Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmer aus dem Gemeinschaftsgebiet

Rz. 12 Stand: 06/02 – 07/2025 Der neu gefasste Art. 284 Abs. 2 MwStSystRL stellt sicher, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht nur auf inländische Kleinunternehmer beschränkt bleibt, sondern auch für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten zugänglich ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (Abschn. 19.4 UStAE). Rz. 13 Stand: 06/02 – 07/2025 Im übrigen Geme...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Rechnung bei grenzüberschreitenden Umsätzen ab 30.06.2013

Rz. 27 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach Art. 219a Nr. 1 MwStSystRL (zu Art. 219a MwStSystRL und die nationale Umsetzung vgl. Duyfjes/von Streit, UR 2013, 233) unterliegt die Rechnungsstellung den Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Umsatz ausgeführt wird (= allgemeiner Grundsatz). Dieser Regelung trägt bereits § 14 Abs. 2 S. 1 UStG Rechnung. Durch das AmtshilfeRLUmsG wird n...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 5 UStG beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 153, 370 i. V. m. Anh. X Teil A Nr. 4 MwStSystRL. Die unionsrechtliche Vorschrift des Art. 153 S. 2 MwStSystRL regelt einen Ausschluss der Steuerbefreiung, wenn Reisebüros im Namen und für Rechnung des Reisenden Leistungen bewirken, die in anderen Mitgliedstaaten erbracht...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Einführung des i. g. Erwerbs in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1a UStG durch das USt-Binnenmarktgesetz m. W. v. 01.01.1993 wurde ursprünglich Art. 28a der 6. EG-RL im nationalen Umsatzsteuerrecht umgesetzt. Bezüglich der MwStSystRL sind im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen betroffen: Allgemeiner Steuertatbestand des i. g. Er...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Orchester, Kammermusikensembles und Chöre

Rz. 25 Stand: 06/03 – 07/2025 Eine gesetzliche Definition der Begriffe dieser Einrichtungen fehlt. Dem Sprachgebrauch nach stellt das Orchester einen Klangkörper dar, der aus mehreren Instrumenten zusammengesetzt ist. Diese Voraussetzungen erfüllen alle Musiker- und Gesangsgruppen, die aus zwei oder mehr Mitwirkenden bestehen. Auf die Art der Musik kommt es nicht an (Abschn. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.6 Recht des Gastmitgliedstaates

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die Steuerbefreiung sind die in dem anderen Mitgliedstaat geltenden Voraussetzungen maßgebend (§ 4 Nr. 7 Satz 3 UStG). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Sinn dieser Vorschrift erschließt sich erst bei einem Blick in Art. 151 MwStSystRL. Die Vorschrift regelt die Steuerbefreiungen von Umsätzen an diplomatische Vertretungen, international...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Steuerschuldner in den Fällen des § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Einfügung des § 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG wird Art. 2 Nr. 30 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL regelt den Umfang der Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug abschließend. Hiernach befreien die EU-Mitgliedstaaten die Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden. Darüber hinausgehende Befreiunge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Umfang der Steuerbefreiung (§ 25c Abs. 1 UStG)

Rz. 9 Stand: 06/03 – 07/2025 Abs. 1 regelt in enger Anlehnung an Art. 344 ff. MwStSystRL den Umfang der Steuerbefreiung von Umsätzen mit Anlagegold. Steuerbefreit sind nach § 25c Abs. 1 S. 1 UStG die Lieferung, die Einfuhr sowie der i. g. Erwerb von Anlagegold. Als Lieferung von Anlagegold wird entsprechend Art. 346 MwStSystRL auch der Handel von Anlagegold in Form von Zertif...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.11 Personengesellschaften als Organgesellschaften?

Rz. 118 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) führt umsatzsteuerlich v. a. immer dann zu echten ("geldwerten") Vorteilen, wenn Unternehmen(steile) gem. § 15 Abs. 2 bis 4 UStG nicht oder nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (bspw. §§ 4 Nr. 8, 10, 14 UStG). Die nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge auf konzerninterne Leistungsbezie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 71 Stand: 06/03 – 07/2025 § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. b UStG befreit unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer, soweit diese an Hochschulen, öffentlich allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen oder anderen Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a UStG erfüllen, erbracht werden. Unselbständi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG fußt auf Art. 146, 147 MwStSystRL (Art. 15 Nr. 1, 2 und 3 der 6. EG-RL). Bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (vgl. § 6 Abs. 3a UStG) hat der deutsche Gesetzgeber von dem in Art. 147 MwStSystRL (Art. 15 Nr. 2 Unterabs. 2 der 6. EG-RL) enthaltenen Wahlrecht Gebrauch gemacht und diese ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.1.2 Interpretation von Umsatzsteuer – eine Absage an das (deutsche) Zivilrecht!

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der EuGH hatte in einem deutschen Vorlageverfahren den Begriff der "Vermietung von Grundstücken" zu beurteilen. In Deutschland war es bislang (und ist es unverständlicherweise auch weiter) üblich, im Hinblick auf den Grundsatz der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" hierzu auf das Zivilrecht zurückzugreifen (vgl. z. B. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: 06/03 – 07/2025 Art. 132 Abs. 1 Buchst. n der MwStSystRL (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der 6. EG-RL) enthält Steuerbefreiungen – ohne Vorsteuerabzug – für bestimmte kulturelle Dienstleistungen und damit eng verbundenen Lieferungen von Gegenständen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder von anderen von dem betreffenden EU-Mitgliedstaat anerkannten ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dänemark ist seit dem 01.01.1973 Mitglied der Europäischen Union. Das dänische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In Dänemark wurde eine Mehrwertsteuer zum 03.07.1967 eingeführt. Mit Einführung der 6. EG-Richtlinie wurde das Gesetz an diese angepasst und hat sich seitdem mit dem EU-Recht fortentwickelt.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Polen ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Das polnische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz wurde 1993 eingeführt. Es wurde i. R. d. Beitritts zur EU an die Rahmenbedingungen des gemeinsamen Mehrwertsystems angepasst.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Irland ist seit dem 01.01.1973 Mitglied der Europäischen Union. Das irische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Weiterhin relevant sind die "Regulations", Anwendungsbestimmungen zur Mehrwertsteuer. Das erste Mehrwertsteuergesetz wurde zum 01.11.1972 eingeführt.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einzureichen.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 14. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Belgien gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das belgische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Dabei wurde eine Mehrwertsteuer nach dem EU-System zum 01.01.1971 eingeführt. Wesentliche Elemente zur Anwendung finden sich in Königlichen Erlassen und in Behördenrundschreiben.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Malta ist seit dem 1. 05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Das Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz trat im Jahr 1995 in Kraft. Es wurde im Zuge des EU-Beitritts an die Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems angepasst.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Luxemburg gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das luxemburgische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Dabei wurde das erste Mehrwertsteuergesetz mit Wirkung zum 01.01.1970 eingeführt und ersetzte die bestehende Umsatzsteuer.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Norwegen ist kein Mitglied der Europäischen Union. Das norwegische Mehrwertsteuergesetz basiert daher nicht auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, sondern es handelt sich um einen eigenständigen Rechtsakt. Dabei wird in Norwegen seit dem 01.01.1970 eine Mehrwertsteuer erhoben. Da Norwegen somit nicht Teil des Unionsgebiets ist, gibt es keine R...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Griechenland ist seit dem 01.01.1981 Mitglied der Europäischen Union. Das griechische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es wurde zum 01.01.1987 eingeführt, da Griechenland beim Beitritt verschiedene Sonderbestimmungen zugestanden wurden.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bulgarien gehört seit dem 01.01.2007 zur Europäischen Union. Das bulgarische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz wurde m. W. z. 01.01.1994 eingeführt und im zeitlichen Kontext des EU-Beitritts angepasst.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Estland ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Das estnische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Das erste Mehrwertsteuergesetz wurde allerdings bereits zum 01.01.1991 eingeführt und im Zuge des EU-Beitritts an die notwendigen Rahmenbedingungen angepasst.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Rumänien ist seit dem 01.01.2007 Mitglied der Europäischen Union. Das rumänische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es ist Teil des Allgemeinen Steuergesetzes von Rumänien, d. h., es gibt kein separates Mehrwertsteuergesetz. Dabei wurde die Mehrwertsteuer im Jahr 1993 eingeführt. Die Regelungen wurden sp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Finnland ist seit dem 01.01.1995 Mitglied der Europäischen Union. Das finnische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Umsatzsteuergesetz wurde bereits 1941 eingeführt. Mit Wirkung zum 01.06.1994 fand der Wechsel zu einem Mehrwertsteuersystem statt, das dann im Zuge des EU-Beitritts angepasst wurde.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ahrens/Hammler, Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Grundstücken/Gebäuden, UStB 2006, 173. Birkenfeld, Vorsteuerberichtigung hat Lücken. Eine Darstellung der Problematik anhand von Fallbeispielen, UStB 2004, 16. Birkenfeld, Zuordnung von Wohnräumen, wechselndes Recht der Vorsteuerberichtigung und Entwicklungen bei grenzü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Andere Vereinigungen nach § 4 Nr. 24 S. 2 UStG

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 24 S. 2 UStG erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung auf andere Vereinigungen, die gleiche Aufgaben unter denselben Voraussetzungen erfüllen. § 4 Nr. 24 S. 2 UStG widerspricht hier den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL, wonach "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.1 Meldung an den Mitgliedstaat der Identifizierung

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer hat dem EU-Mitgliedstaat der Identifizierung (= EU-Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist oder – falls er nicht im Unionsgebiet ansässig ist, und hier nur eine oder mehrere feste Niederlassungen hat – in dem er von der Sonderregelung Gebrauch machen will) die Aufnahme und die Beendigung seiner dieser Sonderregelung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.5 Wasserhausanschlussbeiträge (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 UStAE)

Rz. 31 Stand: 06/03 – 07/2025 Der BFH hat dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH vom 03.11.2005, V R 61/03, BStBl II 2006, 149): "Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff der Lieferung von Wa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei landwirtschaftlichen Produkten handelt es sich um typische landwirtschaftliche Erzeugnisse, wenn sie i. R. d. landwirtschaftlichen Betriebs des Unternehmers selbst erzeugt worden sind. Dabei muss es sich um Produkte entsprechend der Art. 295 bis 305 MwStSystRL handeln (vgl. Verzeichnis der Tätigkeiten der landwirtschaftlichen Erzeugung in...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9.1 Rechnungspflichtangabe

Rz. 43l Stand: 06/03 – 07/2025 Nach der MwStSystRL muss die vom Zwischenerwerber ausgestellte Rechnung die Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten. Der Zwischenerwerber kann diese Angabe nicht durch einen anderen Hinweis ersetzen. Der Sinn und Zweck der nach Art. 226 der MwStSystRL obligatorischen Rechnungsangaben besteht darin, den Rechnungsadressaten ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Entstehung der Steuer bei Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g UStG)

Rz. 109f Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Regelung beruht auf Art. 369g MwStSystRL und dem i. R. d. Umsetzung von Art. 2 Nr. 12, 13 und 21 bis 29 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Ge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Lieferungsbegriff (i. S. v. § 1 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 UStG)

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 3 Abs. 1 UStG definiert Lieferungen eines Unternehmers als Leistungen, durch die er den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht, gem. Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL die Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen). Der Begriff der Lieferung setzt ni...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 15 UStG entspricht den Vorgaben des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, Art. 133 f. MwStSystRL. Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hinzuweisen ist darauf, dass Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, Art. 133 f. MwStSystRL wie schon Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der 6. EG-RL den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung dadurch einschränkt, dass die zu befreiende...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

von Franckenstein/Ronge, Seniorenresidenzen im Schatten der Neuregelungen der Landesheimgesetze und des Jahressteuergesetzes 2009, UR 2009, 657. Gomes, Zur Umsatzsteuerfreiheit von Sozialleistungen, UR 2022, 241. Grebe/Raudszus, Ausgewählte unechte Umsatzsteuerbefreiungen –Teil II, UStB 2018, 24. Huschens, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das JStG 2009/Umsetzung des Mehr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Krankenhäuser

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Krankenhäuser sind (vgl. Abschn. 4.14.5. Abs. 2 UStAE mit Verweis auf § 107 Abs. 1 SGB V) Einrichtungen, die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen, fachlich- medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nac...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.21 Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b Abs. 10 UStG)

Rz. 142a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13b Abs. 10 UStG enthält eine Ermächtigung des BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Umfang der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter bestimmten Voraussetzungen (zunächst) zeitlich beschränkt auf weitere Umsätze zu erweitern, wenn im Zusammenhang mit diesen Umsätzen in einer Mehrzahl von Fällen der V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.2.1 Einzweckgutscheine

Rz. 72 Stand: 06/03 – 07/2025 Bei der entgeltlichen Ausgabe von Sachgutscheinen, die den Einzweck-Gutscheinen nach Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL bzw. § 3 Abs. 14 UStG entsprechen, wurde der gezahlte Betrag für den Erwerb des Gutscheins ursprünglich als eine Anzahlung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG angesehen (vgl. OFD-Magdeburg vom 02.05.2006, Az: S 7200–179–St 244...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.4 Ermittlung der Differenz

Rz. 24 Stand: 06/03 – 07/2025 Die dänische und die griechische Regierung weisen auf Schwierigkeiten hin, die sich bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage der Differenz (Handelsspanne) und insbesondere des Einkaufspreises der einzelnen Ersatzteile nach Art. 315 MwStSystRL ergeben könnten. Etwaige praktische Schwierigkeiten i. Z. m. der Anwendung der Differenzbesteuerun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.4 Sportanlagen

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen an Endverbraucher wird seit dem BFH-Urteil vom 31.05.2001 (Az: V R 97/98, BStBl II 2001, 658; vgl. zuletzt Urteil vom 28.06.2017, Az: XI R 12/15, DStR 2017, 1873) als eine einheitliche Leistung beurteilt, die nicht nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei ist. Auf die Art der Sportanlagen oder die Besonderheite...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Stand: 06/02 – 07/2025 Die ursprüngliche gemeinschaftsrechtliche Grundlage waren die Art. 24 Abs. 1, Art. 28c Teil A Buchst. a und b und Art. 28 Abs. 1 der 6. EG-RL (bis einschließlich 2006). Unionsrechtliche Grundlagen ab 2007 sind in Art. 282 ff. der MwStSystRL zu finden. Durch die Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates vom 18.02.2020 (RL 2020/285) wurden die Art. 282 ff. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL (früher Art. 13 Teil B Buchst. g und h der 6. EG-RL) in nationales Recht um. Dabei wird die in Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL (früher Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 16 der 6. EG-RL) enthaltene Sonderregelung hinsichtlich von Neubauten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4 In Teilbereichen weiter "Insellösungen" und Regelungsvielfalt

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Art. 196 MwStSystRL greift die o. g. Reverse-Charge-Regelung beim unternehmerischen Leistungsempfänger grundsätzlich, wenn dieser in diesem EU-Mitgliedstaat steuerlich erfasst ist. Das Reverse-Charge-Verfahren greift jedoch in den anderen EU-Mitgliedstaaten nur zwingend bei solchen Dienstleistungen, die in Art. 44 der MwStSystRL n. F. ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4.3 Durchführungsbestimmungen in Art. 19 MwStVO

Rz. 39a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die Zwecke der Anwendung der Bestimmungen über den Ort der Dienstleistung nach Art. 44 f. MwStSystRL gilt ein Steuerpflichtiger oder eine als Steuerpflichtiger geltende nichtsteuerpflichtige juristische Person, der/die Dienstleistungen ausschließlich zum privaten Gebrauch, einschließlich zum Gebrauch durch sein/ihr Personal empfängt, als ni...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Entstehung der Steuer bei Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f UStG)

Rz. 109d Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Regelung beruht auf Art. 365 MwStSystRL und dem i. R. d. Umsetzung von Art. 2 Nr. 12–20 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen neu e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Diese Vorschrift umfasst ausschließlich die i. g. Erwerbe der in § 1c Abs. 1 UStG genannten Einrichtungen. Diese Einrichtungen werden nicht dem Erwerberkreis nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG zugeordnet. Somit ist diesen Einrichtungen grundsätzlich keine USt-IdNr. zu erteilen, kann sich der Ort unter den weiteren Voraussetzungen des § 3c UStG in das I...mehr