Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.1 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG

Rz. 19 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nach der nationalen Auslegung nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Leasinggeschäfte

Rz. 127 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei Leasinggeschäften ist zu unterscheiden, ob der Gegenstand der Vereinbarung auf die bloße Vermietung oder auf die Übertragung von Gütern gerichtet ist. Die Abgrenzung ist im uUStG nicht geregelt. Nach einer Veröffentlichung der Finanzverwaltung sowie der Prüfungspraxis hat sich allerdings die folgende umsatzsteuerliche Behandlung durchges...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.5.2 Änderungsverträge

Rz. 77 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Sind für Teile einer Leistung zunächst keine Teilentgelte gesondert vereinbart worden, kann das auch in einem Änderungsvertrag nachgeholt werden. Soll der Änderungsvertrag dazu dienen, für Teile der Leistung die jüngste Steuersatzerhöhung zu vermeiden, muss er vor dem 01.01.2007 geschlossen worden sein (BMF vom 11.08.2006, BStBl I 2006, 477, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Mindestbemessungsgrundlage

Rz. 133 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach § 10 Abs. 5 UStG in der ab 2014 geltenden Fassung sind die Bemessungsgrundlagen des Abs. 4 bzw. höchstens das "marktübliche Entgelt" entsprechend für Lieferungen und sonstige Leistungen, die Körperschaften und Personenvereinigungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des KStG, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sowie Gemeinschaften i. R...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Verzichtsausübung

Rz. 38 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Ausübung des Verzichts auf die Steuerbefreiung ist grundsätzlich an keine besondere Form und Frist gebunden (Abschn. 9.1 Abs. 3 S. 3 UStAE [). Wird der Umsatz des leistenden Unternehmers durch in der Rechnung offenen Steuerausweis als steuerpflichtig behandelt, gilt die Option als ausgeübt. Rz. 39 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei Gutschriftsa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 57 Von der Steuerfreiheit ausgenommen ist schließlich auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen). Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtung wesentlicher Bestandteil des Gebäudes bzw. Grundstücks (vgl. Rn. 10) ist. Wird ein Gebäude nebst Betriebsvorrichtunge...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / a) Durchsetzung von Mietzinsansprüchen im Urkundenprozess

Rz. 18 Wenn auch nicht gänzlich unbestritten,[25] können auch Mietzinsforderungen im Urkundenprozess durch Vorlage des Mietvertrages geltend gemacht werden.[26] Dies gilt sowohl für gewerbliche Mietverhältnisse als auch für Mietverhältnisse über Wohnraum.[27] Rz. 19 Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 10.3.1999[28] zunächst anerkannt, dass der Urkundenprozess für gewerbli...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / Literaturtipps

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / 1. Der Gegenstand eines Urkundenprozesses

Rz. 11 Im Urkundenprozess können nach § 592 Abs. 1 ZPO Ansprüche geltend gemacht werden aufmehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / A. Einleitung

Rz. 1 In vielen Fällen möchte der Mandant schnell zu einem Vollstreckungstitel kommen, auch wenn dieser zunächst nur vorläufigen Bestand hat und das weitere Verfahren bis zur endgültigen Klärung der Ansprüche offen bleibt. Rz. 2 Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mandant mit Einwendungen des Gegners rechnet, die allein der Verfahrensverzögerung dienen, von einer sc...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Berendes, Zum Anspruch auf Übernahme von Energieschulden, info also 2008 S. 151. Crome, Zur Sittenwidrigkeit der Vereinbarung von privatrechtlichen Ratenzahlungsvereinbarungen zwischen Energieversorgungsunternehmen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, Sozialrecht aktuell 2015 S. 143. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlung...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.2 Informationspflichten des Gerichts bei Räumungsklage (Abs. 2)

Rz. 17 Hintergrund für die Regelung ist § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB , wonach eine (fristlose) Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB) unwirksam ist, wenn sich innerhalb von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage der Sozialhilfeträger bereit erklärt, den ausstehenden Mietzins zu begleichen....mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.1.1.1 Gefährdung der Unterkunft oder vergleichbare Notlage; drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 8 Eine Gefährdung der Unterkunft des Berechtigten (i. S. d. Satzes 1) ist in Abgrenzung zur der engeren Vorschrift des Satzes 2 (drohende Wohnungslosigkeit) typischerweise schon dann gegeben, wenn nennenswerte Rückstände bei der Zahlung des Mietzinses oder der Nebenkosten aufgelaufen sind. Aber auch, wenn der Berechtigte mit der Zahlung von Raten für den Erwerb eines Eig...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.3 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 21 Fraglich kann im Einzelfall sein, in welchem (Konkurrenz-)Verhältnis § 36 zu der (weiteren) Darlehensvorschrift in § 37 steht (vgl. dazu insbesondere LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.3.2011, L 12 SO 49/09 Rz. 46 m. w. N.). Insoweit ist zunächst festzuhalten, dass § 37 ausschließlich auf die vom Regelbedarf des § 27a Abs. 1 und 2 umfassten Bedarfe Anwendung findet...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.1.1 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 5a Leistungsvoraussetzung ist neben einer Gefährdungs- oder Notlage (vgl. dazu Rz. 8 ff.), dass die Schuldübernahme zur Behebung der Gefährdungs- oder Notlage gerechtfertigt ist (dazu unten Rz. 10a ff.). Die Rechtfertigung der Schuldübernahme ist also ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.1.2014, L 9 SO 532/13 B ER Rz. 17; L...mehr

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FoVo 11/2018, Erhöhung des ... / 1 I. Der Fall

Antrag auf erhöhten Freibetrag auf dem P-Konto Mit Pfändungs-und Überweisungsbeschluss (PfÜB) des AG – Vollstreckungsgericht vom 25.6.2014 wurde der angebliche Anspruch des Schuldners an die Drittschuldnerin zu 2. auf Auszahlung von Kontoguthaben gepfändet. Der Schuldner hat am 29.8.2018 beantragt, den PfÜB abzuändern und den unpfändbaren Betrag gemäß § 850k Abs. 4 i.V.m. § 8...mehr

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AGS 11/2018, Passive Prozes... / 1 Sachverhalt

Der Kläger begehrt von dem beklagten Versicherer Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Abschluss einer den Grundstücksrechtsschutz nicht abdeckenden Rechtsschutzversicherung. Der Kläger ist Rechtsanwalt und zusammen mit seiner Ehefrau hälftiger Miteigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Oberland...mehr

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§ 19 Mietrecht / III. Mietzins

Rz. 14 Hauptleistungspflicht des Mieters ist die Zahlung der Miete. In der Vereinbarung von Art und Höhe der Miete sind die Parteien grundsätzlich gem. § 311 BGB frei. Schranken werden allenfalls durch die Wuchertatbestände gezogen gem. § 5 WiStG, § 291 StGB, durch § 138 BGB sowie durch das Regelwerk über den preisgebundenen Wohnungsbau. 1. Zahlung an die Erbengemeinschaft Rz...mehr

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§ 19 Mietrecht / 1. Zahlung an die Erbengemeinschaft

Rz. 15 Zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Immobilie gehört selbstverständlich auch die Einziehung von Mietzinsforderungen.[16] Für die Einziehung der Miete gilt § 2038 i.V.m. § 754 S. 2 BGB. Somit kann jeder Teilhaber der Erbengemeinschaft die gemeinschaftliche Einziehung der Miete verlangen.[17] Jedoch kann sich der einzelne Erbe nun nicht direkt an den Mieter wenden, um ...mehr

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§ 19 Mietrecht / Literaturtipps

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§ 19 Mietrecht / 2. Ungewissheit über Gläubigerstellung der Mietzinsforderung

Rz. 16 Möchte die Erbengemeinschaft nach dem Tod des Vermieters den uneingeschränkten Mietzinsfluss sicherstellen, so ist zu empfehlen, den Mietern die Erbenstellung nachzuweisen. Kommt es zu einem Wechsel des Vertragspartners auf Seiten des Mietzinsgläubigers, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schuldners, die Erben als Rechtsnachfolger zu ermitteln, um dann an die Erben...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / c) Einzelfallabwägung

Rz. 75 Die Beurteilung ob eine Maßnahme ein Fall der "ordnungsmäßigen" Verwaltung ist, bleibt stets einzelfallabhängig. Fraglich ist es bspw., ob man den Abschluss von Mietverträgen als einen Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung ansehen kann. Die Frage lässt sich nicht generell beantworten: Die Vermietung von Nachlassgegenständen ist fraglos eine Maßnahme der Verwaltung[170] ...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Haftung der Erbengemeinschaft

Rz. 72 Treten die Erben nun in das Mietverhältnis ein, so wird das Mietverhältnis rückwirkend mit dem Tod des Mieters mit den Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge fortgesetzt.[95] Die Erbengemeinschaft tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Die Erbengemeinschaft kann Gestaltungsrechte wahrnehmen, ist einstandspflichtig für Mietzinszahlungen, auch rückständige, hat Betrie...mehr

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§ 19 Mietrecht / II. Regelungsinhalt

Rz. 107 Der Anwendungsbereich ist dort eröffnet, wo Mietverhältnisse betroffen sind, bei denen es nicht um Wohnraum geht (Grundstücke, bewegliche Sachen, Schiffe, Geschäftsräume). Das gilt insbesondere für Mietverhältnisse, die auf bestimmte Zeit eingegangen wurden oder bei denen die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert wurde.[163] Bei der Miete über Sachen besteht die Mög...mehr

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§ 19 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 563b Abs. 2 BGB

Rz. 67 Der Erbe kann aufgrund der Regelung des § 563b Abs. 2 BGB direkt die das Mietverhältnis übernehmenden Personen in Anspruch nehmen, wenn der verstorbene Mieter eine Mietvorauszahlung geleistet hat, die bislang noch nicht abgewohnt wurde. Sind mehrere Personen eingetreten, so haften sie dem Erben als Gesamtschuldner.[91] Als Mietvorauszahlung gilt gem. § 547 BGB jede Mie...mehr

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§ 19 Mietrecht / 7. Unbekannter Erbe

Rz. 85 Die Fälle häufen sich, in denen der Erbe unbekannt bleibt. Immer mehr Menschen leben allein, so dass im Fall des Todes eines Menschen meist ein langer Zeitraum verstreicht, innerhalb der dem Vermieter die Erzielung von Mieteinnahmen unmöglich gemacht wird. Verfügt der Vermieter über eine Mietkaution, so ist lediglich ein Übergangszeitraum gesichert. Sind jedoch die Sch...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 51 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 108 Der Testator kann die Person des Testamentsvollstreckers selbst bestimmen. Er kann die Auswahl einem Dritten oder einer Institution überlassen. Zumindest als Vorsorgemaßnahme für die Möglichkeit des Wegfalls des ersten Testamentsvollstreckers ist dies sinnvoll. Die Benennung durch eine Institution hat den Vorteil, dass diese regelmäßig in ihrem Bestand von den natürl...mehr

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§ 23 Strafrecht / cc) Hehlerei/Geldwäsche – Auswirkung der Vortat des Erblassers

Rz. 32 Übersicht Hehlerei – § 259 StGB Vortaterfordernis: Diebstahl oder sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat Vortat muss von einem anderen begangen worden sein Tathandlung: Sich oder einem anderen verschaffen (z.B. ankaufen), absetzen, absetzen helfen Subjektiv: Vorsatz und Bereicherungsabsicht Geldwäsche – § 261 StGB Objektiver Tatbestand: Rechtswidrige Tat, Verbrechen ...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VI. Änderung der Ausgleichungsregelungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Pflegeleistungen aufgrund soziologischer Erkenntnisse?

Rz. 21 Mit der Änderung des § 2057a BGB sollte die Pflege des Erblassers bei der Verteilung des Nachlasses verstärkt berücksichtigt werden. Pflegende Abkömmlinge sollten bessere Chancen auf einen materiellen Ausgleich haben.[49] Die Änderung kann damit begründet werden, dass der pflegende Abkömmling hilft, den Nachlass zu bewahren. Mit der Stärkung der Ausgleichsansprüche pfl...mehr

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§ 19 Mietrecht / 1. Aussonderungspflicht

Rz. 100 Für die Erbengemeinschaft bedeutet diese mietvertragliche Verpflichtung zur Anlage der Sicherheitsleistung in der Regel Folgendes: Tritt die Erbengemeinschaft in das Mietverhältnis ein, muss sie zunächst zwingend prüfen, ob die Kautionen erbracht sind. Ist dies der Fall, muss sichergestellt sein, dass die Kautionen getrennt vom übrigen Vermögen des vormaligen Vermiet...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 5. Verteilung der Früchte

Rz. 86 § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB regelt über den Verweis auf § 743 Abs. 1 BGB den Anteil eines Miterben an den Früchte der Erbengemeinschaft. Der Anteil an den Früchten entspricht danach der Erbquote des Miterben am Nachlass. Rz. 87 Unter "Früchte" i.S.v. § 743 Abs. 1 BGB sind sowohl "Früchte" i.S.v. § 99 BGB als auch die "Nutzungen" i.S.v. § 100 BGB zu verstehen.[216] Früchte v...mehr

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§ 19 Mietrecht / 1. Kündigung als Verfügung i.S.d. § 2040 BGB

Rz. 27 In der Kündigung durch die Erbengemeinschaft wurde vom BGH materiell-rechtlich eine Verfügung nach § 2040 Abs. 1 BGB gesehen und nicht eine mehrheitsfähige Maßnahme der Nachlassverwaltung gemäß § 2038 Abs. 2 BGB. Diese sollte auch für Verfügungen über Nachlassgegenstände gelten, die zugleich Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung sind. Diese Rechtsprechung wurde ab ...mehr

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§ 19 Mietrecht / III. Schriftliche Form

Rz. 20 Der Gesetzgeber verweist zur Einhaltung der Form auf § 126 BGB. Dies bedeutet, dass der Mietvertrag von beiden Seiten eigenhändig auf derselben Urkunde unterschrieben werden muss, § 126 Abs. 1 BGB. Die so umschriebene Form kann durch die elektronische Form des § 126a BGB ersetzt werden oder durch notarielle Beurkundung, § 126 Abs. 4 BGB. Auch eine gerichtliche Protoko...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Tz. 304 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wie in Tz. 271 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität. Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte Vorgaben ersetzt we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 2.2 Angepasste Förderbeträge zur beruflichen Ausbildung

Rz. 6 Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz sind die Förderbeträge nach den §§ 54a, 61 bis 62, 67, 116 sowie 123 bis 126 entsprechend der im BAföG unmittelbar geregelten Förderung zum 1.8.2016 angepasst worden. § 445 stellt sicher, dass die erhöhten Fördersätze ab dem 1.8.2016, also ab der Jahreskohorte 2016/2017, auch in laufenden Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zur be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421 Förder... / 2.2 Förderung von Einstiegskursen

Rz. 10 Eine Aufenthaltsgestattung ist das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Die Bescheinigung über die Antragstellung auf Asyl wird ebenso als Aufenthaltsgestattung bezeichnet. Sie wird jedem Asylbewerber ausgehändigt. Die Aufenthaltsgestattung darf nicht mit einem Aufenthaltstitel verwechselt werden, si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421 Förder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Oktober 2015 im Zuge der sog. Flüchtlingskrise begleitend zu einem Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Asylverfahren in das SGB III aufgenommen worden. Mit der Regelung soll der Gesetzesbegründung zufolge vor dem Hintergrund der im Herbst 2015 hohen Zahl an Flüchtlingen der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit eröffnet werden, kurzfristig auc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.4 Auszahlung des Arbeitsentgelts (Nr. 4)

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Die Zeit der Auszahlung des Arbeitsentgelts regelt sich grundsätzlich nach § 614 BGB. Nach dieser Bestimmung ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste bzw. nach Ablauf eines Zeitabschnitts zu entrichten, wenn die Vergütung nach ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ortsübliche Vergleichsmiete: Keine Ermittlung nach der sog. EOP-Methode

Leitsatz 1. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf ­der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH-Rechtsprechung). 2. Lassen sich vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, z.B. einen erfahrenen Makler, beurteilen las...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fälle verneinter Umgehung

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesellschaftsverträge mit Ehegatten oder Kindern, auch wenn außerbetriebliche Gründe maßgebend waren, bei folgerichtiger Durchführung, angemessener Gewinnverteilung und Vermeidung einer Rückbeziehung (BFH v. 31.01.1961, I 259/60 U, BStBl III 1961,158; BFH v. 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5), gegebenenfalls unter Inkaufnahme der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Klage auf lauf... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und zum großen Teil auch begründet. Der Streitwert hinsichtlich des geltend gemachten Nutzungsentgelts nach § 546a Abs. 1 BGB ist gem. § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO auf den Betrag eines Jahresentgelts und damit auf 3.994,56 EUR festzusetzen. Die Kammer geht mit der ganz h.M. (Zöller, ZPO, 32. Aufl., 2018, § 3, Rn 16, Stichwort "Mietstr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die Veräußerung hindernde Rechte (§ 771 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit § 262 Abs. 1 Satz 1 AO auf die dem Dritten zustehenden "die Veräußerung hindernden Rechte" Bezug nimmt, stimmt die Vorschrift inhaltlich mit § 771 ZPO überein. § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widers...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich den §§ 832, 833 ZPO. Wegen der Unpfändbarkeit s. § 319 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in anderen Fällen die Pfändung von Forderungen, die in fortlaufenden Teilbeträgen entstehen, künftige Beträge nur dann erfasst, wenn dies in der Pfändungsverfügung ausdrücklich ausgesprochen ist, er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Beizulegender Zeitwert

Tz. 31 Stand: EL 36 – ET: 10/2018 (einstweilen frei) Tz. 32 Stand: EL 36 – ET: 10/2018 Die Möglichkeit zur Zeitwertbilanzierung besteht erst im Rahmen der Folgebilanzierung. IAS 40.5 und IFRS 13.9 definieren den beizulegenden Zeitwert als den Preis, der bei Verkauf eines Vermögenswerts oder bei Übertragung einer Schuld im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteil...mehr

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AGS 10/2018, Klage auf Zahl... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht folgt der überzeugend begründeten Auffassung des LG Berlin (67 S 285/16 [= AGS 2017, 124]), die sich ihrerseits im Wesentlichen auf die Auffassung des BGH (VIII ZR 43/15 [= AGS 2016, 478]), im Zusammenhang mit der Feststellung einer zeitlich nicht begrenzten zukünftigen Mietminderung befasst. Nach der Auffassung beider Gerichte ist zunächst einmal bei der Festste...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 6. Keine beeinträchtigende Schenkung: Vermietung einer Wohnung weit unterhalb der ortsüblichen Miete

Rz. 42 Dazu das KG im Urt. v. 21.7.2006:[62] Zitat "Der Einnahmeverlust, der mit einer langfristigen Vermietung einer Wohnung des Erblassers zu einem Bruchteil des ortsüblichen Mietzinses verbunden ist, begründet nicht die Annahme einer beeinträchtigenden Schenkung i.S.d. § 2287 BGB."mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / bb) Nutzungen

Rz. 90 Nutzungen, deren Begriff in § 100 BGB definiert ist, sind nach § 818 Abs. 1 BGB ebenfalls an den Vertragserben herauszugeben. Da der Hauptanspruch erst mit dem Erbfall entsteht, können nur diejenigen Nutzungen herausverlangt werden, die ab diesem Zeitpunkt vom Beschenkten gezogen wurden. Darunter fallenmehr