Rz. 42

Dazu das KG im Urt. v. 21.7.2006:[62]

Zitat

"Der Einnahmeverlust, der mit einer langfristigen Vermietung einer Wohnung des Erblassers zu einem Bruchteil des ortsüblichen Mietzinses verbunden ist, begründet nicht die Annahme einer beeinträchtigenden Schenkung i.S.d. § 2287 BGB."

[62] ZEV 2008, 189.

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