Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht

Leitsatz Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umfasst nicht die Erteilung von Flugunterricht. Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. a und b, Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 44 EGVO 282/2011/EU (= MwStVO) Sachverhalt Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I)

Leitsatz 1. Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes nicht schon dann ein, wenn ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden besteht, sondern erst dann, wenn das bereits gezahlte Entgelt tatsächlich zurückgezahlt worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Das Einräumen der Möglichkeit zur Weiternutzung eines Fitnesss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.3 Umsatzsteuergesetz

Rz. 3 Die Vorschriften des KStG zu Betrieben gewerblicher Art dienten im bis zum 31.12.2016 geltenden USt-Recht als Anknüpfungspunkt für die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. § 2 Abs. 3 S. 1 UStG verwies zu diesem Zweck auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG und § 4 KStG. Lagen mehrere Betriebe gewerblicher Art vor, bildete die Gesamtheit aller Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Kontext der Gutscheinregelungen in § 3 Abs. 13, 14 und 15 UStG. Die durch § 3 Abs. 13 UStG für die Zwecke der Umsatzsteuer definierten Gutscheine zerfallen in die durch § 3 Abs. 14 UStG geregelten Einzweck-Gutscheine und die durch § 3 Abs. 15 UStG geregelten Mehrzweck-Gutscheine. Rz. 2 Zusammen mit diesen weiteren Regelungen zu Gutscheinen in § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht f...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht

Leitsatz Trotz vorliegender Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, wonach eine private Kampfsportschule auf einen Beruf vorbereitet (z. B. Sicherheitsberufe), handelt es sich bei deren Unterricht nicht um eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG. Entscheidend ist insoweit, dass der Kampfsportunterricht nicht der der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen un...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen (Unternehmenseinstellung)

Leitsatz Hat der Insolvenzschuldner seine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, ist über den Abzug der Vorsteuer für die Leistung des Insolvenzverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu entscheiden (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.11.2023 ‐ V R 3/22, BFHE 282, 180, BStBl II 2024, 501). Normenkette § 1 Satz 1, § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 217ff. InsO, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3,mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 2 Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer gehört zwar in das System der Umsatzsteuer, weil sie beim Import der Gegenstände für die gleiche steuerliche Belastung wie bei Inlandswaren sorgt. Gleichwohl zeichnen sie bestimmte Besonderheiten aus. Das UStG verweist in § 21 Abs. 2 UStG auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle und meint damit, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht nur in...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.6.1 Gegenstandsentnahme

Zwar setzt eine Wertabgabenbesteuerung bei einer Gegenstandsentnahme voraus, dass der Gegenstand ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat.[1] Zu beachten ist jedoch, dass es auch bei der Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen zu einer Umsatzversteuerung kommen kann, die vom ursprünglichen Vorsteuerabzug abweicht. Denn bei der Entnahme eines Gegenstands au...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz 1. Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner die Leistung des Insolvenzverwalters sowohl für die Befriedigung seiner unternehmerischen als auch privaten (nichtunternehmerischen) Insolvenzverbindlichkeiten bezieht. 2. Die Vorsteueraufteilung kann jedoch ausnahmsweise nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe seiner steuerpfli...mehr

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Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.4 Frist für die Zuordnungsentscheidung

Die Zuordnungsentscheidung ist, um ihre abschließende Wirkung entfalten zu können, fristgebunden. Eine rechtzeitige Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn sie bis zur gesetzlichen Regelabgabefrist für Steuererklärungen (regelmäßig 31.7. des Folgejahres)[1] erfolgt. Zweifel bestanden eine Zeit lang darüber, ob diese starre Frist mit Unionsrecht vereinbar ist...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Definition aufbau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.2 Seeschifffahrt

Rz. 49 Für die Gewährung der Steuerbefreiung reicht es nicht aus, dass ein Wasserfahrzeug allein die objektive Eignung für die Seeschifffahrt besitzt. Denn Wasserfahrzeuge, die unter Pos. 8901, 8902 00, 8904 00 und der Unterpos. 8903 92 10 und 8906 90 10 KN fallen, sind nur dann Gegenstände einer steuerfreien Leistung, wenn sie für die Seeschifffahrt bestimmt sind. Die begün...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einordnung der Vorschrift in das EU-Recht

Rz. 25 Gem. Art 148 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten folgende Umsätze von der Steuer: die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Schiffen, die auf hoher See im entgeltlichen Passagierverkehr, zur Ausübung einer Handelstätigkeit, für gewerbliche Zwecke oder zur Fischerei sowie als Bergungs- oder Rettungsschiffe auf See oder zur Küstenfischerei eingesetzt sind, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.5 Internationaler Luftverkehr

Rz. 145 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG wird nur für Leistungen gewährt, die für Luftfahrtunternehmer bewirkt werden, die überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen. Diese Regelung entspricht dem Begriff des "entgeltlichen internationalen Verkehrs", wie er in Art. 148...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Erwerb durch die Seeschifffahrt (Erwerbsseeschifffahrt)

Rz. 58 Die für die Erlangung der Steuerbefreiung erforderliche Zweckbestimmung der Wasserfahrzeuge, die gem. § 8 Abs. 3 UStG nachgewiesen werden muss, bezieht sich nicht nur auf die befahrenen Wasserwege (Rz. 32ff.), sondern auch auf die Einsatzart der Seeschiffe. Von § 8 Abs. 1 UStG ist neben der Rettung Schiffbrüchiger (Rz. 66ff.) ausschließlich die Erwerbsseeschifffahrt b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unternehmer, Leistungsempfänger, Leistungskette

Rz. 26 Die Steuerbefreiungen in § 8 UStG sind ebenso wie in Art. 148 Buchst. c MwStSystRL dem Wortlaut dieser Bestimmungen nach an keine Voraussetzungen in Bezug auf den leistenden Unternehmer oder den Leistungsempfänger geknüpft. Der jeweilige Steuerbefreiungstatbestand stellt vielmehr auf bestimmte nach Beschaffenheit und Zweckbestimmung bezeichnete Gegenstände und sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif

Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE gehören zu diesen Wasserfahrzeugen insbesonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 97 Die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen ist neu in das UStG 1980 aufgenommen worden. Jedoch kam es auch unter der Geltung des UStG 1967/1973 nicht zu einer Besteuerung der Lieferung von Versorgungsgegenständen an Unternehmer der Seeschifffahrt, weil diese Gegenstände aufgrund einer Verwaltungsanweisung[1] als Ausrüstungsgegens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Rechtsgrundlage

Rz. 1 § 4 Nr. 2 UStG befreit von der Umsatzsteuer die Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt. § 8 UStG definiert die in § 4 Nr. 2 UStG aufgeführten Befreiungstatbestände getrennt in zwei Absätzen: Befreiung bestimmter Umsätze für die Seeschifffahrt (§ 8 Abs. 1) und Befreiung bestimmter Umsätze für die Luftfahrt (§ 8 Abs. 2). In § 8 Abs. 3 UStG i. V. m. § 18 UStDV i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 104 Steuerfrei sind die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen, wenn die Versorgungsgüter für Fahrten bestimmt sind, bei denen ein Hafen oder Ankerplatz außerhalb des deutschen Küstengebietes angelaufen werden soll. Hierdurch soll die Versorgung von Kriegsschiffen im Inland der Versorgung in einem Hafen im Ausland gleichgestellt werden. Die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Rettung Schiffbrüchiger

Rz. 66 Die spätere Ausdehnung (Rz. 12) der in § 8 Abs. 1 UStG genannten steuerfreien Leistungen auf Wasserfahrzeuge, die der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind, hat nichts daran geändert, dass von der Steuerbefreiung nur Wasserfahrzeuge erfasst werden, die ihrer Beschaffenheit nach Wasserfahrzeuge aus Unterpos. 8906 90 10 des KN für die Seeschifffahrt sind (Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.1 Luftfahrtunternehmer

Rz. 138 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG sind nur Leistungen an Unternehmer erfasst, deren Unternehmen im Luftverkehr Beförderungsleistungen bewirken, und nur in unbedeutendem Umfang steuerfreie Beförderungen nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Rz. 10). In den Genuss der Steuerbefreiung gelangen daher nicht Leistungen an Besitzer von Privat- oder S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausrüstungsgegenstände für Seeschiffe (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 88 Aufgrund von § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG sind Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen steuerfrei, die für Seeschiffe der Erwerbsseeschifffahrt oder der Seenotrettung bestimmt sind. Für die Lieferung dieser Ausrüstungsgegenstände war eine entsprechende Steuerbefreiung bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Vercharterungen und Vermietungen

Rz. 79 Steuerbefreite Vercharterungen kommen in der Schifffahrtspraxis in verschiedenen Formen vor. Es fallen darunter in erster Linie die Leistungen aus Raumfrachtverträgen (sog. Frachtcharter) i. S. d. § 556 Nr. 1 HGB.[1] Bezieht sich ein solcher Vertrag auf ein Schiff im Ganzen, so spricht man von Vollcharter. Bei Teilcharter und Raumcharter bezieht sich der Frachtvertrag...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Sonstige Leistungen für den unmittelbaren Bedarf von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 110 Befreit sind nach dieser Vorschrift alle sonstigen Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Seeschiffe (einschließlich ihrer Ausrüstungsgegenstände und ihrer Ladungen) bestimmt sind. Zu den nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG befreiten sonstigen Leistungen gehören die bereits nach dem UStG 1967/1973 befreiten Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Umbauten

Rz. 74 Steuerbefreit sind Umbauten von Seeschiffen, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind. Unter Umbauten wird man jede Veränderung oder Umgestaltung eines bereits vorhandenen Wasserfahrzeugs, deren Kosten aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand darstellen, verstehen müssen. Darunter fallen insbesondere alle Leis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 152 Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG sind die aufgeführten Leistungen nur steuerfrei, wenn die Luftfahrzeuge zur Verwendung durch einen Unternehmer bestimmt sind, der die o. a. allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, nämlich im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Lieferungen von Versorgungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 155 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Versorgungsgegenständen nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist davon abhängig, dass diese zur Versorgung der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG genannten Luftfahrzeugen bestimmt sind. Es ist nicht erforderlich, dass die gelieferten Gegenstände für ein bestimmtes Luftfahrzeug vorgesehen sind; es genügt vielmehr, wenn sie für Lu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Buchnachweis (§ 8 Abs. 3 UStG)

Rz. 160 Nach § 8 Abs. 3 UStG müssen die in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung buchmäßig nachgewiesen sein. Das BMF kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmen, wie der buchmäßige Nachweis zu führen ist. Von dieser Ermächtigung hat das BMF in § 18 UStDV Gebrauch gemacht. Nach § 18 UStDV sind die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.2 Instandsetzungen

Rz. 76 Das Tatbestandsmerkmal Instandsetzungen umfasst die Arbeiten zur Beseitigung eingetretener Schäden oder zur Nachholung zurückgestellter Instandhaltungsarbeiten.[1] Wartungsleistungen wurden bisher von der Verwaltung als steuerfreie Instandsetzung gem. § 4 Nr. 4 UStG 1973 beurteilt. Nachdem die Steuerfreiheit in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 in Anlehnung an Art. 15 Nr. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen

Rz. 72 Umbauten, Instandsetzungen und Wartungen an den in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Wasserfahrzeugen sind umsatzsteuerfrei ohne Rücksicht auf die Vertragsgestaltung und die damit verbundene Frage, ob die Leistungen umsatzsteuerrechtlich als Werklieferung oder als Werk- oder Dienstleistung oder als Leistung besonderer Art zu beurteilen sind (zur Bedeutung der Abgrenz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vercharterungen von Ausrüstungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 154 Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen ist, dass sie für Luftfahrzeuge bestimmt sind, die von Unternehmern der entgeltlichen internationalen Luftfahrt betrieben werden. Wird das betreffende auszurüstende Luftfahrzeug im grenzüberschreitenden Verkehr nicht eingesetzt, ist die Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 8 Abs. 2 UStG)

Rz. 137 Die Leistungen an die Luftfahrt werden den steuerfreien Ausfuhrumsätzen gleichgestellt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach Art. 148 Buchst. e bis g MwStSystRL (Rz. 2) ist demzufolge, dass die Luftfahrtunternehmer ihre Leistungen hauptsächlich im Ausland ausführen (Rz. 145ff.). 6.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 2 UStG 6.1.1 Luf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.4 Sonstige Leistungen für den unmittelbaren Bedarf von Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 157 Sonstige Leistungen sind nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG nur steuerfrei, wenn sie dem unmittelbaren Bedarf der Luftfahrzeuge eines Unternehmers dienen, der überwiegend im entgeltlichen internationalen Luftverkehr tätig ist. Nach den Abschn. 8.2 Abs. 7 UStAE gehören hierher insbesondere folgende sonstigen Leistungen: Duldung der Benutzung des Flughafens u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Einordnung der Erlebnis- und Wertgutscheine

Wenn bezüglich der Leistungsbeziehung zwischen Kläger und Erlebnispartner keine Vermittlungsleistung (wie im Urteilsfall), sondern ein Gutschein im umsatzsteuerlichen Sinne anzunehmen wäre, stellen sich nochmals andere Fragen. Dies wäre z.B. in dem sog. Voucher-for-Voucher-Modell (V4V-Modell) der Fall. Bei diesem Modell stellt der Kläger dem Endkunden einen Gutschein aus, we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Falscher Steuerausweis – § 14c UStG

Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher: Die Regelungen in § 14c UStG zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis basieren unionsrechtlich auf Art. 203 MwStSystRL. Dieser unterscheidet, anders als die Regelungen in § 14c UStG, nicht zwischen verschiedenen Fallkonstellationen, sondern bestimmt, dass die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / [Ohne Titel]

StB Marco Fuß / StB Marvin Lütkebohmert[*] Dieser Beitrag analysiert die Ausgabe und (Nicht-) Einlösung von sog. Erlebnisgutscheinen auf Basis des Urteils des FG Münster. Dabei werden theoretische Überlegungen zur rechtskonformen Lösung und zur praktischen Auswirkung des Urteils dargestellt. Vorab sei gesagt, dass es sich im Urteilsfall um die Streitjahre 2013 und 2014 handel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Die neue E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 tritt die gesetzliche Verpflichtung in Kraft, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen (E-Rechnung). Dies ist allerdings (derzeit) auf Umsätze beschränkt, die zwischen inländischen Unternehmern ausgeführt werden und wird durch verschiedene Übergangsregelungen flankiert. Wegen der weitreichenden Bedeutung hatt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 3 Der unionsrechtliche Spielraum des nationalen Gesetzgebers für die Schaffung eines ermäßigten Steuersatzes ist in Art. 98 i. V. m. Anhang III MwStSystRL geregelt. Gemäß dessen Nr. 12 können folgende Umsätze einem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden: "Beherbergung in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschl. der Beherbergung in Ferienunterkünften und Vermietung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Kurzfristige Vermietung von Campingflächen

Rz. 19 Erst durch den Bundestags-Finanzausschuss wurde in die Vorschrift auch die kurzfristige Vermietung von Campingflächen aufgenommen. Das ist gem. Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 12 MwStSystRL unionsrechtlich erlaubt. Der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hatte dies noch nicht vorgesehen. Damit sollen diese – erfahrungsgemäß regelmäßig preiswerteren – T...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sog. Stundenhotels

Rz. 10 Damit kann man die bereits am Rande des Gesetzgebungsverfahrens diskutierten Fälle der sog. Stundenhotels aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgrenzen: Die von diesen Betrieben üblicherweise angebotene stundenweise Überlassung von Räumen an Personen, damit diese in diesen Räumen sexuelle Leistungen gegen Entgelt ausüben oder empfangen können, betrifft nicht wir...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Kurzfristigkeit

Rz. 14 Die Kurzfristigkeit, die auch in § 4 Nr. 12 UStG eine Rolle spielt[1], sollte in gleicher Weise wie dort gegenüber der langfristigen Vermietung abgegrenzt werden. Es kommt danach darauf an, dass der Unternehmer nicht die Absicht hat, die Räume auf Dauer zu vermieten, sodass er sie nicht zum dauernden Aufenthalt den Fremden i. S. v. §§ 8, 9 AO zur Verfügung stellt. Nac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beherbergung

Rz. 16 Die vom Gesetz nicht näher beschriebenen Aktivitäten der Beherbergung kennzeichnen die unternehmerische Tätigkeit des Vermieters. Begünstigt ist nicht die von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 UStG ausgenommene bloße kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen – das betrifft z. B. die in Rz. 13 erwähnten Unterkünfte für Übersiedler und Asylanten –, vielmehr m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begriff der Vermietung

Rz. 21 Weil bereits im Gesetzgebungsverfahren u. a. die Frage aufkam, ob z. B. das Frühstück, welches in Deutschland typischerweise zur Übernachtung in einem Hotel dazugehört, auch begünstigt sein soll, hat der Bundestags-Finanzausschuss den S. 2 an den ursprünglichen Text des von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzentwurfs[1] angefügt. Rz. 22 Es soll also nur die e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 31 Man muss diese Beispiele so verstehen, dass der Regelsteuersatz dafür auch gelten soll, wenn es sich nach herkömmlicher Auffassung eigentlich um unselbstständige Nebenleistungen zur Beherbergung handelt. Insofern hat sich der Gesetzgeber bewusst und absichtsvoll von der Entscheidung des BFH v. 15.1.2009[1] distanziert, welche das Frühstück als unselbstständige Nebenle...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Umsatzbesteuerung

Tz. 33 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach dem EuGH ist der Tausch von Geld in Kryptowährungseinheiten sowie umgekehrt nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL umsatzsteuerfrei, da die Umsätze einem herkömmlichen Währungsumtausch vergleichbar seien, EuGH vom 22.10.2015, C-264/14, BStBl II 2018, 211. Das BMF hat die Ansicht des EuGH für virtuelle Währungen mit reiner Zahlungsmit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2024, (Offene) Rechts... / IV. Dolmetscherkosten

Mit der Fallpauschale des § 158c Abs. 1 S. 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistandes abgegolten.[35] Zu den Aufwendungen zählen (grundsätzlich) die Fahrtkosten,[36] ferner die Kopierkosten, Telefonkosten, Bürokosten und das Tragen von Masken und ggfs. Testungen in der Coronazeit.[37] Diese Posten können daher nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. All...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 4c UStG beruht auf Art. 1 Nr. 3 der RL (EU) 2019/1995[1], mit dem Art. 136a neu in die MwStSystRL neu eingefügt wurde. Die Vorschrift bestimmt: Wird ein Steuerpflichtiger gemäß Art. 14a Abs. 2 MwStSystRL behandelt, als ob er Gegenstände erhalten und geliefert hätte, befreien die Mitgliedstaaten die Lieferung dieser Gegenstände an diesen Steuerpflichtigen von de...mehr