Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Einrede gegen die Nachlassforderung

Rz. 335 Der Erbe kann die Dürftigkeitseinrede des unzureichenden Nachlasses nach § 1990 BGB grundsätzlich gegenüber allen Nachlassforderungen geltend machen. Sie steht dem Erben daher auch gegenüber dem ordentlichen Pflichtteil und dem Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.[523] Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Erbe nicht bereits unbeschränkt für die Nachlassverbindlichke...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / c) Form und konkludente Geltendmachung

Rz. 35 Eine besondere Form für das Geltendmachen des Pflichtteilsanspruchs ist nicht vorgeschrieben.[29] Die Grenzziehung ist im Einzelfall schwierig. Zutreffend ist der Hinweis von Weinmann,[30] dass die Anforderungen an eine Geltendmachung im erbschaftsteuerlichen Sinne höher zu setzen sind als hinsichtlich der Annahme der Erbschaft, die ebenfalls konkludent erfolgen kann....mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 3. Zugewinngemeinschaft

Rz. 47 Bei der Zugewinngemeinschaft ist der Pflichtteil abhängig davon, ob es nach § 1371 BGB hinsichtlich des Erbrechts des Ehegatten zur erb- oder zur güterrechtlichen Lösung kommt (§ 2303 Abs. 2 S. 2 BGB).[91] Rz. 48 Die erbrechtliche Lösung mit dem sog. großen Pflichtteil des Ehegatten tritt ein, wennmehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (a) Überblick, Fallgruppen

Rz. 13 Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung nach § 2306 BGB bereitet die erbrechtliche Sondernachfolge in Anteile an Personengesellschaften.[32] Mit Reimann kann man dabei vier Grundfälle unterscheiden:[33] 1. Fall: Allgemeine Nachfolgeklausel Der Erblasser ist Kommanditist in einer Kommanditgesellschaft. Gemäß § 177 HGB sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass die Bete...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beteiligte, Vertretung bei der Geltendmachung

Rz. 30 Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs kann grundsätzlich nur durch den Pflichtteilsberechtigten selbst erfolgen. Er kann jedoch auch Dritte, wie seinen Rechtsanwalt, mit der Geltendmachung beauftragen. Es handelt sich dabei nicht um eine höchstpersönliche Handlung. Rz. 31 Die Geltendmachung erfolgt grundsätzlich gegenüber dem Erben. Im Falle des Pflichtteilsergä...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Die außergerichtliche Geltendmachung gegenüber dem Nachlasspfleger

Rz. 92 Umstritten ist in der Literatur, ob die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten und insbesondere die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zum Aufgabenkreis des Nachlasspflegers gehören. Nach h.M. in der Literatur ist der Nachlasspfleger nur berechtigt, Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, wenn dadurch unnötige Kosten für den Nachlass vermieden werden können.[163] In...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 1. Überblick

Rz. 70 Da allein der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs im Außenverhältnis ist, muss er auch die vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse und Auflagen erfüllen, ohne dass dies zu einer Verringerung des Pflichtteils führt. Als Ausgleich hierfür gewährt § 2318 BGB dem Erben eine peremptorische Einrede in Gestalt eines Kürzungsrechts, so dass im Innenverhältnis die Pflich...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / b) Nach erfolgter Erbauseinandersetzung

Rz. 47 Wurde die Erbengemeinschaft bereits auseinandergesetzt, so greift die Einrede des § 2059 BGB nicht mehr ein. Der Pflichtteilsberechtigte ist nunmehr als Nachlassgläubiger schutzwürdiger, da jeder einzelne Miterbe nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über die ihm zugewandten Nachlassgegenstände frei verfügen kann. Nach § 2058 BGB besteht nunmehr eine unbeschrä...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / a) Allgemeines

Rz. 299 Die anspruchsbegründenden Umstände liegen vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich positive Kenntnis über die ihn beeinträchtigende letztwillige oder lebzeitige Verfügung erlangt. Dies setzt im Einzelnen eine wesentliche Kenntnis des Inhalts der beeinträchtigenden Verfügung voraus. Der Berechtigte muss danach insbesondere erkannt haben, dass er durch die V...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / dd) Kein Leistungsanspruch nach Auskunftserteilung

Rz. 244 Der Kläger kann den Auskunftsantrag für erledigt erklären, wenn der Beklagte das Auskunftsbegehren nach Eintritt der Rechtshängigkeit erfüllt hat.[391] Erklären die Parteien der Stufenklage die Hauptsache nach der Auskunftserteilung übereinstimmend für erledigt, hat das Gericht unabhängig von der Frage, ob tatsächlich ein Fall der Erledigung vorliegt, gem. § 91a ZPO ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / aa) Geltendmachung trotz Verjährung

Rz. 55 Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs (§ 2332 BGB) steht der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nicht entgegen.[77] In diesem Fall genügt das bloße Verlangen der Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs jedoch nicht. Der Erbe hat nämlich die Möglichkeit, sich entweder auf die Einrede der Verjährung zu berufen oder den Anspruch trotz der Möglichkeit der Zahlungsv...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Erben

Rz. 104 Wird über das Vermögen des Erben das Insolvenzverfahren eröffnet, ist der gegen den Erben geführte Rechtsstreit gegen den Insolvenzverwalter zu richten. Ist der Schuldner vor oder während des Insolvenzverfahrens Erbe geworden, fällt der Nachlass vorläufig in die Insolvenzmasse. Das Recht zur Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft verbleibt aber dem Schuldner (§ 83 A...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Feststellungsklage vor dem Erbfall

Rz. 120 Anerkannt ist, dass der Erblasser selbst vor dem Eintritt des Erbfalls ein Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der Frage hat, ob ein Pflichtteilsrecht besteht oder nicht. Der Erblasser selbst kann daher bereits zu Lebzeiten die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens eines Pflichtteilsrechts klären lassen.[215] Darüber hinaus kann der Erblasser auch auf Feststellung...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / a) Unzureichender Nachlass

Rz. 72 Reicht der Nachlass zur Pflichtteilsergänzung nicht aus und haftet der Erbe nur beschränkt für den Nachlass (§§ 1975, 1990, 2060 BGB), dann ist nach Ansicht des BGH der Erbe nicht verpflichtet.[120] Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Nachlass von vornherein wertlos bzw. überschuldet ist.[121] Nach v. Olshausen [122] soll hierbei zunächst geprüft werden, ob durch die H...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 6. Die prozessuale Geltendmachung gegenüber dem Nachlasspfleger

Rz. 93 Bei bestehender Nachlasspflegschaft kann die Pflichtteilsforderung aufgrund der Vorschrift des § 53 ZPO nur gegen den Nachlasspfleger als gesetzlichen Vertreter des Erben geltend gemacht werden. Zur Vermeidung eines divergierenden Prozessverhaltens monopolisiert die Vorschrift des § 53 ZPO die Prozessführung beim Pfleger. Dies gilt auch für Passivprozesse.[169] Rz. 94...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Die Nachlasspflegschaft

Rz. 83 Nach § 1960 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB kann das Nachlassgericht für einen unbekannten Erben einen Pfleger bestellen. Die Frage, ob die Person des Erben nicht feststeht, liegt im Ermessen des Nachlassgerichts und ist aus dessen Sicht zu beurteilen.[142] Ausreichend ist dabei, dass der Erbe mit großer Wahrscheinlichkeit derzeit nicht festgestellt werden kann.[143] Dies lie...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / c) Keine gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 48 Eine gesamtschuldnerische Haftung aller Miterben nach § 2058 BGB kommt aber nur dann in Betracht, wenn es sich um gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten handelt. Bei Verbindlichkeiten, die nur bestimmte Miterben treffen, scheidet daher eine gesamtschuldnerische Haftung aller Miterben aus. Bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2326 BGB eines Miter...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Erblassers

Rz. 100 Besonderheiten bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ergeben sich, wenn nach Eintritt des Erbfalls ein Nachlassinsolvenzverfahren mangels Zahlungsfähigkeit eröffnet wird. In diesem Fall wird ein bereits anhängiger Prozess gegen die Erben unterbrochen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (§ 240 S. 1 ZPO) oder die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis a...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / b) Die Einrede nach § 2328 BGB

Rz. 73 Der Miterbe ist nach § 2329 BGB auch dann nicht verpflichtet, wenn ihm die Einrede nach § 2328 BGB wegen seines eigenen Pflichtteilsergänzungsanspruchs zusteht.[125] Problematisch ist allerdings die Frage, ob dies auch dann gilt, wenn der Erbe die Einrede nach § 2328 BGB nicht geltend gemacht hat (was auch für die Beschränkung der Erbenhaftung nach §§ 1990, 1991 Abs. ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Mehrere Beschenkte i.S.d. § 2329 Abs. 3 BGB

Rz. 77 Nach § 2329 Abs. 3 BGB ist hinsichtlich der Haftung mehrerer beschenkter Personen eine besondere Reihenfolge bei deren Inanspruchnahme zu beachten. Der in § 2329 Abs. 3 BGB niedergelegte Grundsatz besagt, dass vorrangig immer nur derjenige, der das jüngste Geschenk erhalten hat, für den Ergänzungsanspruch haftet. An der Reihenfolge der Haftung kann der Erblasser selbs...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Gläubiger und Schuldner des Auskunftsanspruchs

Rz. 137 Nach § 2314 BGB ist Gläubiger des Auskunftsanspruchs (vgl. hierzu ausführlich § 9 Rdn 13 ff.) jeder Nichterbe [238] aus dem Personenkreis der §§ 2303, 2309, 2339 a BGB, aber auch der Abtretungsempfänger eines Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2317, 398 BGB. Im Falle der Abtretung des Pflichtteilsanspruchs an mehrere Gläubiger ist zu beachten, dass jedem der Abtretungsempf...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Auskunftsanspruch nach §§ 2057, 2316 BGB

Rz. 132 Im Rahmen eines jeden Pflichtteilsprozesses ist darauf zu achten, dass sich der Pflichtteilsanspruch durch lebzeitige Vorempfänge des Erblassers modifizieren kann, und zwar sowohl zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, wenn z.B. seinen Geschwistern ausgleichspflichtige Zuwendungen gemacht wurden, aber auch zu seinen Lasten, wenn er selbst Vorempfänge zur Ausgleichun...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / a) Grundlagen

Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet, dass die Pf...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / Literaturtipps

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / e) Teilzahlung und Teilgeltendmachung

Rz. 39 Nach Meinung des RFH[36] liegt eine Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs in voller Höhe auch dann vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte eine Teilzahlung begehrt und sich die Zahlung eines zivilrechtlich zusätzlich geschuldeten Restbetrages vorbehält. Nach Meinung des RFH sei von der Geltendmachung des gesamten Pflichtteilsanspruchs auszugehen. Dem ist nicht zu fol...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / I. Auskunft und Wertermittlung

Rz. 69 Bei der außergerichtlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beginnt die anwaltliche Tätigkeit zunächst mit der Geltendmachung des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 BGB. Dabei sollte beachtet werden, dass der Auskunftsanspruch ein vom Wertermittlungsanspruch unabhängiger und insoweit auch gesondert zu behandelnder Anspruch ist. Der Auskunftsan...mehr

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§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / IV. Annahme des Vermächtnisses (§ 2307 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 23 Die Annahme kann erst nach Eintritt des Erbfalls erklärt werden. Eine besondere Form ist auch hierfür nicht erforderlich,[43] weshalb sie auch konkludent erfolgen kann.[44] Wird vom Pflichtteilsberechtigten das Vermächtnis eingefordert oder aber stillschweigend entgegengenommen, so kann hierin eine schlüssige Annahme liegen.[45] Dies gilt aber nicht, wenn der Testamen...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / III. Schuldzinsen (Aufgabe der Sekundärfolgenrechtsprechung)

Rz. 229 Problematisch sind die einkommensteuerrechtlichen Folgen, wenn der Pflichtteil durch Kredit finanziert werden muss. Dann stellt sich die Frage nach der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen. Beispiel Erblasser E ist verstorben unter Hinterlassung zweier Söhne S 1 und S 2. Im Nachlass befindet sich ausschließlich ein Betrieb mit einem Wert von 1.000.000 EUR. Alleinerbe ist ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VI. Verteidigungsvorbringen

1. Gegen den materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch Rz. 211 Der Anspruch auf eidesstattliche Versicherung der erteilten Auskunft besteht nur dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auskunft nicht sorgfältig erstellt wurde. Der zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Verpflichtete kann diese z.B. nicht mit der Begründung ablehnen, dass er die von seinem Steuer...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VI. Verteidigungsvorbringen des Beklagten

1. Erfüllungseinrede Rz. 159 Dem Auskunftsverpflichteten steht die Einrede der Erfüllung zu, wenn er gegenüber dem Berechtigten bereits Auskunft erteilt hat.[281] Dies ist dann der Fall, wenn der auskunftsverpflichtete Erbe ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorgelegt hat[282] und er hinsichtlich etwaiger Schenkungen die ihm zumutbaren Nachforschungen angestellt hat. Hierz...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast

1. Allgemeines Rz. 252 Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs, sei es durch Leistungs- oder Stufenklage, trägt der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Pflichtteilsanspruchs abhängen.[405] 2. Abstammung und Verwandtschaftsverhältnis Rz. 253 So ist der Pflichtteilsberechtigte dahi...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / F. Die Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten

I. Allgemeines zu den Auskunftsansprüchen Rz. 125 Der Pflichtteilsberechtigte kann grundsätzlich eine vom Zahlungsanspruch getrennte Auskunftsklage hinsichtlich der Höhe und des Umfangs des Nachlasses erheben.[230] Dies wird der Pflichtteilsberechtigte dann tun, wenn die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben ist oder wenn der Pflichtteilsschuldner auf die Erhebung der Einrede...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / II. Pflichtteilslast des Ersatzmannes (§ 2320 BGB)

Rz. 65 Eine Durchbrechung des Grundsatzes, dass die Miterben die Pflichtteilslast im Innenverhältnis untereinander auch nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen haben (§§ 2038 Abs. 2, 748, 2047 Abs. 1, 2148 BGB), enthält § 2320 Abs. 1 BGB, der jedoch zur Disposition des Erblassers steht (§ 2324 BGB). Wer an Stelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird, soll ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB

Rz. 145 Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs ist die Offenlegung der für den Pflichtteilsanspruch notwendigen Berechnungsfaktoren.[248] Der Auskunftsschuldner ist danach verpflichtet, Auskunft über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen.[249] Rz. 146 Dabei beschränkt sich die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nic...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / c) Der Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Nachlasswert

Rz. 257 Neben der Pflichtteilsquote muss der Pflichtteilsberechtigte auch die Höhe seines Anspruchs, also den Wert des Nettonachlasses, beweisen. Hierfür dienen ihm das im Rahmen des Auskunftsverfahrens eingeholte Nachlassverzeichnis sowie eventuell erstellte Sachverständigengutachten. Die meisten Schwierigkeiten bereitet in der Praxis jedoch die Bewertung der im Nachlass be...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VII. Pflichtteilsgeltendmachung gegenüber einer in Gründung befindlichen Stiftung

Rz. 112 Unentgeltliche Zuwendungen an eine Stiftung unterliegen nach der Entscheidung des BGH[206] unstreitig der Pflichtteilsergänzung,[207] wobei bereits das Entstehen des Anspruchs auf die Zuwendung ausreicht.[208] Schwierigkeiten bereiten in der Praxis dabei die Fälle, in denen der Erblasser das Stiftungsgeschäft noch selbst vorgenommen hat, die Gründung der Stiftung abe...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Einschränkung der Kürzungsbefugnis bei pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmern (§ 2318 Abs. 2 BGB)

Rz. 78 Ist der Vermächtnisnehmer selbst pflichtteilsberechtigt, so bestimmt § 2318 Abs. 2 BGB zum Schutze seines Pflichtteils, dass das Vermächtnis bis zur Höhe des Pflichtteils nicht gekürzt werden darf (sog. Kürzungsgrenze). Damit soll dem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer vom Vermächtnis wenigstens ein Wert in Höhe seines Pflichtteils erhalten bleiben.[132] Nur e...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Aufnahme des Haftungsvorbehalts in das Urteil

Rz. 338 Damit der Erbe sein Eigenvermögen auch nach Erhebung der Dürftigkeitseinrede vor dem Zugriff des Gläubigers nach einer eventuellen Verurteilung zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs schützen kann, muss er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO in den Urteilstenor aufnehmen lassen. Die Aufnahme des Haftungsvorbehalts nach § 780 ZPO nur in die Urteilsgründ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Die Klagepflegschaft

Rz. 85 Nach § 1961 BGB hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn dieser zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber dem Nachlass von einem Nachlassgläubiger beantragt wird.[149] Rz. 86 Diese sog. Klagepflegschaft ermöglicht dem Pflichtteilsberechtigten, als Nachlassgläubiger seinen Anspruch gegen den unbekannten Erben oder gege...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Pflichtteilsberechtigter Erbe: Erweiterte Kürzungsbefugnis nach § 2318 Abs. 3 BGB – die oft verkannte Vorschrift

Rz. 81 Die wenig geglückte Vorschrift des § 2318 Abs. 3 BGB ist nur im Zusammenhang mit § 2306 BGB zu verstehen[144] und bietet daher immer wieder Anlass zu Haftungsfällen. Der eigene Pflichtteil des Erben wird gegen Beschränkungen und Beschwerungen primär durch § 2306 BGB geschützt: Der pflichtteilsberechtigte Erbe muss daher immer ausschlagen, um den unbelasteten Pflichtte...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / c) Pflichtteilserfüllung

Rz. 110 Darüber hinaus bietet das Pflichtteilsrecht selbst wesentliche Ansatzpunkte, um nach dem Ableben des Erstversterbenden die nachteiligen Erbschaftsteuerkonsequenzen eines Berliner Testaments zu korrigieren. Der länger lebende Ehegatte E 2 kann beispielsweise seinen beiden Kindern K 1 und K 2 anbieten, ihnen zur Abgeltung der bestehenden Pflichtteilsansprüche Geldbeträ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 212 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / VI. Der Ausgleichungspflichtteil bei unzureichendem Nachlass (§ 2056 BGB)

Rz. 83 Nach § 2056 BGB ist derjenige Abkömmling, der einen so hohen Vorempfang erhalten hat, dass er im Rahmen der Ausgleichung aus der Berechnung ausscheidet, nicht verpflichtet, einen über seinen Erbteil hinausgehenden Wert des bereits erhaltenen Vorempfangs in den Nachlass einzuzahlen. Der sog. Mehrempfang ist daher nach § 2056 S. 1 BGB nicht zurückzuerstatten. Dieser Gru...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Grundsätzliches

Rz. 137 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist nur auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet; er begründet daher keine Anfechtbarkeit der Schenkung[406] und vermittelt auch keine wertmäßige Beteiligung am Nachlass, zu dem der verschenkte Gegenstand gar nicht gehört.[407] Als Pflichtteilsergänzung kann der Pflichtteilsberechtigte vielmehr den Betrag verlangen, um den s...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / II. Rechtsnatur

Rz. 5 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein selbstständiger, außerordentlicher Pflichtteilsanspruch,[8] der neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch steht und von dessen Bestehen unabhängig ist.[9] Diese rechtliche Selbstständigkeit zeigt sich besonders deutlich daran, dass der Ergänzungsanspruch auch dem Pflichtteilsberechtigten zusteht, der die Erbschaft ausgeschla...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / II. Voraussetzungen für die Einrede

Rz. 242 Voraussetzung für die Einrede ist, dass ein Pflichtteilsergänzungsanspruch verlangt wird; die Geltendmachung des ordentlichen Pflichtteils genügt nicht, hier schützt § 2319 BGB. Die Ergänzung muss weiter gegenüber einem Erben verlangt werden, der pflichtteilsberechtigt ist; gemeint ist hier die abstrakte Pflichtteilsberechtigung.[633] Unerheblich ist, ob der Ergänzun...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Der maßgebliche Zeitpunkt des Erwerbs gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG

Rz. 155 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG entsteht die Steuer in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG mit dem Zeitpunkt des Verzichts auf den Pflichtteilsanspruch. Auf den Zufluss oder die Erfüllung der Gegenleistung kommt es demnach nicht an.[207] Dies gilt selbst dann, wenn von vornherein vereinbart war, dass die Gegenleistung, also die Abfindung, erst zu einem wese...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Gesetzeszweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, Normkonkurrenz

Rz. 1 Durch § 2325 BGB [1] soll der Pflichtteilsberechtigte dagegen geschützt werden, dass der ordentliche Pflichtteil durch lebzeitige Zuwendungen ausgehöhlt, ja sogar umgangen wird.[2] Damit sollen – um ein Schlagwort aufzunehmen – "Schleichwege am Erbrecht vorbei" verhindert werden.[3] Deshalb gewährt das Gesetz bei Schenkungen dem Pflichtteilsberechtigten einen zeitlich u...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (6) Schiedsgerichtsanordnung

Rz. 11 Eine Schiedsgerichtsanordnung (§ 1066 ZPO) wird von einer Auffassung als Auflage angesehen.[22] Damit würde sie § 2306 BGB unterfallen. Teilweise wird vertreten, dass es sich bei der Schiedsgerichtsanordnung zwar um eine Auflage handele, diese jedoch nicht belastend i.S.d. § 2306 BGB sei, wenn sie eine Gewähr für unparteiliche und unabhängige Rspr. biete.[23] Anders l...mehr