Rz. 722

Muster 11.7: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Bezeichnung dem Beweisführer nicht möglich ist

 

Muster 11.7: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Bezeichnung dem Beweisführer nicht möglich ist

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird noch wie folgt vorgetragen: _________________________

Der Kläger und der Beklagte haben am 24.6. gemeinsam in der Gaststätte "Zum alten Fritz" gesessen. Der Beklagte hat dem Kläger mitgeteilt, dass er in akuten Geldnöten sei und zur Zahlung seiner Miete für die letzten beiden Monate dringend 1.000 EUR bedürfe. Hierüber verfüge er aber nicht. Aus diesem Grunde drohe ihm die Kündigung des Mietverhältnisses, da er insoweit schon mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand sei.

Der Kläger hat dem Beklagten daraufhin angeboten, ihm den Betrag von 1.000 EUR darlehensweise bis zum 31.12. zur Verfügung zu stellen. Hiermit war der Beklagte einverstanden, woraufhin der Kläger sich zunächst entfernt hat, um die 1.000 EUR von der Bank zu holen. Etwa zwanzig Minuten später ist er zurückgekehrt und hat dem Beklagten den Betrag von 1.000 EUR ausgehändigt.

 
  Beweis: Zeugnis N.N., dessen Name und ladungsfähige Anschrift nachgereicht wird.

Bei dem Zeugen N.N. handelt es sich um einen weiteren Gast, der unmittelbar neben dem Beklagten gesessen und das gesamte Gespräch sowie die Geldübergabe mit verfolgt hat.

Dem Kläger ist es bisher noch nicht gelungen, den bürgerlichen Namen und die Anschrift des Zeugen zu ermitteln. Dieser war in der Gaststätte nur unter dem Spitznamen "Schotter-Sheriff" bekannt. Wie der Zeuge mit bürgerlichem Namen heißt und wo er wohnt, soll einem weiteren Dritten bekannt sein, der sich jedoch nach den bisherigen Ermittlungen des Klägers noch bis zum 7.8. im Ausland aufhält. Sobald dieser zurückgekehrt sein wird, ist der Kläger bemüht, sich mit diesem in Verbindung zu setzen und den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Zeugen mitzuteilen, soweit der vorstehende Sachverhalt nicht ohnehin unstreitig bleiben wird.

Rechtsanwalt

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