Rz. 192
Anders als der Auskunftsanspruch ist der Anspruch auf Wertermittlung nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände und, damit verbunden, deren Schätzung. Der Klageantrag zwischen Auskunftsanspruch und Wertermittlungsanspruch ist daher streng voneinander zu unterscheiden. Nicht richtig ist daher der häufig anzutreffende Klageantrag, "Auskunft durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu erteilen". Ein solcher Antrag ist in sich widersprüchlich.[332] Der BGH hat in der genannten Entscheidung dargelegt, dass es beim Auskunftsanspruch um die Weitergabe von Wissen geht, welches sich der Beklagte gegebenenfalls verschaffen muss, während es beim Wertermittlungsanspruch nicht um die Äußerung des Beklagten über die Wertvorstellung, sondern vielmehr um die Offenlegung des Wertes selbst geht.[333] Es liegen daher zwei voneinander strikt zu trennende Ansprüche vor, die auch bei der Formulierung des Klageantrags auseinander zu halten sind.
Rz. 193
Muster 14.5: Klageantrag des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung
Muster 14.5: Klageantrag des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung
An das Landgericht _________________________
Klage
des _________________________, wohnhaft in _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
_________________________, wohnhaft in _________________________
– Beklagter –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
wegen Wertermittlung
Vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR
Namens und in Vollmacht des von uns vertretenen Klägers erheben wir Klage und werden im Termin zur mündlichen Verhandlung was folgt beantragen:
Der Beklagte wird verurteilt, den Wert des bebauten Grundstücks _________________________ (Straße), eingetragen im Grundbuch von _________________________, für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, Gemarkung _________________________, Flurstück-Nr. _________________________, mit einer Größe von _________________________ durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens ermitteln zu lassen.
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantragen wir schon jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO, sobald hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Begründung:
_________________________
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