Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / a) Allgemeines

Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[359] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unbezifferte Leis...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / c) Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 41 Der Verzicht des näheren Abkömmlings auf sein gesetzliches Erbrecht führt auch hier zur sog. Vorversterbensfiktion (§ 2346 Abs. 1 S. 2 BGB) und kann daher für die entfernteren Pflichtteilsberechtigten eine Pflichtteilsberechtigung kraft eigenen Rechts begründen. Da sich jedoch der Erbverzicht im Zweifel auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt (§ 2349 BGB)...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VIII. Kostenentscheidung

Rz. 175 Für die Kostenentscheidung im Rahmen der Auskunftsklage gelten die allgemeinen Grundsätze der §§ 91 ff. ZPO. Das heißt, dass derjenige die Kosten trägt, der in der Hauptsache unterliegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der zur Auskunft verurteilte Beklagte die Kosten der Auskunftsklage unabhängig davon zu tragen hat, ob diese letztlich zu dem Ergebnis geführt hat,...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / g) Fälschliche Abweisung der Stufenklage in der ersten Stufe durch Schlussurteil

Rz. 236 Hat das Gericht eine Stufenklage in der ersten Stufe fälschlicher Weise durch Schlussurteil abgewiesen, obwohl die weiteren Stufen noch in der ersten Instanz anhängig sind, kann der Kläger nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (i.V.m. der Meistbegünstigungstheorie) gegen das Urteil Berufung einlegen, anstatt nach § 319 ZPO Berichtigung zu beantragen.[380]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt. Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[310] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Handlung, die ein Drit...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / VI. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 55 Nicht anzusetzen sind insbesondere folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines

Rz. 275 Grundsätzlich ist der Erbe Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB. Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB handelt es sich um einen reinen Zahlungsanspruch gegen den Nachlass. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter, also nicht der Erbe oder Miterbe, die Schenkung erhalten hat (wobei die §§ 2328, 2329 BGB zu beachten sind; vgl. Rdn 65...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 165 Nach der Reform des Erb- und Verjährungsrechts unterliegt der Auskunftsanspruch nunmehr ebenfalls der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB.[291] Insoweit soll es zu einem Gleichlauf zwischen Haupt- und Hilfsanspruch kommen.[292] Davor galt für den Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB nicht die dreijährige Verjährungsfrist des § 2332 BGB a.F.; es galt aber der Grun...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Zahlungsklage gegen den Erben und Feststellungsklage gegen den Beschenkten

Rz. 280 Ist der Erbe nicht zugleich der beschenkte Dritte und stellt sich dies erst im Prozess gegen den Erben nach § 2325 BGB heraus, so kann der Pflichtteilsberechtigte die Klage nicht umstellen. Er muss dann gegen den Beschenkten grundsätzlich einen weiteren Prozess auf Herausgabe des verschenkten Gegenstands zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 2329 BGB ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Rechtsbehelf gegen den Beschluss und Einwendungen des Schuldners

Rz. 181 Als Rechtsbehelf gegen den Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Die Beschwerde ist auch für den Einwand rechtzeitiger Erfüllung maßgeblich, da in jedem Verfahrensabschnitt die Notwendigkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu überprüfen ist.[316] Den Einwand der rechtzeitigen Erfüllung kann der Vollstreckungsschuldner aber auch du...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Klageantrag

Rz. 287 Anders als die Klage auf Pflichtteilsergänzung gegenüber dem Erben (§ 2325 BGB) richtet sich die Pflichtteilsergänzungsklage gegen den Beschenkten auf Herausgabe des geschenkten Gegenstands zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung in Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.[452] Ein Zahlungsanspruch ist lediglich dann zu stellen, wenn es sich um eine Geldzuwen...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Auskunftsverweigerung Dritter

Rz. 168 Der Erbe kann die Auskunftserteilung nicht mit der Begründung verweigern, dass ein Dritter, dessen Auskunft oder Mitwirkung der Erbe benötigt, ein Tätigwerden verweigert. Hierzu hat bereits das RG[298] für den Fall, dass sich ein Anteil an einer Personengesellschaft im Nachlass befindet und die übrigen Mitgesellschafter nicht bereit sind, dem Erben die Unterlagen zur...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Der Klageantrag

Rz. 192 Anders als der Auskunftsanspruch ist der Anspruch auf Wertermittlung nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände und, damit verbunden, deren Schätzung. Der Klageantrag zwischen Auskunftsanspruch und Wertermittlungsanspruch ist daher streng voneinander zu unterscheiden. Nicht richtig ist daher de...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast hinsichtlich der Verpflichtung des beschenkten Dritten

Rz. 291 Der beschenkte Dritte haftet für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nur dann, wenn der Erbe i.S.v. § 2329 BGB "nicht verpflichtet" ist (siehe Rdn 71 ff.).[457] Der Pflichtteilsberechtigte hat daher zu beweisen, dass die subsidiäre Haftung des Beschenkten eingreift und dass den Erben keine Zahlungsverpflichtung trifft.[458] Der beschenkte Dritte, der für den Pflichtte...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines

Rz. 116 Mit der Feststellungsklage kann nach § 256 ZPO die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklärt werden. Will der Kläger die Feststellung seines Erb- bzw. Pflichtteilsrechts klären, kann er dies grundsätzlich mit der Feststellungsklage erreichen.[212] Rz. 117 Die Feststellungsklage kann aber nicht auf die Feststellung der Wirksamkeit...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Beweislast bezüglich Leistung und Gegenleistung

Rz. 285 Umso schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn der Beklagte sich auf die Entgeltlichkeit der Zuwendung beruft, weil er tatsächlich eine Gegenleistung gegenüber dem Erblasser erbracht hat, diese aber nicht dem Wert der Zuwendung entspricht. Hier stellt sich das Problem, inwieweit den Parteien ein Ermessensspielraum dahingehend einzuräumen ist, dass sie es selbst ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines und Zuständigkeit

Rz. 200 Hat der Auskunftsschuldner die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erbracht, kann dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zustehen (§ 260 Abs. 2 BGB). Die eidesstattliche Versicherung darf sich aber nur auf den tatsächlichen und den fiktiven Nachlass beziehen.[341] Rz. 201 Der Erbe muss die eidesstattliche Vers...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Feststellungsklage, wenn der Erblasser während des Verfahrens verstirbt

Rz. 123 Schwierig gestaltet sich die Situation, wenn der Erblasser während eines Verfahrens auf Feststellung verstirbt. Wird gegen den Erblasser eine Feststellungsklage bezüglich des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts betrieben und verstirbt er während des Verfahrens, dann entfällt damit auch das Feststellungsinteresse für den Pflichtteilsberechtigten. Versti...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Festsetzung des Zwangsmittels

Rz. 179 Die Festsetzung des Zwangsmittels obliegt grundsätzlich dem Gericht. Als Zwangsmittel kommt ein Zwangsgeld oder Zwangshaft in Betracht, wobei Letzteres nur dann sofort angeordnet werden darf, wenn feststeht, dass eine Zwangsgeldandrohung wirkungslos bleiben würde. Ein Zwangsgeld darf zwischen einem Betrag von 5.000 bis 25.000 EUR festgesetzt werden; die Zwangshaft da...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / V. Verteidigungsvorbringen gegen den materiell-rechtlichen Wertermittlungsanspruch

Rz. 197 Aus § 2314 BGB ergibt sich, dass dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Wertermittlung zusteht. Der Vorschrift des § 2314 BGB kann jedoch nicht entnommen werden, dass der Wertermittlungsanspruch, z.B. bei Grundstücken, nur durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens erfüllt werden kann. Nur wenn sich der Pflichtteilsberechtigte nach Vorlage der für die ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VI. Zwangsvollstreckung des Wertermittlungsanspruchs

Rz. 199 Die Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs (Vorlage der berechnungserheblichen Unterlagen und Sachverständigengutachten) erfolgt als unvertretbare Handlung ebenso wie der Auskunftsanspruch nach § 888 ZPO (siehe Rdn 177 ff.).[339] Nach Auffassung des OLG Hamm[340] richtet sich die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, G...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Die eidesstattliche Versicherung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 207 Hat der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO geltend gemacht, kann eine Entscheidung über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erst dann getroffen werden, wenn aufgrund der vorangegangenen Verurteilung zur Auskunft ein Nachlassverzeichnis nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt und vorgelegt wurde.[348]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Feststellungsklage nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 124 Der Pflichtteilsberechtigte, aber auch der Erbe bzw. der Miterbe kann nach dem Eintritt des Erbfalls sowohl eine negative Feststellungsklage auf Nichtbestehen des Pflichtteilsrechts[225] als auch auf Feststellung seiner Pflichtteilsberechtigung erheben.[226] Inhaltlich ist auch hier die Feststellungsklage auf das Bestehen bzw. das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnis...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / bb) Rechtskraftwirkung des Teilurteils

Rz. 240 Die Rechtskraftwirkung des in der jeweiligen Stufe ergehenden Teilurteils ist grundsätzlich unterschiedlich zu betrachten. Wurde der Beklagte in der ersten Stufe zur Auskunft verurteilt, z.B. weil der Kläger seine Pflichtteilsberechtigung nachweisen konnte, dann kann der Beklagte in der zweiten Stufe, bei der es sich um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ha...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 4. Ehegatte

Rz. 28 Der Ehegatte des Erblassers ist pflichtteilsberechtigt, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe rechtsgültig bestanden hat. Kein Pflichtteilsrecht besteht daher bei einer Nichtehe, durch Urteil aufgehobener (§ 1313 BGB) oder geschiedener Ehe (§ 1564 BGB); trotz noch bestehender Ehe entfällt das Pflichtteilsrecht, wenn das Ehegattenerbrecht nach § 1933 BGB ausgeschloss...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Anwaltskosten bei der Teilnahme an der Errichtung des Nachlassverzeichnisses

Rz. 269 Die Kosten der Teilnahme des Rechtsanwalts des Beklagten bei einer notariellen Erstellung des Nachlassverzeichnisses (Reisekosten) sind nicht als Kosten des Rechtsstreits aufgrund der Kostenentscheidung des Schlussurteils durchsetzbar, und zwar auch dann nicht, wenn der Erbe durch Teilurteil verurteilt wurde, über den Bestand des Nachlasses durch ein im Beisein des P...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / V. Zwangsvollstreckung

Rz. 209 Die Zwangsvollstreckung der eidesstattlichen Versicherung richtet sich nach § 889 Abs. 1 ZPO und setzt neben dem Vorliegen eines Urteils einen Antrag des Gläubigers auf Bestimmung eines Termins voraus. Dabei ist der Vollstreckungstitel mit dem Antrag beim Vollstreckungsgericht einzureichen. Das Urteil muss im Übrigen nicht rechtskräftig sein; es genügt ein vorläufig ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Obligatorische Güteverhandlung und außergerichtliche Konfliktbeilegung

Rz. 15 Nach § 278 ZPO ist in erster Instanz (Eingangsgerichte Amtsgericht und Landgericht) eine obligatorische Güteverhandlung durchzuführen.[28] Die Institutionalisierung des Schlichtungsgedankens war im Rahmen der ZPO-Reform ein zentrales Thema.[29] Einer Güteverhandlung bedarf es allerdings dann nicht, wenn bereits ein außergerichtlich erfolgloser Schlichtungsversuch (z.B....mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (3) Entscheidungen des KG und des OLG Düsseldorf

Rz. 14 Verschiedene deutsche Gerichte hielten die Rechtslage aufgrund der Entscheidung des EGMR in Sachen Fabris ./. Frankreich daher – trotz der Entscheidungen des BGH und des BVerfG – nach wie vor für ungeklärt:[22] Insbesondere ließ das KG – mit dem Hinweis, dass die Frage, ob die Aussagen des EGMR in Sachen Fabris ./. Frankreich auch für das Zweite Erbrechtsgleichstellun...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Streitwert

Rz. 195 Auch der Anspruch auf Wertermittlung bereitet die Zahlungsklage vor. Daher ist auch hier das Interesse des Klägers an der Wertermittlung für die Bestimmung des Streitwertgegenstands heranzuziehen und nicht die Kosten des Sachverständigengutachtens selbst.[337] Der Streitwert im Rahmen der Wertermittlungsklage ist daher, wie bei der Auskunftsklage, mit 1/10 bis ¼ des ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 6. Pflichtteilmindernde Tatsachen

Rz. 263 Die Beweislast für die den Pflichtteil mindernde Tatsachen trägt grundsätzlich der Erbe. Er ist für die Behauptung beweispflichtig, dass dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil wirksam entzogen wurde, dass ein Pflichtteilsverzicht nach § 2346 Abs. 2 BGB vorliegt oder ein Fall der Pflichtteilsunwürdigkeit gegeben ist. Gleiches gilt für die Frage, ob ein Pflichtte...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / c) Wegfall des Pflichtteils des Lebenspartners

Rz. 33 Das Erb- und damit auch das Pflichtteilsrecht des überlebenden gleichgeschlechtlichen Lebenspartners entfälltmehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Bezüglich der Jahresfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 282 Hinsichtlich der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Beweislast.[442] Er hat den Fristbeginn, der mit der Leistung des verschenkten Gegenstands beginnt, zu beweisen. Gleiches gilt für den Fall des § 2325 Abs. 3 Hs. 2 BGB. Hier trifft den Erben die Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Auflösung der Ehe.mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Klageantrag

Rz. 276 Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben nach § 2325 BGB ist grundsätzlich ein Zahlungsantrag zu stellen. Wird seitens der Erben im Prozess die Einrede der Unzulänglichkeit des Nachlasses geltend gemacht, kann der Pflichtteilsergänzungsberechtigte den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den verschenkten Gegenstand nach § 2329 BGB umstellen, wenn ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Beweislast bezüglich der Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rz. 283 Derjenige, der wegen einer lebzeitigen Zuwendung des Erblassers einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend macht, muss grundsätzlich die Unentgeltlichkeit der Übertragung (also die Schenkung) und auch deren Wert darlegen und beweisen.[443] Beweisschwierigkeiten entstehen dann, wenn eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Hier wird es de...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Erbunwürdigkeit

Rz. 40 Wird der nähere Abkömmling für erbunwürdig erklärt, so tritt die sog. Vorversterbensfiktion ein und es gilt der Anfall der Erbschaft als bei ihm nicht erfolgt (§ 2344 Abs. 1 BGB). Er kann keinen Pflichtteil verlangen. Die Erbunwürdigkeit wirkt auch nicht gegen seine Abkömmlinge oder Eltern, so dass diese den Pflichtteil fordern können, wenn auch sie durch Verfügung vo...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Berufungssumme

Rz. 171 Nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist die Berufung zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt. Nach § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist die Berufung darüber hinaus möglich, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Berufung im Urteil zugelassen hat. Rz. 172 Für den Kläger ergeben sich bei der Bestimmung des Rechtsmittelstreitwertes grundsätzlich keine Abwe...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Auskunftsanspruch des nicht enterbten Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Beschenkten (§ 242 BGB)

Rz. 150 Nach § 242 BGB steht dem nicht enterbten Pflichtteilsberechtigten nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Auskunftsanspruch gegenüber dem vom Erblasser beschenkten Dritten zu.[263] Voraussetzung ist, dass der nicht enterbte Pflichtteilsberechtigte in entschuldbarer Weise von dem Bestehen oder Nichtbestehen der Schenkung im Unklaren ist. Er muss ferner auf die Mitwir...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / f) Zulässigkeit der Rückkehr von der dritten zur zweiten Stufe

Rz. 235 Auf Antrag des Klägers ist es stets möglich, von der Auskunfts- zur Leistungsstufe zu wechseln. Hierin liegt keine Klageänderung nach § 263 ZPO, sondern eine stets zulässige Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO. Die Rückkehr des Klägers in die erste Stufe ist wiederum nach § 264 Nr. 2 ZPO zuzulassen.[379]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / b) Prozesskostenhilfe des Beklagten

Rz. 273 Beantragt dagegen der Beklagte Prozesskostenhilfe, um sich gegen eine vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemachte Stufenklage zu verteidigen, dann gelten die Grundsätze für die oben dargelegte Erfolgsprüfung der Stufenklage im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Rechtsverteidigung nur teilweise. Wird seitens des Beklagten z.B. die Auskunftspflicht anerk...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Gegen den materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch

Rz. 211 Der Anspruch auf eidesstattliche Versicherung der erteilten Auskunft besteht nur dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auskunft nicht sorgfältig erstellt wurde. Der zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Verpflichtete kann diese z.B. nicht mit der Begründung ablehnen, dass er die von seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt gefertigte Auskunft nicht ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / h) Verhandlung über die letzte Stufe

Rz. 237 Ist über die den Leistungsanspruch vorbereitenden Hilfsansprüche durch Teilurteil entschieden und sind diese bereits erfüllt worden, dann ist der Antrag aus der letzten Stufe (Leistungsantrag) zu stellen. Über ihn ist gem. § 128 Abs. 1 ZPO wiederum gesondert mündlich zu verhandeln. Im Rahmen des Leistungsantrags erfolgt dann aber eine Verurteilung durch Schlussurteil...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Verfahren

Rz. 178 Nach § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das Prozessgericht der ersten Instanz für das Verfahren zuständig, und zwar gem. § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG der Richter und nicht der Rechtspfleger. Die Vollstreckung selbst erfolgt durch die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft, wobei die Auswahl des Zwangsmittels ausschließlich dem Gericht obliegt. Ist ein zuvor angeordnetes Zwang...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 6. Gebühren und Anwaltszwang im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 184 Die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmen sich im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 13, 18 RVG i.V.m. Nr. 3305 ff. VV RVG. Für den Streitwert gilt das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung, welches sich demnach i.d.R. nach der Höhe des Wertes der Hauptsache bestimmt. Für die Beitreibung des Zwangsgelds und die Vollziehung der Zwangsh...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit

Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der ersten Stufe gestellten Auskunftsanspruchs na...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Vollstreckung beim unbestimmten Auskunftstitel

Rz. 180 Enthält der Auskunftstitel keine näheren Angaben über die Art und Weise der Auskunftserteilung, muss dies im Antrag auf Vollstreckung nachgeholt werden.[314] Auch in diesem Fall ist dem Vollstreckungsschuldner rechtliches Gehör zu gewähren. Ihm ist eine Frist zur Erbringung der geforderten Informationen unter Androhung eines Zwangsmittels nach § 888 ZPO zu setzen. Da...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Zurückbehaltungsrecht gegen den Auskunftsanspruch

Rz. 167 In der Praxis stellt sich oftmals die Frage, ob dem Erben ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst über eventuell erhaltene Vorempfänge auskunftspflichtig ist und dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Erbrechtliche Rechtsprechung findet man zu dieser Frage nicht. Lediglich im Rahmen einer Auskunftspflicht nach § 1379 BGB bejaht die R...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / a) Grundsätzliches

Rz. 97 Beispiel 9 Otto Normalerblasser hat im Grundfall (siehe Rdn 65) noch keine Verfügung von Todes wegen errichtet und möchte daher, dass bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge der Erbteil des Sohnes Michael um den erworbenen Bauplatz "gekürzt" wird. Rz. 98 Die Erbausgleichung (§§ 2050 ff. BGB) erfolgt bei der Erbauseinandersetzung, soweit gesetzliche Erbfolge eintritt ode...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Beschränkung der Haftung

Rz. 280 Die Haftung des Beschenkten nach § 2329 BGB ist mehrfach beschränkt:[718]mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / b) Voraus und Zugewinnausgleich

Rz. 34 Bei der Behandlung des Ehegattenvoraus (§ 1932 BGB) ist danach zu unterscheiden, um wessen Pflichtteilsanspruch es geht: Der Voraus des überlebenden Ehegatten bei gesetzlicher Erbfolge bleibt bei der Berechnung des Pflichtteils von Abkömmlingen und Eltern außer Betracht (§ 2311 Abs. 1 S. 2 BGB).[122] Dadurch soll der überlebende Ehegatte geschützt werden. Der Pflichtte...mehr