Rz. 685

Muster 13.62: Vergleich zur Beendigung eines Mietverhältnisses

 

Muster 13.62: Vergleich zur Beendigung eines Mietverhältnisses

An das

Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des _________________________ beantragt,

 
  kurzfristig einen Termin zur Protokollierung des Vergleichs zu bestimmen.
  den Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO ohne erneute mündliche Verhandlung im Beschlusswege festzustellen, nachdem auch der _________________________ dem Vergleich schriftlich zugestimmt haben wird.

Die Parteien haben sich geeinigt, den Rechtsstreit vergleichsweise zu beenden, und bitten, Termin zur Protokollierung des folgenden Vergleichs zu bestimmen:

 
  1. Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen aufgrund des Mietvertrages vom _________________________ begründete Mietverhältnis zum _________________________ beendet ist.
  2. Der Beklagte zahlt an den Kläger zum Ausgleich aller Ansprüche auf Zahlung von Mietzins ausschließlich der Nebenkosten bis zum _________________________ an den Kläger _________________________ EUR. Nach dem Fälligkeitszeitpunkt ist der Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  3. Der Beklagte verpflichtet sich, die Mietsache bestehend aus _________________________ bis zum _________________________ zu räumen. Die Übergabe der Räumlichkeiten findet am _________________________ um _________________________ Uhr statt. Die Übergabe hat in dem Zustand zu erfolgen, dass _________________________.
  4. Für den Fall, dass eine Partei der Übergabe fernbleibt oder die Mietsache nicht in dem vereinbarten Zustand übergeben wird, vereinbaren die Parteien _________________________.
  5. Für den Zeitraum zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und der Räumung der Mietsache zahlt der Beklagte an den Kläger _________________________.
  6. _________________________
  7. Bezüglich der Nebenkosten gehen die Parteien davon aus, dass alle Ansprüche bis einschließlich des Kalenderjahres _________________________ erledigt sind.
    Hinsichtlich des Kalenderjahres _________________________ wird der Kläger bis zum _________________________ eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung unter Anrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen für dieses Jahr in Höhe von _________________________ erteilen. Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung bleiben dem Beklagten vorbehalten.
  8. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger _________________________ % und der Beklagte _________________________ %.

Rechtsanwalt

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