Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 629 Häufig wird der Anwalt mit der Frage konfrontiert, ob es nicht sinnvoll ist, bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögensgegenstände auf Kinder zu übertragen. Hierbei spielt nicht nur die Vorstellung, Steuern zu sparen eine Rolle, sondern oftmals auch der Wunsch des Übergebers, den Übernehmer im Verhältnis zu den anderen Erben bevorzugt zu behandeln und mögliche Pflichtte...mehr

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§ 32 Mediation / II. Fall 2: "Das ungerechte Testament"

Rz. 9 In die Mediation kamen zwei Geschwister, Frau M., 45 Jahre alt und Herr M., 47 Jahre alt. Frau M. hatte die gemeinsame Mutter bis zu deren Tod gepflegt, nachdem der Vater bereits Jahre zuvor gestorben war. Sie hatte für die Pflege ihrer Mutter von dieser Geldgeschenke erhalten, von denen sie ihrem Bruder berichtet hatte. Das Testament der Mutter bestimmte ihre Tochter zu...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / I. Allgemeines

Rz. 20 Gerade im erbrechtlichen Mandat treten, ebenso wie bei familienrechtlichen Beratungen, häufig Probleme im Rahmen einander widerstreitender Interessen auf. Im Einzelnen kann dies bei der Beratung einer Erbengemeinschaft oder im Vorfeld der Erstellung eines Ehegattentestaments der Fall sein. Besonders im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen kommt es nich...mehr

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Vorwort

Der Begriff Mandat leitet sich aus der lateinischen Redewendung "ex manu datum" ("aus der Hand geben") ab und charakterisiert das zwischen Auftraggeber und Anwalt bestehende Vertrauensverhältnis. Für das in seinen Berater gesetzte Vertrauen verlangt der Mandant eine hochwertige Leistung, die der Anwalt bestmöglich zu erbringen hat. Dabei darf es dem im Erbrecht tätigen Anwal...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / IV. Betreuungs- bzw. familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 402 Der Vormund, der Pfleger und der Betreuer bedürfen zur Ausschlagung der betreuungs- bzw. familiengerichtlichen Genehmigung: §§ 1822 Nr. 2, 1908 i, 1915 BGB; Eltern bedürfen zur Ausschlagung für ihre minderjährigen Kinder der Genehmigung des Familiengerichts, §§ 1643 Abs. 2, 1822 Nr. 2 BGB. Sie ist gem. § 1831 BGB im Vorhinein zu erteilen. Die Annahme der Erbschaft ist...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Überleitung des Ausschlagungsrechts

Rz. 327 Im Weiteren hat sich die Frage gestellt, ob das Ausschlagungsrecht des behinderten Kindes nach § 2306 Abs. 1 BGB auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden kann. Dies wird nach einhelliger und überzeugender Auffassung[348] verneint. Bei dem Ausschlagungsrecht nach § 2306 Abs. 1 BGB handelt es sich, unabhängig vom Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs, um ein höchs...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 5. Einwendungen und Einreden des Erbschaftsbesitzers

Rz. 154 Ausdrücklich geregelt ist die Geltendmachung des Entreicherungseinwandes nach §§ 2021, 818 Abs. 3 BGB sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nachlassbezogener Verwendungen nach § 2022 BGB, etwa die Bezahlung von Kosten für die Beerdigung des Erblassers. Daneben kann der Erbschaftsbesitzer insbesondere ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 B...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Folgen der Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit

Rz. 198 Die Erbunwürdigkeit hat zur Folge, dass der Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen ist und der Pflichtteilsberechtigte (Erbe) somit auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil hat. Mitumfasst ist auch der Anspruch auf den Voraus nach § 1932 BGB und den Dreißigsten nach § 1969 BGB. § 2339 BGB hat, auch wenn dies dem BGB ansonsten fremd ist, Strafcharakter. Rz. 199 Die Fests...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 1. Allgemeines

Rz. 403 Auf die Anfechtung der Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft finden grundsätzlich die §§ 119 ff. BGB Anwendung, da §§ 1954 bis 1957 BGB lediglich einzelne Sondervorschriften enthalten. Die Anfechtungsfrist beträgt gemäß § 1954 BGB sechs Wochen. Die Frist beginnt mit Kenntnis des anfechtungsberechtigten Erben vom Anfechtungsgrund, bei der Anfechtung wegen Drohung ...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Die Pflicht des Anwaltsnotars zur Unparteilichkeit

Rz. 36 In den Bundesländern, in denen der Anwalt gleichzeitig auch Notar sein kann, kommen zu den bisher genannten Pflichten noch besondere Probleme im Zusammenhang mit dem Notarsamt bzw. dem Anwaltsnotariat hinzu. Insbesondere geht es auch hier um die Pflicht zur Überparteilichkeit nach § 14 Abs. 1 BNotO. In der Praxis wird häufig der Fehler begangen, dass der Anwaltsnotar ...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Prozess kann der Berechtigte auf verschiedene Weise vorgehen. Je nachdem, ob der Berechtigte schon Kenntnis über den Nachlass hat – dann kann er gleich Zahlungsklage erheben[1] – oder ob er erst noch Auskunft benötigt – dann hat er die Möglichkeit, Stufenklage zu erheben –, ist die richtige Vorgehensweise von untersch...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / B. Die Wahl des richtigen Güterstandes

Rz. 11 Durch die Wahl des richtigen Güterstandes kann somit die Erb- und Pflichtteilsquote aller am Erbfall Beteiligten beeinflusst werden. Der Anwalt, der einen Mandanten bezüglich eines Testamentes berät, hat dies immer zu berücksichtigen. Besteht nämlich beispielsweise die Gefahr, dass sich der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüchen...mehr

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§ 16 Der Vermächtnisnehmer ... / D. Die Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 22 Der Vermächtnisanspruch ist ein einseitig begründetes Schuldverhältnis im Sinne der §§ 241 ff. BGB. Die Erfüllung des Vermächtnisses erfolgt grundsätzlich durch dinglichen Übertragungsakt. Wie die Erfüllung des Vermächtnisses im Einzelnen zu erfolgen hat, hängt von dem jeweiligen Vermächtnisinhalt ab. Bei Grundstücken erfolgt die Leistung durch Auflassung und Eintragu...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Nachlassverbindlichkeit

Rz. 77 Geht der Erbe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Beerdigung rechtsgeschäftliche Verpflichtungen ein, so entsteht damit eine Nachlasserbenschuld, für die er sowohl mit seinem Eigenvermögen als auch mit dem Nachlass haftet. Geht ein Nichterbe entsprechende Verpflichtungen ein, so haftet er kraft Rechtsgeschäfts zwar nach außen, hat aber gegenüber dem Erben auf der G...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / cc) Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 10 Interessenkonflikte können hier entstehen, wenn die Pflichtteilsberechtigten sich bei Bewertungsfragen nicht einig sind. Darüber hinaus könnten anrechenbare Vorempfänge zu berücksichtigen sein oder aber auch Ausgleichungspflichten bestehen. Rz. 11 Eine Vertretung widerstreitender Interessen kann auch dann vorliegen, wenn mehrere Pflichtteilsberechtigte vertreten werden...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / IV. Grabpflegekosten

Rz. 37 Nach weiterhin herrschender Meinung sind die Grabpflegekosten nicht vom § 1968 BGB umfasst und daher nicht vom Erben zu tragen. Relevant ist dieses Problem insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs (siehe unten Rdn 59–68). Meist übernimmt derjenige die Grabpflege, der sich dazu sittlich oder emotional verpflichtet fühlt. Immer öfter wird versuc...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / III. Die Formbedürftigkeit der Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 400 In der Praxis wird oftmals übersehen, dass die Ausschlagung des Erbteils formbedürftig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschlagung des Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen hat (§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Ausschlagung hat nach § 1945 Abs. 1 S. 2 BGB entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubig...mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nicht selten wird der Anwalt bereits vor dem Erbfall mit der Frage über die Rechte eines Pflichtteilsberechtigten konfrontiert. Die Fragen lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien gliedern. Zum einen interessiert den Mandanten schon zu Lebzeiten des Erblassers die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs, aber auch die Frage der Rechtmäßigkeit einer Pflichtteilsentziehung...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / IV. Beratung von Pflichtteilsberechtigten

Rz. 31 Im Rahmen der Vertretung mehrerer quotengleicher Pflichtteilsberechtigter besteht in der Praxis grundsätzlich keine Interessenkollision. Vielmehr sind sich die Pflichtteilsberechtigten, da alle enterbt sind, weitestgehend einig und vertreten insoweit die gleichen Interessen gegenüber dem oder den Erben. Um aber sicherzugehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine une...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / a) Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 39 Die Regeln für die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten sind in § 2046 BGB normiert. Demnach sind die Miterben, zumindest im Innenverhältnis,[24] verpflichtet, vor der Teilung des Nachlasses sämtliche Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. Die Miterben können jedoch, da § 2046 BGB abbedungen werden kann, einvernehmlich anderweitige Vereinbarungen treffen und ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Die Anfechtungsgründe

Rz. 405 Hinsichtlich der Anfechtungsgründe ist vollumfänglich auf §§ 119 ff. BGB zu verweisen mit der Folge, dass hier im Gegensatz zur Anfechtung letztwilliger Verfügungen der Motivirrtum – mit Ausnahme des Sonderfalls des § 119 Abs. 2 BGB – nicht zu einem Anfechtungsrecht führt. Auch das Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist kann eine Anfechtung der Erbschaftsannahme r...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / B. Zuständigkeit

Rz. 4 Zuständig für die jeweilige Klage ist gemäß § 27 Abs. 1 ZPO das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. In der Regel ist dies gemäß § 13 ZPO der Ort des letzten Wohnsitzes. Der Gerichtsstand des § 27 ZPO gilt sowohl für die Klage auf Feststellung des Erbrechts als auch für die Klagen auf Auskunft und Zahlung des Pfl...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / 1. Vorbereitende Maßnahmen

Rz. 34 In einem nächsten Schritt hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass abzuwickeln, das heißt i.d.R. bei Vorhandensein einer Erbengemeinschaft die Auseinandersetzung zu betreiben. Bevor der Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung des Nachlasses und somit mit der Auseinandersetzung unter den Miterben beginnt, sollte er in eigenem Interesse die letztwillige Verfügung d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 638 Erfolgt die Übertragung einer Immobilie vorwiegend aus dem Grund, den Nachlass und etwaige Pflichtteilsansprüche anderer Abkömmlinge zu reduzieren, dann ist darauf zu achten, dass es sich möglichst um ein entgeltliches Rechtsgeschäft handelt. Im Rahmen der Übergabe hat der BGH[706] entschieden, dass sowohl die echte Gegenleistung als auch eine Auflage bei der Bemessu...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 5. Die Pflichtteilsergänzung bei gemischter Schenkung

Rz. 79 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt; weiter stellt sich da...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / M. Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 150 In der Praxis besteht regelmäßig das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses sowie der vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Vorempfänge nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz räumt ihm deshalb in § 2314 BGB einen Auskunftsan...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Benachteiligung des Vertrags- bzw. Schlusserben

Rz. 47 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit der Vertragserbe bspw. bei lebzeitigen Zuwendungen an den Ehegatten benachteiligt ist, da der Bereicherungsanspruch aus § 2287 BGB auf dasjenige beschränkt ist, was nach Begleichung des Pflichtteils (ggf. auch der Zugewinnausgleichsforderung) übrig bleibt.[66]...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / c) Schenkung mit Ausgleichungspflicht

Rz. 50 Nach der BGH-Rechtsprechung beeinträchtigt eine Schenkung an einen Mit-Schlusserben die übrigen Schlusserben nicht, wenn die gewährte Schenkung in der Erbteilung nach §§ 2052, 2050 Abs. 3 BGB auszugleichen ist. Der wohl häufigste Fall von Ausgleichungspflichten ist derjenige, dass die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an einen Schlusserben "im Wege der vorweg...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 1. Grundsatz

Rz. 7 Die Schiedsfähigkeit ist für das Vertragsschiedsgericht nur lückenhaft, für das außervertragliche Schiedsgericht (insbes. bei Anordnung durch letztwillige Verfügung gem. § 1066 ZPO) so gut wie gar nicht gesetzlich geregelt. Deshalb mussten Rechtsprechung und Literatur Grundsätze zu der Frage entwickeln, welche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werde...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / I. Klage auf Feststellung des Erbrechts nach Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 147 Formulierungsbeispiel: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach Beiseiteschaffen eines gemeinschaftlichen Testaments An das Landgericht – Zivilkammer – Klage der Frau (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (…) gegen Herrn (…) – Beklagter – wegen: Feststellung des Erbrechts In Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen den Beklagten und bitte um Anberaumung e...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / D. Mandantenschreiben

Rz. 73 Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen. Rz. 74 Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / VI. Die Anfechtung der Fristversäumung

Rz. 415 Gemäß § 1956 BGB kann die Versäumung der Ausschlagungsfrist in gleicher Weise wie die Annahme der Erbschaft angefochten werden. Dies stellt eine Besonderheit innerhalb der Struktur des BGB dar. Als Anfechtungsgründe kommen hier ebenfalls diejenigen des Allgemeinen Teils des BGB in Betracht. Rz. 416 Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung gemäß § 123 B...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / G. Der Testamentsvollstrecker im Prozess

Rz. 78 Gemäß § 2212 BGB ist der Testamentsvollstrecker zur aktiven Prozessführung befugt, soweit das Recht, welches Gegenstand des Prozesses ist, seiner Verwaltung unterliegt, aber auch dann, wenn die Prozessführung innerhalb seiner Verwaltungsaufgabe liegt.[94] Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit des Testamentsvollstreckers liegt insbesondere auch die Feststellung, ob ein Er...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 446 Die Wiederverheiratungsklausel [482] soll in der Regel dem Schutz der Schlusserben vor einer zusätzlichen Schmälerung des Nachlasses durch Hinzutreten eines weiteren pflichtteilsberechtigten Ehegatten dienen.[483] Das, was die Ehegatten den Schlusserben – meistens den eigenen Kindern – zugedacht haben, soll diesen auch letztendlich zukommen. Ohne besondere Anhaltspunk...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 454 Bei der Einheitslösung besteht im Unterschied zur Vor- und Nacherbschaft keine Trennung zwischen dem Vermögen des Erstversterbenden und dem Vermögen des noch lebenden Ehegatten. Beide Vermögensgegenstände verschmelzen im Zeitpunkt des ersten Todesfalls zu einer Vermögensmasse. Rz. 455 Gestaltet man die Wiederverheiratungsklausel lediglich dahingehend, dass "im Falle d...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / cc) Vorrang völkerrechtlicher Verträge

Rz. 296 Art. 75 Abs. 1 EuErbVO macht von dem verfolgten Ziel der Vereinheitlichung des Kollisionsrechts Ausnahmen: Internationale Übereinkommen bleiben unberührt, denen die Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme der EuErbVO angehören und die Bereiche betreffen, die in der Verordnung geregelt sind. Hierzu gehören für Deutschland:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / V. Nachlassverzeichnis

Rz. 30 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist häufig ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, in das der gesamte Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufgenommen werden muss. Nur auf dieser Grundlage kann über die Zweckmäßigkeit der Annahme bzw. der Ausschlagung der Erbschaft entschieden werden. Auch für die Berechnung eventueller Pflichtteilsansprüc...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Hartz IV in der Beratung

Rz. 744 Erwerbsfähige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (insbesondere das sog. Arbeitslosengeld II). Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist für einen Anspruch erforderlich, dass der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht a...mehr

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§ 32 Mediation / D. Die Anwendung im Erbrecht

Rz. 4 Wenn Konfliktparteien auch über den momentanen Konflikt hinaus in Zukunft miteinander kooperieren sollen, wollen oder müssen, ist es sinnvoll, wenn dieser Konflikt so gelöst wird, dass es nur Gewinner und keine Verlierer gibt. Dies gilt bei:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

Rz. 409 Zwar ist eine Anfechtung hier nicht allgemein wegen Motivirrtums möglich, jedoch berechtigt § 119 Abs. 2 BGB zur Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften der Erbschaft. Rz. 410 Ein entsprechender Anfechtungsgrund ist etwa dann gegeben, wenn einem Erben bei Annahme der Erbschaft die testamentarische Berufung eines weiteren Miterben nicht bekannt ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Grenzen der Vereinheitlichung

Rz. 286 Art. 1 Abs. 1, 2 Buchst. a bis l EuErbVO nimmt u.a. folgende wichtige Regelungsbereiche aus dem Anwendungsbereich der Verordnung heraus: Hier ist es der Rechtsprechung, insbesondere derjenigen des EuGH, überlassen, künftig die Grenzen des Anwendungsbere...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vertragsmäßige Verfügungen

Rz. 508 Welche letztwilligen Verfügungen in einem Erbvertrag vertragsmäßig getroffen werden können, bestimmt § 2278 Abs. 2 BGB. Genannt werden dort nur die Erbeinsetzung, die Anordnung eines Vermächtnisses und einer Auflage sowie die Wahl des anzuwendenden Erbrechts.[544] Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter. Der Grund für die Einengung ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / bb) Bewegliche Gegenstände

Zu den Nachlassaktiva gehören des Weiteren bewegliche Gegenstände. Solche sind – ebenso wie sonstige Nachlassaktiva – nicht nur dann aufzuführen, wenn sie im Alleineigentum des Erblassers standen, sondern entgegen einem häufigen Irrglauben auch dann, wenn der Erblasser lediglich Miteigentum oder gar nur Mitbesitz an ihnen hatte. In den beiden letzten Fällen hat der Erbe auch...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / aa) Unbewegliche Sachen

Ein klassischer Vermögenswert ist das Eigentum von Erblassern an Immobilien, z. B. bebauten oder unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. Aber auch Nießbrauchs- und Wohnrechte gehören dazu. Um eine hinreichende Individualisierung zu gewährleisten und dem Pflichtteilsberechtigten ausreichend Anhaltspunkte für die Wertermittlung an die Hand zu geben, hat der Erbe Einzel...mehr

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zerb 9/2018, Durchgriffshaf... / Sachverhalt

Die Klägerin verfolgt gegen den Beklagten Ziffer 1) einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung nach § 2329 BGB sowie gegen die Beklagte Ziffer 2) und 3) Pflichtteilsansprüche gem. § 2303 BGB. Die Klägerin ist die Schwester des Beklagten Ziffer 1), die Beklagten Ziffern 2) und 3) sind die Kinder des Beklagten Ziffer 1). Der Erbstreitigkeit findet ihren Ursprung im Erbfall des V...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 3

Auf einen Blick Der Teil 1 des Beitrags hat in die inhaltlichen Anforderungen an eine Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB eingeführt. Unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur wurde aufgezeigt, zu welchen Nachlassaktiva der Erbe im Einzelnen Auskunft schuldet. Ausgangspunkt war dabei die sich aus dem Sinn der Vorschrift ergebende Vorgabe, dass der Pflichtteilsberechtigte...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / cc) Rechte

Ferner hat der Erbe Auskunft zu sämtlichen Rechten des Erblassers zu erteilen,[45] selbst wenn diese unsicher oder bedingt sind. In letzterem Fall ist auch zu erläutern, weshalb der Erbe von der Unsicherheit und Bedingung ausgeht. Die Auskunft hat sich grundsätzlich auch auf bereits verjährte Forderungen des Erblassers zu beziehen; das wird nur dann als entbehrlich erachtet,...mehr