Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 37 Nach § 15a Abs. 3 UStG i. d. ab 1.1. 2005 geltenden Fassung werden auch Gegenstände, die nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehen, sowie sonstige Leistungen, die an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Vorsteuerberichtigungspflicht umfasst. Die Regelung beruht auf Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Wechsel der Besteuerungsform (§ 15a Abs. 7 UStG)

Rz. 97 Nach § 15a Abs. 7 UStG in der v. 1.1.2005 bis 31.12.2024 geltenden Fassung war auch beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG und umgekehrt sowie beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung gem. §§ 23, 23a oder 24 UStG und umgekehrt eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden (§ 15a Abs. 4 UStG)

Rz. 60 Nach § 15a Abs. 4 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung, der ebenfalls auf Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 185 MwStSystRL) beruht, kommt auch für sonstige Leistungen, die nicht in einen Gegenstand eingehen oder an diesem ausgeführt werden, die also nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, eine Vorsteuerberichtigung nach Maßgabe von § 15a Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Vorsteuerberichtigung bei Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem Unternehmen (§ 15a Abs. 3 S. 3 UStG)

Rz. 55 Nach § 15a Abs. 3 S. 3 UStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung liegt eine zur Vorsteuerkorrektur führende Änderung der Verhältnisse auch dann vor, wenn das Wirtschaftsgut, in das die Leistungen eingegangen sind, aus dem Unternehmen entnommen wird, ohne dass dabei nach § 3 Abs. 1b UStG eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist. Dies ist dann der Fall, wenn der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Regel-Berichtigungszeiträume

Rz. 174 Bei der Berichtigung ist für jedes Kj. der Änderung (Rz. 77) je nach der Dauer des Berichtigungszeitraums (Rz. 141) von einem Fünftel oder einem Zehntel der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge (Rz. 132ff.) auszugehen (§ 15a Abs. 5 S. 1 UStG). Für jedes auf den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung folgende Jahr sind die Verwendungsverhältnisse (Rz. 72...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.1 Allgemeines

Rz. 110 Nach § 15a Abs. 8 UStG in der ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind auch die Veräußerung und die Lieferung gem. § 3 Abs. 1b UStG innerhalb des Berichtigungszeitraums als Änderung der Verhältnisse anzusehen, wenn das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (Rz. 28) noch verwendungsfähig ist und dieser Umsatz anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 15a Abs. 6 UStG)

Rz. 65 Nach § 15a Abs. 6 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind die Abs. 1 bis 5 auf Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallen, sinngemäß anzuwenden. Die Vorschrift setzt Art. 20 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 184ff. MwStSystRL) um. Eine vergleichbare Bestimmung war bereits in § 15a Abs. 3 UStG i. d. bis 31.12.2004 gelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Berichtigung nach § 17 UStG sowie nach AO-Vorschriften

Rz. 19 § 17 Abs. 1 S. 2 UStG regelt ebenso wie § 15a UStG die "Berichtigung" des Vorsteuerabzugs. Gemeinsam ist beiden Vorschriften, dass sie einen Vorsteuerabzug korrigieren, der im Zeitpunkt seiner Vornahme zu Recht erfolgte und nur im Nachhinein an geänderte Verhältnisse angepasst wird. Sie sind beide Spezialvorschriften gegenüber § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, der diese Fälle so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im UStG nur in § 15a UStG verwendet. Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 2 der ...mehr

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Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten

Leitsatz Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes. Normenkette § 3 Nr. 13 GewStG, § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, betrieb Lehrinstitute, in denen sie einzelne Schüler auf privatrechtlicher Grundlage unterrichtete. Im Jahr 2017 (Streitjahr) veräußerte die Klägerin sämtliche zu den Lehrinstituten gehöre...FG Düsseldorf, Urteil vom 10.8.2023, 9 K 349/22 Gmehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 9.1 Kleinunternehmer

Es gibt eine Pauschalregelung für Landwirte i. S. v. Artikel 295 ff. MwStSystRL. Danach unterliegt der Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht der Mehrwertsteuer, die Landwirte sind jedoch berechtigt, sich die Vorsteuer erstatten zu lassen. Die Berechnung der Erstattungsbeträge geschieht auf der Grundlage von Pauschalsätzen und richtet sich ferner nach der Tätigkeit d...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / bb) Drohende Doppelbelastung

Des Weiteren hatte der EuGH in der Rs. B. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w W.[23] klargestellt, dass eine Versagung des Vorsteuerabzugs aus einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eine Strafbesteuerung nach Art. 41 MwStSystRL nicht gleichzeitig vorgesehen sind. Nach Auffassung des EuGH ist es nicht mit dem EU-Recht vereinbar, eine Strafbesteuerung eines innergemeinschaftli...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / cc) Konsequenzen einer "Heilung" nach § 3d S. 2 Halbs. 2 UStG

Nach der Meinung der Autoren sollte auch eine nachfolgende "Heilung" nach § 3d S. 2 Halbs. 2 UStG, ohne jedoch korrespondierende Korrektur der Rechnung des A und folglich auch ohne Korrektur des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG seitens B, nichts an dieser Auslegung ändern. Es bedarf also zur Beseitigung der negativen Folgen des § 3d S. 2 UStG in Fällen der Ve...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / 1. Einstufung als innergemeinschaftlicher Erwerb

Art. 20 MwStSystRL definiert den Begriff "innergemeinschaftlicher Erwerb" als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu verfügen, der durch den Verkäufer oder durch den Erwerber oder für ihre Rechnung nach einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Be...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / III. Fazit

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass die Vorsteuer aus einer Lieferung, welche nur deshalb nicht als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln ist, weil der Empfänger die USt-ID Nummer des Ausgangsmitgliedsstaates und damit nicht die USt-ID Nummer eines anderen Mitgliedsstaates verwendet hat, im allgemeinen Besteuerungsverfahren abziehbar ist. Eine Anal...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / aa) Bereits vorliegende Belastung (anhand Abwandlungsüberlegung)

Sofern eine USt-ID Nummer durch den Empfänger verwendet wird, die nicht vom Empfangsmitgliedsstaat erteilt wurde, erfolgt eine Belastung des Empfängers durch Versagung des Vorsteuerabzuges des im Inland steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbes.[21] In der folgenden Abwandlungsüberlegung ist der empfangende Unternehmer B nicht in Deutschland ansässig, sondern in Öste...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / c) Zur Steuerbefreiung

Angesichts dieser Betrachtung könnte eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen der Steuerbefreiung von Swaps grundsätzlich entbehrlich sein. Der Vollständigkeit halber soll dennoch kurz hierauf eingegangen werden. Nach § 4 Nr. 8 g) UStG sind "die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze" von der Umsatzste...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / II. Systematische Überlegungen anhand eines Beispiels

Ausgangsfall: Der deutsche Unternehmer A liefert Waren von Nürnberg an den deutschen Unternehmer B nach Graz (Österreich). B ist für umsatzsteuerliche Zwecke in Österreich registriert. B verwendet gegenüber A jedoch seine deutsche USt-ID Nummer. (Teil-)Lösung: Mangels gültiger USt-ID Nummer des B aus einem anderen Mitgliedstaat wird A die Lieferung mit Umsatzsteuer abrechnen.[5...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / II. Rechtsprechung des EuGH

Voraussetzung einer im Inland belegenen festen Niederlassung für die Anwendung der Regelungen des Reverse-Charge-Verfahrens: Nach Art. 53 Abs. 1 MwSt-DVO wird eine feste Niederlassung eines Steuerpflichtigen nach Art. 192a MwStSystRL (national in § 13b Abs. 7 UStG umgesetzt) nur dann berücksichtigt, wenn diese feste Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sow...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / c) Vergleichsüberlegung

Aufgrund der Trennung des inneren Zusammenhangs der Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eines innergemeinschaftlichen Erwerbs nach Implementierung der QuickFixes, kommt es bei Verwendung[19] der USt-ID Nummer des Ausgangsmitgliedsstaates weiterhin zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb.[20] Im Ausgangsfall wird durch die Verwendung der deutschen USt-...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / 3. Lösung Ausgangsfall

In zusammenfassender Lösung des Ausgangsfalls wird A die Lieferung mit Umsatzsteuer abrechnen, da keine gültige USt-ID Nummer aus einem anderen Mitgliedstaat vorliegt. Der Erwerb von B gilt als innergemeinschaftlicher Erwerb gem. § 1a Abs. 1 UStG und Art. 20 MwStSystRL mit dem Ort des Erwerbs nach § 3d S. 1 UStG in Österreich. Bis B nachweist, dass der Erwerb in Österreich v...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Risikobetrachtung

Irrtum hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht: Vor der näheren Auseinandersetzung mit der denkbaren umsatzsteuerlichen Würdigung bietet es sich an, zunächst auf Risiken einzugehen. Diese bestehen insbesondere bei einem Irrtum über die finale Umsatzsteuerpflicht. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Beispiel 1a: Irrtum bei einem Rohstoff-Swap, Einordnung als nicht ste...mehr

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Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / d) Vorsteuerabzug

Die hier vertretene Auffassung, dass Swaps keinen steuerbaren Leistungsaustausch begründen, gibt Anlass zu der Frage, ob und inwieweit dennoch ein Vorsteuerabzugsrecht im Zusammenhang mit entsprechenden Transaktionen bestehen kann. Zwar gilt im Mehrwertsteuerrecht der Grundsatz, dass nur besteuerte Ausgangsumsätze ein Vorsteuerabzugsrecht begründen.[46] Jedoch ist ein Steuerp...mehr

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Konsequenzen einer mangels ... / a) Spezialregelung des § 18 Abs. 9 UStG

"Von der Vergütung ausgeschlossen sind in Rechnung gestellte Steuerbeträge für [...] innergemeinschaftliche Lieferungen, die [...] in Bezug auf § 6a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 steuerfrei sein können." Die Regelung des § 18 Abs. 9 S. 3 UStG setzt eine unionsrechtliche Vorgabe um, die sich aus der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12.2.2008 ergibt. Dadurch soll insbesondere sich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Historische Entwicklung

Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von der Steuerermäßigung der in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 828 Die vorstehende Fassung der Nr. 55 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 12 Nr. 21 des Gesetzes v. 12.12.2019[1] Hierdurch werden Menstruationsartikel erstmals in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2020 in Kraft getreten (Art. 39 Abs. 2 JStG 2019). Der ermäßigte USt-Satz für die Monatshygieneprodukte ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Ausblick auf eventuelle künftige Änderungen der Anlage 2 des UStG

Rz. 16 Das BMF hat in einem Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages v. 30.10.2007 zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes[1] die Auffassung vertreten, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen vielfach zu einer anderen Einschätzung der überwiegend im Jahr 1968 beschlossenen umsatzsteuerlichen Vergünstigungen geführt hätten. Die Regelun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bedeutung der Anlage 2 des UStG für andere umsatzsteuerliche Vorschriften

Rz. 148 Die Anlage 2 des UStG hat bei bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Bedeutung für die Höhe der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze nach § 24 UStG. Der Durchschnittssatz der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Sägewerkserzeugnisse (z. B. Schnittholzabfälle, Hobel-, Hack- und Sägespäne) entspricht dem Durchschnittssatz für die meisten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.3 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs gehörende Waren

Rz. 650 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs (und damit nicht zu den begünstigten Erzeugnissen nach Nr. 49 der Anlage 2 des UStG) gehören beispielsweise: Rz. 651mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 152 Die vorstehende Fassung der Nr. 1 der Anlage 2 des UStG beruht auf Gesetz v. 8.5.2012[1] und gilt mWv 1.7.2012.[2] Hierdurch wurde der Buchst. a aufgehoben, wonach bis 30.6.2012 der ermäßigte Steuersatz auf Pferde anzuwenden war (Rz. 157). Bis 30.6.2012 beruhte Nr. 1 der Anlage 2 des UStG auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lebensmittel

Rz. 32 Die ermäßigte Besteuerung der essbaren Lebensmittel (Nahrungsmittel) hat in erster Linie sozialpolitische Gründe. Lebensmittel gehören zu den Gütern des lebensnotwendigen Bedarfs, für die schon bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Milderung der Regressionswirkung der USt (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 8) einen ermäßi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Kunstgegenstände und Sammlungsstücke

Rz. 38 Ebenso wie die Einbeziehung der wichtigsten Waren des Buchhandels und des graphischen Gewerbes hat die Einbeziehung der Kunstgegenstände und Sammlungsstücke in den ermäßigten Steuersatz kulturpolitische Gründe. Auch sie sollte Mehrbelastungen im Bereich des Kunsthandels, die eine Verlagerung der Geschäfte in das Ausland hätten befürchten lassen, vermeiden. Darüber hin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 615 Die vorstehende Fassung der Nr. 45 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 268 Die vorstehende Fassung der Nr. 10 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (in Buchstabe c...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 487 Die vorstehende Fassung der Nr. 32 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 9 Nr. 16 Buchst. f des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 v. 22.12.1999[2] wurde mWv ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (statt "Genießb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 730 Die vorstehende Fassung der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Gesetz v. 15.12.2003[2] sind lediglich die in den Buchstaben a bis c der Vorschrift auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des grafischen Gewerbes

Rz. 35 Für den gesamten Bereich der kulturellen Leistungen (einschließlich Unterhaltungsleistungen) hatte der Regierungsentwurf des UStG 1967 Steuervergünstigungen nicht vorgesehen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags war jedoch der Auffassung, dass die Anwendung des Normalsteuersatzes im Kulturbereich, der bis dahin weitgehend steuerlich präferiert war (z. B. durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.2 Entstehung der Vorschrift

Rz. 521 Die vorstehende Fassung der Nr. 34 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 227 Die vorstehende Fassung der Nr. 6 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 6 der Anlage des UStG. Neu au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Inländische land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 19 Die Anlage 2 des UStG umfasst grundsätzlich alle inländischen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Steuerermäßigung hängt insoweit mit der Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen[1] zusammen. Nach § 24 UStG a. F. waren Steuer und Vorsteuer für die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ursprünglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 721 Die vorstehende Fassung der Nr. 51 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2003 v. 15.12.2003[2] (Rz. 7) ist m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 643 Die vorstehende Fassung der Nr. 49 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006.[1] Mit diesem Gesetz ist die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 des UStG komplett neu gefasst worden (Rz. 13). In Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ist dabei zunächst der Einl...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Leitsatz Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. Normenkette § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb, Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, Art....mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbstständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer

Leitsatz Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes. Normenkette § 3 Nr. 13 GewStG, § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, erteilte – über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent – an einem Fortbildungsinstitut Unterricht. Das For...§ 3 Nr. 13 GewStG FG Düsseldorf, Urteil vom 10.8.2023, 9 K 1130/22 Gmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 638 Im Einzelnen fallen unter Nr. 48 der Anlage 2 des UStG: Rz. 639mehr