Dänemark
Grönland und die Färöer gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Union, so dass die Umsatzsteuer gemäß der MwStSystRL dort nicht anwendbar ist.
Deutschland
Die Insel Helgoland und das Gebiet von Büsingen gelten umsatzsteuerlich nicht als Inland.
Griechenland
Für die Verwaltungsbezirke Lesbos, Chios, Samos, Dodekanes, Kykladen und die Inseln im Ägäischen Meer Thasos, Nördliche Sporaden, Samothrake und Skyros galten (nur noch bis 30.9.2015 auf den populärsten ägäischen Inseln einschl. Santorin und Mykonos, bzw. auf den weniger entwickelten ägäischen Inseln nur noch bis 31.12.2015; auf den entferntest liegenden Inseln bleibt die 30-Prozent-Regelung erhalten) um 30 % ermäßigte Sätze, d. h. statt 6 %, 13 % und 23 % betrugen bis 30.5.2016 die Sätze 5 %, 9 % und 16 %. Diese Sätze galten für Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe sowie für Warenlieferungen und Dienstleistungen, die auf diesen Inseln bewirkt werden. Sie galten des Weiteren für Warenlieferungen aus anderen Gebieten Griechenlands an Personen, die auf den Inseln ansässig sind. Tabakwaren und Beförderungsmittel sind hiervon allerdings ausgeschlossen.
Für die dritte Gruppe griechischer Inseln, wo um 30 % reduzierte Steuersätze gelten, lagen die Steuersätze seit dem 1.6.2016 bei 17 % (Normalsatz), 9 % (ermäßigter Satz) und 4 % (superermäßigter Satz). Die bis 30.5.2016 geltende Reduzierung der Steuersätze in der zweiten Gruppe der griechischen Inseln (Syros, Thasos, Andros, Tinos, Karpathos, Milos, Skyros, Alonnisos, Kea, Antiparos and Sifnos) galt ab dem 1.6.2016 nicht mehr. Die Steuersätze dort betrugen dann 24 %, 13 % und 6 %. Der Berg Athos gehört nicht zum Geltungsbereich der Mehrwertsteuer.
Für die Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros gelten unbefristet bis zum Ende der Asylkrise auf den Inseln (ur...