Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Voraussetzungen der Pfändung

Rz. 375 Damit der Anspruch vom Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten gepfändet werden kann, muss ein Anerkenntnis vorliegen oder der Anspruch rechtshängig geworden sein. Rz. 376 Unter dem Begriff eines Anerkenntnisses i.S.d. § 852 ZPO versteht man jede Art der Einigung zwischen dem oder den Erben und dem Pflichtteilsberechtigten über das Bestehen des Anspruchs. Ein Schuldane...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Verfahrensfragen

Rz. 89 Sachlich und örtlich zuständig für den Antrag ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte (§§ 343, 344 FamFG). Der Nachlassgläubiger hat bei der Beantragung der Klagepflegschaft nur die ernsthafte gerichtliche Geltendmachung seines Pflichtteils glaubhaft zu machen;[158] dass ihm der Anspruch auch tatsächlich zusteht, braucht e...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / bb) Keine Anrechnung des Hinterlassenen, wenn es zu keiner Verdoppelung der Pflichtteilslast kommt – der beschränkte Erbverzicht des näher Berechtigten

Rz. 53 Um Bedeutung und Reichweite des § 2309 BGB geht es auch in dem Urteil des BGH vom 27.6.2012.[84] Die Entscheidung macht abermals deutlich, wie gefährlich die Abgabe eines Erbverzichts ist.[85] Beispielsfall In dem entschiedenen Fall macht die Klägerin gegen ihre Mutter Pflichtteilsansprüche nach deren am 20.2.2005 verstorbenem Vater (Erblasser) in Höhe der Hälfte des N...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / c) Der unter Betreuung stehende Pflichtteilsberechtigte

Rz. 309 Ist der Pflichtteilsberechtigte geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so ist die Kenntnis seines gesetzlichen Vertreters maßgeblich.[481] Umstritten ist die Frage der Kenntniserlangung beim geschäftsfähigen Betreuten. Nach h.M. kommt es auf die Kenntnis des Betreuers an,[482] und zwar, soweit die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen in sein...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Der Pflichtteilsberechtigte im Nachlassverfahren

Rz. 9 Nach § 348 FamFG kann das Nachlassgericht bei der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen die gesetzlichen Erben des Erblassers und die sonstigen Beteiligten laden. Danach steht allen Personen, die an dem Nachlass bzw. der letztwilligen Verfügung ein rechtliches Interesse haben, auch ein Recht zu, bei der Testamentseröffnung anwesend zu sein (sowie ein Recht auf Akte...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Vorgehen im Wege der Leistungsklage

Rz. 215 Da es sich beim Pflichtteilsanspruch grundsätzlich um einen Zahlungsanspruch handelt, kann der Pflichtteilsberechtigte diesen durch Leistungsklage geltend machen. Der Pflichtteilsberechtigte ist zuvor nicht verpflichtet, Auskunftsklage zu erheben oder beide Ansprüche in Form einer Stufenklage miteinander zu verbinden. Liegt eine auslegungsbedürftige letztwillige Verf...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (2) Der Sonderfall der Pflichtteilsentziehung beim näheren Abkömmling und Enterbung des entfernteren Abkömmlings

Rz. 48 Der Theorienstreit wird aber in dem vom BGH entschiedenen Fall bedeutsam, weil dem näher berechtigten Abkömmling dessen Pflichtteil wirksam entzogen wurde.[72] Dann gibt es auf Grundlage der überwiegenden Meinung nichts, was den pflichtteilsentfernteren Abkömmling nach § 2309 BGB ausschließen könnte. Nach der überwiegenden Auffassung, die der BGH gebilligt hat, wird d...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 8. Verjährung und Prozesskostenhilfe

Rz. 330 Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB) die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nur dann, wenn er ordnungsgemäß begründet wurde.[513] Die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe führt zur Hemmung der Verjährung. Wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, trit...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (1) Der Fall der einfachen Enterbung

Rz. 47 Der dargestellte Meinungsstreit (siehe Rdn 46) ist im Normalfall der Enterbung eines Kindes und seiner Abkömmlinge ohne praktische Bedeutung. Ein Pflichtteilsanspruch der Enkel scheitert dann nach der Mindermeinung bereits daran, dass sie wegen des Repräsentationsprinzips des § 1924 Abs. 2 BGB überhaupt nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben und demnach auch nicht zum...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 4. Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 54 Bei der Wahl-Zugewinngemeinschaft (§ 1519 S. 1 BGB) endet der Güterstand nach Art. 7 WahlZugAbk mit dem Tod eines Ehegatten. Eine pauschale Erhöhung des gesetzlichen Erbrechts um ¼, wie sie in § 1371 Abs. 1 BGB für die Zugewinngemeinschaft normiert wurde, existiert für die Wahl-Zugewinngemeinschaft nicht.[102] Das Ehegattenerbrecht beläuft sich mithin neben Verwandten...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Grundzüge

Rz. 58 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist der Erbe oder Miterbe, gegen den sich der mit dem Erbfall entstandene Anspruch (§ 2317 BGB) richtet. Jedoch kann er gegen den Testamentsvollstrecker nicht geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Miterben haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Rz. 59 Bis zur Teilung des Nachlasses kann jedoch nach § 2...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / III. Pflichtteil und Güterstand

Rz. 44 Da bei Vorhandensein von Ehegatten sich das Erbrecht in Abhängigkeit vom Güterstand bestimmt,[87] variiert bei verheirateten Erblassern und solchen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, die Pflichtteilsquote des Ehegatten, Lebenspartners, der Abkömmlinge und der Eltern des Verstorbenen je nachdem, welcher Güterstand bestand. Aus der Güterstandsabhäng...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 2. Gütertrennung

Rz. 46 Bei der Gütertrennung ist § 1931 Abs. 4 BGB zu beachten, durch den das System des festen Ehegattenerbteils durchbrochen wird.[89] Danach beträgt die Pflichtteilsquote des Ehegatten neben einem Kind ¼, neben zwei Kindern 1/6 und neben drei und mehr Kindern je ⅛.[90]mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / II. Pflichtteil und beschwerter Erbteil

Rz. 4 Ausnahmsweise kann dem Pflichtteilsberechtigten auch ein Pflichtteil zustehen, wenn er Erbe geworden ist. Dabei ist zum einen der Fall zu unterscheiden, dass dem Pflichtteils-berechtigten durch Verfügung von Todes wegen ein Erbteil zugewandt wird, der allerdings mit Beschwerungen oder Beschränkungen belastet ist, etwa mit Vermächtnissen oder einer Testamentsvollstrecku...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (4) Teilungsanordnung

Rz. 9 Umstritten ist, wann in einer Teilungsanordnung eine Beschränkung i.S.v. § 2306 zu sehen ist: Überwiegend wird dies nur für eine solche angenommen, die den Pflichtteilsberechtigten belastet, nicht aber für jene, die ihn begünstigen oder gar nicht berühren.[15] Jedoch gibt es nach modernem Verständnis keine begünstigende Teilungsanordnung, diese ist vielmehr ein Vorausv...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (2) Einsetzung als Vorerbe

Rz. 7 Eine Beschränkung in diesem Sinne ist die Berufung zum Vorerben,[12] mag dieser auch zum befreiten berufen (§ 2136 BGB) oder der Nacherbe nur auf den Überrest (§ 2137 BGB) eingesetzt sein oder auch nur ein Fall der konstruktiven Nacherbfolge (§§ 2104, 2105 BGB) vorliegen. Wählen dagegen Ehegatten im Rahmen eines Berliner Testaments die sog. Einheitslösung und setzen si...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 2. Alte Rechtslage (Erbfälle bis zum 31.12.2009)

Rz. 40 Die für Erbfälle bis zum 31.12.2009 geltende Rechtslage differenzierte danach, ob dem pflichtteilsberechtigten Erben ein beschwerter oder beschränkter Erbteil hinterlassen wurde, der die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils nicht übersteigt (§ 2306 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.). In diesem Fall galten die getroffenen Beschränkungen und Beschwerungen als nicht angeordnet. Wurde ...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 14 Die durch eine einfache Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag vererblich gestellte Mitgliedschaft – bzw. bei der KG der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten kraft der gesetzlichen Regelung des § 177 HGB – wird im Erbfall nicht Bestandteil des gesamthänderisch gebundenen Vermögens der Erbengemeinschaft, sondern geht unmittelbar und entsprechend den Erbquoten aufge...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (d) Qualifizierte Nachfolgeklausel mit Besonderheiten

Rz. 16 Im 3. Fall gelangt § 2306 BGB hingegen zur Anwendung. Eine erbrechtliche Beschränkung i.S.d. § 2306 BGB liegt vor, wenn der Erblasser durch eine testamentarische Anordnung einen nachfolgeberechtigten Miterben in einem von seiner Erbquote abweichenden Anteilsverhältnis zur Nachfolge zulässt, da dann eine erbrechtliche Teilungsanordnung vorliegt. Die Tatsache, dass sich...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 1. Gütergemeinschaft

Rz. 45 Galt im Erbfall der vertraglich zu vereinbarende Güterstand der Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB) – was allerdings nur noch selten vorkommt –, so beträgt der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten neben Abkömmlingen ⅛ (§ 1931 Abs. 1 S. 1 BGB), neben den Verwandten der zweiten Erbordnung oder Großeltern ¼.[88] Zu beachten ist weiter, dass hier verschiedene Vermögensm...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 5. Lebenspartnerschaft

Rz. 58 Bestand im Erbfall eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (§ 1 LPartG), so steht auch dem überlebenden Lebenspartner ein Erb- und damit Pflichtteilsrecht zu (§ 10 Abs. 6 S. 1 LPartG), das sich zugleich auch auf das Pflichtteilsrecht der anderen Pflichtteilsberechtigten reduzierend auswirkt und auch hier wiederum abhängig davon, welcher Güterstand für die einge...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (e) Sonstige gesellschaftsvertragliche Beschränkungen

Rz. 17 Auf andere gesellschaftsvertragliche Beschränkungen, wie z.B. Kündigungsausschluss oder -beschränkungen, ist § 2306 BGB nicht entsprechend anwendbar, da sie primär auf den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben beruhen. Nur in Ausnahmefällen können diese entsprechend § 138 BGB wegen eines Institutsmissbrauchs bei gezieltem Einsatz zur Pflichtteilsreduzierung unwirksam se...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / aa) Pflichtteilsberechtigter als Erbe

Rz. 5 Tatbestandsvoraussetzung des § 2306 BGB ist, dass der Betroffene allgemein pflichtteilsberechtigt ist und Erbe wurde. Worauf die Erbenstellung beruht, ist dabei unerheblich. Es kann sich auch um eine solche kraft gesetzlicher Erbfolge handeln, die kraft Verfügung von Todes wegen mit einer Belastung oder Beschränkung beschwert ist.[5] Die Höhe des Erbteils ist nur für d...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (3) Belastung mit einer Testamentsvollstreckung

Rz. 8 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist wegen der damit verbundenen Einschränkung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Erben (§§ 2205, 2211 BGB) eine Beschränkung des Pflichtteilsberechtigten i.S.v. § 2306 BGB.[14]mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (1) Abschließende Aufzählung

Rz. 6 Die nach § 2306 BGB maßgeblichen Beschränkungen und Beschwerungen, bei deren Vorliegen abweichend von der allgemeinen Grundregel trotz der Ausschlagung der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil behält, sind in Abs. 1 abschließend aufgezählt ("numerus clausus"). Es handelt sich dabei nach dem Wortlaut der Norm allein um solche erbrechtlichen Inhalts. Eine Erweiteru...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (5) Vermächtnisse, Auflagen

Rz. 10 Wird der Pflichtteilsberechtigte zum Nacherben eingesetzt, wird dies der Erbeinsetzung unter einer Beschränkung gleichgestellt (§ 2306 Abs. 2 BGB), weil hier ein zeitlich verzögerter Erbantritt erfolgt (siehe Rdn 33 ff.). Zu den Beschwerungen gehören auch Vermächtnisse, einschließlich dem Dreißigsten (§ 1969 BGB), nicht jedoch der gesetzliche Voraus, da dieser dem Pfl...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (7) Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht, familienrechtliche Anordnungen, Ersatzerbe

Rz. 12 Andere Anordnungen muss der pflichtteilsberechtigte Erbe hinnehmen, so die berechtigte Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht (§ 2338 BGB), die insoweit lex specialis zu § 2306 BGB ist (siehe ausführlich § 8 Rdn 105 ff.), oder familienrechtliche Anordnungen (§ 1418 Abs. 1 Nr. 2 BGB [Bestimmung zum Vorbehaltsgut]; §§ 1638, 1639 BGB [einschränkende Anordnung zur Verm...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / III. Die Ausschlagungsmöglichkeit bei der Zugewinngemeinschaft

Rz. 41 Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner kann bei der Zugewinngemeinschaft abweichend vom allgemeinen Grundsatz auch einen unbeschwerten und unbelasteten Erbteil ausschlagen und erhält dennoch den Pflichtteil, wenn auch nur den sog. kleinen, der sich aus dem nicht nach § 1371 Abs. 1 BGB erhöhten Ehegattenerbteil errechnet. Daneben bekommt er noch den r...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (c) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 15 Dagegen ist bei der qualifizierten Nachfolgeklausel die Vererblichkeit gesellschaftsvertraglich auf bestimmte Personen beschränkt, vgl. dazu oben den 2. Fall. Da das Gesellschaftsrecht gegenüber dem Erbrecht den Vorrang hat, weil die Erben die von dem Erblasser und seinen Mitgesellschaftern geschaffenen Rechtsverhältnisse nach dem Grundsatz der Universalsukzession (§ ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Die bezifferte Teilklage im Rahmen der Stufenklage

Rz. 249 Wird außergerichtlich weder der Zahlungsanspruch noch der Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung erfüllt, ist der Pflichtteilsberechtigte zur Hemmung der Verjährung darauf angewiesen, den Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend zu machen. Bei der Durchsetzung im Wege der Stufenklage wird es aber i.d.R. einige Jahre dauern, bis der Pflichtteilsberechtig...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VI. Pflichtteilsgeltendmachung durch den Sozialhilfeträger bzw. den Betreuer

1. Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger Rz. 109 Nach § 93 SGB XII (§ 33 Abs. 1 SGB II) kann der Sozialhilfeträger Erb- und Pflichtteilsansprüche auf sich überleiten. Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger ist aber zu unterscheiden, ob der Pflichtteilsberechtigte enterbt wurde oder ob er erst durch Ausschlagun...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Der Gläubiger des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

1. Allgemeines Rz. 29 Der ordentliche Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch sind zwei selbständige und voneinander unabhängige Ansprüche. Der Pflichtteilsberechtigte des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs ist i.d.R. auch Gläubiger des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Voraussetzung für die Pflichtteilsergänzungsberechtigung ist aber nicht, dass dem Berech...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 252 Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs, sei es durch Leistungs- oder Stufenklage, trägt der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Pflichtteilsanspruchs abhängen.[405]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Vorüberlegungen im Prozessverfahren

1. Allgemeines Rz. 1 Nach § 2317 BGB handelt es sich beim Pflichtteilsanspruch um einen Geldanspruch, der mit dem Erbfall entsteht. Fällig wird der Pflichtteilsanspruch mit Geltendmachung gegenüber dem Pflichtteilsschuldner, d.h. gegenüber dem Erben oder, wenn die Voraussetzungen des § 2329 BGB vorliegen, gegenüber dem Beschenkten.[1] Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen P...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / V. Pflichtteilsgeltendmachung bei Insolvenz/Nachlassinsolvenz

1. Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Erblassers Rz. 100 Besonderheiten bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ergeben sich, wenn nach Eintritt des Erbfalls ein Nachlassinsolvenzverfahren mangels Zahlungsfähigkeit eröffnet wird. In diesem Fall wird ein bereits anhängiger Prozess gegen die Erben unterbrochen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (§ 240 S....mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / c) Form und konkludente Geltendmachung

Rz. 35 Eine besondere Form für das Geltendmachen des Pflichtteilsanspruchs ist nicht vorgeschrieben.[29] Die Grenzziehung ist im Einzelfall schwierig. Zutreffend ist der Hinweis von Weinmann,[30] dass die Anforderungen an eine Geltendmachung im erbschaftsteuerlichen Sinne höher zu setzen sind als hinsichtlich der Annahme der Erbschaft, die ebenfalls konkludent erfolgen kann....mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / c) Beweislast

Rz. 304 Grundsätzlich trägt der Erbe oder der Beschenkte als Pflichtteilsschuldner die Beweislast dafür, dass der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat. Hier kann z.B. nicht unterstellt werden, dass der Pflichtteilsberechtigte alsbald nach Eintritt des Erbfalls von der ihn beeinträchtigenden Verfügu...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 7. Vorempfänge

Rz. 264 Beruft sich der Erbe auf das Vorliegen von ausgleichspflichtigen oder anrechnungspflichtigen Zuwendungen, so trägt er hierfür ebenfalls die Beweislast.[421] Macht der Pflichtteilsberechtigte dagegen geltend, dass ihm aufgrund eigener Leistungen gegenüber dem Erblasser ein erhöhter Pflichtteilsanspruch nach den Vorschriften der §§ 2057a, 2316 BGB zusteht, hat er die v...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / a) Hemmung und Neubeginn

Rz. 312 Die §§ 203 bis 213 BGB regeln die Hemmung, Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung. Rz. 313 Nach § 212 BGB führen nur das Anerkenntnis und die Vollstreckungsmaßnahme zum Neubeginn der Verjährung. Alle anderen Umstände sind nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz Hemmungstatbestände und in den § 204 BGB eingeflossen. Rz. 314 Gemäß § 209 BGB wird der Zeitraum, ...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / A. Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1 Damit für jemanden ein Pflichtteilsanspruch entsteht, ist erforderlich, dassmehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / e) Überspringen einer Stufe

Rz. 233 Hat der Kläger dem Anspruch auf Auskunft und dem Leistungsanspruch noch einen Wertermittlungsanspruch zwischengeschaltet und ist der Kläger aber nach Erfüllung des Auskunftsanspruchs in der Lage, den Pflichtteilsanspruch zu beziffern, ohne dass es eines weiteren Wertermittlungsanspruchs bedarf, kann der Kläger grundsätzlich unmittelbar auf den Leistungsantrag übergeh...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Nachweis der Dürftigkeit

Rz. 334 Der Erbe, der die Dürftigkeitseinrede erhebt, muss grundsätzlich den Nachweis führen, dass der Nachlass unzureichend ist. Dies kann er z.B. dadurch erreichen, dass er ein Inventarverzeichnis über den Nachlass nach § 2009 BGB errichtet. Danach wird im Verhältnis zwischen Erben und Nachlassgläubigern vermutet, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls keine weiteren Nachlassgege...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 295 Nach dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts gilt seit 1.1.2010 auch für den Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) grundsätzlich die Regelverjährung von drei [460] Jahren (§ 195 BGB).[461] Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB gilt hinsichtlich der Dauer die Verjährungsfrist des § 195 BGB (R...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / d) Der pflichtteilsberechtigte Miterbe

Rz. 310 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB unterliegt auch dann der "direkten" Verjährung des § 2332 BGB, wenn der Beschenkte zugleich Erbe oder Miterbe ist.[483] Dem beschenkten Miterben wird insoweit ein ebenso schutzwürdiges Interesse am Erhalt des zugewendeten Gegenstands zugesprochen wie einem außenstehenden Dritten.mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Rechtsfolgen der Dürftigkeitseinrede

Rz. 337 Durch die Erhebung der Dürftigkeitseinrede kann der Erbe den Zugriff von Nachlassgläubigern auf sein Eigenvermögen abwehren. Nach § 1990 Abs. 1 S. 2 BGB ist er dann aber verpflichtet, den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben. Anders als bei der Nachlassverwaltung oder der Nachlassinsolvenz findet bei...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / b) Die Verjährung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 221 Auch wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst nur ein unbezifferter Leistungsantrag gestellt wird, ist die Verjährung grundsätzlich gehemmt. Dies gilt so lange, bis die die Leistung vorbereitenden Hilfsansprüche erfüllt worden sind.[364] Die Hemmung endet jedoch nicht sofort mit der Erfüllung der Hilfsansprüche. Dem Kläger steht insoweit eine angemessene Frist zur Ü...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / d) Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 44 Mit der Ausschlagung des näher Berechtigten macht dieser den Weg für entferntere Pflichtteilsberechtigte frei, da er diese von der gesetzlichen Erbfolge nicht mehr ausschließt (§ 1953 Abs. 2 BGB). Auch hier tritt also eine Vorversterbensfiktion ein. Rz. 45 Ob und in welchem Umfang die entfernter Berechtigten einen Pflichtteil fordern können, hängt aber immer noch davon...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 10. Verjährung bei nachträglicher Kenntniserlangung

Rz. 332 Nach Ansicht der Rechtsprechung kommt es für den Beginn der Verjährungsfrist nicht darauf an, dass der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis über den beim Erbfall vorhandenen Nachlass und dessen Wert hat.[517] Dies gilt auch dann, wenn der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte erst nachträglich (nach Ablauf der Verjährung) Kenntnis von der Zugehörigkeit eines Gegenstands z...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Höhe der Zinsen

Rz. 354 Bei der Geltendmachung einer Geldschuld ist die Regelung über die Verzugs- und Prozesszinsen zu beachten (§§ 288, 291 BGB). Danach ist eine Geldforderung während des Verzugs oder ab dem Eintritt der Rechtshängigkeit mit 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Basiszinssatz, der bereits mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Z...mehr