Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gemeinschaftsrecht

Rz. 23 Gemeinschaftsrechtliche Grundlage von § 7 UStG [1] sind Art. 146 Abs. 1 Buchst. d und Art. 156 sowie Art. 159 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen in Form von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, die zur Ausführung dieser Arbeiten im Gemeinschaftsgebiet erworben oder eingeführt worden sind und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12 Gegenüber dem Lohnveredeler festgesetzte EUSt als Vorsteuer

Rz. 118 Unabhängig von der Frage der Steuerbarkeit der Lohnveredelung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, ist es möglich, dass der Zoll gegenüber dem Lohnveredeler wegen einer Pflichtverletzung eine EUSt festsetzt. Eine Pflichtverletzung des Lohnveredelers kann etwa durch die nicht ordnungsgemäße Beendigung der aktiven Veredelung z. B. durch einen fehlenden Ausgangsvermerk vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.1 Allgemeines

Rz. 89 Der leistende Unternehmer hat für das Erlangen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG die in § 7 Abs. 1 S. 1 UStG genannten Voraussetzungen für die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr sowie für die durch weitere Beauftragte erfolgte Lohnveredelung[1] nachzuweisen (§ 7 Abs. 4 UStG). Den Nachweis über den Erwerb oder die Einfuhr von Gegenständen zu Zwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.3 Beförderung oder Versendung durch den Auftraggeber

Rz. 80 Damit die Ausfuhr in ein Drittland gewährleistet ist, muss im Fall der Beförderung oder Versendung des be- oder verarbeiteten Gegenstands durch den Auftraggeber dieser ein ausländischer Auftraggeber sein.[1] Ein ausländischer Auftraggeber i. S. d. § 7 UStG liegt vor, wenn die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 UStG für den ausländischen Abnehmer erfüllt sind.[2] Rz. 81 Na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Lohnveredelung

Rz. 45 Der Unternehmer muss gem. § 7 UStG einen Gegenstand bearbeitet oder verarbeitet oder eine Werkleistung i. S. d. § 3 Abs. 10 UStG bewirkt haben. Unter die Befreiungsvorschrift fällt jegliche Lohnveredelung, d. h. jede im Werklohn vorgenommene Be- oder Verarbeitung (z. B. Generalüberholung von Maschinen, Abschn. 3a.6 Abs. 11 S. 3 UStAE). Selbst das Zerlegen und Abbauen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Aufbau der Vorschrift

Rz. 30 Die Steuerbefreiung der Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr ist in § 4 Nr. 1a UStG geregelt. § 7 UStG enthält die Voraussetzungen einer steuerfreien Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Rz. 31 Nach Abs. 1 liegt eine Lohnveredelung i. S. v. § 4 Nr. 1 a UStG vor, wenn ein Gegenstand zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 760 Für Umsätze in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 sind die bis 31.12.2013 nach Nr. 53 der Anlage 2 des UStG begünstigten Kunstgegenstände grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die nach dem damaligen Unionsrecht möglichen verbleibenden Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergaben sich in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 790 Für Umsätze in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 sind die bis 31.12.2013 nach Nr. 54 der Anlage 2 des UStG begünstigten Sammlungsstücke grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die verbleibenden Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergaben sich in der Zeit v. 1.1.2014 bis 31.12.2024 aus § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG a. F. (Rz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 828 Die vorstehende Fassung der Nr. 55 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 12 Nr. 21 des Gesetzes v. 12.12.2019[1] Hierdurch werden Menstruationsartikel erstmals in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2020 in Kraft getreten (Art. 39 Abs. 2 JStG 2019). Der ermäßigte USt-Satz für die Monatshygieneprodukte ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Historische Entwicklung

Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von der Steuerermäßigung der in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bedeutung der Anlage 2 des UStG für andere umsatzsteuerliche Vorschriften

Rz. 148 Die Anlage 2 des UStG hat bei bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Bedeutung für die Höhe der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze nach § 24 UStG. Der Durchschnittssatz der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Sägewerkserzeugnisse (z. B. Schnittholzabfälle, Hobel-, Hack- und Sägespäne) entspricht dem Durchschnittssatz für die meisten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Ausblick auf eventuelle künftige Änderungen der Anlage 2 des UStG

Rz. 16 Das BMF hat in einem Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages v. 30.10.2007 zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes[1] die Auffassung vertreten, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen vielfach zu einer anderen Einschätzung der überwiegend im Jahr 1968 beschlossenen umsatzsteuerlichen Vergünstigungen geführt hätten. Die Regelun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.3 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs gehörende Waren

Rz. 650 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs (und damit nicht zu den begünstigten Erzeugnissen nach Nr. 49 der Anlage 2 des UStG) gehören beispielsweise: Rz. 651mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Inländische land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 19 Die Anlage 2 des UStG umfasst grundsätzlich alle inländischen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Steuerermäßigung hängt insoweit mit der Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen[1] zusammen. Nach § 24 UStG a. F. waren Steuer und Vorsteuer für die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ursprünglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Lebensmittel

Rz. 32 Die ermäßigte Besteuerung der essbaren Lebensmittel (Nahrungsmittel) hat in erster Linie sozialpolitische Gründe. Lebensmittel gehören zu den Gütern des lebensnotwendigen Bedarfs, für die schon bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Milderung der Regressionswirkung der USt (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 8) einen ermäßi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Kunstgegenstände und Sammlungsstücke

Rz. 38 Ebenso wie die Einbeziehung der wichtigsten Waren des Buchhandels und des graphischen Gewerbes hat die Einbeziehung der Kunstgegenstände und Sammlungsstücke in den ermäßigten Steuersatz kulturpolitische Gründe. Auch sie sollte Mehrbelastungen im Bereich des Kunsthandels, die eine Verlagerung der Geschäfte in das Ausland hätten befürchten lassen, vermeiden. Darüber hin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 615 Die vorstehende Fassung der Nr. 45 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 268 Die vorstehende Fassung der Nr. 10 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (in Buchstabe c...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 487 Die vorstehende Fassung der Nr. 32 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 9 Nr. 16 Buchst. f des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 v. 22.12.1999[2] wurde mWv ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (statt "Genießb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 730 Die vorstehende Fassung der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Gesetz v. 15.12.2003[2] sind lediglich die in den Buchstaben a bis c der Vorschrift auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des grafischen Gewerbes

Rz. 35 Für den gesamten Bereich der kulturellen Leistungen (einschließlich Unterhaltungsleistungen) hatte der Regierungsentwurf des UStG 1967 Steuervergünstigungen nicht vorgesehen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags war jedoch der Auffassung, dass die Anwendung des Normalsteuersatzes im Kulturbereich, der bis dahin weitgehend steuerlich präferiert war (z. B. durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.2 Entstehung der Vorschrift

Rz. 521 Die vorstehende Fassung der Nr. 34 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 227 Die vorstehende Fassung der Nr. 6 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 6 der Anlage des UStG. Neu au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 721 Die vorstehende Fassung der Nr. 51 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2003 v. 15.12.2003[2] (Rz. 7) ist m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 643 Die vorstehende Fassung der Nr. 49 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006.[1] Mit diesem Gesetz ist die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 des UStG komplett neu gefasst worden (Rz. 13). In Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ist dabei zunächst der Einl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 152 Die vorstehende Fassung der Nr. 1 der Anlage 2 des UStG beruht auf Gesetz v. 8.5.2012[1] und gilt mWv 1.7.2012.[2] Hierdurch wurde der Buchst. a aufgehoben, wonach bis 30.6.2012 der ermäßigte Steuersatz auf Pferde anzuwenden war (Rz. 157). Bis 30.6.2012 beruhte Nr. 1 der Anlage 2 des UStG auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 638 Im Einzelnen fallen unter Nr. 48 der Anlage 2 des UStG: Rz. 639mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 156 Im Einzelnen fallen unter Nr. 1 der Anlage 2 des UStG:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 718a Die vorstehende Fassung der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes v. 25.7.2014.[1] Hierdurch werden Hörbücher und dgl. in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2015 in Kraft getreten (Art. 28 Abs. 5 KroatienG). Der ermäßigte USt-Satz für Hörbücher und dgl. ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuhren, innergemeinsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.3 Allgemeines

Rz. 762 Durch Gesetz v. 9.8.1994[1] ist mWv 1.1.1995 eine Differenzbesteuerung für Gegenstände ("Gebrauchtgegenstände") eingeführt worden, die ein Wiederverkäufer (z. B. auch Kunsthändler, Antiquitätenhändler, Antiquariate, Galeristen und Versteigerer) ohne Steuer im Gemeinschaftsgebiet erworben hat (§ 25a Abs. 1 UStG). Auf Antrag kann die Differenzbesteuerung auch angewende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.2 Allgemeines

Rz. 792 Ab 1.1.1995 besteht für Wiederverkäufer von Sammlungsstücken usw. unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die sog. Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anzuwenden. Im Rahmen der Differenzbesteuerung ist auch auf die Umsätze von Sammlungsstücken i. S. d. Nr. 54 der Anlage bzw. der Anlage 2 des UStG stets der allgemeine Steuersatz anzuwenden (Rz. 762). Bei Ums...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein – vor dem 1.7.2020 und in der Zeit v. 1.1.2024 bis 31.12.2025 dem allgemeinen Steuersatz unterliegender – "Vor-Ort-Umsatz" von einem – in allen Zeit dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden – "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / ee) Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung bei sich ähnelnden Tätigkeiten zweier Ehegatten: Melden Ehegatten jeweils ein eigenes Gewerbe an und erbringen jeweils unter eigenem Namen, eigenem Briefkopf und in eigener Verantwortung Leistungen gegenüber Kunden, so können jeweils beide die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG selbst dann in Anspruch nehmen, wenn sich beide Tätigkeiten ähneln ("...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 15 Beherbergungsleistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz. Das gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 16 Einfuhren von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken

Seit 1.1.2014 waren nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG die Einfuhren der in Nr. 49 Buchst. f und der in den Nrn. 53 und 54 der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenstände steuerermäßigt. Begünstigt waren somit Einfuhren der dort aufgeführten Kunstgegenstände und Sammlungsstücke. Der gewerbliche Kunsthandel und Handel mit Sammlungsstücken unterlag demgegenüber ab 1.1.2014 der Regelb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.5.2 Kombinierte Nomenklatur/Harmonisiertes System

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif[1] (und ihren späteren Änderungen, vgl. z. B. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Kommission v. 22.9. 2025 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87[2]) gilt in der EU die sog. Kombinierte Nomenklatur (KN),...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.1 Begünstigte Warengruppen

Für welche Gegenstände im Einzelnen die Steuerermäßigung in Betracht kommt und für welche nicht, ergibt sich über die Angaben in der Anlage 2 hinaus aus dem BMF-Schreiben vom 5.8.2004 [1] bzw. den dazu ergangenen Änderungsschreiben. Die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 kann in folgende Warengruppen unterteilt werden: land- und fors...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3 Ermäßigter Steuersatz für Warengruppen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nur Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände. [1]. Steuerbegünstigt sind also nur die Lieferungen bzw. die mit Lieferungen vergleichbaren Umsätze. Nicht in der Anlage 2 aufgeführte Gegenstände sind nicht begünstigt. Wichtig Auch Werklieferung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 13 Schwimm- und Heilbäder, Kureinrichtungen – § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Der ermäßigte Steuersatz kommt in Betracht für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze, die Verabreichung von Heilbädern und die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist. Unter Schwimmbädern sind insbesondere Freibäder, Hallenbäder und Schwimmbäder mit besonderer Funktion, z. B. Lehrschwimmbäder oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 3.3 Abgrenzung von steuerermäßigten Lieferungen und regelbesteuerten sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken

Die Abgabe von Speisen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn es sich um eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG handelt.[1] Werden Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG abgegeben, findet mit Ausnahme der Fälle des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG der Normalsteuersatz von 19 % Anwendung. Verzehrfertig zubereitete Speisen können s...mehr