Bei Lieferungen sog. sensibler Produkte wie Stahl, Benzin, Diesel, Mobiltelefone, Tabletcomputer, Notebooks, unverarbeitetes Gold, Halbzeug aus Goldprodukten, Silber und Platin in Form von Rohmaterialien und Halbzeug, halbfertige nichteisenhaltige Metallprodukte, Industrieabfälle und Sekundärrohmaterialien schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist.

In der Zeit v. 1.4.2023 bis 28.2.2025 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für die inländischen Lieferungen von Gas innerhalb des Gasnetzes, Strom im Stromnetz und die Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten. Diese Lieferungen sind Teil der Liste in Art. 199a MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2026 ein inländisches Reverse-Charge-Verfahren einführen können.

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