Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 5 Der Mehrwertsteuer unterliegen nach Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c MwStSystRL "Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger als solcher im Gebiet eines Mitgliedstaats gegen Entgelt erbringt". Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL definiert den grundsätzlichen Begriff der Dienstleistung wie folgt: „(1) Als Dienstleistung gilt jeder Umsatz, der keine Lieferung von Gegenständen ist. … Gemäß A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 4b UStG beruht auf Art. 155, 156 Abs. 1 Buchst. a und c und 161 MwStSystRL. Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht erkennbar. Nach Art. 155 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit (Kannvorschrift), unbeschadet der übrigen Steuerbefreiungen vorbehaltlich der Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses gem. Art. 398 MwStSystRL Sondermaßnahmen zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 6 Steuerfrei nach der Vorschrift ist einzig die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit bezieht sich die Befreiung nur auf Warenlieferungen, nicht auf sonstige Leistungen. Rz. 7 Die Lieferung muss erfolgen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Leistungen seit dem 1.7.2011

Rz. 115 Zum 1.7.2011 ist Art. 6 MwStSystRL-DVO [1] in Kraft getreten, die die früheren Regelungen zur Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung bei den Restaurationsleistungen vereinfacht und die zu einer unionseinheitlichen Anwendung der Abgrenzungsgrundsätze führt. Nach Art. 6 MwStSystRL-DVO gilt als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung die Abgabe zubereiteter o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitpunkt der sonstigen Leistung

Rz. 99 Die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine sonstige Leistung ausgeführt wird, ist gesetzlich nicht geregelt. Auch das Unionsrecht bietet keine brauchbaren Hinweise. Nach Art. 63 MwStSystRL treten Steuertatbestand und Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Dienstleistung bewirkt wird. Gerade die Frage, wann eine sonstige Leistung erbracht oder bewirkt wird, bereitet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Abgrenzung zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 36 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich zollrechtlich in einem Nichterhebungsverfahren befindet, im Zusammenhang mit einer Lieferung aus dem Inland in das Drittlandsgebiet ausgeführt, ist diese Lieferung nicht nach § 4 Nr. 4b UStG steuerfrei. Die Lieferung kann unter den Voraussetzungen des § 6 UStG steuerfrei sein. Rz. 37 Wird eine Nicht-Unionsware, die sich zollrechtlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Leistungen i. S. d. § 27 und § 54 UrhG (bis 31.12.2018)

Rz. 94 Bis zum 31.12.2018 bestimmte § 3 Abs. 9 S. 3 UStG, dass in den Fällen des § 27 und des § 54 UrhG die Verwertungsgesellschaften und die Urheber sonstige Leistungen ausführen. Die Regelung war mWv 1.1.1993[1] in das nationale Umsatzsteuerrecht eingeführt worden. Die Regelung konkretisierte die Duldung i. S. d. § 3 Abs. 9 S. 2 UStG. Zum 1.1.2019 ist § 3 Abs. 9 S. 3 UStG [...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen

Rz. 17 § 4 Nr. 4b UStG gilt nur für Lieferungen (von Gegenständen) bzw. Werklieferungen. Leistungen (Lieferungen und sonstige Leistungen) im Zusammenhang mit Gegenständen, die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden, fallen – im Gegensatz zu den sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit in der Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG genannten Gegenständen steh...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen

Leitsatz Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Behandlung strafrechtlich eingezogener Tatentgelte ist umsatzsteuerrechtlich die Bemessungsgrundlage von in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätzen im Wege einer teleologischen Reduktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf den um die eingezogen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)

Leitsatz 1. Ein therapeutischer Zweck im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine Haarwurzeltransplantation nicht auf die Ursachen des Haarausfalls einwirkt, sondern lediglich ihre Folgen beseitigt. 2. Bei hereditärer und vernarbender Alopezie besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein behandlungsbedürftiger Zustand vorliegt. 3. Die Diagnose e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerschuldnerschaft für Subunternehmerleistungen eines polnischen Pflegedienstes

Leitsatz Wenn ein im Inland ansässiger Pflegedienst mit steuerfreien Ausgangsumsätzen Subunternehmerleistungen eines in Polen ansässigen Pflegedienstes bezieht, schuldet das inländische Unternehmen dafür die Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug daraus ist wegen eigener steuerfreier Umsätze nicht möglich. Sachverhalt Die Klägerin betreibt einen im Inland ansässigen mobilen Pflegedienst und erbringt Leistungen wie persönliche Assistenz, ambulante Pflege und 24-Stunden-Betreuung. In den Streitjahren 201...§ 4 Nr. 16 Buchst. k) UStG§ 13b UStG§ 3a Abs. 2 UStGmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Nichtsteuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1c Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Die Regelung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL ist durch § 1c Abs. 1 UStG 1993 nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Nach den Richtlinienbestimmungen entfällt die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen, deren Lieferung im Inland nach Art. 148 und 151 MwStSystRL steuerfrei wäre. Unter die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 1c UStG war durch Art. 20 Nr. 2 des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes (StMBG) v. 21.12.1993[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar mWv 30.12.1993. Die Regelung geht zurück auf Art. 15 Nr. 2 des gleichlautenden Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP[2] und der Bundesregierung[3] und war bei der parlamentarisc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtsgrundlage für § 1c Abs. 1 UStG

Rz. 8 § 1c Abs. 1 UStG beruht auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen durch einen Steuerpflichtigen (Unternehmer) oder eine nicht steuerpflichtige juristische Person (juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts als Nichtunternehmer) nicht der USt, wenn die L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsgrundlage für § 1c Abs. 2 UStG

Rz. 11 § 1c Abs. 2 UStG beruht auf Art. 22 Unterabs. 2 MwStSystRL. Als innergemeinschaftlicher Erwerb gilt danach auch die Verwendung von Gegenständen, die nicht gemäß den allgemeinen Besteuerungsbedingungen des Binnenmarkts eines Mitgliedstaats gekauft wurden, durch die Streitkräfte von Staaten, die Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags sind, für den Gebrauch oder Verbr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Kreis der begünstigten Einrichtungen

Rz. 26 Zu den nach § 1c Abs. 1 UStG begünstigten Einrichtungen gehören: im Inland ansässige ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen im Inland ansässige zwischenstaatliche Einrichtungen im Inland stationierte Streitkräfte anderer Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags und im Inland stationierte Streitkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten, die an einer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Erwerbsfiktion nach § 1c Abs. 2 UStG

Rz. 21 Die Regelung des Art. 22 MwStSystRL war bereits ab 1.1.1993 anzuwenden. Da § 1c Abs. 2 UStG jedoch erst am 30.12.1993 in Kraft getreten war, bestand für die Zeit vom 1.1.1993 eine Regelungslücke, die auch nicht durch das BMF-Schreiben v. 30.4.1993 [1] im Vorgriff auf die Gesetzesregelung geschlossen wurde. Denn diese Verwaltungsregelung enthielt keine Bestimmungen für ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Unbesteuerter Erwerb/unbesteuerte Einfuhr im übrigen Gemeinschaftsgebiet

Rz. 41 § 1c Abs. 2 UStG verfolgt den Zweck, einen unversteuerten Letztverbrauch zu verhindern und setzt deshalb voraus, dass der Gegenstand im Zeitpunkt des Erwerbs in einem anderen Mitgliedstaat nicht der Besteuerung unterlegen hat. Voraussetzung ist also, dass die Lieferung der Gegenstände im übrigen Gemeinschaftsgebiet in Anwendung von Art. 151 Abs. 1 Buchst. c und d MwSt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Allgemeiner Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 4 Die Vorschrift des § 1c UStG zeichnet sich durch mehrere Besonderheiten aus und erlangt damit eine gewisse Ausnahmestellung innerhalb des Gesetzes. Sie steht im Kontext zu den §§ 1a und 1b UStG und besteht aus zwei unterschiedlichen Regelungen, nämlich in Abs. 1 aus einer Einschränkung der Definition des innergemeinschaftlichen Erwerbs i. S. d. § 1a UStG und in Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte oder ihr ziviles Begleitpersonal

Rz. 39 Die Erwerbsbesteuerung nach § 1c Abs. 2 UStG findet nur Anwendung, wenn das Verbringen des Gegenstands durch die deutschen Streitkräfte zum Gebrauch oder Verbrauch der Streitkräfte oder ihres zivilen Begleitpersonals erfolgt. Der Gegenstand muss also im Inland ge- oder verbraucht werden. Somit erfasst die Vorschrift nicht die Fälle, bei denen der Gegenstand lediglich ...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.4.2 Neubauten (Baubeginn oder Vertragsabschluss nach dem 31.12.2010)

Entsprechend den unionsrechtlichen Vorschriften[1] ist durch Art. 4 Nr. 3, 9 und 10 des Jahressteuergesetzes 2010 -JStG 2010 – v. 8.12.2010[2] der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude eingeschränkt worden. Nach dem mit Wirkung vom 1.1.2011 neu eingeführten § 15 Abs. 1b UStG ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit ein gemischt genutztes Grundstück nicht für Zwec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Erwerb neuer Fahrzeuge

Rz. 33 Da nach § 1c Abs. 1 S. 3 UStG die Regelung des § 1b UStG unberührt bleibt, erstreckt sich die Ausnahme von der Erwerbsbesteuerung nicht auf den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG. Der Erwerb ist allerdings steuerfrei, wenn auch die Einfuhr eines solchen Fahrzeugs in jedem Fall steuerfrei wäre.[1] Die Bestimmung des § 1c Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeiner Überblick

Rz. 23 Nach § 1c Abs. 1 UStG liegt unter folgenden Voraussetzungen ein innergemeinschaftlicher Erwerb i. S. d. § 1a UStG nicht vor: Der Erwerber gehört zu den in § 1c Abs. 1 S. 1 UStG bezeichneten begünstigten Einrichtungen. Der Erwerber ist kein Unternehmer oder erwirbt den Gegenstand nicht für sein Unternehmen. Der Ort der Lieferung an die begünstigten Einrichtungen liegt im ...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / a) Fiktion des Art. 14a Abs. 1 MwStSystRL

Identische Fiktion: Art. 14a Abs. 1 MwStSystRL fingiert bei Warenverkäufen von Händlern im Drittland an Endverbraucher in der EU, die über einen elektronischen Marktplatz (Standardbeispiel: Amazon) abgewickelt werden, eine Lieferkette. Verkauft also der Händler H in Dubai Waren (Wert ≤ EUR 150[51]) an einen Endverbraucher EV in der EU[52] und wird dieser Verkauf über den ele...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 2. Gleichbehandlung nur hinsichtlich der Ortsbestimmung

Bestimmung nur des Leistungsortes für die Kommittentenleistung: Zum anderen wäre nach Ansicht des BFH denkbar, dass "zumindest der Ort der Dienstleistung, zu der der Kommissionär hinzutritt, auch den Ort der Dienstleistung zwischen Kommittent und Kommissionär bestimmt."[22] Damit wäre, so der BFH, "zumindest" der Ort der Leistungen von A an B nach Art. 45 MwStSystRL zu besti...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / a) Fiktion des Art. 14a Abs. 2 MwStSystRL

Zwei "intra-EU" Fernverkäufe: Ähnlich ist die Lage, wenn ein nicht in der EU ansässiger Händler Waren über einen elektronischen Marktplatz an Endverbraucher verkauft und es sich um eine "Lieferung von Gegenständen innerhalb der Gemeinschaft" handelt. In diesem Fall fingiert Art. 14a Abs. 2 MwStSystRL ebenfalls, dass der Marktplatz so behandelt wird, als ob er "diese Gegenstä...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Ergebnis bei Gleichbehandlung mit "vermitteltem" Umsatz

Zwei (Einfuhr-)Fernverkäufe: Würden die (fingierten) Lieferungen von H an M und von M an die EV nun, entsprechend den oben dargestellten Überlegungen des BFH unter III.1., genauso behandelt wie die Lieferungen von H an EV ohne das "Hinzutreten" des M (bei dieser Lieferung würde es sich um einen Fernverkauf i.S.d. Art. 14 Abs. 4 Nr. 2 MwStSystRL handeln), käme es zu einem mer...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / aa) Lieferung in andere Mitgliedstaaten

Zwei i.g. Fernverkäufe: Würden die Waren an EV in anderen MSen ausgeliefert, lägen in diesem Fall bei Zugrundelegung der unter III.1. dargestellten Überlegungen des BFH zwei innergemeinschaftliche Fernverkäufe i.S.d. Art. 14 Abs. 4 Nr. 1 MwStSystRL vor.[59] Lieferort außerhalb des Abgangsmitgliedstaats: Der Ort beider Lieferungen läge gem. Art. 33 Buchst. a MwStSystRL dort, w...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / VII. Fazit

Überlegungen des BFH nicht überzeugend: Die dem EuGH vorgelegten Überlegungen des BFH, dass möglicherweise die (für Zwecke der MwSt) fingierten Leistungen eines Kommittenten an einen Kommissionär und des Kommissionärs an die Endkunden so zu behandeln sind, wie die Leistungen des Kommittenten an den Endkunden ohne Hinzutreten des Kommissionärs (s. oben III.1.), bzw. dass mögl...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Ermittlung des Leistungsortes getrennt für jeden Umsatz

Getrennte Bestimmung: Schließlich führt der BFH an, es wäre auch denkbar, dass der Ort der Dienstleistung vom Kommittenten an den Kommissionär und der Ort der Dienstleistung vom Kommissionär an die Endkunden getrennt gemäß den Art. 44, 45 MwStSystRL zu bestimmen ist.[26] Ort der Leistung an den Kommissionär (im Regelfall B2B): Das hieße im vorliegenden Fall zum einen, dass de...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 2. Ergebnis bei Gleichbehandlung mit "vermitteltem" Umsatz

Innergemeinschaftliche Lieferungen ohne ...: Die (direkten) Lieferungen der Waren von P an die Kunden wären innergemeinschaftliche Warenlieferungen. P würde also ohne "Hinzutreten" des V steuerfreie Lieferungen in Deutschland ausführen (Art. 14 Abs. 1, Art. 32, Art. 138 MwStSystRL) und die Kunden würden innergemeinschaftliche Erwerbe in ihrem jeweiligen Land tätigen (Art. 2 ...mehr

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Das EuGH-Urteil C-533/22 in... / 2. Sachverhalt des Vorabentscheidungsersuchens und Kernaussagen des EuGH im Urteil

Der Sachverhalt des Verfahrens betraf – abermals[2] – eine nicht im Mitgliedstaat des Verfahrens (Rumänien) ansässige Gesellschaft ("Adient Deutschland"), die im Verfahrensstaat über eine Konzerngesellschaft ("Adient Rumänien") verfügte. Diese Konzerngesellschaft erbrachte verschiedene Dienstleistungen an die nichtansässige Gesellschaft. Letztere war wegen des Bewirkens von ...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / VI. Auswirkungen auf Fernverkäufe

Könnte in den vorstehend unter V. aufgeführten Beispielen noch gesagt werden, eine Kommissionärsstruktur bei Lieferungen führe zu anderen Ergebnissen, weil Art. 14 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL einen anderen Wortlaut habe als Art. 28 MwStSystRL (was, wie der EuGH festgestellt hat, nicht der Fall ist[50]), wäre dieser Einwand bei den entsprechenden Regelungen für Fernverkäufe n...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 1. Was im Unionsrecht steht

Unionsrecht ist deutlich: U.E. ergibt sich die "Unklarheit", die der BFH mit dem Vorlagebeschluss geklärt haben will, nicht aus dem Unionsrecht, sondern vielmehr daraus, dass die BFH-Senate z.T. (bisher insbesondere bzgl. der personenbezogenen Merkmale) offenbar unterschiedliche Ansätze verfolgen. Das Unionsrecht selbst ist im Hinblick auf die Behandlung der "Kommissionärsle...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Separate Beurteilung der Umsätze

Getrennte Prüfung der Tatbestandsmerkmale: Zutreffend ist u.E. daher das oben unter III.3. dargestellte Verständnis, dass zwar fingiert wird, dass zwei Leistungen mit gleichem Leistungsinhalt erbracht werden (fingiert werden also die Vertragsbeziehungen), die steuerliche Behandlung beider Leistungen aber getrennt zu ermitteln ist. Es ist dann eben für jede der beiden Leistun...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 1. Vorlagebeschluss des BFH

Der BFH hat dem EuGH mit Beschluss vom 23.8.2023[1] u.a. die Frage vorgelegt, ob sich im Fall einer Leistungskommission gem. Art. 28 MwStSystRL (§ 3 Abs. 11 UStG) der Ort der (fingierten) Leistung des Kommittenten an den Kommissionär, der als Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat (MS) ansässig ist, nach Art. 44 MwStSystRL richte oder nach Art. 45 MwStSystRL.mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Vorlagefragen

Fraglich, ob Kommissionärsstruktur vorlag: Der BFH ist sich für die Streitjahre nicht sicher, ob tatsächlich eine Kommissionsstruktur vorlag. Daher fragte er den EuGH zunächst, ob in der vorliegenden Situation Art. 28 MwStSystRL zur Anwendung komme (wie A es in den korrigierten Erklärungen im Jahr 2016 angenommen hatte[5]). Diese Frage wird im Folgenden nicht weiter behandel...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / bb) Lieferung innerhalb des Mitgliedstaates

Zwei Inlandslieferungen: Ähnliche Fragen würden sich stellen, wenn die Waren an EV in Deutschland ausgeliefert würden. Dann nämlich lägen bei Zugrundelegung der unter III.1. dargestellten Überlegungen des BFH zwei "normale" inländische steuerpflichtige Lieferungen vor. Fraglich, welches Verfahren zu nutzen wäre: H müsste die Steuer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens erkläre...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / a) Nach dem Wortlaut keine weitergehende Fiktionswirkung

Wortlaut ist klar eingegrenzt: Insbesondere steht in Art. 28 MwStSystRL (oder Art. 14 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL) nicht, dass der Leistungsort für diese beiden Leistungen identisch ist oder dass V in der gleichen Eigenschaft handelt wie der Verkäufer (d.h., dass V, wenn U[34] ein Opernveranstalter oder ein blinder Unternehmer i.S.d. § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG ist, ebenfalls ...mehr

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Das EuGH-Urteil C-533/22 in... / 4. Erkenntnisse und offene Fragen

Angesichts der sehr klaren, noch deutlicher als früher ausgefallenen Ausführungen des EuGH zum Nichtbestehen fester Niederlassungen nur wegen einer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit bzw. des Einkaufens von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat ist zu hoffen, dass entsprechende Fehlinterpretationen, wie sie insbesondere in Rumänien und anderen osteuropäischen S...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Geänderte Erklärungen

"Kommissionärsmodell": Später, im Jahr 2016, kam A zu einer geänderten Rechtsauffassung und nahm nun an, dass B die Umsätze im eigenen Namen für Rechnung der A (also als "Kommissionär") an die EV erbracht hatte, d.h. dass mehrwertsteuerlich eine Dienstleistungskommission (§ 3 Abs. 11 UStG, Art. 28 MwStSystRL) vorgelegen habe. Bei den In-App-Verkäufen habe A demnach (elektron...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 3. Unionsrecht

Rz. 139 Dem Unionsrecht sind diese Betrachtungsweisen nicht fremd. Es ordnet seit jeher als Regelsystem eine Vorsteueraufteilung nach Maßgabe des Gesamtumsatzes des Steuerpflichtigen an (Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL, zuvor Art. 17 Abs. 5 UA 1 der 6. RL), und ermöglicht es den Mitgliedstaaten aber auch, die Anwendung abweichender Aufteilungsmaßstäbe anzuordnen, zu denen insbesond...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / aa) Inhalt

Rz. 168 Die Finanzverwaltung erläutert im BMF-Schreiben v. 13.2.2024[17] durch Schaffung eines neuen Abschn. 15.17 Abs. 3a UStAE zum einen in nachvollziehbarer Weise ihr Verständnis zur Berechnung des gesamtunternehmensbezogenen Umsatzschlüssels. Rz. 169 Zum anderen äußert sie sich zur Bedeutung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Dabei beschäftigt sie sich zum einen mit dem "Verhäl...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.[*] Der BFH überlegt, namentlich vor dem Hintergrund der nationalen Rechtsprechung zur Leistungskommission, welche Rechtsfolgen sich aus § 3 Abs. 11 UStG (Art. 28 MwStSystRL) ergeben. So kommt für seine Begriffe in Betracht, dass beide Leistungen, die durch diese Vorschrift fingiert werden, mehrwertsteuerlich ide...mehr

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Das EuGH-Urteil C-533/22 in... / a) Feste Niederlassung, die das Stammhaus ersetzt

Die Generalanwältin hatte dem Gerichtshof eine sehr klare und eindeutige Aussage zu der Frage vorgeschlagen, wann überhaupt eine feste Niederlassung anzunehmen sein kann: Im Vorschlag des dritten Leitsatzes formulierte sie, dass eine feste Niederlassung nach Art. 44 S. 2 MwStSystRL nur vorliegen könne, "wenn diese das in einem anderen Mitgliedstaat belegene Stammhaus ersetzt...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / a) Ursprüngliche Erklärungen

Vertrieb über Appstore: Die Klägerin A, eine in Deutschland ansässige Steuerpflichtige, entwickelt und vertreibt Spiele-Apps für mobile Endgeräte. In den Streitjahren (2012 bis 2014) vertrieb sie die Spiele über eine (digitale) Vertriebsplattform, die von der in Irland ansässigen B betrieben wurde. Kunden waren (fast ausschließlich) Endverbraucher (EV).[2] Diese luden die Sp...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 1. Leistungsfiktion

Fiktion zweier Leistungen: Wenn Art. 28 MwStSystRL (§ 3 Abs. 11 UStG) anwendbar ist, wird für mehrwertsteuerliche Zwecke – abweichend vom Zivilrecht[7] – fingiert, dass zwei gleichartige Dienstleistungen erbracht werden. Der "Kommittent" erbringt eine Dienstleistung an den "Kommissionär" und dieser eine ebensolche an den EV.[8] Bisherige nationale Rspr. nicht einheitlich: Unk...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 6. Lagerfälle: Konsignationslager und Distributionslager

Soweit ein deutsches Unternehmen Waren auf ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringt, hat es sich in diesem Mitgliedstaat regelmäßig umsatzsteuerrechtlich erfassen zu lassen. Der Versand der Waren von Deutschland in das Lager ist als innergemeinschaftliches Verbringen gem. § 6a Abs. 2 UStG zu erklären. Diese Versendungen (Verbring...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Übereinstimmende steuerliche Behandlung ist nicht geboten

Lt. BFH soll die Belastung nicht vom Vertriebsweg abhängen: Der XI. Senat führt in seinem Vorlagebeschluss zwar, wie oben (s. III.1.) dargestellt, aus, dass (nur) mit einer identischen Behandlung beider Umsätze sichergestellt werde, dass die steuerliche Belastung einer Leistung (Steuerbarkeit in einem MS, Steuerpflicht bzw. -freiheit) nicht vom Vertriebsweg abhinge. Aus dem M...mehr