Abs. ...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Anspruchsgrundlagen

Rz. 2 Die Haftung des Rechtsanwalts ist – abgesehen von der Pflicht zur unverzüglichen Mandatsablehnung in § 44 BRAO – nicht gesondert geregelt worden. Regelmäßig werden Regressansprüche auf die Bestimmungen der §§ 241, 280 und 311a BGB gestützt. Diese früher entsprechend aus den Instituten der p.V.V. und c.i.c. abgeleiteten Anspruchsgrundlagen führen zu einem insbesondere v...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Klageverfahren

Rz. 359 Jedenfalls derzeit noch kann das Klageverfahren als sicherstes Mittel der Verjährungshemmung angesehen werden, weil sich in den vergangenen Jahren zunehmend Relativierungstendenzen in der Rechtsprechung durchgesetzt haben, wonach formale Unzulänglichkeiten von Rechtsverfolgungsmaßnahmen dazu führen, dass man ihnen die Wirkungen des § 204 BGB nicht zubilligt.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / cc) Empfehlungen

Rz. 458 Aufgrund fehlender Konturen der Ansicht, dass es zur Eindämmung von Missbrauchsgefahren erforderlich sei, über objektive Korrekturen des § 72 ZPO eine verjährungshemmende Wirkung nur dort anzunehmen, wo eine berichtigte oder verständliche Vorgreiflichkeit aus Sicht des Streitverkünders angenommen werden kann,[399] haften der Streitverkündung auch insoweit verjährungs...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Sog. Verbots- und Zustimmungsfristen

Rz. 95 Weitere regressträchtige Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass für besondere Gruppen von Arbeitnehmern besondere Kündigungsvoraussetzungen normiert oder auch Verbote einer Kündigung geregelt sind. Rz. 96 Bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer muss die korrekte Beteiligung des Integrationsamtes beachtet werden. § 174 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Rz. 69 Ausschlussfristen können grds. auch in Formulararbeitsverträgen vereinbart werden.[56] Seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 1.1.2002 unterliegen Ausschlussfristen in vorformulierten Arbeitsverträgen einer Inhaltskontrolle nach den Maßstäben des AGB-Rechts.[57] Bei der Regelung von Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag werden diese Vertragsinhalt, wenn sie kein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Güteverfahren

Rz. 382 Das Güteverfahren birgt im Lichte aktueller Rechtsprechung eine Vielzahl von Gefahren, die es in haftungsrechtlicher Hinsicht kaum empfehlenswert erscheinen lassen, darauf zurückzugreifen, auch wenn die damit verbundene Zielsetzung, nämlich die konsensuale Konfliktbeilegung zu begrüßen ist. aa) "Statthaftigkeit" des Güteverfahrens Rz. 383 Die Gerichte beherzigen bei de...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 680 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, innerhalb der Grenzen des Mandats die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen. Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Formerfordernisse

Rz. 115 Es gibt eine Unzahl von Formerfordernissen, deren Nichtbeachtung nachteilige Folgen haben können. Rz. 116 Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Befristungsabrede, die dem gesetzlich normierten Schriftformerfordernis nicht genügt, ist gem. § 125 S. 1 BGB nichtig mit der Folge, dass der Arbeitsvert...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemein

Rz. 264 Familienrechtliche Mandate sind in der Regel etwas Besonderes. Sie sind oft von Natur aus hoch komplex. Diese Komplexität wird noch gesteigert durch eine sich immer mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung. Tiefe Einschnitte in das Leben der Mandanten bis hin zu Existenzängsten führen zu hohen Ansprüchen der Mandanten an ihre Anwälte. Rz. 265 Es bedarf bei der Übernahm...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Überblick über die Pflichten für eine ordnungsgemäße Berufsausübung

Rz. 42 Größere Bedeutung für Fragen der Berufshaftung von Anwälten als die Vorschriften zu den allgemeinen Berufspflichten hat § 11 BORA. Danach ist der Rechtsanwalt verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Der Mandant ist insbesondere ü...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.8 Vorschaden

Rz. 24 Bestimmte Körperschäden wirken sich im Allgemeinen bei allen Versicherten gleich aus und werden folglich auch mit dem gleichen MdE-(Erfahrungs-)Wert bemessen. So hat z. B. der Verlust eines Auges grundsätzlich eine MdE von 25 % zur Folge. Dies trifft aber nicht zu, wenn die individuelle Erwerbsfähigkeit des Versicherten bereits vor dem Versicherungsfall durch einen Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.10 Besondere berufliche Betroffenheit

Rz. 29 Bei der Bemessung der MdE sind Nachteile zu berücksichtigen, die der Verletzte dadurch erleidet, dass er bestimmte, von ihm erworbene besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen infolge des Unfalls nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen kann, soweit sie nicht durch sonstige Fähigkeiten ausgeglichen werden, deren Nutzung ihm zugemutet werden kann. D...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemeines Verjährungsrecht nach den §§ 195 ff. BGB

Rz. 344 Im Grunde scheint nach der Schuldrechtsreform alles ganz einfach zu sein. Alle Ansprüche verjähren in drei Jahren, bis auf einige wenige Ausnahmen, die im Gesetz hinreichend kenntlich gemacht sind. Rz. 345 Darauf deutet der – für juristische Verhältnisse ausgesprochen kurze – Regelungssatz "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre" in § 195 BGB hin. Dieses ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 783 Die steuerliche Beratung eines Mandanten kann auch ohne den steuerlichen Fachanwaltstitel übernommen werden gem. § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Nach § 3 Nr. 1 StBerG ist auch Rechtsanwälten die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt. Die Normen des Steuerre...mehr