Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.7 Tiere (Art. 223 DelVO)

Rz. 160 Befreit sind lebende Tiere, sofern sie einer Person gehören, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist. Soweit es sich nicht um Tiere zur Beförderung handelt (Rz. 150ff.), sind von der Regelung sämtliche Tiere erfasst, z. B. auch zur Betreuung, Zucht oder Dressur (vgl. Anl. D des Istanbuler Übereinkommens, a. a. O.). Während der vorübergehenden Verwendung ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5.2.27 Gegenstände ohne wirtschaftliche Auswirkungen oder gelegentlich eingeführt (Art. 236 DelV)

Rz. 180 Diese allgemeine Vorschrift erfasst Waren, die in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen vorübergehend eingeführt werden. Die vorübergehende Verwendung von gelegentlich und für längstens drei Monaten eingeführten Waren gilt als eine besondere Situation ohne wirtschaftliche Auswirkungen. Die Begrenzung des Warenwerts auf weniger als 4.000 ECU[1] ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.6 Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen

Rz. 119 Für den Abnehmer bestehen keine Nachweispflichten wie sie für die Geltendmachung der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a Abs. 3 UStG vorgesehen sind. Der Erwerber hat jedoch die steuerpflichtigen Erwerbe in der Steueranmeldung und -erklärung der Versteuerung zu unterwerfen. Zweifel an der Steuerpflicht, z. B. über die Unternehmereigenschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 246 Die Verwendung der USt-IdNr. ist Voraussetzung für ein Funktionieren des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt. Die Vorschriften und Sicherungsmechanismen für eine vollständige Erhebung der USt, die als nationale Steuern von den Mitgliedstaaten auf ihrem Territorium erhoben werden, reichen nicht aus, die umsatzsteuerlichen Vorgänge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG)

Rz. 223 Hierunter fallen Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie vorsteuerabzugsschädliche Umsätze ausführen.[1]. Unternehmer, die neben steuerfreien auch steuerpflichtige Umsätze oder steuerfreie, aber nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Umsätze tätigen (z. B. Unternehmer, die auch steuerfreie Ausfuhrlieferungen ausführen), sind voll erwerbsteuerpflichtig. Das führ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Ausschluss der Kleinunternehmer (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG)

Rz. 113 Der Erwerbsbesteuerung unterliegen nicht die Lieferungen, für die nach dem Recht ihres Mitgliedstaats aufgrund der Sonderregelung für Kleinunternehmer keine USt erhoben wird. Nach der deutschen Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer nicht steuerfrei, sondern die geschuldete USt wird nicht erhoben. Die Formulierung in § 1a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6.2.1 Beförderungsmittel (Art. 207 bis 218 DelVO)

Rz. 150 Zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gehören auch Paletten und Container. Rz. 151 Beförderungsmittel dienen zur Beförderung von Personen oder Gütern, nämlich Straßen-, Eisenbahn-, Zivilluft- und Wasserfahrzeuge sowie Ersatzteile, Zubehör und die übliche Ausrüstung. Mitumfasst sind mit den Beförderungsmitteln eingeführte Ersatzteile, normale Zubehörte...mehr

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Zur Anwendung der Margenbesteuerung auf "Kaffeefahrten"

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) bei Ausflügen im Sinne von Art. 1 Abs...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 3. Registrierungspflichten und Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Permanenter Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten: Die Neukonzeptionierung der Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025 erfordert einen laufenden Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und eine Kontrolle, ob Umsatzgrenzen überschritten wurden mit der Folge, dass die Steuerbefreiung entweder im Ansässigkeitsstaat, in einzelnen oder aber in allen Mitgliedstaaten ...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 1. Allgemeines

Im Zentrum der ab 1.1.2025 geltenden Neuregelungen steht die Aufhebung der Beschränkung auf im Inland ansässige Unternehmer.[29] Grenzüberschreitend tätige Kleinunternehmer können die Steuerbefreiungsvorschrift[30] grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, sofern der Mitgliedstaat eine solche Regelung einführt, denn die Mitgliedstaaten haben gem. Art. 284 Ab...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / a) Nationale Umsatzgrenze der Mitgliedstaaten

Art. 284 Abs. 1 MwStSystRL n.F. räumt dem Mitgliedstaat der Ansässigkeit ein Wahlrecht ein, für die in seinem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer einen nationalen Schwellenwert für die Steuerbefreiung einzuführen, der jedoch 85.000 EUR nicht überschreiten darf. Die nationale Grenze eines Mitgliedstaats gilt gem. Art. 284 Abs. 1 Unterabs. 4 und Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL n....mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / c) Unionsweite Grenze

In Art. 284 Abs. 2 Buchst. a MwStSystRL n.F. ist eine absolute und feste Obergrenze i.H.v. 100.000 EUR für die Umsätze, die der Kleinunternehmer im Gemeinschaftsgebiet (in allen anderen Mitgliedstaaten) erbringt, vorgesehen. Dieser Grenze kommt eine Bedeutung ausschließlich für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit im EU-Ausland zu.[36] Wird die nationale Umsatzgrenze einge...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / a) Neufassung des § 19 UStG-E

Neue nationale Umsatzgrenze: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG-E sind die von inländischen Kleinunternehmern bewirkten Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG-E im vorangegangenen Jahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Somit soll der nationale (untere) Grenz- oder Schwel...mehr

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Leistungsbezug für Immobili... / 1. Der Ausgangssachverhalt und die Vorlagefragen

Die Wojskowa Agencja Mieszkaniowa ("WAM") trat als Vermieterin verschiedener Immobilien auf. Im Rahmen dieser Tätigkeit verkaufte sie die Versorgungsleistungen Elektrizität, Wärme und Wasser sowie die Abfallentsorgung an die Mieter weiter. Dies geschah, indem sie an die Mieter die Kosten weiterberechnete, die sie für den Erwerb der Leistungen bei Dritten zu tragen hatte. Die...mehr

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Leistungsbezug für Immobili... / 2. V. Senat des BFH zur Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Dem Begriff des einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH kam im Rahmen der aktuellen BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Vorgehensweise bei der gleichzeitigen Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen eine wichtige Bedeutung zu[21]. Gemäß § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, auch ...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 2. Kleinunternehmerregelung für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Kleinunternehmer

Möchte ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Kleinunternehmer[70] für im Inland bewirkte Umsätze die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen, richten sich die Voraussetzungen nach § 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 und 5 UStG-E. Einhaltung inländischer Grenzwerte: Damit der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer von der Steuerbefreiung profitieren...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / b) Besonderes Meldeverfahren nach § 19a UStG-E für Steuerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten

Allgemeines: Möchte ein inländischer Kleinunternehmer die Steuerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, so muss er am besonderen Meldeverfahren nach § 19a UStG-E teilnehmen. Das besondere Meldeverfahren dient der Prüfung der Voraussetzungen für die unionsweite Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung.[59] Hierzu und zur (weiteren) Teilnahme am besonderen...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 3. Sonstige Änderungen

Neue Rechnung für Kleinunternehmer: Gestützt auf Art. 220a Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL n.F., wonach die Mitgliedstaaten dem Kleinunternehmer die Ausstellung einer vereinfachten Rechnung gestatten, wird ein neuer § 34a UStDV-E [73] eingeführt, der die von einem Kleinunternehmer in einer Rechnung aufzunehmenden Rechnungsangaben enthält. Diese neue Kleinunternehmer-Rechnung muss...mehr

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Entwurf des BMF zur E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Ab dem 1.1.2025 ergibt sich eine mit Übergangsregelungen versehene gesetzliche Verpflichtung, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen. Da diese Verpflichtung für (fast) alle Unternehmer erhebliche Auswirkungen haben wird, hat die Finanzverwaltung, nachdem sie schon im Oktober 2023 kurz vorab Stellung genommen hatte, einen...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.2 Forderungseinzug durch den Insolvenzverwalter

Nach der BFH-Rechtsprechung geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungserbringers (Insolvenzschuldners) nach § 80 Abs. 1 InsO die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit auch die Empfangszuständigkeit für die offenen Forderungen auf den Insolvenzverwalter über. Dadurch kommt es zu einer Aufspaltung des Unternehmens in die dr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 23 Nach den unionsrechtlichen Vorgaben treten der Steuertatbestand und der Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird – damit ist im Unionsrecht nach Art. 63 MwStSystRL [1] die auch in Deutschland als Regeltatbestand normierte Berechnung der USt nach vereinbarten Umsätzen vorgeschrieben.[2] Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 123 Die Höhe der vom leistenden Unternehmer geschuldeten USt ist nicht von dem Besteuerungsverfahren abhängig. Damit hat die Gestattung der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der Leistung und damit auf die Beurteilung der Steuerbarkeit, auf die Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften sowie auf die Anwendung des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Gestattung durch das Finanzamt

Rz. 100 Das zuständige FA kann dem Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestatten. Die Gestattung des FA ist ein begünstigender Verwaltungsakt [1], die Entscheidung wird nach § 118 S. 1 AO durch formlosen Verwaltungsakt getroffen. Die Gestattung erfolgt regelmäßig unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.[2] Rz. 101 Der Verwaltungsakt muss bek...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Grundsätze zur Berechnung des Gesamtumsatzes

Rz. 38 Nach § 20 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer sich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten von seinem zuständigen FA gestatten lassen, wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahrs eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der maßgebliche Gesamtumsatz i. H. v. derzeit 800.000 EUR (bzw. in der Zeit vor dem 1.1.2024 die jeweils geltenden Grenzen für d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bridge

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vereine, die "Bridge" zum Satzungszweck haben, können wegen Förderung eines nach § 52 Abs. 2 Satz 2 AO (Anhang 1b) anzuerkennenden besonderen gemeinnützigen Zwecks anerkannt werden, wenn der Verein den Turnierbridge fördert (BFH vom 09.02.2017, BStBl II 2017, 1106). Die Anerkennung eines Bridgevereins wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 A...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 2. Ungleiche Steuerbelastung je nach Person des Verkäufers

Die Steuerermäßigung wird also in Abhängigkeit der Person des Lieferers gewährt und nicht, wie es bei anderen Leistungen im Kulturbereich der Fall ist (z.B. Theatervorführungen oder Musikkonzerte, darunter sogar auch Besuche in bestimmten Nachtclubs),[35] allein aufgrund der Art der Leistung. Das war nicht immer so. Vor dem 1.1.2014 wurden sämtliche Lieferungen von Kunstgege...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 4. Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ab dem 1.1.2025 in Aussicht

Mittlerweile wurde Art. 103 Abs. 2 MwStSystRL ersatzlos gestrichen.[50] Nunmehr hat Deutschland bis zum 31.12.2024[51] Zeit, den § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG entsprechend dieser Änderung anzupassen. M.E. kann dies nur dadurch erfolgen, dass entweder sämtliche Lieferungen von Kunstgegenständen fortan ermäßigt besteuert werden sollen oder § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ersatzlos gestriche...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 1. "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis", insbesondere bei Einkäufen innerhalb der EU

Begriffsbestimmung von Einkaufs- und Verkaufspreis: Die Probleme beginnen bereits damit, was als "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis" zu verstehen ist. Diese Begriffe werden im nationalen Recht nicht näher definiert. Nach der maßgeblichen unionsrechtlichen Vorlage in Art. 312 Nr. 1 MwStSystRL ist unter "Verkaufspreis" die gesamte Gegenleistung zu verstehen, die der Wiederverk...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 3. Angaben in der Rechnung und Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers

Schließlich müssen Galeristen und Kunsthändler besonders darauf achten, dass sie in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen und auf die Anwendung der Differenzbesteuerung ausdrücklich mit "Kunstgegenstände/Sonderregelung" hinweisen.[72] Zudem ist in den Rechnungen der Verkaufspreis anzugeben, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist, die auf die Nettomarge zwisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 38 Unentgeltliche Wertabgaben Dem Begriff der vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Rz. 2 ff.) kommt umsatzsteuerrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.[1] Liegt eine vGA vor, ist diese umsatzsteuerrechtlich nur von Bedeutung, wenn eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 3 Abs. 1 und 9 UStG vorliegt, die entweder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 Das UStG 1951 enthielt keine Regelung über die Entstehung der Steuer. Eine entsprechende Regelung war vielmehr in § 3 Abs. 5 Nr. 4 StAnpG enthalten, während § 9 UStG 1951 den Steuerschuldner bestimmte. Im UStG 1967/1973 wurden dann beide Vorschriften in § 13 UStG zusammengefasst. Ferner wurde die Entstehung der USt bei Teilleistungen, bei der Einzelbesteuerung nach § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 12 § 13 Abs. 1 UStG regelt nicht die Voraussetzungen der Entstehung der USt, sondern unter Hinweis auf § 16 UStG lediglich den Zeitpunkt der Entstehung der USt. Materiell-rechtlich hängt die Entstehung der USt in allen Fällen des § 13 Abs. 1 UStG von der Verwirklichung der in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestände ab. Dabei ist eine Steuerfestsetzung durch das FA ebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Entstehung der Steuer bei Ausübung des Wahlrechts nach § 18 Abs. 4e UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e UStG)

Rz. 120 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e UStG betrifft im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die nach § 18 Abs. 4 Buchst. e UStG ihre nach § 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 1 bis 3 UStG bewirkten Umsätze erklären. Ab 1.1.2015 gilt über § 18 Abs. 4e UStG das One-Stop-Shop-Verfahren (sog. Mini-One-Stop-Shop, abgekürzt MOSS) auch für Leistende, die im Inland steuerpflichtige Dien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Entstehung der Steuer in den Fällen des § 6a Abs. 4 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 139 § 13 Abs. 1 Nr. 8 UStG regelt die Entstehung der Steuerschuld in den Fällen, in denen ein Abnehmer einem liefernden Unternehmer unrichtige Angaben macht, die Lieferung aber gleichwohl nach den Grundsätzen des § 6a Abs. 4 S. 1 UStG beim Lieferer als steuerfrei anzusehen ist. In diesen Fällen entsteht nach § 6a Abs. 4 S. 2 UStG eine Steuerschuld beim Abnehmer. Sie ents...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Entstehung der Steuer bei der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13 Abs. 2 UStG)

Rz. 161 Für die EUSt gilt hinsichtlich des Entstehens der Steuer § 21 Abs. 2 UStG, der wiederum auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle verweist. Dadurch wird erreicht, dass die EUSt in dem Zeitpunkt entsteht, der für die Entstehung der Zollschuld maßgebend ist.[1] Das entspricht der Regelung in Art. 70 u. 71 MwStSystRL. Die Entstehung der Zollschuld ist in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 54 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach bei der Soll-Besteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, gilt gem. S. 2 auch für Teilleistungen. Eine Teilleistung liegt nach S. 3 vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 95 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG entsteht bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Das bedeutet, dass es auf den Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes oder der Rechnungsstellung nicht ankommt, sondern all...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Entstehung der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 133 § 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG ist durch Gesetz v. 25.8.1992[1] m. W. v. 1.1.1993 angefügt worden. Entsprechend Art. 68f. MwStSystRL sieht die Vorschrift vor, dass die Steuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen i. S. v. § 1a UStG grundsätzlich mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats, entsteht. Rz. 13...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte

Leitsatz Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gemäß § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks gegen Aktienanteile

Leitsatz (Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie) [1] Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage, konkret um den Fall, dass die Übertragung von Grundstücken als Sacheinlage bei der Klägerin (AG) gegen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleistet wurde. Die Parteien vereinbarten, dass di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sollversteuerung / 3 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer im Grundfall mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden.[1] Es kommt weder auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch auf den Eingang des Rechnungsbetrags an. Der Unternehmer hat damit die Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden, auch wenn noch kein Entgelt vereinnahmt wurde....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2 UStG und damit auf die Zollvorschriften verwiesen. Die Vorschrift...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Auslagerer und Lagerhalter als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 25 § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung (zum Begriff der Auslagerung vgl. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 3 UStG) von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager.[1] Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 12c des Steueränderungsgesetzes 2003[2] m. W. v. 1.1.2004 in § 13a Abs. 1 UStG angefügt. Rz. 26 Steuerschuldner für den aufgrund der Aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der Erwerber als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 15 In den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) bestimmt § 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG den Erwerber als Steuerschuldner. Zum Erwerberkreis vgl. § 1a UStG. Die Regelung des § 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG gilt auch für den Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer (§ 1b UStG). Beim innergemeinschaftlichen Verbringen (§ 1a Abs. 2 UStG) ist Erwerber der U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Der Rechnungsaussteller nach § 14c Abs. 2 UStG als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 21 Weist jemand in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert aus, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist (§ 14c Abs. 2 UStG), so schuldet er gem. § 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG die ausgewiesene USt. Als Rechnungsaussteller und damit Steuerschuldner kommen neben Unternehmern auch Nichtunternehmer in Betracht (§ 14c UStG). Aussteller einer Rechnung ist derjenige, dem das Inverke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13a Abs. 2 UStG)

Rz. 35 Nach § 13a Abs. 2 UStG gilt für die Bestimmung des Schuldners der EUSt § 21 Abs. 2 UStG, der wiederum auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle verweist. Danach ist der Schuldner der EUSt der Anmelder (Art. 201 Abs. 3 ZK). Im Fall der direkten Stellvertretung, bei der z. B. die Zollanmeldung "im Auftrag und Vollmacht" durch einen Spediteur für einen Impo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abnehmer einer innergemeinschaftlichen Lieferung als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 18 § 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG wiederholt die Aussage des § 6a Abs. 4 S. 2 UStG, dass in den Fällen, in denen ein Abnehmer einem liefernden Unternehmer unrichtige Angaben macht, die Lieferung aber gleichwohl nach den Grundsätzen des § 6a Abs. 4 S. 1 UStG beim Lieferer als steuerfrei anzusehen ist, die Steuerschuld beim Abnehmer entsteht. Der Abnehmer wird in diesen Fällen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Der letzte Abnehmer beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 23 Durch § 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG wird die materiell-rechtliche Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Dreiecksgeschäften i. S. v. § 25b UStG für die Lieferung des mittleren Unternehmers an den letzten Abnehmer auf den letzten Abnehmer in der Reihe geregelt. § 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG stellt eine Folgeänderung der Vereinfachungsregelung des § 25b UStG dar, die mWv 1.1.199...mehr