Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Pflichtteilsberechtigte

1. Allgemeines Rz. 2 Wer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, richtet sich nach § 2303 BGB, § 10 Abs. 6 S. 1 LPartG. Nur die nächsten Angehörigen des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, nämlich Rz. 3 Die Reihenfolge der Pflichtte...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Der materiell-rechtliche Wertermittlungsanspruch

1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch siehe § 9 Rdn 79 ff.). Der Anspruch auf Wertermittlung nach § 23...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Einzelfragen

aa) Pflichtteil der Aszendenten bei Abfindung an Deszendenten – der Pflegeheimfall Rz. 52 Kommt es durch einen entgeltlichen Erbverzicht zu einer Pflichtteilsberechtigung der Eltern des Erblassers, erscheint es fraglich, ob hier eine Anrechnung möglich ist, denn die hier erfolgte Zuwendung an einen verzichtenden Deszendenten ist keine Begünstigung des Aszendenten. Der Normzwe...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 2. Abkömmlinge

a) Allgemeines Rz. 6 Abkömmlinge sind alle Personen, die mit dem Erblasser in absteigender gerader Linie (§ 1589 S. 1 BGB) verwandt sind, wobei es auf den Verwandtschaftsgrad nicht ankommt, also Kinder, Enkel, Urenkel. Entferntere Abkömmlinge sind aber nur nach Maßgabe des § 2309 BGB pflichtteilsberechtigt (ausführlich siehe Rdn 34 ff.). b) Nichteheliche Abkömmlinge aa) Gesetze...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / III. Pflichtteilslast bei Vermächtnissen (§ 2318 BGB)

1. Überblick Rz. 70 Da allein der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs im Außenverhältnis ist, muss er auch die vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse und Auflagen erfüllen, ohne dass dies zu einer Verringerung des Pflichtteils führt. Als Ausgleich hierfür gewährt § 2318 BGB dem Erben eine peremptorische Einrede in Gestalt eines Kürzungsrechts, so dass im Innenverhältni...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / H. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

I. Allgemeines und Zuständigkeit Rz. 200 Hat der Auskunftsschuldner die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erbracht, kann dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zustehen (§ 260 Abs. 2 BGB). Die eidesstattliche Versicherung darf sich aber nur auf den tatsächlichen und den fiktiven Nachlass beziehen.[341] Rz. 201 Der Er...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 2. Die Grundregel des § 2318 Abs. 1 BGB

a) Grundzüge Rz. 72 Prinzipiell können die Erben verlangen, dass ihnen gegenüber die Vermächtnisnehmer und Auflagebegünstigten die Pflichtteilslast[114] nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Nachlass tragen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich aus den Ausnahmetatbeständen der §§ 2321 bis 2322 BGB nichts anderes ergibt und sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat ...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / II. Die Rangfolge unter den Pflichtteilsberechtigten (§ 2309 BGB)

1. Grundzüge des § 2309 BGB Rz. 34 Die Pflichtteilsansprüche zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern und den Abkömmlingen konkurrieren miteinander. Die Rangfolge der Pflichtteilsberechtigung zwischen mehreren Abkömmlingen untereinander und zwischen Abkömmlingen im Verhältnis zu den Eltern regelt § 2309 BGB – eine wenig verständliche Vorschrift,[53] die viele Rätsel aufgibt, zu...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / i) Verfahrensrechtliche Probleme bei der Stufenklage

aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der e...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Streitwert und Kosten

1. Allgemeines Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interess...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Vorgehen im Wege der Stufenklage

1. Allgemeines Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaup...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 3. Pflichtteilsberechtigung aus eigenem Recht

a) Allgemeines Rz. 39 Lebt ein näherer Abkömmling zur Zeit des Erbfalls oder war er zumindest gezeugt und wird später lebend geboren (§ 1923 Abs. 2 BGB), so wird ein entfernterer Abkömmling (vgl. § 1924 Abs. 2 BGB) oder Elternteil nur dann durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der näher Berechtigte die Erbschaft ausgeschlagen (§ 19...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VII. Streitwert der Auskunftsklage

1. Allgemeines Rz. 169 Nach § 3 ZPO kann das Gericht den Streitwert der Auskunftsklage nach seinem Ermessen bestimmen. Nach wohl überwiegender Meinung ist im Rahmen der Auskunftsklage für den Streitwert eine Quote von 1/10 bis ¼ des zu erwartenden Zahlungsanspruchs zugrunde zu legen.[300] Das OLG Koblenz[301] geht hingegen von einer Quote von ⅛ bis ¼ aus. Dabei ist der Streit...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 4. Einschränkung der eigenen Pflichtteilsberechtigung der entfernter Berechtigten

a) Enterbung Rz. 50 Wie sich aus der Rechtsfolgenseite von § 2309 BGB ergibt, wird die zunächst bestehende Pflichtteilsberechtigung der entfernter Berechtigten wieder eingeschränkt, wenn Rz. 51 Hinterlass...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Der prozessuale Verlauf der Stufenklage

a) Allgemeines Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[359] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unb...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Prozesskostenhilfe bei der Stufenklage

a) Prozesskostenhilfe des Klägers Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[429] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[430] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtli...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / cc) Rechtslage für Erbfälle vor dem 29.5.2009

Rz. 11 Die aktuelle Rechtslage für Erbfälle vor dem 29.5.2009 lässt sich nur dann zutreffend erfassen, wenn ein Blick auf die Entstehungsgeschichte des Art. 12 § 10 Abs. 1 S. 1 NEhelG in der ab dem 29.5.2009 geltenden Fassung sowie die im Nachgang hierzu ergangenen Entscheidungen des BGH, BVerfG und EGMR gerichtet wird. (1) Entstehungsgeschichte der aktuellen Übergangsvorschr...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Kosten für Wertgutachten und Nachlassverzeichnis

Rz. 268 Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens und eines Nachlassverzeichnisses können im Rahmen der Kostenausgleichung nur dann berücksichtigt werden, wenn der Erbe die Aufträge erteilt hat, um die Überschuldung des Nachlasses darzulegen und so die Klageabweisung zu erreichen.[426]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / B. Das zuständige Prozessgericht

I. Sachliche Zuständigkeit Rz. 14 Die Frage, ob hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht in erster Instanz zuständig ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 23, 71 Abs. 1 GVG. Bei einem Streitwert bis 5.000 EUR ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts, bei einem Streitwert über 5.000 EUR die des Landgerichts gegeben. II. Obligat...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IX. Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs

1. Allgemeines Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt. Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[310] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Handlung...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / J. Die Pflichtteilsergänzungsklage gegen den Erben

I. Allgemeines Rz. 275 Grundsätzlich ist der Erbe Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB. Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB handelt es sich um einen reinen Zahlungsanspruch gegen den Nachlass. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter, also nicht der Erbe oder Miterbe, die Schenkung erhalten hat (wobei die §§ 2328, 2329 BGB zu beachten sin...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Geltendmachung des Pflichtteils im Wege der Leistungs- und Stufenklage

I. Vorgehen im Wege der Leistungsklage Rz. 215 Da es sich beim Pflichtteilsanspruch grundsätzlich um einen Zahlungsanspruch handelt, kann der Pflichtteilsberechtigte diesen durch Leistungsklage geltend machen. Der Pflichtteilsberechtigte ist zuvor nicht verpflichtet, Auskunftsklage zu erheben oder beide Ansprüche in Form einer Stufenklage miteinander zu verbinden. Liegt eine ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / VII. Streitwert

Rz. 214 Der Streitwert der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung richtet sich nach dem Aufwand an Zeit und Arbeit, den die Überprüfung und Ergänzung der bisherigen Angaben bzw. der erteilten Auskunft machen.[354] Er beläuft sich daher wiederum nur auf einen Bruchteil des Streitwertes der zuvor erteilten Auskunft. Das Kostenrisiko, die eidesstattliche Versicherung bei eine...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / B. Pflichtteilsberechtigung

I. Pflichtteilsberechtigte 1. Allgemeines Rz. 2 Wer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, richtet sich nach § 2303 BGB, § 10 Abs. 6 S. 1 LPartG. Nur die nächsten Angehörigen des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, nämlich Rz. 3 Die...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Allgemeines

Rz. 6 Abkömmlinge sind alle Personen, die mit dem Erblasser in absteigender gerader Linie (§ 1589 S. 1 BGB) verwandt sind, wobei es auf den Verwandtschaftsgrad nicht ankommt, also Kinder, Enkel, Urenkel. Entferntere Abkömmlinge sind aber nur nach Maßgabe des § 2309 BGB pflichtteilsberechtigt (ausführlich siehe Rdn 34 ff.).mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / G. Die Klage auf Wertermittlung

I. Der materiell-rechtliche Wertermittlungsanspruch 1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch siehe § 9 Rdn...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Das steuerliche Zuwendungsverhältnis

Rz. 141 Ausweislich des Wortlauts des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt die Zuwendung der Abfindung stets als vom Erblasser zugewandt. Dies ist entscheidend für die Ermittlung der Steuerklasse und den Freibetrag für den Zuwendungsempfänger, also den Pflichtteilsberechtigten. Beispiel Vater V hat sich nach dem Vorversterben seiner Ehefrau E mit seinem Sohn S überworfen und diesen e...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / VI. Durchführung der Anrechnung nach § 2315 BGB

Rz. 95 Nach § 2315 Abs. 2 S. 1 BGB erfolgt die Berechnung des Anrechnungspflichtteils so, dass der Wert der Zuwendung dem Nachlasswert hinzugerechnet und ein sog. Anrechnungsnachlass gebildet wird. Dann wird der Pflichtteil nach der Pflichtteilsquote bestimmt und der Vorempfang von dem aus dem Anrechnungsnachlass bestimmten Pflichtteil in voller Höhe abgezogen. Da der Abzug ...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 5. Gefahren aus der Aufhebung von Pflichtteilsverzichten

Rz. 35 Gefahren können sich bei der vorweggenommenen Erbfolge für den Übernehmer daraus ergeben, dass der Übergeber ohne dessen Mitwirkung und "hinter seinem Rücken" durch bloße (allerdings formbedürftige) Vereinbarung mit dem Verzichtenden den Pflichtteilsverzicht nach § 2351 BGB wieder aufheben kann. Fehlt es an einer ausdrücklichen vertraglichen Störfallvorsorge, so dürft...mehr

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§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / I. Grundsätzliches

Rz. 3 Nach § 2305 BGB erhält der pflichtteilsberechtigte Miterbe einen Ausgleichsanspruch, wenn der durch Verfügung von Todes wegen zugewandte Erbteil geringer ist als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (sog. Pflichtteilsrestanspruch oder Zusatzpflichtteil). In Höhe dieses Differenzbetrages steht ihm dann eine Geldforderung zu. Beispiel Der Witwer W hinterlässt einen Nac...mehr

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§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / III. Ausschlagung des Erbteils

Rz. 11 Wird der unzureichende, aber nicht i.S.v. § 2306 BGB belastete oder beschwerte Erbteil ausgeschlagen, so verliert der Pflichtteilsberechtigte damit grundsätzlich den Erbteil. Es gilt die Grundregel, dass die Ausschlagung des Erbteils zum Verlust des Pflichtteils führt (siehe § 3 Rdn 3). Allerdings behält er dann wenigstens noch den Pflichtteilsrestanspruch,[21] wodurc...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / IX. Zusammentreffen von Anrechnung auf den Pflichtteil und den Zugewinnausgleichsanspruch (§ 1380 BGB)

Rz. 112 Erfolgt eine lebzeitige Zuwendung an einen Ehegatten, so stellt sich die Problematik zwischen einer Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 BGB und einer Anrechnung auf den Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1380 BGB, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt und seinen konkreten Zugewinnausgleich und den "kleinen" Pflichtteil geltend macht (güterrecht...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Die Doppelberechtigung des Ergänzungsberechtigten

Rz. 31 Auf der anderen Seite folgte hieraus bisher nicht, dass der Personenkreis der Berechtigten des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs immer übereinstimmen mussten. Nach früherer Rechtsprechung des BGH war ein an sich Pflichtteilsberechtigter nur dann auch Gläubiger eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs, wenn er zum Zeitpunkt der Sch...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / a) Grundsätzliches

Rz. 26 Ein aufschiebend bedingtes Herausgabevermächtnis wird beim Tod des damit Beschwerten als pflichtteilsfest angesehen.[29] Es gehe den Pflichtteilsansprüchen der eigenen Pflichtteilsberechtigten des mit dem Vermächtnis belasteten Erben vor. Der Erbe habe das dem Vermächtnis unterliegende Vermögen bereits von Anfang an mit dieser Belastung erworben. Daher handele es sich...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 210 Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen führt beim pflichtteilsbelasteten Erben nicht zu Anschaffungskosten.[277] Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses durch den oder die Erben, die mit den Pflichtteilsansprüchen belastet sind, wird durch die Auszahlung der Pflichtteilsansprüche nicht zu einem (teil-)entgeltlichen Vertrag. Ein Veräußerungsgeschäft wird durch die b...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 102 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[153] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständlich ist die unf...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 223 Wie bereits gesehen (siehe Rdn 212), geht die überwiegende Meinung,[311] einschließlich einzelner Urteile des BFH, davon aus, dass durch die Hingabe eines Wirtschaftsguts an Erfüllungs statt für einen Pflichtteilsanspruch – zumindest im Bereich des Privatvermögens – ein Veräußerungsgeschäft verwirklicht werde. Die oben erörterte Problematik gilt insoweit grundsätzlic...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / c) Aufschiebend bedingter Pflichtteilsverzicht

Rz. 17 Bei einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht ist die Vereinbarung eines aufschiebend bedingt durch die Erbringung der Abfindungsleistung wirksamen Pflichtteilsverzichts an sich die geeignetste Lösung, um das Austauschverhältnis zu sichern. Gefahr droht dieser sinnvollen Gestaltung jetzt u.U. durch die Rechtsprechung des BGH, wonach ein Angebot auf Abschluss eines Pfli...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / Literaturtipps

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / 2. Pflichtteilsfestigkeit

Rz. 36 In gleicher Weise wie beim befristeten Herausgabevermächtnis wurde auch hier die Frage diskutiert, ob es "pflichtteilsfest" gegenüber den Pflichtteilsansprüchen ist, welche die Pflichtteilsberechtigten des Vorvermächtnisnehmers bei dessen Tod haben. Anders als die Vor- und Nacherbschaft wirkt das Nachvermächtnis bei Eintritt des Nachvermächtnisfalls nicht automatisch ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / d) Annahme eines Angebots

Rz. 38 Die Initiative für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs muss nach verbreiteter Meinung nicht notwendigerweise vom steuerpflichtigen Pflichtteilsberechtigten ausgehen. Als Geltendmachung gilt vielmehr auch der Fall, in dem der Erbe die Zahlung eines Pflichtteilsanspruchs dem Pflichtteilsberechtigten anbietet und Letzterer das Angebot annimmt.[35] Beispiel Der Pf...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Nachlasszugehörigkeit

Rz. 38 Ausnahmsweise ist jedoch eine Nachlasszugehörigkeit und damit das Eingreifen des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs zu bejahen. Dies ist zum einen der Fall, wenn keine wirksame Benennung eines Drittbegünstigten (Bezugsberechtigten) vorliegt, da dann die Forderung mangels eines besonderen Berechtigten den Erben als Nachlassbestandteil zusteht.[115] Zu beachten sind hie...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beschränkter Abzug, § 10 Abs. 6 ErbStG

Rz. 91 Problematisch sind die Fälle, in denen sich im Nachlass Gegenstände befinden, die nach § 13 ErbStG steuerbefreit sind. Gem. § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG sind Lasten nicht abzugsfähig, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegen. Dies mag das folgende Beispiel verdeutlichen: Beispiel A ist Allei...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besteuerungszeitpunkt, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG

Rz. 72 Der Zeitpunkt der Besteuerung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs ist mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung identisch.[106] Insoweit kann auf die oben gemachten Ausführungen (siehe Rdn 28 ff.) verwiesen werden.mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Gläubiger

Rz. 6 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht entsprechend seiner Schutzfunktion den Pflichtteilsberechtigten zu, also den nach § 2303 BGB abstrakt pflichtteilsberechtigten Personen (Abkömmlingen, Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern), sofern deren Recht nicht durch § 2309 BGB [14] oder in anderer Weise (Pflichtteilsentziehung) ausgeschlossen ist.[15] In diesem Zusammenhang ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / II. Die an der Ausgleichung Beteiligten

Rz. 6 Nach §§ 2050 ff. BGB sind grundsätzlich nur die Abkömmlinge des Erblassers an der Ausgleichung beteiligt. Andere Personen nehmen an der Ausgleichung nicht teil. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung ist daher der Erbteil anderer Erben, z.B. der des Ehegatten, vor Durchführung der Ausgleichung herauszurechnen. Dies gilt auch im Rahmen der Pflichtteilsberechnung nach § 231...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Das Zuwendungsverhältnis

Rz. 73 Der Pflichtteilsanspruch ist nach dem Ableben des Erblassers vom Erben an den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Dennoch wird der Besteuerung nicht das Verhältnis des Erben zum Pflichtteilsberechtigten, sondern vom Erblasser zum Pflichtteilsberechtigten zugrunde gelegt.[107] Dies ist insbesondere für die maßgebliche Steuerklasse und damit verbunden für die Höhe der...mehr

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§ 10 Das Pflichtteilsrecht ... / a) Pflichtteilsberechtigte

Rz. 5 Das Pflichtteilsrecht ist in den §§ 396 bis 398 ZGB geregelt. Der Ehegatte war stets pflichtteilsberechtigt (§ 396 Abs. 1 Nr. 1 ZGB). Kinder, Enkel und Eltern hatten dagegen nur dann einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie im Zeitpunkt des Erbfalls gegenüber dem Erblasser unterhaltsberechtigt waren (§ 396 Abs. 1 Nr. 2 ZGB), was sich nach den §§ 81 ff. FGB-DDR be...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / I. Allgemeines

Rz. 84 Bei der Anrechnung nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte eine lebzeitige Zuwendung auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, sofern der Erblasser die Zuwendung mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung versehen hat. Dabei muss der Erblasser die Anrechnung spätestens im Zeitpunkt der Zuwendung bestimmt haben.[113] Nach § 2315 Abs. 1 BGB mus...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / 2. Einsetzung des Pflichtteilsberechtigten zum unbeschränkten und unbeschwerten Erben

Rz. 2 Ist der dem Pflichtteilsberechtigten hinterlassene Erbteil größer oder gleich seiner Pflichtteilsquote, so besteht kein Pflichtteilsanspruch. Durch eine Ausschlagung des zugewandten Erbteils verliert er diesen, erlangt aber keinen Pflichtteil; eine Ausnahme gilt nur für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner,[2] wenn im Erbfall Zugewinngemeinschaft bestand, den...mehr