Rz. 50

Nach dem Umsatzsteuerrecht von Zypern berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug. Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen:

  • Unterkunft, Speisen und Getränke (außer für Angestellte),
  • Anschaffung, Miete oder Leasing von PKW.
 

Rz. 51

Weiterhin sind Vorsteuerbeträge vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie im Zusammenhang mit unecht steuerfreien Umsätzen stehen.

 

Rz. 52

Führt ein Unternehmen sowohl zum Vorsteuerabzug berechtigende als auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze aus, so sind Vorsteuerbeträge zunächst direkt zu Abzugs- bzw. Ausgangsumsätzen zuzuordnen, wenn dies möglich ist. Für alle anderen Posten ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge vorzunehmen. Die Vorsteueraufteilung geschieht als Regelmethode nach einem globalen Umsatzschlüssel. Abweichende Methoden können mit der Steuerbehörde vereinbart werden, wenn sie sachgerecht sind. Auch kann die Steuerbehörde eine abweichende Methode anordnen, wenn die das Ergebnis der Umsatzmethode als verzerrend bewertet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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