Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / VII. Muster: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Bezeichnung dem Beweisführer nicht möglich ist

Rz. 722 Muster 11.7: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Bezeichnung dem Beweisführer nicht möglich ist Muster 11.7: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Bezeichnung dem Beweisführer nicht möglich ist An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird noch wie folgt vorgetragen: _____...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche nach § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit mindestens 1.080 EUR. 19. Elternunterhalt Der Bedarf bemisst sich nach der eigenen Lebensstellung des unterhaltsberechtigten Elternteils. Auch bei bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ist die Un...mehr

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§ 5 Klageerhebung / XVIII. Muster: Klage auf Räumung

Rz. 321 Muster 5.30: Klage auf Räumung Muster 5.30: Klage auf Räumung An das Amtsgericht _________________________[329] – Mietabteilung – _________________________ Klage der Eheleute _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die Eheleute _________________________ – Beklagte – wegen: Räumung Streitwert: 12.000,00 EUR[330] Namens und in...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XVI. Muster: Ermittlung der Ratenhöhe bei Prozesskostenhilfe

Rz. 355 Muster 3.16: Ermittlung der Ratenhöhe bei Prozesskostenhilfe Muster 3.16: Ermittlung der Ratenhöhe bei Prozesskostenhilfe Nettoeinkommen normaler Monatmehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den B...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / d) Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 25 Der Unterhaltsverpflichtete ist nur insoweit zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wie es ihm unter Einsatz seiner tatsächlich erzielten und erzielbaren Mittel und nach Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse zumutbar ist. Durch die Zahlung des Unterhalts darf keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten.[17] Es ist daher zu prüfen: Rz. 26 Checkliste zur Ermittlung der L...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 4. Regelung bzgl. der Ehewohnung für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung

Rz. 633 Die Neufassung des § 1568a BGB macht deutlich, dass das Gericht bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse anhand von Anspruchsgrundlagen entscheidet. Die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen den Grundsätzen, die sich bei der Anwendung des § 2 HausratsVO herausgebildet haben. Rz. 634 Die Anknüpfung u.a. an die Lebensverhältnisse stellt sicher, dass bei der gerichtliche...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausgangsgröße "Bodenrichtwert"

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) vom 11.1.2011[2] gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 ImmoWertV.[3] Mit der Anwendung der Richtlinie sollen die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherzustellen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem Verfall preisgegebene Gebäude

Rz. 30 [Autor/Stand] Ein Grundstück mit einem Gebäude, das dem Verfall preisgegeben ist und auf dem sich somit kein auf Dauer benutzbarer Raum befindet, gilt ebenfalls als unbebaut (§ 145 Abs. 2 Satz 2 BewG). Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn der Verfall so weit fortgeschritten ist, dass das Gebäude nach objektiven Verhältnissen auf Dauer nicht mehr benutzt werd...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / XIII. Muster: Antrag auf Erlass einer auf Leistung gerichteten einstweiligen Verfügung

Rz. 301 Muster 16.13: Antrag auf Erlass einer auf Leistung gerichteten einstweiligen Verfügung Muster 16.13: Antrag auf Erlass einer auf Leistung gerichteten einstweiligen Verfügung An das Landgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In Sachen des _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ____________________...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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§ 23 Die Kostenfestsetzung / 1. Sofortige Beschwerde/Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

Rz. 159 Die Kostengrundentscheidung des Gerichts ist nur in Ausnahmefällen (z.B. §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2 ZPO) isoliert anfechtbar, ansonsten im Regelfall nur zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache. Werden in dem folgenden Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) Gebühren oder Auslagen nicht oder nicht vollständig anerkannt, kann dies angefochten werden. Der sta...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 6. Vorläufiger Rechtsschutz im Mietrecht

Rz. 282 Aus dem Mietverhältnis ergeben sich ebenfalls Rechte, die mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden können. In Betracht kommt hier das Betretungsrecht des Vermieters im Rahmen eines berechtigten Besichtigungsanspruchs.[419] Auch in Fällen, in denen ein Mieter den Vermieter bedroht, kann Letzterer Ansprüche auf Wohnungsüberlassung und Betretungsverbote mitte...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers

Rz. 18 Der Unterhaltsgläubiger kann Unterhalt nur dann und nur insoweit verlangen, wie es ihm zum einen nicht möglich und zum anderen nicht zumutbar ist, für seinen Lebensbedarf selbst zu sorgen. Die Frage, ob es dem Unterhaltsgläubiger zumutbar ist, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen, richtet sich danach, welche Art Unterhalt begehrt wird. Rz. 19 Während der Trennungszeit...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / LXII. Muster: Vergleich zur Beendigung eines Mietverhältnisses

Rz. 685 Muster 13.62: Vergleich zur Beendigung eines Mietverhältnisses Muster 13.62: Vergleich zur Beendigung eines Mietverhältnisses An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des _________________________ beantragt,mehr

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§ 12 Anhang / E. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)

Rz. 5 1. Teil – Allgemeine Bestimmungen – A. Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie h...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Umschreibung des Bodenrichtwerts – Bodenrichtwertrichtlinie

Rz. 66 [Autor/Stand] Nach der Definition der Bodenrichtwertrichtlinie ist der Bodenrichtwert[2] der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen,[3] insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit[4] weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 145 BewG regelt neben der Bewertung von unbebauten Grundstücken auch die Frage, wann Grundstücke zu dieser Grundstücksart gehören. Die Vorschrift ist mit dem JStG 1997[2] eingeführt worden. Mit dem JStG 2007[3] ist § 145 BewG für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 geändert worden. Damit ist die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 weggef...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 Gewaltschutzgesetz

Rz. 687 Muster 22.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 Gewaltschutzgesetz Muster 22.51: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 Gewaltschutzgesetz An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 GewSchG In der Familiensache der _________________________, wohnhaft ____...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld: Fiskus und Erbfall

Leitsatz Fällt ein Wohnungseigentum in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss begründeten Hausgeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nut...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Portugal berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 21 CIVA). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur, Unterhalt und Kraftstoff für PKW, Motorräder, Sportboote, Flugzeuge und Helikopter (außer sie gehören zum Vorratsvermögen ode...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1.5 Sonstige Leistungen eigener Art

Rz. 37 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Für sonstige Leistungen eigener Art, die nicht an einem anderen Wirtschaftsgut ausgeführt werden, ist im Falle der Nutzungsänderung ab dem 01.01.2005 eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen. Darunter fallen z. B. die folgenden Leistungen: Beratungsleistungen (z. B. für ein Unternehmenskonzept, eine Produktkonzeption), gutachterliche L...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15 Missbräuchliche Gestaltungen

Rz. 58 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Verzicht darf nicht auf andere nicht in § 9 Abs. 1 UStG genannten Steuerbefreiungen ausgedehnt werden, selbst dann nicht, wenn ein Verzicht wirtschaftlich sinnvoll wäre. Praxis-Beispiel Ein Unternehmer ist auch ehrenamtlich (§ 4 Nr. 26 UStG) tätig. Um die Vorsteuern nicht nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilen zu müssen, möchte er sämtliche im Ra...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.1 Betriebskosten

Rz. 26 Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Aussagen ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass nach Auffassung der Verwaltung einerseits die Lieferung von Wärme, der Versorgung mit Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen, die Flur- und Treppenreinigung, die Treppenbeleuchtung oder die Lieferung von Strom durch den Vermieter als Nebenleistungen anzusehen sind (vgl. Abschn....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Zypern berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug. Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Unterkunft, Speisen und Getränke (außer für Angestellte), Anschaffung, Miete oder Leasing von PKW. Rz. 51 Weiterhin sind Vorsteuerbeträge vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.6 Einlageentsteuerung

Rz. 74 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Einlageentsteuerung ist das Gegenstück zum Eigenverbrauch. Sie findet Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Zeitpunkt des Empfangs der Lieferung, der Dienstleistung oder bei der Einfuhr nicht gegeben waren, jedoch später eintreten. In diesen Fällen kann die früher nicht in Abzug gebrachte Vorsteuer, einschließlich ihr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen (§ 51 MWStG)

Rz. 55 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Unecht steuerbefreit, d. h. ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug sind folgende Leistungen: Postdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Finanztätigkeiten, Leistungen des Versicherungswesens, Erziehung und Bildung, Lieferung von Waren und Dienstleistungen des Gesundheitswesens, Sozialhilfe, Betreiben von Lotterien und anderen ähnlichen Sp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Estland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 29 und Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Kunden oder für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, Geschenke mit einem Wert von mindestens 10 EUR, 5...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Rumänien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. 297 und 298 Steuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: 50 % der Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Kraftwagen (definiert idR als Fahrzeuge mit weniger als zehn Sitzen, Ausnahmen gelten ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.5.3 Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch

Rz. 70 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Für die Berechnung der Eigenverbrauchsteuer gilt es jeweils zu unterscheiden, ob der Gegenstand oder die Dienstleistung in der Zeit zwischen dem Empfang der Leistung und dem Wegfall der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in Gebrauch genommen wurde oder nicht. Rz. 71 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei neuen Gegenständen und noch nicht genutzten ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Finnland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 114 ff. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand und Geschenke, ausgenommen solche von ganz geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Person...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Frankreich berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug. Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Unterbringung von Angestellten (incl. Hotelkosten), Geschenke, ausgenommen von geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von PKW und Motorrädern (Ausnahmen u....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Lettland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 100 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, 60 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment, Geschenke, Kosten für Ansch...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Polen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 86a und Art. 88 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Kosten für Bewirtung, Hotelübernachtungen, 50 % der Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Kraftwagen (definiert idR als F...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Ausschluss vom Vorsteuerabzug (§ 61 kroUStG)

Rz. 90 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Unternehmer ist zum Abzug der Vorsteuer bei Bewirtungsausgaben nicht berechtigt. Der Unternehmer ist zum Abzug von 50 % der Vorsteuer bei Anschaffung und Miete von Pkw, Schiffen, Flugzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln sowie 50 % der Vorsteuer bei Anschaffung von weiteren Gütern und Dienstleistungen, die i. Z. m. der Nutzung der genan...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.1 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 46 Keine Mehrwertsteuer ist gem. Art. 42 sloMwStG zu zahlen für Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, wie z. B.: Gesundheitsversorgung und die damit verbundenen Tätigkeiten, Sozialversicherungsdienstleistungen, Kindergartenerziehung, Schul- und Universitätsaus- und -fortbildung, Verpflegungskosten, Leistungen von gemeinnützigen Organisationen, Leistungen verbunden...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Irland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 60 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Speisen, Getränke und Unterkunftskosten, außer bei besonders definierten Konferenzveranstaltungen, eingeschlossen sind Kosten für entsprechend genutzte...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Litauen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 62 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: 25 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment, Geschenke außer solchen von geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Pe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Griechenland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Tabak und Alkohol, außer für entsprechende Wiederverkäufer, Bewirtung und sonstige Unterhaltung von Personen, alle Restaurantumsätze, Kosten für An...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Ausschluss vom Vorsteuerabzug

Rz. 97 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Lieferungen und sonstige Leistungen, die nicht als für das Unternehmen ausgeführt gelten, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Davon betroffen sind: Ausgaben, die ertragsteuerlich überwiegend nicht abzugsfähig sind, Leistungen, die i. Z. m. der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Pkw, Kombis, Krafträdern stehen, Lieferungen, sonstige Leistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Kompakt-ABC

Rz. 92 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Aufgelder vgl. Rn. 34. Aufnahmegebühren vgl. Rn. 34. Ausfertigungsgebühren für einen Versicherungsschein oder das Ausstellen einer Ersatzurkunde sowie Entgelte für das Fertigen sonstiger besonderer Abschriften: vgl. Rn. 34. Bauherrenmodelle Ein Versicherungsverhältnis kann auch der Mietgarantie bei Bauherrenmodellen zugrunde liegen. Keine Mietgarant...mehr