Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 84 Stand: 06/03 – 07/2025 Der durch das JStG 2024 neu eingeführte § 4 Nr. 21 S. 2 Buchst. c UStG befreit von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Umsatzsteuer. Insofern wird Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erstmals und zudem wortgleich ins nationale Recht umgesetzt. Zuvor bestand die Notwendigkeit, sich unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Entstehung der Steuer bei Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h UStG)

Rz. 109h Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Einfügung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f UStG wird Art. 2 Nr. 30 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen, mit dem Art. 369n un...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 15c UStG dient der zielgenauen Umsetzung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge sowie der Jugendhilfe (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL) im Bereich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Ermittlung der Umsatzgrenze bei Differenzbesteuerung

Rz. 23 Stand: 06/02 – 07/2025 Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist bei Anwendung der Differenzbesteuerung gem. §§ 25, 25a UStG für die Ermittlung des Gesamtumsatzes i. S. d. § 19 Abs. 2 UStG auf die vereinnahmten Entgelte und nicht nur auf den Differenzbetrag abzustellen (Abschn. 19.2 Abs. 2 S. 5 UStAE). Rz. 24 Stand: 06/02 – 07/2025 In einem von einem Gebrauchtwagenhändler...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen sind in den Art. 16, 26, 136 MwStSystRL zu finden. Die Regelung ist unabdingbar an die Steuerbefreiungsnormen der § 4 Nr. 8–27 UStG gekoppelt. Die Regelung verstößt nicht gegen Unionsrecht, sondern setzt Art. 13 Teil B Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG (ab 01.01.2007 Art. 136 MwStSystRL) zutreffend um....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.2 § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG

Rz. 46 Stand: 06/02 – 07/2025 Steuerfrei nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind: andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Unter die Steuerbefreiung fallen insbesondere Leistungen, die ein in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG genannter Unternehmer (z. B. ein gemeinnütziger Sport- oder Gesangverein) im Rahmen einer kulturellen oder s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.3 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Auf Unionsebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen i. Z. m. einem Grundstück nach Art. 47 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geeinigt. Diese hat das BMF "zur einheitlichen Auslegung der Regelung und zur Vermeidung der Gefahr von Doppelbesteuerung umgesetzt" (B...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.5 Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 175 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Möglichkeit der Überprüfung bietet dem Unternehmer § 18e UStG (vgl. die Kommentierung zu § 18e; vgl. Kemper in DStR 2014, 1654 f. und Bachstein, IWB 2014, 134 f.), wonach das Bundeszentralamt für Steuern auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift dessen, dem die USt-IdNr. erteilt wurde, bestätigt. Das Bestät...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Einführung in Deutschland wird vorgezogen

Rz. 6 Stand: 06/03 – 07/2025 Ein Inkrafttreten erst in den Jahren 2030/2033 wollte die Bundesregierung nicht abwarten und hatte sich daher auf eine vorzeitige Einführung eines deutschen bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verständigt. Rz. 7 Stand: 06/03 – 07/2025 Dazu hatte zunächst das BMF dem Gesetzgeber als ersten ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Bündel von Einzelleistungen

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für das Vorliegen einer Reiseleistung ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Unternehmer ein Bündel von Einzelleistungen erbringt, das zumindest eine Beförderungs- oder Beherbergungsleistung enthält (Abschn. 25.1. Abs. 2 UStAE). Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Bestandteile einer Reiseleistung kommen insbesondere in Betracht: Beförderu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Inhalt der Neuerung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 3f UStG a. F. enthielt eine spezielle Regelung zur Ortsbestimmung für die den entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellten Tatbestände im Sinne des § 3 Abs. 1b und 9a UStG. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Unionsrecht ist eine entsprechende Spezialregelung nicht vorgesehen. Für unentgeltliche Leistungen gelten nach de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Schul- und Hochschulunterricht

Rz. 23 Stand: 06/03 – 07/2025 Zum Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts gibt es eine Vielzahl von Befassungen und Aussagen vor allem durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die aber angesichts ihrer Abstraktheit nur bedingt weiterhelfen. So seien Tätigkeiten erfasst, bei denen die Unterweisung in Schulen oder Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 06/03 – 07/2025 § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG stellt die i. g. Lieferung steuerfrei, ohne den Begriff tatbestandsmäßig zu definieren. Die Tatbestandsmerkmale der i. g. Lieferung werden daher gesondert in § 6a UStG geregelt (Legaldefinition). Dabei enthält § 6a Abs. 1 UStG die Grundvoraussetzungen der i. g. Lieferung, während § 6a Abs. 2 UStG das i. g. Verbringen nach ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gemeinschaftsrechtlich haben die Vorschriften folgende Grundlagen: § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG: Art. 394, 395 Abs. 1 MwStSystRL; § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG: Art. 154 f. MwStSystRL. Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei den Steuerbefreiungen in § 4 Nr. 6 Buchst. d und Buchst. e UStG ist die gemeinschaftsrechtliche Grundlage zweifelhaft bzw. nicht gegeben...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 06/02 – 07/2025 EG-rechtliche Grundlage des USt-Lagers sind Art. 154 ff. MwStSystRL. Die Vorschrift gibt den Rahmen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem von jedem EG-Mitgliedstaat selbst zu definierenden USt-Lager vor. TIPP Nach dieser Regelung können die EU-Mitgliedstaaten – vorbehaltlich einer Konsultation des Mehrw...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.6 Streitkräfte dienen der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die begünstigten Streitkräfte müssen gem. § 4 Nr. 7 Buchst. a letzter Halbsatz UStG "der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung dienen". Diese Voraussetzung findet sich so wörtlich auch in Art. 151 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Weder § 4 Nr. 7 UStG noch Art. 151 MwStSystRL erläutern diese Voraussetzung näher. Mit ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Veräußerung eines vorsteuerentlasteten Wirtschaftsguts als ein der Erbengemeinschaft zuzurechnender Umsatz

Rz. 165 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. (Hinweis: für das Streitjahr 1998 galt im Urteilsfall freilich noch der – insoweit identische – § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. a US...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. k MwStSystRL, während § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL beruht. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die steuerbefreiten Umsätze müssen nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG separat aufgezeichnet werden.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: 06/03 – 07/2025 § 14c UStG n. F. beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 21 Abs. 1 Buchst. d, Art. 22 Abs. 3 und Abs. 9 der 6. EG-RL (Art. 203, Art. 217 ff. MwStSystRL) sowie auf der RL 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 (Rechnungsrichtlinie/ABl. EG 2002 Nr. L 15, 24). Zur Auslegung des Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 der 6. EG-RL vgl. EuGH vom 18.06.200...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Diese Meldungen sind zwingend digital abzugeben. Unternehmen, deren i. g. Lieferungen in den letzten vier Ka...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Estland hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 40 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteue...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Rumänien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 311 Steuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bulgarien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 136 bis 142 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Es besteht ebenfalls eine Meldepflicht für den Bezug i. g. Erwerbe oder Dienstleistungen. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätes...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zypern hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Finnland hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 80 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Griechenland gestattet es grundsätzlich nicht, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern (vgl. Rundschreiben 1080/2017 vom 09.06.2017 mit Bekräftigung dieser Rechtslage trotz zahlreicher Anträge angesichts der Finanzkrise). Dies entspricht Art. 90 Abs. 2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In Ausnahmefällen (Liquidation des Kunden nac...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Italien gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es besteht im Wesentlichen aus dem Präsidentenerlass 633 vom 26.10.1972 (im Folgenden: Erlass 633/1972) und dem Erlass 331 vom 30.08.1993 (im Folgenden: Erlass 331/1993). Dabei wurde das Mehrwertsteu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Schweden hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Kapitel 9(b) Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsat...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Frankreich ist Gründungsmitglied der Europäischen Union. Das französische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es ist Teil des Allgemeinen Steuergesetzes von Frankreich (Code Général des Impôts, CGI), d. h. es gibt kein separates Mehrwertsteuergesetz. Bereits im Jahr 1954 führte Frankreich ein Mehrwertsteu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 82 und 83 Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat bzw. das Kalendervierteljahr, falls die melderelevanten Umsätze nicht eine Schwelle von 5...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dänemark hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 67ff. Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzs...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 26. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Lettland hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 136 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Polen hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 119 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist bei Lieferungen der Kalendermonat, es sei denn, der meldepflichtige Betrag in diesem und den vorangehenden vier Quartalen war weniger als 1 Million SE...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen auf elektronischem Wege eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Sofern der Betrag der i. g. Lieferungen 50.000 EUR übersteigt, ist die Zusammenfassende Meldung auf monatlicher Basis abzugeben. Übersteigt der Betrag der i. g. Li...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Litauen hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 101 ff. Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatz...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, mit Erleichterungen bei geringen Umsätzen. Die Meldepflicht besteht auch beim Bezug von i. g. Lieferungen oder Dienstl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Griechenland hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 43 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatz...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Portugal hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt. Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus der Marge herauszurechnen ist...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung (jetzt: "état récapitulatif des clients") abgeben (vgl. Art. 289B CGI). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 10. Kalendertag d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Ebenso müssen Unternehmen, die i. g. Erwerbe ausführen oder i. g. Dienstleistungen beziehen, eine Zusammenfassende Meldung abgeben. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Belgien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt. Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus der Marge herauszurechnen ist....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 64 bis Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Vierteljährliche Meldungen sind möglich, wenn nur Lieferungen ausgeführt werden und die Bem...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.9 Erstellung von Eigenbelegen für Umsätze mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wenn ein in Italien ansässiger umsatzsteuerlicher Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung von einer nicht ansässigen Person empfängt, die unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers fällt, muss der italienische Unternehmer einen umsatzsteuerlichen Eigenbeleg generieren. Dieser Eigenbeleg muss alle Pflichtangaben nach dem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen. In Ausnahmefälle...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Niederlande haben die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt. Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus der Marge herauszure...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Spanien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt. Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus der Marge herauszurechnen ist ...mehr