Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 5. Ergebnis der Schlussanträge

Die Generalanwältin schlägt dem EuGH eine dreistufige Antwort vor: Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und die Art. 73 und 90 der Richtlinie 2006/112/EG sind so auszulegen, dass die mehrwertsteuerrechtliche Relevanz einer ertragsteuerrechtlich motivierten Gewinnanpassung davon abhängt, worauf sie sich bezieht und wie sie erfolgt.[64] Erstens: Erfolgt die Gewinnanpassung durch selbständig...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / a) Eigenständige Dienstleistung vs. fiktive Abrechnung

Die erste Konstellation betrifft den Fall, dass die Gewinnanpassung durch eigenständige Dienstleistungen oder Lieferungen erfolgt, die tatsächlich erbracht werden.[48] Im vorliegenden Fall fehle es jedoch bereits an einem Vertrag, aufgrund dessen sich eine Dienstleistung des Käufers an den Verkäufer irgendwie begründen ließe: "Zum einen kauft die Klägerin nur die Autos und v...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / I. Vorabentscheidungsersuchen des BFH

Im Kern geht es um die Frage der Unionsrechtskonformität von § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, der einen ermäßigten Steuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung vorsieht, jedoch die Anwendung dieses ermäßigten Steuersatzes auf Beherbergungsleistungen beschränkt, die der Vermietung unmittelbar dienen – d.h. ob die Anwendung des ermäßigten Ste...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 5. Hinweis zu Entwicklungen auf EU-Ebene

Bereits seit vielen Jahren wird auf europäischer Ebene eine Reform und Neuausgestaltung der Mehrwertsteuerregelungen für Reiseleistungen erwogen. Im Jahr 2021 wurde eine öffentliche Konsultation abgeschlossen.[36] Grundsätzlich war und ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass Reformbedarf besteht. Die Sonderregelung ist nämlich seit dem Jahr 1977 unverändert in Kr...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 2. Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage und den Vorsteuerabzug

Folgt man dem Ansatz der Schlussanträge, so führt eine vertraglich vorgesehene nachträgliche Kaufpreisanpassung – wie im Fall Stellantis – zu einer Berichtigung der Bemessungsgrundlage der ursprünglichen Lieferung.[72] Bei einer Preisminderung nach Art. 90 der Mehrwertsteuerrichtlinie wäre die Steuerbemessungsgrundlage entsprechend zu vermindern; bei einer Preiserhöhung nach...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 1. Bedeutung der Dreiteilung für die Praxis

Die von Generalanwältin Kokott entwickelte Dreiteilung bietet erstmals einen systematischen Orientierungsrahmen für die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen. Sie macht deutlich, dass nicht jede ertragsteuerrechtlich motivierte Gewinnanpassung zwangsläufig mehrwertsteuerrechtliche Konsequenzen auslöst.[68] Entscheidend ist vielmehr die konkrete...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 4. Ergebnis: Aufteilungsgebot ist unionsrechtskonform, aber nur unter bestimmten Bedingungen

Wenig überraschend kommt der EuGH – wie schon die Generalanwältin und entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung[13] – in der abschließenden Würdigung zu dem Ergebnis[14], dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Art. 98 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 12) einer nationalen Regelung grundsätzlich nicht entgegensteht, die es erlaubt, Leistungen vom Anwendungsb...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 5. Vorlagefrage und rechtlicher Kern des Streits

Die Bescheide wurden von der Klägerin angefochten, jedoch durch das Tribunal Central Administrativo Sul bestätigt.[34] Am 16.11.2023 legte die Klägerin ein außerordentliches Rechtsmittel (recurso de revista) ein.[35] Das Supremo Tribunal Administrativo setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage vor, ob Art. 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen ...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / a) Konkrete und spezifische Aspekte der ermäßigt zu besteuernden Leistungskategorie

Erste Voraussetzung eines gesetzlichen Aufteilungsgebots ist es, dass in der nationalen Regelung objektive, klare und genaue Kriterien vorhanden sind, die es erlauben, diejenigen Leistungen genau zu bestimmen, denen nach dieser Regelung die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes vorbehalten ist. Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage bezieht sich der EuGH auf die A...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / b) Rückwirkende einseitige Anpassung durch die Finanzverwaltung

Die zweite Konstellation betrifft den Fall einer durch die Finanzverwaltung angeordneten einseitigen Anpassung der Verrechnungspreise.[51] Eine solche Anpassung stelle eine reine ertragsteuerrechtliche Fiktion dar: Der Gewinn werde aus ertragsteuerrechtlichen Gründen erhöht, ohne dass eine Änderung des zwischen den Unternehmen vereinbarten Entgelts erfolge.[52] Sofern die Fi...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / aa) Wortlaut

Kein Ansässigkeitserfordernis: Der Wortlaut des Art. 306 MwStSystRL weist kein explizites Ansässigkeitserfordernis auf. Er ähnelt vielmehr stark dem des § 25 Abs. 1 UStG und verlangt ebenfalls lediglich ein Handeln im eigenen Namen und den Bezug von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger zur Durchführung der Reise. Theoretisch könnte man a...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / c) Nachträgliche Anpassung eines variablen Kaufpreises

Die dritte und für den Fall Stellantis entscheidende Konstellation betrifft die nachträgliche Anpassung eines unbestimmten, aber bestimmbaren (variablen) Kaufpreises.[55] Die entscheidenden Parameter sind die der Klägerin entstandenen Vertriebskosten und die übernommenen Garantiekosten, die auf jedes einzelne gekaufte Wirtschaftsgut nachträglich heruntergerechnet wurden.[56]...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 2. Keine kostenlosen Nebenleistungen

Die Generalanwältin ist in Bezug auf den Zugang zum Fitness- und Wellnessbereich sowie W-LAN und die Bereitstellung von Parkplätzen – nicht aber von Frühstück – noch von "kostenfreien" bzw. "kostenlosen" Angeboten ausgegangen, mit dem Schluss, dass diese kostenlosen Leistungen, unabhängig davon, ob es sich um Nebenleistungen handelt oder nicht, nicht als umsatzsteuerbare Die...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / b) Bloße Kostentragung keine Dienstleistung

Ferner wird klargestellt, dass das bloße Tragen von Garantiekosten keine Dienstleistung darstellen kann. Art. 2 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie setze voraus, dass jemand etwas "tut" – also eine Tätigkeit erbringt –, wofür er eine Gegenleistung erhält. Wer lediglich Kosten trage, ohne aktiv eine Leistung zu erbringen, erfülle dieses Tatbestandsmerkmal nicht.[45] Die Anpas...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / c) Umformulierte Vorlagefrage

Generalanwältin Kokott formuliert die Vorlagefrage daher um: Ist eine ertragsteuerrechtlich motivierte konzernintern vorgesehene Anpassung der Gegenleistung für eine Lieferung als eine mehrwertsteuerrechtlich beachtliche Änderung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 der Mehrwertsteuerrichtlinie, als Bemessungsgrundlage für eine eigenständige Dienstleistung desjenigen, der vo...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 1. Einführung

Die Frage, ob die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen (Art. 306 ff. MwStSystRL, deutsche Umsetzung in § 25 UStG) auch von Unternehmern mit Sitz oder Niederlassung im Drittlandsgebiet angewendet werden kann, war nunmehr erstmals Gegenstand einer veröffentlichten finanzgerichtlichen Hauptsacheentscheidung. Diese bietet Anlass zu einer Betrachtung der Entwicklu...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / [Ohne Titel]

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Die Frage, ob die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen (Art. 306 ff. MwStSystRL, deutsche Umsetzung in § 25 UStG) auch von Unternehmern mit Sitz oder Niederlassung im Drittlandsgebiet angewendet werden kann, war erstmals Gegenstand einer veröffentlichten finanzgerichtlichen Hauptsacheentscheidung (FG Nds., Urt. v. 1...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stefan Eymann / Dr. Andreas Grafmüller, LL.M.[*] Der Beitrag analysiert die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rs. C-603/24 (Stellantis Portugal) zur mehrwertsteuerrechtlichen Behandlung ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen. Im Ausgangsfall hatte die portugiesische Finanzverwaltung eine vertraglich vorgesehene nachträgliche Ka...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung und Position der portugiesischen Finanzverwaltung

Die Steuerprüfungsdienste der Finanzdirektion Lissabon führten bei der Klägerin eine allgemeine externe Buch- und Steuerprüfung für das Geschäftsjahr 2006 durch und erstellten am 10.12.2009 den Abschlussbericht.[29] Darin kam die die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis, dass die Reparaturen in den Verantwortungsbereich der OEM fallen und die Klägerin die damit verbundenen Koste...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / a) Keine Dienstleistung zu positiven wie negativen Preisen

Zunächst weist sie darauf hin, dass die Preisanpassung laut Sachverhalt in beide Richtungen erfolgen konnte.[39] Im Streitjahr wurde der Preis reduziert und es kam zu einer Erstattung an den Käufer.[40] Die Finanzverwaltung wollte diese Erstattung als Entgelt für eine im Inland erbrachte Dienstleistung des Käufers an den Verkäufer behandeln.[41] Bei einer Preiserhöhung hätte...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Abgrenzung Arcomet vs. Stellantis – Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

Die beiden Verfahren verdeutlichen zwei grundlegend unterschiedliche Modelle der konzerninternen Leistungsverrechnung und deren jeweilige mehrwertsteuerrechtliche Konsequenzen.[82] Im Arcomet-Modell wird eine konzerninterne Dienstleistung gegen eine auf Basis der TNMM ermittelte Vergütung erbracht – dies führt nach der EuGH-Rechtsprechung zu einem entgeltlichen Leistungsaust...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / V. Fazit

Die Schlussanträge in der Rs. Stellantis Portugal (C-603/24) stellen eine systematische und dogmatisch überzeugende Aufarbeitung der mehrwertsteuerrechtlichen Konsequenzen ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen dar. Die entwickelte Dreiteilung – eigenständige Dienstleistung, einseitige behördliche Anpassung, variabler Kaufpreis – bietet erstmals einen...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 3. Gerichtliche Entscheidungen in Deutschland

Erste veröffentlichte finanzgerichtliche Entscheidungen zur konkreten Frage der Anwendbarkeit des § 25 UStG auf Unternehmen aus dem Drittlandsgebiet wurden im Jahr 2022 bekannt: Das FG Niedersachsen ging in zwei Entscheidungen zur Aussetzung der Vollziehung[4] auf die Problematik ein, die durch die geänderte Verwaltungsmeinung[5] entstanden war.[6] In beiden Beschlüssen gelan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Bis 5.4.2022 geltendes Unionsrecht bezüglich der Steuersätze

Rz. 96 Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben des Unionsrechts hinsichtlich der Höhe und der Anwendung der MwSt-Sätze zu beachten. Diese Vorgaben ergeben sich aus Art. 96 bis 129 MwStSystRL und des Anhangs III der MwStSystRL i. d. F. ab 1.6.2009. Die dort aufgeführten Regelungen galten bis 5.4.2022. MWv 6.4.2022 sind die Regelungen der Art. 96 bis 129 MwStSys...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009

Rz. 94 Auch in den nachfolgenden Jahren konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine grundlegende Neuregelung des EU-Rechts in Bezug auf die Steuersätze oder gar auf eine weitgehende Harmonisierung der Steuersätze und deren Anwendung verständigen. In ihrer Mitteilung v. 5.7.2007[1] an den Rat und das Europäische Parlament vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Entwicklung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen

Rz. 91 Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die Anzahl der Steuersätze, ihre Höhe und ihren Anwendungsbereich ergaben sich für die Zeit v. 1.1.1979 bis 31.12.2006 insbesondere aus Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie. Ab 1.1.1993 ergeben sie sich nach zwischenzeitlichen Änderungen (Rz. 94ff) aktuell aus Art. 96 bis 129a i. V. m. Anhang III MwStSystRL. Die Steuers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Zwei-Steuersatz-System, ergänzt um einen Nullsteuersatz

Rz. 8 Der Gesetzgeber hatte sich bereits bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 für lediglich zwei Steuersätze entschieden. Dementsprechend sah die Vorschrift des § 12 UStG bis zum 31.12.2022 nur zwei Steuersätze vor. Erst zum 1.1.2023 wurde durch das Jahressteuergesetz 2022[1] erstmals ein Nullsteuersatz (entspricht im Ergebnis einer Steuerbefreiung, die de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forderungen nach Einführung eines erhöhten Steuersatzes (sog. Luxussteuersatz)

Rz. 18 Seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 sind auch wiederholt Überlegungen angestellt worden, einen erhöhten Steuersatz (sog. Luxussteuersatz) einzuführen. Erhöhte Steuersätze sind früher in mehreren EU-Mitgliedstaaten (z. B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien) auf bestimmte Konsumgüter des gehobenen Bedarfs (z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.1 Sondermaßnahme zur Konjunkturbelebung in Folge der Corona-Krise

Rz. 30 Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist – befristet auf Umsätze in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 – der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Die entsprechenden Regelungen wurden nicht in § 12 Abs. 1 und 2 UStG, sondern in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG (Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.4 Weitere Erhöhung der Steuersätze nicht auszuschließen

Rz. 28 Obwohl die Bundesrepublik Deutschland mit der Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes von 16 auf 19 % zum 1.1.2007 beim Vergleich der EU-Mitgliedstaaten (Rz. 114) in das Mittelfeld aufgerückt ist, sind für die Zukunft weitere Erhöhungen der Umsatzsteuersätze nicht auszuschließen. Die Notwendigkeit hierzu kann sich aus vielerlei Gründen ergeben. In erster Linie sind künf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 EU-Richtlinie v. 5.4.2022 in Bezug auf die MwSt-Sätze

Rz. 106i Aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] werden bisher geltende Regelungen teilweise fortgeführt, aber auch Regelungen geändert bzw. neue Regelungen eingeführt. So beträgt der Mindestsatz beim Normalsteuersatz weiterhin 15 % (Rz. 97). Wie bislang auch können die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich maximal zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, welche mindestens 5 % betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.3.2026) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung des Haufe-Verlags (Stand: 1.3.2026)[1] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten (Stand: 1.3.2026)mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 73 Die Steuersätze des § 12 UStG (Regelsteuersätze) gelten nur für diejenigen Unternehmer, die nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert werden (Rz. 3). Für bestimmte Sonderfälle enthält das Gesetz noch weitere Steuersätze (Sondersteuersätze). Die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bezeichnet § 24 UStG selbst als Durchschnittssätze. Sie sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Bisherige Vorstellungen der EU-Kommission zu einer Steuersatzharmonisierung

Rz. 106a Im Mittelpunkt der Strategie der EU-Kommission seit Beginn der 2000er-Jahre standen Vereinfachung, Modernisierung, einheitlichere Anwendung der geltenden Regelungen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.[1] Die EU-Kommission konzentrierte ihre Kräfte darauf, die Besteuerung nach dem derzeitigen MwSt-System (der "Übergangsregelung") möglichst p...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einführung eines Nullsteuersatzes (§ 12 Abs. 3 UStG) zum 1.1.2023

Rz. 67f Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer § 12 Abs. 3 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die in § 12 Abs. 3 UStG aufgeführten begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließt, entfaltet der neue Nullsteuersatz die gleiche Wirkung wie eine Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Weitere Informationen über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 116 Eine umfangreiche Zusammenstellung der EU-Kommission enthält zahlreiche Informationen und Tabellen über die Anwendungen der MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten.[1] Dort sind – neben den aktuellen MwSt-Sätzen in den EU-Mitgliedstaaten – folgende Aufstellungen abrufbar: Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang III der MwStSystRL in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nebenleistungen / 3.1 Grundstücke und Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich ein steuerfreier Umsatz.[1] Davon ausgenommen ist aber u. a. die Verpachtung von Betriebsvorrichtungen.[2] Der EuGH [3] musste entscheiden, ob die Verpachtung eines Putenstalls (Grundstück) mit einer darin befindlichen Putenfütterungsanlage (Betriebsvorrichtung) zu einem einheitlichen Pachtzins zu einer Auftei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nebenleistungen / 3.2 Übernachtungsleistungen

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.[1] Ausdrücklich davon ausgenommen sind Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.[2] Auch hier war strittig, ob der Gesetzgeber ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Konsequenzen aus dem Abweichen der nationalen Rechtslage von der MwStSystRL und empfohlene Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für den Vereinsvorstand oder den Steuerberater des Vereins stellt sich nun die Frage, wie er im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Kenntnis der vorstehend dargestellten Problematik vorgehen soll. Hierzu muss zunächst etwas zur Bedeutung und Stellung der europäischen MwStSystRL im Verhältnis zum deutschen Steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Europäische Rechtsgrundlage

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wie gerade ausgeführt enthält das deutsche Umsatzsteuerrecht in § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) eine Auflistung von Fallgruppen, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung gelangt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) gilt der ermäßigte Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Körperschaften (also auch gemeinnützige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen des Theatervereins (mit Ausnahme von echten Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Zuschüssen usw. im ideellen Bereich) sind auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Im Regelfall wird es sich um steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) handeln. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob für den veranstaltenden Unternehmer Um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 3.3 Fiktion einer Leistungskommission

Im Zusammenhang mit der Regelung zur Bestimmung des Orts der elektronisch ausgeführten sonstigen Leistungen, der Telekommunikationsleistungen und der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Gemeinschaftsgebiet ist in § 3 Abs. 11a UStG [1] eine Fiktion der Leistungskommission enthalten. Danach wird ein Unternehmer, der in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschaltet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Kommissionsgeschäft wird ein Unternehmer (Kommissionär) in die Abwicklung einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung eingeschaltet. Er tritt dabei im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten (Kommittent) auf. Umsatzsteuerrechtlich unterscheidet man zwischen der Lieferkommission und der (Dienst-)Leistungskommission. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.17 § 27 Abs. 16 UStG: Erstmalige Anwendung der §§ 3 Abs. 9a, 15 Abs. 1b und 15a Abs. 6a und Abs. 8 S. 2 UStG für Wirtschaftsgüter i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG

Rz. 79 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde mWv 1.1.2011 ein neuer Abs. 16 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung war insbesondere durch die Schaffung (der zuvor unbesetzten Regelung) des § 15 Abs. 1b UStG für solche Wirtschaftsgüter (Grundstücke) erforderlich geworden, welche aufgrund eines rechtswirksamen Vertrags vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind; mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.25 § 27 Abs. 23 UStG: Anwendung der Regelung für Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG

Rz. 105 Die Regelung des § 27 Abs. 23 UStG wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie regelte die Umsetzung der zum 1.1.2019 neu eingeführten Regelung für Gutscheine im UStG. Die dahingehende unionsrechtlich vorgegebene Neuregelung[2] in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG sowie § 10 Abs. 1 S. 6 UStG sollte erst auf Gutscheine Anwendung finden, die nach dem 31. 12.2018 ausgestellt wurden. Für...mehr