Rz. 37

Die Pflichtteilsentziehung führt zwar dazu, dass der davon betroffene Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch völlig verliert. Angesichts der nur sehr eng gefassten Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 BGB kommt sie aber nur extrem selten in Frage. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Beweisbarkeit oftmals schwierig sein kann, insbesondere bei Pflichtteilsentziehungstatbeständen, die sich im engsten familiären Kreis verwirklichten. Oft übersehen wird, dass durch die wirksame Pflichtteilsentziehung des näher Pflichtteilsberechtigten sich ein Pflichtteilsanspruch des entfernter Berechtigten nach § 2309 BGB ergeben kann.

 

Rz. 38

Für den Kautelarjuristen ist wichtig zu wissen, dass die Instanzgerichte sehr hohe formelle Anforderungen an die nach § 2336 Abs. 2 BGB erforderliche Angabe des sog. Kernsachverhalts zum "Tathergang" stellen (eingehend zu diesen Fragen siehe § 8 Rdn 65 ff.).

Formulierungsvorschläge: Brambring/Mutter/Kleensang, Beck’sches Formularbuch Erbrecht, C VI. 2; Castell, in: Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, Form. VI. 5; Tanck/Krug/Lenz-Brendel, Anwaltformulare Testamente, § 13 Rn 11 ff. (für verschiedene Entziehungsgründe).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge