Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (6) Schiedsgerichtsanordnung

Rz. 11 Eine Schiedsgerichtsanordnung (§ 1066 ZPO) wird von einer Auffassung als Auflage angesehen.[22] Damit würde sie § 2306 BGB unterfallen. Teilweise wird vertreten, dass es sich bei der Schiedsgerichtsanordnung zwar um eine Auflage handele, diese jedoch nicht belastend i.S.d. § 2306 BGB sei, wenn sie eine Gewähr für unparteiliche und unabhängige Rspr. biete.[23] Anders l...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (4) Ausschlagungsfrist

Rz. 30 In der Praxis bereitet große Probleme, dass die Ausschlagung fristgebunden ist, der Pflichtteilsberechtigte also unter "Zeitdruck" steht. Innerhalb der allgemeinen Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB muss er im Allgemeinen klären, ob die Annahme des belasteten Erbteils oder die Ausschlagung zur Pflichtteilserlangung günstiger ist. Vielfach wird daher die Faustreg...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / I. Ausschluss von der Erbfolge

Rz. 1 Für das Bestehen des Pflichtteilsrechts ist in sachlicher Hinsicht erforderlich, dass der Pflichtteilsberechtigte (siehe § 2 Rdn 2 ff.) von der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ausgeschlossen ist (§ 2303 Abs. 1 S. 1 BGB), und zwar durch ausdrückliche oder stillschweigende Enterbung (§ 1938 BGB). Von der Erbfolge ausgeschlossen ist in die...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / P. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 389 Beantragt der Pflichtteilsberechtigte die Anordnung eines dinglichen Arrests nach §§ 916 ff. ZPO, muss er den Arrestanspruch und Arrestgrund glaubhaft machen (§§ 920 Abs. 2, 294 ZPO). Er muss daher die anspruchsbegründenden Tatsachen und die Höhe des Pflichtteilsanspruchs schlüssig darlegen (Aktiva und Passiva des Nachlasses).[582] Rz. 390 Ein Auskunftsanspruch kann n...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Höhe der Pflichtteilsquote

Rz. 254 Neben dem Nachweis der Abstammung trägt der Pflichtteilsberechtigte auch für die Höhe seiner Pflichtteilsquote die Beweislast, da diese wiederum maßgeblich für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs selbst ist.[409] Wird daher seitens des Beklagten die Pflichtteilsquote bestritten, so stellt sich für den Kläger die schwierige Situation, dass er dann beweisen muss, dass k...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / bb) Pflichtteilsrecht

Rz. 32 Für das Pflichtteilsrecht ergibt sich daraus: Besteht zwischen den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern keine Zugewinngemeinschaft, so beträgt der Pflichtteil neben Erben der ersten Ordnung ein Achtel, bei Gütertrennung neben einem Kind aber ein Viertel und neben zwei Kindern ein Sechstel, neben Erben der zweiten Ordnung oder Großeltern ein Viertel und neben sonstige...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaupt ein Zahlungs...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach § 139 ZPO

Rz. 5 Nach § 139 ZPO trifft das Gericht eine Aufklärungs- und Hinweispflicht. Nach dem Grundgedanken des § 139 ZPO muss das Gericht darauf hinwirken, dass alle für die Entscheidung erheblichen Informationen beigebracht und offensichtliche Lücken im Parteivorbringen geschlossen werden. Die im Rahmen der materiellen Prozessleitung obliegende Aufklärungs- und Hinweispflicht ist...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Abstammung und Verwandtschaftsverhältnis

Rz. 253 So ist der Pflichtteilsberechtigte dahingehend beweispflichtig, dass er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Ihn trifft insoweit die Beweislast für die Frage des Bestehens des Verwandtschaftsverhältnisses und damit auch für die Frage, ob z.B. die Vaterschaft zum Erblasser festgestellt ist.[406] An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Pflichtteilsb...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Pflichtteilsrechtliche Gleichstellung

Rz. 29 Durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vom 22.2.2001[47] ist seit dem 1.8.2001 der durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossene überlebende gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner (zu den Voraussetzungen siehe § 1 LPartG) ebenfalls pflichtteilsberechtigt, sofern die Lebenspartnerschaft be...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft

Rz. 17 Nach § 27 Abs. 1 ZPO ist für die jeweilige Klage das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes den Gerichtsstand hatte, zuständig. Man spricht hier auch von dem besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, dessen Zweck die Zusammenfassung verschiedener Prozesse bei einem sachnahen Gericht ist.[35] Grundsätzlich ist danach gem. § 13 ZPO das Gericht örtlich zu...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / aa) Der Erbteil des überlebenden Lebenspartners

Rz. 31 Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Lebenspartners bestimmt sich im Wesentlichen wie der eines Ehegatten. Sein Erbteil wird dabei in zwei Schritten ermittelt:[50]mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 1. Grundzüge des § 2309 BGB

Rz. 34 Die Pflichtteilsansprüche zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern und den Abkömmlingen konkurrieren miteinander. Die Rangfolge der Pflichtteilsberechtigung zwischen mehreren Abkömmlingen untereinander und zwischen Abkömmlingen im Verhältnis zu den Eltern regelt § 2309 BGB – eine wenig verständliche Vorschrift,[53] die viele Rätsel aufgibt, zu der es jedoch eigenartiger...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Haftung des zuletzt Beschenkten

Rz. 289 Nach § 2329 BGB haftet für den Pflichtteilsergänzungsanspruch grundsätzlich der zuletzt Beschenkte. Hat der Erblasser mehrere Personen beschenkt, so muss der Ergänzungsberechtigte zunächst gegen den zuletzt Beschenkten vorgehen. Aus prozessualer Sicht stellt sich dann das Problem der Verjährung des Anspruchs gegen die vorrangig Beschenkten, insbesondere dann, wenn si...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / V. Beweislastverteilung

Rz. 158 Im Rahmen der Auskunftsklage muss der Pflichtteilsberechtigte zunächst darlegen und beweisen, dass er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählt. Ihm obliegt insoweit der Nachweis seiner Abstammung. Diese wird im Falle eines Bestreitens durch Vorlage der Personenstandsurkunden (nach dem PStG) oder im Falle eines nichtehelichen Abkömmlings durch Vorlage der...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / h) Geltendmachung durch Auskunftsverlangen

Rz. 53 Im Grundsatz liegt in dem bloßen Verlangen nach Auskunft über den Bestand des Nachlasses (§ 2314 BGB) und die Höhe eines Pflichtteilsanspruchs nach zutreffender Meinung noch keine Geltendmachung.[70] Derartige Maßnahmen können allein der Vorbereitung der Entscheidung dienen, ob der Anspruch geltend gemacht werden soll oder nicht.[71] Allerdings kommt es auf die Umstän...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / d) Pflichtteilsstundung

Rz. 112 Da auch die Einigung über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs nach überwiegender Meinung[164] eine Geltendmachung darstellt (siehe Rdn 44 ff.), entstehen der Abzugsbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim länger lebenden Ehegatten und die steuerpflichtige Zuwendung für die Kinder K 1 und K 2 auf die Freibeträge des erstverstorbenen Ehegatten bereits mit einer S...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 25 Zivilrechtlich entsteht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall, § 2317 BGB. Anderes gilt hingegen für das Erbschaftsteuerrecht. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftsteuer für den geltend gemachten Pflichtteil erst in dem Moment, in dem der Pflichtteilsanspruch vom Berechtigten geltend gemacht wird, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG. Entscheidend für d...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / a) Verjährungsfristen

Rz. 54 Auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat der Rechtsanwalt die Pflicht, die Verjährungsfristen zu überprüfen und wenn notwendig, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.[52] Allgemein gilt, dass der Rechtsanwalt in Fällen, in denen ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zu verjähren droht und zur Hemmung der Verjährung bereits Klage a...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Bewertung der Zuwendung

Rz. 181 Werden aufgrund eines Vertrages nach § 311b BGB Gegenstände auf ein Geschwisterteil übertragen, bei denen wie bei Grundbesitz Verkehrswert und Steuerwert auseinanderfallen, stellt sich die Frage, ob erbschaftsteuerlich der Verkehrswert oder der Steuerwert, hier die Grundbesitzwerte nach §§ 176 ff. BewG, Anwendung finden. Rz. 182 Nach den entscheidungserheblichen Erwäg...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / G. Die letztwillige Anordnung der Verjährungsverlängerung

Rz. 72 Diskutiert wird in der Literatur, welche Möglichkeiten die Verjährungsverlängerung nach § 202 Abs. 2 BGB im Pflichtteilsrecht bietet.[117] Gründe hierfür sind insbesondere, dass die Pflichtteilsgeltendmachung im ersten Erbfall beim Berliner Testament eine interessante Gestaltungsmöglichkeit zur Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge ist.[118] Rz. 73 Amann geht offen...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / II. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 202 Gem. § 3 Nr. 2 GrEStG ist ein Grundstückserwerb dann von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ausgenommen, wenn der Grundstückserwerb von Todes wegen oder als Grundstücksschenkung unter Lebenden i.S.d. ErbStG erfolgt. Umstritten ist seit dem Jahre 1999,[264] ob ein solcher Fall auch dann vorliegt, wenn zunächst beim Pflichtteilsberechtigten ein Pflichttei...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Steuerrechtliche Auswirkungen

Rz. 59 Daneben kann der Pflichtteilsverzicht auch nicht gewollte, nachteilige steuerliche Folgen haben, etwa in einkommensteuerlicher Hinsicht wegen der Gefahren des Verlusts der Abzugsfähigkeit von Versorgungsrechten im Rahmen des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen.[153] Rz. 60 In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist zu beachten, dass insbesondere b...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 3. Berechnung, wenn noch Ehepartner vorhanden sind

Rz. 105 Eine bislang unbefriedigende Lösung erhält man, wenn eine Zuwendung an Abkömmlinge ausgleichungspflichtig und zugleich nach § 2315 BGB anrechnungspflichtig ist und neben den Abkömmlingen noch ein überlebender Ehepartner vorhanden ist. In diesen Fällen kommt es, da der Anteil des Ehepartners bei der Ausgleichung vorab in Abzug zu bringen ist, zu einem ungewollten Erge...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / III. Vermächtniszuwendung an den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 234 Hier ist die Rechtslage weniger kompliziert und die Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB hat zu einer gewissen Angleichung an die Regelung bei der Erbeinsetzung geführt. Der Pflichtteilsberechtigte hat stets die Wahl, ob er das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen will (§ 2307 BGB). Schlägt der Pflichtteilsberechtigte das Vermächtnis aus (§ 2180 BGB), kann er immer den ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Behandlung beim Abfindenden

Rz. 146 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG [198] sind vom Erwerb eines Erbschaftsteuerpflichtigen als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Hierzu zählt nach überwiegender Meinung auch die Leistung einer Abfindung als Geg...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Beschränkte Steuerpflicht für Inlandsvermögen

Rz. 191 Problematisch ist zunächst der Fall von Deutschen, in dem sowohl der Erblasser als auch der Begünstigte seit mehr als fünf Jahren weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. In diesem Fall greift die deutsche Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG nur hinsichtlich des sog. Inlandsvermögens ein. Rz. 192 Beispiel Vater V und Sohn S ...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / II. Kein Erlöschen durch Konfusion oder Konsolidation

Rz. 25 Der Erbfall kann dazu führen, dass Forderungen oder Verbindlichkeiten des Erblassers, die ursprünglich zwischen ihm und dem Erben bestanden, erlöschen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt allein von dem Zufall ab, dass der Erblasser einen Gläubiger bzw. Schuldner zum Erben berufen hat, und darf daher auf den Umfang des Pflichtteilsanspruchs keinen Einfluss haben. V...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Die Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[270] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Durchführung der Kürzung

Rz. 74 Der Pflichtteilsbeitrag des Erben verhält sich zu dem des Vermächtnisnehmers (Auflagebegünstigten) wie die reine Vermögensbeteiligung des Erben zu der des Vermächtnisnehmers (Auflagebegünstigten) am Nachlass.[124] Der Nachlasswert wird hier anders als bei § 2311 BGB berechnet, weil der Wert der Vermächtnisse und Auflagen zu berücksichtigen ist, der Pflichtteilsanspruc...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / bb) Überleitungsprobleme

Rz. 60 Weitgehend ungeklärt sind die Fragen der Geltendmachung oder Erfüllung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs in Todesfällen vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20.12.1996[89] mit den dazugehörigen Übergangsproblemen. Beispiel Ehemann M ist im Jahre 1992 verstorben. Er hatte seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt. Im Jahre 2008 machen die Kinder ihren...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / c) Voreilige Ausschlagung

Rz. 58 Wird der Pflichtteilsberechtigte zum Erben eingesetzt, stellt sich oft die Frage, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, um stattdessen seinen Pflichtteilsanspruch zu verlangen. Grundsätzlich gilt, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe mit der Ausschlagung auch sein Pflichtteilsrecht verliert. Lediglich unter den Voraussetzungen des § 2306 BGB kann der Pf...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / c) Fälle des § 2329 BGB

Rz. 95 In den vorstehenden Ausführungen wurde stets davon ausgegangen, dass der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs sei. Dies ist jedoch nicht stets so. Insbesondere bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach § 2325 BGB kann es nach § 2327 BGB, nach § 2328 BGB oder wegen Überschuldung des Nachlasses dazu kommen, dass der ursprünglich Beschenkte nach § 2329 Abs. 1 BGB das...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 18 Zur Einstimmung auf das Erbschaftsteuerrecht des Pflichtteilsrechts mag folgendes einführende Beispiel dienen: Beispiel Der Steuerpflichtige S ist bei dem Tode seines Vaters V enterbt worden und hat daher von den Erben nur den Pflichtteil erhalten. Er meint, dass dieser Erwerb nicht steuerpflichtig sein dürfte, da er weder etwas geschenkt noch eine Erbschaft erhalten h...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / E. Erfüllung, Aufrechnung

Rz. 137 Der Pflichtteilsanspruch als Geldanspruch erlischt durch Erfüllung (§ 362 BGB), wenn der als Pflichtteil ermittelte Betrag gezahlt wurde. Rz. 138 Auch eine Aufrechnung ist im Prinzip möglich, jedoch ist dem Erben eine solche vor Eintritt der zwangsvollstreckungsrechtlichen Verwertungsreife des Pflichtteilsanspruchs i.S.v. § 852 ZPO untersagt, da es allein dem Pflichtt...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besonderheiten bei Hingabe von Betriebsvermögen als Abfindung

Rz. 158 Große steuergestalterische Spielräume entstehen im Bereich des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG dadurch, dass der mit dem Nominalwert zu versteuernde Pflichtteilsanspruch durch anderes Vermögen ersetzt werden kann, das mit niedrigeren Werten besteuert wird bzw. andere erbschaftsteuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Dies gilt insbesondere für Vermögensgegenstände i.S.d. §...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / b) Aufschiebende oder auflösende Bedingung?

Rz. 28 Soll – wie beim Geschiedenen-Testament – das Vermächtnis letztlich nur zum Tragen kommen, wenn die Gefahr der Weitervererbung an eine vom Erblasser nicht erwünschte Verwandtschaft entsteht oder das Vermächtnisobjekt zum Gegenstand von Pflichtteilsansprüchen der Pflichtteilsberechtigten des Beschwerten wird, so erscheint nach dem zuvor Gesagten zweifelhaft, ob es unter...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / E. Die Feststellungsklage im Pflichtteilsrecht

I. Allgemeines Rz. 116 Mit der Feststellungsklage kann nach § 256 ZPO die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklärt werden. Will der Kläger die Feststellung seines Erb- bzw. Pflichtteilsrechts klären, kann er dies grundsätzlich mit der Feststellungsklage erreichen.[212] Rz. 117 Die Feststellungsklage kann aber nicht auf die Feststellung d...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / C. Pflichtteilsschuldner

I. Grundzüge Rz. 58 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist der Erbe oder Miterbe, gegen den sich der mit dem Erbfall entstandene Anspruch (§ 2317 BGB) richtet. Jedoch kann er gegen den Testamentsvollstrecker nicht geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Miterben haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Rz. 59 Bis zur Teilung des Nachlasses kann jed...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 3. Ausnahmen vom Grundsatz der verhältnismäßigen Tragung der Pflichtteilslast

a) Einschränkung der Kürzungsbefugnis bei pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmern (§ 2318 Abs. 2 BGB) Rz. 78 Ist der Vermächtnisnehmer selbst pflichtteilsberechtigt, so bestimmt § 2318 Abs. 2 BGB zum Schutze seines Pflichtteils, dass das Vermächtnis bis zur Höhe des Pflichtteils nicht gekürzt werden darf (sog. Kürzungsgrenze). Damit soll dem pflichtteilsberechtigten Vermä...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 5. Gleichgeschlechtlicher Lebenspartner

a) Pflichtteilsrechtliche Gleichstellung Rz. 29 Durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vom 22.2.2001[47] ist seit dem 1.8.2001 der durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossene überlebende gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner (zu den Voraussetzungen siehe § 1 LPartG) ebenfalls pflichtteilsberec...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Örtliche Zuständigkeit

1. Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft Rz. 17 Nach § 27 Abs. 1 ZPO ist für die jeweilige Klage das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes den Gerichtsstand hatte, zuständig. Man spricht hier auch von dem besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, dessen Zweck die Zusammenfassung verschiedener Prozesse bei einem sachnahen Gericht ist.[35] Grundsätzlich ist da...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 213 Gegen den Beschluss der Anordnung eines Zwangsmittels nach § 889 Abs. 2 ZPO steht dem Schuldner grundsätzlich die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung sind mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend zu machen.mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Nichteheliche Abkömmlinge

aa) Gesetzesänderung durch das Zweite Erbrechtsgleichstellungsgesetz Rz. 7 Im Verhältnis zwischen Mutter und nichtehelichen Abkömmlingen besteht ohne jede zeitliche Einschränkung ein volles Erb- und Pflichtteilsrecht. Im Verhältnis zwischen dem nichtehelichen Vater und seinen Abkömmlingen war dies lange Zeit anders: Nach Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG besaßen vor dem 1.7.194...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 14 Die Frage, ob hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht in erster Instanz zuständig ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 23, 71 Abs. 1 GVG. Bei einem Streitwert bis 5.000 EUR ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts, bei einem Streitwert über 5.000 EUR die des Landgerichts gegeben.mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / bb) Folgerungen für die Praxis

(1) Der Fall der einfachen Enterbung Rz. 47 Der dargestellte Meinungsstreit (siehe Rdn 46) ist im Normalfall der Enterbung eines Kindes und seiner Abkömmlinge ohne praktische Bedeutung. Ein Pflichtteilsanspruch der Enkel scheitert dann nach der Mindermeinung bereits daran, dass sie wegen des Repräsentationsprinzips des § 1924 Abs. 2 BGB überhaupt nicht zum Kreis der gesetzlic...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Beweislast

1. Bezüglich der Jahresfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB Rz. 282 Hinsichtlich der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Beweislast.[442] Er hat den Fristbeginn, der mit der Leistung des verschenkten Gegenstands beginnt, zu beweisen. Gleiches gilt für den Fall des § 2325 Abs. 3 Hs. 2 BGB. Hier trifft den Erben die Beweislast hinsichtlich des Zeitpun...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / K. Die Pflichtteilsergänzungsklage gegen den Beschenkten

I. Klageantrag Rz. 287 Anders als die Klage auf Pflichtteilsergänzung gegenüber dem Erben (§ 2325 BGB) richtet sich die Pflichtteilsergänzungsklage gegen den Beschenkten auf Herausgabe des geschenkten Gegenstands zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung in Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.[452] Ein Zahlungsanspruch ist lediglich dann zu stellen, wenn es sich um ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB

1. Gläubiger und Schuldner des Auskunftsanspruchs Rz. 137 Nach § 2314 BGB ist Gläubiger des Auskunftsanspruchs (vgl. hierzu ausführlich § 9 Rdn 13 ff.) jeder Nichterbe [238] aus dem Personenkreis der §§ 2303, 2309, 2339 a BGB, aber auch der Abtretungsempfänger eines Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2317, 398 BGB. Im Falle der Abtretung des Pflichtteilsanspruchs an mehrere Gläubig...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / e) Enterbung

aa) Meinungsstand Rz. 46 Umstritten ist, ob der entferntere Pflichtteilsberechtigte konkret pflichtteilsberechtigt ist, wenn der näher Berechtigte nur enterbt wird. Die überwiegende Auffassung bejaht dies.[66] Die Gegenansicht verneint dies und begründet dies vor allem damit, dass der Gesetzgeber zwar für die Ausschlagung (§ 1953 Abs. 2 BGB), die Erbunwürdigkeit (§ 2344 Abs. ...mehr