Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 15 § 18b UStG ist die inländische Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 250, 251 MwStSystRL [1]. Gem. Art. 252 MwStSystRL hat ein Steuerpflichtiger eine Steuererklärung für den Zeitraum abzugeben, der von dem jeweiligen Mitgliedstaat festzulegen ist. Dieser Besteuerungszeitraum darf insgesamt ein Jahr nicht übersteigen, er soll aber zwischen einem und drei Mona...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Hintergrund der Regelung

Rz. 9 Die Regelung des § 18b UStG hat eine besondere Erklärungspflicht für Angaben in USt-Voranmeldungen und -erklärungen zum Inhalt; sie begründet eine (zusätzliche) Erklärungspflicht für alle Unternehmer, welche die Tatbestandsmerkmale der Regelung verwirklichen; die hier anzugebenden Angaben sind Teil der regelmäßig abzugebenden USt-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des damals neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Nachfolgend ist die Vorschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Unionsrecht

Rz. 28 Die EU-Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nur auf solche Arten von Umsätzen einen ermäßigten Steuersatz anwenden, die in Anhang III der MwStSystRL expliziert aufgeführt sind (§ 12 UStG Rz. 98). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, von einer nach dem Unionsrecht möglichen Steuerermäßigung in ihrem nationalen Recht Gebrauch zu machen (§ 12 UStG Rz. 113). Mangels ex...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Besteuerung von Gastronomieumsätzen in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 29 Viele EU-Mitgliedstaaten hatten aufgrund von Ausnahmeregelungen auch schon vor der Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009 (Rz. 28) auf Gastronomieumsätze ermäßigte Steuersätze angewendet, z. B. Griechenland, Spanien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Zypern, Ungarn, Polen und Slowenien. Die Hotellerie- und Tourismusbranche in Deutschland hatte un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / b) Keine Angemessenheitsprüfung im Umsatzsteuerrecht

Der EuGH ging auch auf die Frage ein, ob die Angemessenheit der Vergütung im Rahmen der umsatzsteuerlichen Beurteilung geprüft werden darf.[42] Das Gericht stellte eindeutig klar, dass wirtschaftliche Erwägungen zur Angemessenheit einer Vergütung nicht relevant sind, wenn es um die umsatzsteuerliche Qualifikation eines Leistungsaustauschs geht.[43] Solange ein Entgelt verein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / a) Zulässige Nachweisanforderungen

Das Urteil bestätigt, dass die Finanzverwaltung berechtigt ist, Nachweise über die tatsächliche Leistungserbringung zu verlangen. Hierzu können insbesondere Verträge, Leistungsbeschreibungen oder Kostenunterlagen gehören, sofern sie geeignet und verhältnismäßig sind.[48] Dies verdeutlicht, dass Unternehmen gehalten sind, konzerninterne Leistungen nachvollziehbar zu dokumenti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Liefer... / 1.2 Sonderfall Dreiecksgeschäft

Weitere Komplexität entsteht, wenn am Reihengeschäft drei Unternehmer beteiligt sind, die USt-IdNrn. aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten verwenden und der erste Unternehmer (A) unmittelbar an den letzten Unternehmer (C) einen Gegenstand in ein anderes Land befördert oder versendet. Grundsätzlich ist die Warenbewegung der Lieferung des ersten Unternehmers zuzuordnen, wenn ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Liefer... / 1.1 Besonderheit Reihengeschäfte

Häufig liegen die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder Ausfuhr bereits deshalb nicht vor, weil ein unentdecktes Reihengeschäft vorliegt oder in einem Reihengeschäft die Warenbewegung fehlerhaft zugeordnet wird. Der korrekten Bestimmung der bewegten Lieferung im Rahmen von Reihengeschäfte kommt damit besondere Bedeutung zu. Zwar existieren mittlerweile ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Liefer... / 1 Problematik

Gelangt ein Gegenstand im Rahmen eines Liefergeschäfts aus Deutschland physisch in einen anderen Staat, ist die Lieferung dem Grunde nach als Ausfuhr (Drittland) oder im zwischenunternehmerischen Bereich als innergemeinschaftliche Lieferung (EU) steuerfrei.[1] Vor dem Hintergrund, dass diese Lieferungen zwar steuerfrei sind, aber eingangsseitig einen vollen Vorsteuerabzug erl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / V. Fazit

Das EuGH-Urteil "Arcomet" liefert klare und zugleich praxisrelevante Leitlinien für die umsatzsteuerliche Behandlung konzerninterner Dienstleistungen. Der Gerichtshof stellt unmissverständlich klar, dass Verrechnungspreise auch im umsatzsteuerlichen Kontext als Entgelt anerkannt werden können, sofern tatsächlich Leistungen erbracht werden und ein unmittelbarer, objektiv nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / I. Einleitung

Die umsatzsteuerliche Behandlung konzerninterner Dienstleistungen zählt seit Jahren zu den konfliktträchtigsten Bereichen des Mehrwertsteuerrechts.[1] In multinationalen Unternehmensgruppen ist es gängige Praxis, zentrale Funktionen – etwa Unternehmenssteuerung, Finanzierung, IT-Services, Personalwesen, Marketing oder Rechtsberatung – auf Ebene der Muttergesellschaft oder sp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.21 Erteilung von Bescheinigungen zur USt-Freiheit (Nr. 10)

Rz. 23 Nach Art. 151 Abs. 1 u. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates v. 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem[1] haben die Mitgliedstaaten bestimmte Umsätze von der USt zu befreien. Es handelt sich um Umsätze, die von einer in einem Mitgliedstaat ansässigen bestimmten zwischenstaatlichen Organisation, ständigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.56 Entgegennahme und Weiterleitung von Anzeigen und Umsatzsteuererklärungen für im Inland ansässige Unternehmer in Anwendung der Art. 369c bis 369i der MwStSystRL (Nr. 41)

Rz. 65 Soweit im Inland ansässige Unternehmen Dienstleistungen i. S. d. § 3a Abs. 5 UStG an Nichtunternehmer in anderen Mitgliedstaaten erbringen, die von dem Verfahren nach Art. 369c bis 369i MwStSystRL (s. Rz. 36g) Gebrauch machen, obliegt es dem BZSt, die entsprechenden Steuererklärungen entgegenzunehmen, zu prüfen und an die zuständigen Steuerbehörden der anderen Mitglie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.58 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten nach Kapitel Xa der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 (Nr. 41b)

Rz. 67 Nach Art. 37a VO (EU) 904/2010 übermittelt der Mitgliedstaat der Ansässigkeit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, die die Steuerbefreiung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gewähren, auf elektronischem Wege diesbezügliche Informationen. Nach Art. 37a VO (EU) 904/2010 bestätigt der Mitgliedstaat, der die Steuerbefreiung gewährt, den zuständigen Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.55 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 4e UStG (Nr. 40)

Rz. 64 Nach den zum 1.1.2015 in Kraft getretenen Änderungen der MwStSystRL liegt der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.[1] Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.20 Aufgaben nach EG-Verordnung Nr. 1798/2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der MehrwertSt (Nr. 9)

Rz. 22 Für die Überwachung einer vollständigen, zutreffenden und im zuständigen EU-Mitgliedstaat stattfindenden Umsatzversteuerung nach der sog. Übergangsrichtlinie[1] gilt mit unmittelbarer Rechtswirkung die Verordnung (EG) Nr. 904/2010 des Rates v. 7.10.2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.[2] Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 8.1 Inländische Kleinunternehmer im EU-Ausland

Im Inland ansässige Unternehmer[1] können für Leistungen, die sie in anderen Mitgliedstaaten ausführen, nach den dort national geltenden Regelungen die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Ob der deutsche Unternehmer im Inland Kleinunternehmer ist, ist für die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten unbeachtlich. Wichtig Nationale Vorga...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 8 Kleinunternehmereigenschaft bei EU-grenzüberschreitenden Leistungen (seit 2025)

Bis zum 31.12.2024 konnten nur inländische Unternehmer in Deutschland als Kleinunternehmer tätig werden. Entsprechend waren Leistungen, die deutsche Unternehmer im Ausland ausführten, dort nach den allgemeinen Vorschriften der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Seit dem 1.1.2025 wird aber im europäischen Binnenmarkt eine grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung umgesetzt[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 8.2 EU-ausländische Unternehmer im Inland

Wichtig Keine Anwendung für Drittlandsunternehmer Unternehmer aus dem Drittlandsgebiet können auch seit 2025 im Inland die Kleinunternehmerbesteuerung nicht in Anspruch nehmen und müssen ggf. im Inland ausgeführte Umsätze nach den allgemeinen Regelungen der Besteuerung unterwerfen. Soweit die Leistungsempfänger Unternehmer sind, muss das Reverse-Charge-Verfahren beachtet werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Liegt Kleinunternehmerbesteuerung vor, werden nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG steuerfreie Umsätze ausgeführt. Kleinunternehmer müssen deshalb regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen abgeben, da die allgemeinen Erklärungspflichten bei Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung nicht anzuwenden sind.[1] Kleinunternehmer können aber von der Finanzve...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 3 Wann die deutsche Umsatzsteuer berechnet werden muss

Eine sonstige Leistung unterliegt nur dann der Umsatzsteuer, wenn sie im Inland ausgeführt wird.[1] Liegt der Leistungsort in einem anderen Land, handelt es sich um einen Vorgang, der nicht im Inland steuerbar ist. Bei der Bestimmung, wo der Ort der sonstigen Leistung liegt, kommt es auch darauf an, ob der Unternehmer seine sonstigen Leistungen gegenüber Privatkunden oder Un...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Prüfung der sonstigen Leistung bei einem luxemburgischen Kunden

Unternehmer Huber vermietet Bauzäune (inkl. Auf- und Abbau). Ein luxemburgischer Kunde hat einen Bauzaun (inkl. Auf- und Abbau) gemietet. Dieser Kunde meint, dass Herr Huber die luxemburgische Umsatzsteuer von 15 % in Rechnung stellen muss. Die Auffassung des luxemburgischen Kunden ist unzutreffend. Die Vermietung von Bauzäunen ist eine sonstige Leistung und keine Lieferung. ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 4 Zusammenfassende Meldungen sind bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der EU abzugeben

Seit 2010 müssen Unternehmer nicht nur ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen, sondern auch ihre "innergemeinschaftlichen Dienstleistungen" in einer zusammenfassenden Meldung aufführen. Die zusammenfassende Meldung muss in elektronischer Form bis zum 25. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums abgegeben werden und ist daher abweichend von der Abgabefrist für die deutschen Ums...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leistungen eines Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder

Leitsatz (Agrupació de Neteja Sanitaria und Educat Serveis Auxiliars) Sachverhalt Bei den spanischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL für Leistungen eines Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Streitig war, ob sich die Steuerbefreiung auf Reinigungsleistungen eines Personenzusammenschlusses erstrecken kann, die im Gesundheitsbereich (Krankenhausbehandlungen) und im Erziehungsbereich (z. B. in Kindergärten, Grundschulen, E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Tschechien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer müssen für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie in der Tschechischen Republik eine der tschechischen MwSt unterliegende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und der Wert dieser Umsätze in den vorausgegangenen 12 Kalendermonaten über 1 Mio. CZK lag. Ausländische Unternehmer, die nicht in der Tschechischen Republik, sondern in einem anderen Mitgliedstaat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Luxemburg / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Die Mehrwertsteuer-Registrierung ist in Luxemburg für alle ausländischen Unternehmer erforderlich, die folgende steuerpflichtigen Umsätze bewirken: entgeltliche Lieferungen von Gegenständen einschließlich solcher, die Gegenstand einer Installation oder einer Montage durch den Lieferer oder für dessen Rechnung sind, sowie entgeltliche Dienstleistungen; entgeltliche innergemeins...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Portugal / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Periodische MwSt-Erklärungen müssen alle Wirtschaftsbeteiligten einreichen. Ausgenommen sind Steuerpflichtige, die gemäß Art. 9 des Mehrwertsteuergesetzes (Artikel 132, 135 und 136 MwStSystRL) völlig befreit sind, Steuerpflichtige, die unter Art. 53 des Mehrwertsteuergesetzes (Artikel 287 MwStSystRL) fallen, und unter die Sonderregelung für kleine Einzelhändler fallende Steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Portugal / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen und Personen, die eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige Tätigkeit für eigene Rechnung ausüben, für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen. Nach Artikel 9 des portugiesischen Mehrwertsteuergesetzes (Artikel 132 ff MwStSystRL) müssen sich auch Einrichtungen registrieren lassen, die steuerfrei Umsätze erbringen. Bei Umsätzen,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Luxemburg / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Abgesehen von den Fällen, in denen obligatorisch eine Rechnung zu erteilen ist (Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer und juristische Personen, Versandhandel, Lieferungen neuer Fahrzeuge und Anzahlungen) muss jeder Unternehmer mit Ausnahme der Unternehmer, die nur unecht steuerfreie (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende) Umsätze tätigen, Kleinunternehmer, pauschal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Portugal / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

Die Steuerpflichtigen, die ausschließlich mehrwertsteuerbefreite Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes (Artikel 132 ff. MwStSystRL) ausüben, sind von der Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen für MwSt-Zwecke befreit, so wie die Steuerpflichtigen, die unter die Sonderbefreiung des Artikels 53 des Mehrwertsteuergesetzes fallen. Die nach Artikel 53 des Mehrwer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Portugal / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ausländische Unternehmer ohne feste Niederlassung in Portugal, die auf portugiesischem Hoheitsgebiet Umsätze bewirken, müssen einen Steuervertreter bestellen. Der Steuervertreter muss seinerseits in Portugal steuerpflichtig und dort für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein. Die Unternehmen sind nur von der Registrierung und Bestellung eines Vertreters befreit, wenn sie nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Begriff der Einrichtungen. Die in den Buchstaben b und g von Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL enthaltenen Begriffe "andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art" und "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 18 Unionsrechtliche Grundlage von § 6 UStG sind die Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b und Art. 147 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten unter den Bedingungen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Steuerbefreiung sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Unentgeltliche Wertabgabe (§ 6 Abs. 5 UStG)

Rz. 510 Nach § 6 Abs. 5 UStG gelten die Abs. 1 bis 4 nicht für die Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 [1] wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 § 6 Abs. 5 UStG im Zuge der Aufhebung der Tatbestände des Entnahmeeigenverbrauchs[2] und der Regelung zu den unentgeltlichen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer[3] eingefügt. An die Stelle dieser Bestimmungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Ausfuhr in das Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG)

Rz. 20 Unter Ausfuhr versteht man den Vorgang, durch den ein Gegenstand vom Inland in das Drittlandsgebiet gelangt. Weder das UStG noch die MwStSystRL enthalten eine gesetzliche Definition des Begriffes "Ausfuhr". Nach der Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UStG 1967/73 musste der Gegenstand der Lieferung in das Ausland gelangt sein. Diese Definition entsprach dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Ausländische Zweigniederlassungen (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 UStG)

Rz. 200 Hat ein im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässiger Unternehmer Zweigniederlassungen im Ausland[1], so sind diese Zweigniederlassungen ausländische Abnehmer, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abschließen.[2] Dagegen sind Zweigniederlassungen im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten eines im Ausland ansässig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 19 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 19 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspflicht nach § 22 U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 121 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG betrifft die Fälle, in denen der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Ausfuhrgegenstand bereits im Inland ausgehändigt erhält und die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in das Drittlandgebiet veranlasst (sog. Abholfälle). Anders als bei der Versendung oder Beförderung durch den Unternehmer[1] kann das Umsatzgeschäft nicht mit eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausfuhrlieferung

Rz. 31 Bei der Ausfuhrlieferung muss es sich um eine nach § 1 Nr. 1 UStG steuerbare Lieferung handeln, d. h. sie muss von einem Unternehmer entgeltlich im Inland ausgeführt werden; für nichtsteuerbare Lieferungen bedarf es keiner Steuerbefreiung. Eine Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen kommt deshalb nicht in Betracht, wenn für die Lieferungen eines Gegenstands in das Dri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung (ab 1.1.2002)

Rz. 6 Durch das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) war in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG das Wort "Unkosten" durch "Kosten" ersetzt worden, und zwar mWv 1.1.2002. § 4 Nr. 22 UStG ist im Übrigen seit dem 1.1.1980 unverändert geblieben. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr