Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

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zfs 10/2017, Versicherungss... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Entgegen der Annahme des BG hat die Bekl. nach § 3 Nr. 1 S. 1 AVB für die Buchung der Ferienwohnung durch den VN grds. Versicherungsschutz zu gewähren. Die von der Bekl. verwendete Klausel ist unklar, so dass die Zweifel bei ihrer Auslegung gem. § 305c Abs. 2 BGB zu ihren Lasten gehen." [12] 1. Unklar gem. § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Übliche Gelegenheitsgeschenke (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 129 [Autor/Stand] Der unbestimmte Rechtsbegriff: "Übliches Gelegenheitsgeschenk" ist nicht definiert. Umso fragwürdiger ist die behauptete[2] Funktion der angeblich "am häufigsten beanspruchten" Befreiungsnorm des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG, die Unterlassung der nach § 30 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich vorgeschriebenen Anzeige jedes schenkungsteuerbaren Erwerbs zu rechtferti...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 7. Unterhaltsrechtliche Auswirkungen von Wohnvorteil und Gesamtschuld

Bei der Unterhaltsberechnung sind unentgeltlich erlangte Wohnvorteile ebenso wie Nutzungsvergütungszahlungen zu berücksichtigen – und zwar sowohl bei der Feststellung der Bedürftigkeit wie bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit. Die bei unentgeltlichem Wohnen ersparte Miete mindert die Bedürftigkeit des in der Wohnung verbliebenen unterhaltsberechtigten Ehegatten, wie d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Wortlautkommentierung

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 129 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstättenbegriff des § 12 AO an. Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, als sich die Steuerbefreiung aus einem DBA ergeben muss. Insoweit stellt sich die ...mehr

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Überschreiten privater Vermögensverwaltung – Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern

Leitsatz 1. Die Rechtsprechung, wonach der Ankauf, die Vermietung und der Verkauf von Wirtschaftsgütern zu einer einheitlichen, die private Vermögensverwaltung überschreitenden Tätigkeit verklammert sein können, ist nicht auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für unbewegliche Wirtschaftsgüter. 2. Eine Verklammerung kann auch dann zu bejahen se...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / f) Vermögensverhältnisse

Rz. 248 Vermögen kann nur soweit berücksichtigt werden, als es nicht schon beim Einkommen (z.B. durch Erträge) berücksichtigt worden ist. Die Vermögensverhältnisse der Beteiligten sind, wie sie sich auf der Grundlage ihres Vermögens objektiv ergeben, zu berücksichtigen.[203] Rz. 249 Einheitlich wird in Schrifttum und Judikatur davon ausgegangen, dass bei der Bewertung des Ver...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 226 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[147] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 123 und 216 in diesem Kapitel. Rz. 227 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[148] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

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Schenkungsteuer bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person (1)

Leitsatz Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht ...mehr

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Schenkungsteuer bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person (2)

Leitsatz 1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs für die privaten Arbeitnehmer (S. 3)

Rz. 10 Durch § 3 Nr. 64 S. 3 EStG sollen die nicht öffentlich bediensteten Arbeitnehmer denen im öffentlichen Dienst gleichgestellt werden. Das geschieht jedoch nur hinsichtlich des Kaufkraftausgleichs. Hier sind verfassungsrechtliche Bedenken anzumelden. Vom Arbeitgeber gezahlte Zuschläge für Kaufkraftverluste werden bei diesen Arbeitnehmern allerdings in etwa gleicher Weis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Mittel der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (> ULAK), ein Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Wiesbaden, werden nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) im Umlageverfahren von den ArbG in Höhe eines Prozentsatzes der Bruttolohnsumme aller vom TV erfassten ArbN aufgebracht. Der auf den Lohnau...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.7 Lizenz

Rn 38 Probleme wirft die Insolvenzordnung im Bereich der Lizenzen auf. Mangels besonderer Regelungen werden diese Verträge entsprechend der Rechtspacht als Dauernutzungsverträge gem. §§ 108, 112 eingeordnet.[90] Rn 39 Einfache Lizenzen unterliegen dem Insolvenzbeschlag nicht.[91] Ausschließliche Lizenzen sind dagegen pfändbar und demnach im Fall der Insolvenz des Lizenznehmer...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Echte Freigabe

Rn 126 Die echte Freigabe erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit dinglicher Wirkung, die gegenüber dem Schuldner bzw. dessen gesetzlichem Vertreter abzugeben ist.[251] Wie jede Willenserklärung kann auch die Freigabe durch schlüssige Handlung vorgenommen werden.[252] Kümmert sich der Verwalter nicht um einen Massegegenstand, weil er davon ausgeht, d...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / III. Mehrdeutige Vertragsbedingungen

Rz. 174 Zweifel bei der Auslegung von (auch kollektiv ausgehandelten bzw. behördlich empfohlenen oder genehmigten)[550] Allgemeinen Geschäftsbedingungen (d.h. tatsächliche, auch nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden fortbestehende Unklarheiten [nicht behebbare Mehrdeutigkeiten] einer Klausel)[551] unter Zugrundelegung eines objektivierten Beurteilungsmaßstabs (einheitlich...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Angemessenheit der Pauschalierung des Schadens oder der Wertminderung

Rz. 71 Die Angemessenheit einer Schadenspauschalierung – und auch der Pauschalierung einer Wertminderung[140] – hat sich an dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden zu orientieren. Maßgeblich ist damit der in der jeweiligen Branche übliche durchschnittliche Schaden bzw. die übliche durchschnittliche Wertminderung. Damit ist der Schaden bzw. die Wertmin...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / c) Aufrechnungsverbot (§ 309 Nr. 3 BGB)

Rz. 48 Nach § 387 BGB bewirkt die Aufrechnung die Tilgung wechselseitiger Forderungen und ist deshalb ein Erfüllungssurrogat. Die Wirkung der Aufrechnung tritt jedoch nur dann ein, wenn deren Voraussetzungen – Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit und Fälligkeit – im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vorliegen und der Aufrechnung keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufrechnun...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Höhe des Vergütungsanspruchs

Rz. 421 Als Anhaltspunkte für den Vergütungsanspruch kommen folgende Gesichtspunkte in Betracht: Rz. 422 Bei Dienstleistungen kann der Verwender nach der gesetzlichen Regelung des § 628 BGB einen seiner bisherigen Leistung entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Dies schließt sog. Anlaufkosten[960] und entstandene Allgemeinkosten[961] ebenso ein wie die Vergütung einer b...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / dd) Wirksamkeitserfordernisse nach § 307 BGB

Rz. 91 Die fehlende Anwendbarkeit des § 309 Nr. 6 BGB auf alle Arten der Vertragsstrafe führt nicht zu einer generellen Wirksamkeit entsprechender Vereinbarungen. Vielmehr sind – außerhalb des Anwendungsbereiches des § 309 Nr. 6 BGB – Vertragsstrafen nach § 307 BGB auf ihre Angemessenheit hin zu untersuchen.[209] Deshalb erlangt die Anwendung des § 307 BGB insbesondere für V...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / b) Leistungsverweigerungsrechte (§ 309 Nr. 2 BGB)

Rz. 38 Nach § 309 Nr. 2 BGB ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, durch die entweder das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 BGB zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird (§ 309 Nr. 2 lit. a BGB) oder ein diesem zustehendes Zurückbehaltungsrecht, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen ode...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Ersatzweises Eingreifen des dispositiven Rechts

Rz. 205 Soweit die Bestimmungen nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind (siehe Rdn 199 ff.), richtet sich der Inhalt des Vertrags nach § 306 Abs. 2 BGB nach den (dispositiven) gesetzlichen Vorschriften. Nach § 306 Abs. 2 BGB gelangt anstelle der nicht geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lückenfüllung das dispositive Recht[721] ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Vermietete Wohnräume

Rz. 126 A § 9 Ziff. 1 a VGB 2010 ersetzt den Mietausfall, soweit der Mieter infolge des Versicherungsfalles die Mietzahlung zu Recht ganz oder teilweise eingestellt hat. Die Formulierung in den VGB 88 (§ 3 Nr. 1a VGB 88) war insoweit missverständlich, als das die Ersatzfähigkeit des Mietausfallschadens davon abhängig gemacht wurde, dass der Mieter aufgrund des Versicherungsf...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Eigengenutzte Wohnräume

Rz. 129 Werden die versicherten Gebäude vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt und nicht an Dritte vermietet, richtet sich der versicherte Mietausfallschaden nach A § 9 Ziff. 1 b VGB 2010 (§ 3 Nr. 1b VGB 88). Danach ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer im Schadenfall den ortsüblichen Mietzins, sofern dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa benutzba...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / I. Zusatzbaustein 1

Rz. 37 Der Zusatzbaustein 1 bietet Versicherungsnehmern zunächst die Möglichkeit, Grundstücke aus dem eigenen Herrschaftsbereich (Eigentum, Miete, Pacht etc.) in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Bei Inanspruchnahmen für Sanierungspflichten auf solchen Grundstücken – soweit der Bodenschutz betroffen ist – deckt die USV nur, wenn und soweit eine Gefährdung für die mensch...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Rz. 18 Die Mehrdimensionalität des Sachschadens kommt insbesondere durch das Leistungsversprechen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung zum Ausdruck. Der Gegenstand des Versicherungsschutzes wird in § 1 Nr. 1 FBUB 2010 wie folgt beschrieben: Zitat Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unterbrochen oder beeinträchtigt, ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / F. Versicherte Interessen

Rz. 40 Die Darstellung der versicherten Interessen in der Bauwesenversicherung beantwortet die Fragen, welchen Personen der Schutz der Bauwesenversicherung zusteht, sei es, dass sie Leistungen beanspruchen können, sei es, dass sie einen Regressverzicht ihres Vertragspartners oder der leistenden Versicherung erlangen. Die Bestimmung der versicherten Interessen macht den Unter...mehr

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Wann ist Kinderlärm Lärm?

Leitsatz Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Grenzen sind jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 58 [Wohngeld]

Rz. 1 Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) [1] an weniger einkommensstarke Mitbürger auf Antrag ein Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Dieses Wohngeld nach dem WoGG ist nach § 3 Nr. 58 EStG steuerfrei. Bei den sonstigen Leistungen aus öffentlichen Haushalt...mehr

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§ 14 Anhang / II. Fixkostenliste

Rz. 2 Muster 2: Fixkostenliste Fixkostenliste I. Monatliche Aufwendungen für Wohnung (Liste alphabetisch geordnet)mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / bb) Fixkostenliste

Rz. 41 Der Anwalt muss mit dem Geschädigten nur die Fixkostenliste (siehe Rdn 42) ausfüllen und am Ende die Einzelbeträge addieren. Da die Liste naturgemäß nicht abschließend sein kann, empfiehlt sich als Praxistipp Ein Gang durch den Supermarkt, ein Möbelhaus oder ein Kaufhaus hilft bei der Erstellung der Fixkostenliste, da mitunter Positionen, für die Geld ausgegeben wurde,...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 3. Ausgewählte Hilfsmittel bei Pflegebedürftigkeit

Rz. 275 Neben den Ansprüchen auf Erstattung der Pflegekosten hat der pflegebedürftige Geschädigte eine Anzahl weiterer vermehrter Bedürfnisse, die im Einzelnen vom Rechtsanwalt zu regulieren sind. So kann zum Beispiel die behindertengerechte Ausstattung des bereits vorhandenen Wohnraums zum Tragen kommen. Im Einzelfall kann auch die Notwendigkeit des Umbaus von vorhandenem W...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / IV. Bedarfsermittlung

Rz. 254 Nachdem der Geschädigte gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt die Auswahl der notwendigen Hilfsmittel zur Bewältigung und Befriedigung seiner vermehrten Bedürfnisse ausgewählt hat, stellt sich die Frage, in welchem Umfang diese beim Versicherer zu beziffern sind: einmalig oder regelmäßig oder unregelmäßig in mehrjährigen Abständen – je nachdem, wann eine erneute Anschaff...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / III. Alphabetische Liste vermehrter Bedürfnisse

Rz. 252 Für den Schadensersatz wegen vermehrter Bedürfnisse ist nicht entscheidend, ob die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben einmalig oder wiederkehrend, regelmäßig oder unregelmäßig oder aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Deshalb kann in der nachfolgend aufgeführten alphabetischen Liste nur ein kleiner Teil der möglichen vermehrten Bedürfnisse wiedergegeben wer...mehr

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Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen des Mieters

Leitsatz Die Durchreichung der Baumaßnahmen des Mieters an den Vermieter führt nicht (zwangsläufig) zu einem Leistungsaustausch. Werden die gemieteten Räumlichkeiten für steuerfreie Umsätze verwendet (Arztpraxis), hat der Mieter keinen Vorsteuerabzug aus den Baurechnungen. Sachverhalt Die Klägerin betrieb in gemieteten Räumlichkeiten eine augenärztliche Gemeinschaftspraxis un...mehr

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Doppelte Haushaltsführung – notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

Leitsatz Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm‐Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 535, § 558c, § 558d BGB Sachverhalt Die Klägerin ist verheiratet und in X beschäftigt. Die Ehele...mehr

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Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Leitsatz 1. Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 können auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein. 2. Sind einzelne Regelungen in einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag nach Fremdvergleichsgrundsätzen ertragsteuerlich nicht anzuerkennen, führt die...mehr

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FF 07/08/2017, Angabe des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten haben am 8.9.1989 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Die Söhne leben in eigenen Haushalten, die Tochter bei der Antragsgegnerin. Der Scheidungsantrag ist seit dem 28.2.2014 rechtshängig. Die Antragsgegnerin begehrt in der Folgesache Zugewinn im Wege des Stufenantrages Auskunft über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen

Rz. 70 [Autor/Stand] Hinzuzurechnen sind sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen und abzuziehen sind sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögenserhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und mit gesellschaftsrechtlichem Bezug. Dies gilt nur, soweit sie nicht bereits bei den bisherigen Hinzu- und Abrechnungen nac...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Eine wichtige Entscheidung des OLG Hamm[51] betrifft das Verhältnis von Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB) und Unterhaltsanspruch in materieller und prozessualer Hinsicht.[52] Der Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB wird für die Zeit bis zur Trennung von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert. Bis dahin scheidet ein Ausgleichsanspruch des allein verdienenden Ehega...mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 2 Aus den Gründen:

[2] A. Der Antragsteller erbrachte für die im Februar 2013 verstorbene Mutter des Antragsgegners ab Juli 2010 Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs wegen ihrer vollstationären Unterbringung in einem Altersheim. Der Antragsgegner ist verheiratet und bewohnt zusammen mit seiner Ehefrau ein in ihrem Miteigentum stehendes Eigenheim mit einer Wohnfläche von 200 ...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte mit ihrer den Bekl. am 9.3.2016 zugestellten Klage vor dem AG Brühl die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie die Zahlung rückständiger Miete verlangt. Am 16.3.2016 kam es zu einem Telefongespräch zwischen dem Bekl. zu 2 und einem Mitarbeiter der von der Kl. beauftragten Hausverwaltung. Darin wurde dem Bekl. mitgeteilt, für den Fall des vollständigen A...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Rspr. ist umstritten. Der 6. Senat des OLG Hamm ist der Auffassung, § 48 Abs. 1 FamGKG sei entsprechend anzuwenden. Der 1. Senat des OLG Hamm geht dagegen – wie hier – vom 12-fachen Monatswert aus.[1] Das OLG Frankfurt wiederum stellt auf § 9 ZPO ab und nimmt den 42-fachen Monatswert an. Ein Rückgriff auf § 9 ZPO ist allerdings nicht möglich. Das FamGKG sieht – im Gegensatz ...mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 3 Anmerkung

1. Der vorstehende Beschluss klärt die Frage – möglicherweise über den Elternunterhalt hinaus –, inwieweit abzugsfähige Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie, die den Wohnwert übersteigen, auf den Abzugsbetrag in Höhe von 5 % für die Altersvorsorge in Anrechnung zu bringen sind. Die Berücksichtigung des Wohnwertvorteils im Rahmen der Leistungsfähigkeit unterlie...mehr

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Abrechnung: Anforderungen

Leitsatz Sind in einer Gesamtabrechnung nicht erkennbar alle Einnahmen genannt, ist diese nicht ordnungsmäßig. Normenkette WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer fassen Ende 2015 folgenden Beschluss: Die allen Eigentümern mit der Einladung zu dieser Versammlung übersandte Jahresabrechnung für das Jahr 2014 mit Gesamtkosten von 12.197,01 EUR sowie die Einzela...mehr

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Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern (1)

Leitsatz Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden. Normenkette § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG, § 119 Abs. 1, § 132, § 164 Abs. 2, § 172 Abs. 1...mehr

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Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern (2)

Leitsatz Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen ist keine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung, wenn dabei nicht räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden. Normenkette § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG Sachverhalt Der Kläger ist Eigentümer eines Waldgebiets in der Gemeinde A. ...mehr

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Outsourcing: Wie Sie die Wi... / 4.2 Monetäre Vorteile

Mit der Auslagerung der Aufgabe in den Verantwortungsbereich eines Dritten fallen auch Vorteile an, die sofort in Euro angegeben werden können. Dabei handelt es sich in der Regel um wegfallende Kosten. Kritisch sind hier zwei Gesichtspunkte: Man muss sicherstellen, dass man alle durch das Outsourcing entfallenden Kostenarten erkennt und in der Wirtschaftlichkeitsanalyse berüc...mehr