Rz. 42
Dazu das KG im Urt. v. 21.7.2006:[62]
Zitat
"Der Einnahmeverlust, der mit einer langfristigen Vermietung einer Wohnung des Erblassers zu einem Bruchteil des ortsüblichen Mietzinses verbunden ist, begründet nicht die Annahme einer beeinträchtigenden Schenkung i.S.d. § 2287 BGB."
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