Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 1. Einleitung

Rz. 4 Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gem. § 2314 BGB soll diesem die notwendigen Kenntnisse zunächst über den Bestand und dann im Weiteren über den Wert des Nachlasses verschaffen, um ihm die Durchsetzung seiner Rechte zu ermöglichen. Anspruchsvoraussetzung ist insoweit nur das bestehende Pflichtteilsrecht, nicht aber ein konkreter Pflichtteils...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / aa) Tatsächliche Verwendungsabsichten des Erben

Rz. 69 Unbestritten wird der Wert einer Sache durch ihre Beziehungen zur Umwelt geprägt, so dass er je nach beabsichtigter Verwendung durch den jeweiligen Eigentümer grundsätzlich eine relative Größe darstellt.[241] Daher wird teilweise vertreten, dass die konkreten Verwendungsabsichten des Erben auf die Bewertung durchschlügen[242] und daher eine "subjektivierte Nachlassbew...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / C. Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB)

Rz. 37 Die Pflichtteilsentziehung führt zwar dazu, dass der davon betroffene Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch völlig verliert. Angesichts der nur sehr eng gefassten Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 BGB kommt sie aber nur extrem selten in Frage. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Beweisbarkeit oftmals schwierig sein kann, insbesondere bei Pflichttei...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / a) Die einfache Anrechnungsklausel

Rz. 48 Durch die einfache Anrechnungsklausel wird bestimmt, dass der Abkömmling, der beim Ableben des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteilsanspruch verlangt hat, sich den erlangten Wert im Schlusserbfall auf seinen Erbteil oder das sonst ihm letztwillig Zugewandte anrechnen lassen muss.[54] Dabei handelt es sich um ein Vermächtnis des längerlebenden Ehegatten zugun...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 2. Auskunftsberechtigter

Rz. 6 Gemäß § 2314 BGB ist nur der Pflichtteilsberechtigte, der selbst kein Erbe wurde, Anspruchsinhaber. Demnach ist der Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB auf folgenden Personenkreis beschränkt:mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / b) Erbteil gleich oder größer der Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Rz. 224 Soweit der zugewandte (unbelastete) Erbteil genauso hoch oder größer als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist, erlangt der Pflichtteilsberechtigte durch die Erbeinsetzung keine Benachteiligung. Es besteht daher keine Notwendigkeit, ihm zum Schutz des Pflichtteils ein Ausschlagungsrecht einzuräumen. Schlägt er aus, so entsteht auch dadurch grundsätzlich kein Pflic...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben

Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch siehe § 9 Rdn 79 ff.). Der Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist vom Auskunftsanspruch n...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Deutsches Besteuerungsrecht

Rz. 187 Zusätzliche erbschaftsteuerliche Probleme treten auf, wenn der Erblasser oder der Pflichtteilsberechtigte oder beide entweder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder weder einen gewöhnlichen Aufenthalt noch ihren Wohnsitz in Deutschland haben. In diesen Fällen stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Diese Probleme sin...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 2. Beurteilungsgrundsätze

Rz. 209 Im Rahmen der Anwendung des § 2313 BGB findet die Beurteilung der Frage, ob ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld als unsicher, zweifelhaft, ungewiss oder bedingt anzusehen ist, nicht (ausschließlich) aus der Perspektive des Todestages des Erblassers statt. Im Hinblick auf das Bestreben des Gesetzes, eine möglichst rasche und endgültige Regelung der Pflichtteilsan...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / VI. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 55 Nicht anzusetzen sind insbesondere folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Wer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, richtet sich nach § 2303 BGB, § 10 Abs. 6 S. 1 LPartG. Nur die nächsten Angehörigen des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, nämlich Rz. 3 Die Reihenfolge der Pflichtteilsberechtigte...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Fiktiver Nachlass (Schenkungen)

Rz. 261 Neben dem tatsächlichen Nachlass ist der Pflichtteilsberechtigte auch hinsichtlich der vom Erblasser getätigten Schenkungen beweispflichtig. Ihn trifft daher auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands die Beweislast.[419] Wurde seitens des Erben oder Beschenkten Auskunft dahingehend erteilt, dass keine unentgeltlichen Zuwendungen vorliegen, wird der Pflichtteilsber...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Voraussetzung der eidesstattlichen Versicherung und Antrag

Rz. 204 Voraussetzung für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist, dass aus objektiver Sicht Grund zur Annahme besteht, dass der Auskunftsschuldner das Nachlassverzeichnis und die Auskunftserteilung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erbracht hat (§ 260 Abs. 2 BGB).[343] Solche objektiven Kriterien sind z.B. dann erfüllt, wenn das Nachlassverzeichnis zweifelhafte...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (4) Entscheidung des EGMR in Sachen Mitzinger ./. BRD

Rz. 15 Der EGMR hatte über weitere Beschwerden zu entscheiden, bei welchen Art. 12 § 10 Abs. 1 S. 1 NEhelG und seiner Stichtagsregelung zum 29.5.2009 Streitgegenstand war. Mit Urteil vom 9.2.2017 entschied der EGMR in Sachen Mitzinger ./. BRD, dass die Regelung in Art. 12 § 10 Abs. 1 S. 1 NEhelG die EMRK (Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familien...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 3. Eltern

Rz. 26 Eltern besitzen nach § 2303 Abs. 2 S. 1 BGB ein Pflichtteilsrecht, das aber durch § 2309 BGB eingeschränkt ist (siehe Rdn 35 ff.). Zu den pflichtteilsberechtigten Eltern zählen seit der Einführung der Volladoption durch das AdoptG grundsätzlich auch die Adoptiveltern (§§ 1754, 1767 Abs. 2 BGB), während das Erbrecht der leiblichen Eltern bei der Minderjährigenadoption ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / a) Prozesskostenhilfe des Klägers

Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[429] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[430] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtliche Stufen des Verfahrens.[431] D...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Kosten (§ 261 Abs. 3 BGB)

Rz. 208 Nach § 261 Abs. 3 BGB hat grundsätzlich der Auskunftsberechtigte die Kosten der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu tragen. Da § 261 Abs. 3 BGB auf Prozesskosten keine Anwendung findet, hat im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung derjenige, der im Rechtsstreit unterliegt, die Kosten zu tragen.[349] Erfolgt die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber Miterben oder Beschenkten

Rz. 191 Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber einem beschenkten Miterben nach § 242 BGB auch ein Wertermittlungsanspruch zu (vgl. § 9 Rdn 88). Fraglich ist, ob dem pflichtteilsberechtigten Erben auch gegenüber dem beschenkten Nichterben, der möglicherweise nach § 2329 BGB für den Pflichtteilsergänzungsanspruch haftet, nach § 242 ...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (2) Entscheidungen des BGH und des BVerfG

Rz. 13 Die höchstrichterliche Rspr. hatte gegen die Neufassung des Art. 12 § 10 Abs. 1 S. 1 NEhelG ebenfalls keine Bedenken. Der BGH [16] und das BVerfG [17] sahen in der neuen Stichtagsregelung keinen Rechtsverstoß; die Differenzierung zwischen Erbfällen vor und nach der Entscheidung des EGMR in Sachen Brauer ./. BRD sei sachlich gerechtfertigt und nicht Ausdruck einer willkü...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interesse des Klägers....mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Sofortiges Anerkenntnis (in der ersten Stufe)

Rz. 274 Ein sofortiges Anerkenntnis (i.S.v. § 93 ZPO) des Auskunftsanspruchs in der ersten Stufe liegt z.B. auch dann vor, wenn bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens der Beklagte zunächst Verteidigungsabsicht angezeigt, nicht aber Klageabweisung beantragt hat und dann innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 2 ZPO das Anerkenntnis abgibt.[434]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / cc) Berufung über das Teilurteil

Rz. 242 Über jedes ergangene Teilurteil ist grundsätzlich eine Berufungsfähigkeit gegeben, sofern die sonstigen Berufungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere die Berufungssumme von 600 EUR erreicht wurde. Die Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz beschränkt sich grundsätzlich auf das einzelne Teilurteil, da die weiteren Stufen und Ansprüche noch in erster Instanz anh...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Der allgemeine Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO)

Rz. 19 Der Pflichtteilsberechtigte kann darüber hinaus seine Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO) des Wohnsitzes des Erben oder des Beschenkten erheben, da § 27 ZPO keinen ausschließlichen Gerichtsstand begründet.[41] Ebenso können die Parteien einverständlich den Prozess auch an einem anderen Ort führen. Für den Fall, dass nicht alle Miterben den gleichen...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 2. Voraussetzungen des Pflichtteilsrechts der entfernter Berechtigten

Rz. 38 Da § 2309 BGB nur eine nach § 2303 BGB an sich gegebene Pflichtteilsberechtigung einschränkt, müssen für die konkrete Pflichtteilsberechtigung der entfernteren Abkömmlinge und der Eltern des Erblassers zwei Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein:mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast

Rz. 194 Auch im Rahmen des Wertermittlungsanspruchs hat der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich seine Pflichtteilsberechtigung nachzuweisen. Des Weiteren besteht nach Ansicht des BGH der Anspruch auf Wertermittlung nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Zugehörigkeit des zu schätzenden Gegenstands zum Nachlass darlegt und beweisen kann oder diese unstreitig ist.[33...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Allgemeines

Rz. 39 Lebt ein näherer Abkömmling zur Zeit des Erbfalls oder war er zumindest gezeugt und wird später lebend geboren (§ 1923 Abs. 2 BGB), so wird ein entfernterer Abkömmling (vgl. § 1924 Abs. 2 BGB) oder Elternteil nur dann durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der näher Berechtigte die Erbschaft ausgeschlagen (§ 1953 Abs. 1 BGB)...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 169 Nach § 3 ZPO kann das Gericht den Streitwert der Auskunftsklage nach seinem Ermessen bestimmen. Nach wohl überwiegender Meinung ist im Rahmen der Auskunftsklage für den Streitwert eine Quote von 1/10 bis ¼ des zu erwartenden Zahlungsanspruchs zugrunde zu legen.[300] Das OLG Koblenz[301] geht hingegen von einer Quote von ⅛ bis ¼ aus. Dabei ist der Streitwert umso höhe...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / a) Allgemeines

Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[359] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unbezifferte Leis...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / c) Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 41 Der Verzicht des näheren Abkömmlings auf sein gesetzliches Erbrecht führt auch hier zur sog. Vorversterbensfiktion (§ 2346 Abs. 1 S. 2 BGB) und kann daher für die entfernteren Pflichtteilsberechtigten eine Pflichtteilsberechtigung kraft eigenen Rechts begründen. Da sich jedoch der Erbverzicht im Zweifel auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt (§ 2349 BGB)...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VIII. Kostenentscheidung

Rz. 175 Für die Kostenentscheidung im Rahmen der Auskunftsklage gelten die allgemeinen Grundsätze der §§ 91 ff. ZPO. Das heißt, dass derjenige die Kosten trägt, der in der Hauptsache unterliegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der zur Auskunft verurteilte Beklagte die Kosten der Auskunftsklage unabhängig davon zu tragen hat, ob diese letztlich zu dem Ergebnis geführt hat,...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / g) Fälschliche Abweisung der Stufenklage in der ersten Stufe durch Schlussurteil

Rz. 236 Hat das Gericht eine Stufenklage in der ersten Stufe fälschlicher Weise durch Schlussurteil abgewiesen, obwohl die weiteren Stufen noch in der ersten Instanz anhängig sind, kann der Kläger nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (i.V.m. der Meistbegünstigungstheorie) gegen das Urteil Berufung einlegen, anstatt nach § 319 ZPO Berichtigung zu beantragen.[380]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt. Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[310] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Handlung, die ein Drit...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines

Rz. 275 Grundsätzlich ist der Erbe Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB. Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB handelt es sich um einen reinen Zahlungsanspruch gegen den Nachlass. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter, also nicht der Erbe oder Miterbe, die Schenkung erhalten hat (wobei die §§ 2328, 2329 BGB zu beachten sind; vgl. Rdn 65...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 165 Nach der Reform des Erb- und Verjährungsrechts unterliegt der Auskunftsanspruch nunmehr ebenfalls der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB.[291] Insoweit soll es zu einem Gleichlauf zwischen Haupt- und Hilfsanspruch kommen.[292] Davor galt für den Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB nicht die dreijährige Verjährungsfrist des § 2332 BGB a.F.; es galt aber der Grun...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Zahlungsklage gegen den Erben und Feststellungsklage gegen den Beschenkten

Rz. 280 Ist der Erbe nicht zugleich der beschenkte Dritte und stellt sich dies erst im Prozess gegen den Erben nach § 2325 BGB heraus, so kann der Pflichtteilsberechtigte die Klage nicht umstellen. Er muss dann gegen den Beschenkten grundsätzlich einen weiteren Prozess auf Herausgabe des verschenkten Gegenstands zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 2329 BGB ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Rechtsbehelf gegen den Beschluss und Einwendungen des Schuldners

Rz. 181 Als Rechtsbehelf gegen den Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Die Beschwerde ist auch für den Einwand rechtzeitiger Erfüllung maßgeblich, da in jedem Verfahrensabschnitt die Notwendigkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu überprüfen ist.[316] Den Einwand der rechtzeitigen Erfüllung kann der Vollstreckungsschuldner aber auch du...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Klageantrag

Rz. 287 Anders als die Klage auf Pflichtteilsergänzung gegenüber dem Erben (§ 2325 BGB) richtet sich die Pflichtteilsergänzungsklage gegen den Beschenkten auf Herausgabe des geschenkten Gegenstands zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung in Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.[452] Ein Zahlungsanspruch ist lediglich dann zu stellen, wenn es sich um eine Geldzuwen...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Auskunftsverweigerung Dritter

Rz. 168 Der Erbe kann die Auskunftserteilung nicht mit der Begründung verweigern, dass ein Dritter, dessen Auskunft oder Mitwirkung der Erbe benötigt, ein Tätigwerden verweigert. Hierzu hat bereits das RG[298] für den Fall, dass sich ein Anteil an einer Personengesellschaft im Nachlass befindet und die übrigen Mitgesellschafter nicht bereit sind, dem Erben die Unterlagen zur...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Der Klageantrag

Rz. 192 Anders als der Auskunftsanspruch ist der Anspruch auf Wertermittlung nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände und, damit verbunden, deren Schätzung. Der Klageantrag zwischen Auskunftsanspruch und Wertermittlungsanspruch ist daher streng voneinander zu unterscheiden. Nicht richtig ist daher de...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast hinsichtlich der Verpflichtung des beschenkten Dritten

Rz. 291 Der beschenkte Dritte haftet für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nur dann, wenn der Erbe i.S.v. § 2329 BGB "nicht verpflichtet" ist (siehe Rdn 71 ff.).[457] Der Pflichtteilsberechtigte hat daher zu beweisen, dass die subsidiäre Haftung des Beschenkten eingreift und dass den Erben keine Zahlungsverpflichtung trifft.[458] Der beschenkte Dritte, der für den Pflichtte...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines

Rz. 116 Mit der Feststellungsklage kann nach § 256 ZPO die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklärt werden. Will der Kläger die Feststellung seines Erb- bzw. Pflichtteilsrechts klären, kann er dies grundsätzlich mit der Feststellungsklage erreichen.[212] Rz. 117 Die Feststellungsklage kann aber nicht auf die Feststellung der Wirksamkeit...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Beweislast bezüglich Leistung und Gegenleistung

Rz. 285 Umso schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn der Beklagte sich auf die Entgeltlichkeit der Zuwendung beruft, weil er tatsächlich eine Gegenleistung gegenüber dem Erblasser erbracht hat, diese aber nicht dem Wert der Zuwendung entspricht. Hier stellt sich das Problem, inwieweit den Parteien ein Ermessensspielraum dahingehend einzuräumen ist, dass sie es selbst ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines und Zuständigkeit

Rz. 200 Hat der Auskunftsschuldner die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erbracht, kann dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zustehen (§ 260 Abs. 2 BGB). Die eidesstattliche Versicherung darf sich aber nur auf den tatsächlichen und den fiktiven Nachlass beziehen.[341] Rz. 201 Der Erbe muss die eidesstattliche Vers...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Feststellungsklage, wenn der Erblasser während des Verfahrens verstirbt

Rz. 123 Schwierig gestaltet sich die Situation, wenn der Erblasser während eines Verfahrens auf Feststellung verstirbt. Wird gegen den Erblasser eine Feststellungsklage bezüglich des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts betrieben und verstirbt er während des Verfahrens, dann entfällt damit auch das Feststellungsinteresse für den Pflichtteilsberechtigten. Versti...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Festsetzung des Zwangsmittels

Rz. 179 Die Festsetzung des Zwangsmittels obliegt grundsätzlich dem Gericht. Als Zwangsmittel kommt ein Zwangsgeld oder Zwangshaft in Betracht, wobei Letzteres nur dann sofort angeordnet werden darf, wenn feststeht, dass eine Zwangsgeldandrohung wirkungslos bleiben würde. Ein Zwangsgeld darf zwischen einem Betrag von 5.000 bis 25.000 EUR festgesetzt werden; die Zwangshaft da...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / V. Verteidigungsvorbringen gegen den materiell-rechtlichen Wertermittlungsanspruch

Rz. 197 Aus § 2314 BGB ergibt sich, dass dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Wertermittlung zusteht. Der Vorschrift des § 2314 BGB kann jedoch nicht entnommen werden, dass der Wertermittlungsanspruch, z.B. bei Grundstücken, nur durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens erfüllt werden kann. Nur wenn sich der Pflichtteilsberechtigte nach Vorlage der für die ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VI. Zwangsvollstreckung des Wertermittlungsanspruchs

Rz. 199 Die Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs (Vorlage der berechnungserheblichen Unterlagen und Sachverständigengutachten) erfolgt als unvertretbare Handlung ebenso wie der Auskunftsanspruch nach § 888 ZPO (siehe Rdn 177 ff.).[339] Nach Auffassung des OLG Hamm[340] richtet sich die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, G...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Die eidesstattliche Versicherung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 207 Hat der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO geltend gemacht, kann eine Entscheidung über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erst dann getroffen werden, wenn aufgrund der vorangegangenen Verurteilung zur Auskunft ein Nachlassverzeichnis nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt und vorgelegt wurde.[348]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Feststellungsklage nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 124 Der Pflichtteilsberechtigte, aber auch der Erbe bzw. der Miterbe kann nach dem Eintritt des Erbfalls sowohl eine negative Feststellungsklage auf Nichtbestehen des Pflichtteilsrechts[225] als auch auf Feststellung seiner Pflichtteilsberechtigung erheben.[226] Inhaltlich ist auch hier die Feststellungsklage auf das Bestehen bzw. das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnis...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / bb) Rechtskraftwirkung des Teilurteils

Rz. 240 Die Rechtskraftwirkung des in der jeweiligen Stufe ergehenden Teilurteils ist grundsätzlich unterschiedlich zu betrachten. Wurde der Beklagte in der ersten Stufe zur Auskunft verurteilt, z.B. weil der Kläger seine Pflichtteilsberechtigung nachweisen konnte, dann kann der Beklagte in der zweiten Stufe, bei der es sich um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ha...mehr