Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Vorwort

Vorwort zu: Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat - Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 3. Aufl. 2019 Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten im Alter von 20 bis 64 Jahren nimmt ständig zu. Seit dem Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2007 ist sie um rund 1,4 Mio. auf 10,6 Mio. im Jahre 2017 gestiegen, Tendenz weiter steigend. Die gesamte Teilzeitquote lag 2017 be...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 25 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / 2. Beteiligung des Arbeitgebers, gerichtliche Durchsetzung

Rz. 49 Der Arbeitgeber hat den Teilzeitwünschen des Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, § 3 Abs. 4 S. 2 PflegeZG. Abgesehen davon, dass im Rahmen der Interessenabwägung nicht auf die Belange eines Elternteils, sondern auf das Interesse des Beschäftigten an der Pflege seines Angehörigen abzustellen ist, kann für das Ve...mehr

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§ 3 Entlohnung / IV. Folgen sachlich nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlung

Rz. 28 Ist eine Regelung ohne sachlichen Grund diskriminierend, so ist diese Regelung nach § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG i.V.m. § 134 BGB nichtig. Denn § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG stellt ein Verbotsgesetz dar. Rz. 29 Konsequenz der Nichtigkeit einer entsprechenden Regelung im Vergütungsbereich ist regelmäßig das Eintreten des § 612 Abs. 1 BGB . Der Arbeitnehmer hat nunmehr einen Anspruch au...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 2. Allgemeines zur Entgeltobergrenze

Rz. 11 Eine geringfügige Beschäftigung in der Ausprägung der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450 EUR je Monat nicht übersteigt, § 8 Abs. 1 Ziffer 1 SGB IV. Ob dies der Fall ist, kann schwieriger zu entscheiden sein als auf den ersten Blick ersichtlich, zumal das Gesetz teils ...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / E. Rechtsweg und Prozessuales

Rz. 36 Für Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die den Anspruch auf Teilzeit nach § 11 TVöD/TV-L geltend machen wollen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten er­öffnet. Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Hinsichtlich der anspruchsbegründenden Tatsachen liegt die Vortrags- und Beweislast beim antragstellenden Beschäftig...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / a) Formelle Voraussetzungen

Rz. 276 Die Veränderung der Verteilung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 5 S. 4 TzBfG setzt eine Ankündigung des Arbeitgebers voraus. Diese Ankündigung ist an keine Form gebunden. Obwohl der Wortlaut diesbezüglich nicht eindeutig ist, ist zu verlangen, dass die Erklärung dem Arbeitnehmer zugeht. Rz. 277 Die Erklärung muss dem Arbeitgeber innerhalb von einem Monat vor der durch de...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / B. Rechtsfolgen von Diskriminierung

Rz. 12 Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot ist, dass eine widersprechende Regelung nach § 134 BGB (teil-)nichtig und damit unbeachtlich ist. Im Falle der (Teil-)Nichtigkeit diskriminierender Bestimmungen gelten die §§ 306 Abs. 1, 2, § 139 BGB. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, denn der Arbeitnehmer verlangt keinen verschuldensabhängigen Sc...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / VI. Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung

Rz. 42 Die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung bestimmt sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, dessen Regelungsmöglichkeiten durch § 622 BGB nach unten begrenzt werden. Rz. 43 Nach § 622 BGB ist auch bei Teilzeitbeschäftigten eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre,...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 2. Frühester und spätester Zeitpunkt, Frist der Ablehnung

Rz. 145 Besonders zu beachten ist, dass die Ablehnung frühestens dann erfolgen darf, wenn nicht mehr mit dem Arbeitnehmer über die Verringerung verhandelt werden soll. Denn nach der Rechtsprechung sind so genannte Vorratsablehnungen unwirksam. Erklärt der Arbeitgeber also eine Ablehnung des Teilzeitverlangens, gleichwohl er noch mit dem Arbeitnehmer in Verhandlungen steht, z...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / V. Anrufungsauskunft

Rz. 90 Möchte der Arbeitgeber im Voraus klären, wie bestimmte Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, so steht ihm das Mittel der Anrufungsauskunft zur Verfügung. Nach § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Eine Lohnsteuerausr...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / III. Höhe des fortzuzahlenden Entgelts

Rz. 34 Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bemisst sich nach dem Entgelt, das dem Arbeitnehmer für seine regelmäßige Arbeitszeit zusteht. § 4 Abs. 1 EntgFG legt der Entgeltfortzahlung dabei ein modifiziertes Lohnausfallprinzip zugrunde. Maßgeblich ist daher die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist ...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / II. Notwendigkeit kürzerer Arbeitszeit

Rz. 8 Ist der Kreis der Anspruchsberechtigten ohnehin schon denkbar eng, so besteht der Teilzeitanspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX zudem nur dann, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Art oder der Schwere der Behinderung notwendig ist. Wann diese Notwendigkeit gegeben ist, erläutert das Gesetz nicht. Auch in Rechtsprechung und Literatur hat sich dazu keine einheitliche Defi...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Voraussetzungen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Rz. 7 Der Arbeitnehmer hat nach dem Entgeltausfallprinzip (§ 2 Abs. 1 EntgFG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das Entgelt muss nur für diejenigen Feiertage weitergezahlt werden, an denen die Arbeit aufgrund des Feiertages ausfällt. Fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem der Teilzeitbeschäftigte nicht arbeitet, so entsteht kein Arbeitsausfall und folglich auch kein Entgelt...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 29 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 30 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5 – 7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dah...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / II. Wartezeit

Rz. 32 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach § 3 Abs. 3 EntgFG erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Die Wartezeit knüpft lediglich an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an. Nicht entscheidend ist dagegen, wie viel der Arbeitnehmer innerhalb dieser vier Wochen tatsächlich gearbeitet hat. Rz. 33 Hinweis Eine Umgehung ...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 7. Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber oder mit verbundenen Unternehmen

Rz. 40 § 8 Abs. 2 SGV IV ist auf mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber nicht anwendbar. Insoweit bedarf es keiner Zusammenrechnung und kann auch nicht eine von mehreren Beschäftigungen dem Privileg der Geringfügigkeit unterliegen, weil nach der ständigen Rechtsprechung des BSG alle Beschäftigungen, die ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ausübt,...mehr

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / 3. Verlängerung der Pflegezeit

Rz. 27 Wurde die Pflegezeit/Pflegeteilzeit zunächst für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate in Anspruch genommen, so ist die Verlängerung nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt – und auch dann nur bis zur Höchstdauer von sechs Monaten, § 4 Abs. 1 S. 2 PflegeZG. Rz. 28 In seiner Entscheidung über die Zustimmung dürfte der Arbeitgeber frei, also insbesondere nicht an d...mehr

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§ 20 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Schwellenwert, § 8 Abs. 7 TzBfG

Rz. 8 Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit existiert nach § 8 Abs. 7 TzBfG nur dann, wenn der Arbeitgeber ungeachtet der Anzahl der Personen in Berufsausbildung i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Rz. 9 Der gesetzliche Bezug auf den Arbeitgeber impliziert einen Unternehmensbezug des Schwellenwertes.[12] Daher ist nicht auf die Größe des Betriebes abzustellen...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / IV. Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 26 Die Kündigung kann zu jeder Zeit und an jedem Ort erfolgen. Die Kündigung kann somit auch an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag oder auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers erklärt werden.[40] Rz. 27 Die Unzulässigkeit der Kündigung kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Kündigung zur Unzeit erfolgt. Allerdings hat das BAG hierfür sehr enge...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / 3. Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 59 Der Arbeitgeber muss den Teilzeitbeschäftigten bei der Stellenbesetzung nicht bevorzugen, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, § 9 S. 1 Nr. 3 TzBfG n.F. Rz. 60 Haben also zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung ihrer Arbeitszeit und sind beide für denselben freien Arbeitsplatz geeignet, kann der ...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 2. Angabe der Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 65 Nach § 8 Abs. 2 S. 2 TzBfG soll der Arbeitnehmer bei der Geltendmachung auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Bereits die Formulierung zeigt, dass diese Angabe keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Teilzeitverlangens ist.[71] Der Arbeitnehmer, der einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG stellt, hat ein Wahlrecht, ob er ausschließli...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 2. Anforderungen an den Verfügungsgrund

Rz. 246 Typischer Gegenstand der vorgeblichen Eilbedürftigkeit ist die Notwendigkeit der Kinderbetreuung. Auch diesbezüglich gibt es mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung. Rz. 247 Grundsätzlich soll die Notwendigkeit der Kinderbetreuung ein wesentlicher Grund sein, der auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigt. Während in einigen Fällen offenbar der bloße ...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Arbeit auf Abruf

Rz. 45 Auch die im Rahmen einer Arbeit auf Abruf beschäftigten (Teilzeit-)Arbeitnehmer ­haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Berechnung der Ent­geltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 12 Abs. 4 TzBfG. Hierzu ist die ­maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne von § 4 Abs. 1 des EntgFG die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Mon...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / IV. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 68 Der Arbeitgeber ist, abgesehen vom Fall des § 40 Abs. 3 EStG, nicht Schuldner der Lohnsteuer, § 38 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Rz. 69 Für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber aber als Haftender in Anspruch genommen werden.[43] Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er ...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen rund um ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Fokus

Kommentar Die OFD Karlsruhe legt dar, wie Leistungen im Zusammenhang mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen umsatzsteuerlich zu beurteilen sind. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden. Sind diese Eingriffe unvermeidbar, muss der Verursacher zumindest für einen ents...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Vorwort aus: Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat - Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 3. Aufl. 2019, Vorwort zur Buchreihe Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg ...mehr

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Eigengenutzte Wohnräume im Unternehmensvermögen

Kommentar Die OFD Karlsruhe hat sich detailliert dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen teilunternehmerisch genutzte Gebäude, die auch eigengenutzte Wohnräume enthalten, wirksam dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden können. Die nachfolgend dargestellten Einzelheiten sollten Sie kennen. Die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder auf Erhaltungsmaßnahmen...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 69 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 70 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß ist eine Tarifbestimmung, die wie ...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / I. Gesetzeszweck, neue Regelung seit 1.1.2019

Rz. 1 § 9 TzBfG gewährt teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes, wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verlängern möchten. Rz. 2 Damit bildet § 9 TzBfG gleichsam das Pendant zu dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG (dazu oben § 12). ...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / II. Wartezeit, § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 15 Die Verringerung der Arbeitszeit kann nach § 8 Abs. 1 TzBfG erst verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Maßgebend ist der Arbeitgeber, nicht der Betrieb.[22] Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Tag der Arbeitsaufnahme ungeachtet der Frage, ob an diesem Tag tatsächlich gearbeitet worden ist. Beginnt also das Arbeitsverhält...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Kündigungsverbote

Rz. 86 Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind, genießen gem. § 18 Abs. 1 BEEG Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis vom Zeitpunkt des Zugangs des Elternzeitverlangens nach § 16 Abs. 1 BEEG und während der Dauer der Elternzeit nicht kündigen. Der früheste Zeitpunkt, zu dem das Verlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG Kündigungsschutz vermittelt, ist acht Woc...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / D. Beendigung durch Befristung oder auflösende Bedingung

Rz. 81 Die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen und auflösenden Bedingungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte. Rz. 82 Gem. § 14 Abs. 1 TzBfG ist eine Befristung immer dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 TzBfG vorliegt. Rz. 83 Eine Befristung ohne Vorliegen eines sa...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 3. Form

Rz. 43 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG hat der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit in Textform zu erfolgen. Dies dient einer erleichterten Beweisführung. Zudem soll die Textform die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer vor einer übereilten Geltendmachung einer Arbeitszeitverringerung schützen. Nach § 126b BGB erfüllt eine auf einem dauerhaften Datenträger abgegebene lesbare Er...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / II. Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

Rz. 14 Nach der Entbindung dürfen Frauen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Feststellung einer Behinderung innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung bis zum Ablauf von zwölf Wochen, nicht beschäftigt werden (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Konnte in diesen Fällen die Mutter das Beschäftigungsverbot vor der Entbindung nicht vollständig ausschöpf...mehr

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§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr

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§ 5 Urlaub / 3. Unterjährige Veränderungen der Zahl der Arbeitstage pro Woche

Rz. 22 Berechnungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn sich die Verteilung der Arbeit auf die Wochentage unterjährig endet. Das BAG vertrat früher die Auffassung, die Urlaubstage seien grundsätzlich umzurechnen, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringere oder erhöhe[9] (sog. Quotierung). Daran hat das BAG[10] nach den Entscheidungen des EuGH vom 22.4....mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / C. Vertragliche Nebentätigkeitsverbote

Rz. 4 Ein durch den Arbeitgeber einseitig erklärtes absolutes Nebentätigkeitsverbot ist im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG unzulässig. Rz. 5 Vertragliche Vereinbarungen wie: Zitat "Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist dem Arbeitnehmer nicht gestattet." Unterliegen der vertraglichen Inhaltskontrolle.[1] Ein absolutes Nebentätigkeitsverbot ist unwirksam.[2] Ungeachtet der Frage de...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 2. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Rz. 25 Kommt es dazu, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer geringfügig oder im Bereich des sozialversicherungspflichtigen Einstiegsbereichs beschäftigt, ohne hierbei Kenntnis über eine Zweitbeschäftigung zu haben, so werden unter den Voraussetzungen der Zusammenrechnung beide Beschäftigungsverhältnisse voll sozialversicherungspflichtig. In der Konsequenz führt der Arbeitg...mehr

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§ 1 Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigter ist nach § 2 Abs. 1 TzBfG derjenige, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind bereits nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 TzBfG Arbeitnehmer. Arbeit­nehmer ist derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines ­anderen zur fremdbestimmt...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / b) Materielle Voraussetzungen

Rz. 279 Materiell setzt die Wirksamkeit der Änderung der Verteilung voraus, dass das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Änderung das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt. Entgegen dem Maßstab für das betriebliche Interesse, wo jeder rationale nachvollziehbare Grund ausreicht, muss hier also ein erhebliches Überwiegen der Interesse...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / B. Antrag

Rz. 2 Der Anspruch auf Elternteilzeit kann frühestens mit dem Verlangen nach Elternzeit erhoben werden. Die Frage, ab wann der Arbeitnehmer Elternteilzeit beanspruchen kann, betrifft die Fälligkeit des Verringerungsanspruchs. Nach der allgemeinen Fälligkeitsregelung des § 271 Abs. 1 BGB kann ein Gläubiger die Leistung sofort verlangen, wenn eine Zeit für die Leistung weder b...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 157 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

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§ 3 Entlohnung / III. Sachliche Ausnahmen

Rz. 14 Das spezielle Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG steht unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung. Das spezielle Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält diesen Vorbehalt indes nicht. Allgemein wird zutreffend davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG im Kontext des Satz 1 ein einheitliches, unter dem V...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / II. Erörterungspflicht und Informationsanspruch nach § 7 Abs. 2 und 3 TzBfG

Rz. 8 Flankiert wird der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG von einer Informationspflicht des Arbeitgebers. Zur Sicherung des Anspruchs auf Verlängerung der Arbeitszeit hat ein Arbeitgeber nämlich einen Arbeitnehmer über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen, wenn ihm der Arbeitnehmer den Wunsc...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[20] R...mehr