Der ECOFIN-Rat hat im Rahmen seiner Tagung am 8.12.2023 einen Fortschrittsbericht der ESP-PRÄS über das von der Kommission am 8.12.2022 vorgelegte Paket von Legislativvorschlägen zur Umsetzung der Zollreform (UStB 2023, 299) angenommen (vgl. https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2023/12/08/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Economic+and+Financial+Affairs+Council). Aus dem angenommenen Fortschrittsbericht (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15909-2023-INIT/en/pdf) der ESP-PRÄS lässt sich der Verlauf und der Stand der Verhandlungen in der Gruppe "Steuerfragen" gut ablesen.

Im Anschluss an die Orientierungsaussprache des ECOFIN-Rates habe die ESP-PRÄS mit der Prüfung des Reformpakets für die Zollunion in der Gruppe "Zollunion" begonnen. Um eine so breit angelegte Reform in Angriff zu nehmen, habe es die ESP-PRÄS für erforderlich gehalten, ein geeignetes Verfahren festzulegen, um die Beratungen und Analysen zu strukturieren. Die ESP-PRÄS habe deshalb beschlossen (zusammen mit den anderen Ländern der PRÄS-Troika BEL und HUN), dass es am besten sei, die Analyse nach Themenblöcken zu strukturieren, die anhand des Inhalts und der verschiedenen Elemente der Vorschläge im Reformpaket folgendermaßen festgelegt wurden:

  • Zollverfahren,
  • elektronischer Handel (einschließlich der vorgeschlagenenen Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer: Ausdehnung der Lieferkettenfiktion auf alle Fernverkäufe von aus einem Drittgebiet oder Drittland eingeführten Gegenständen, Ausdehnung der IOSS-Regelung auf alle Fernverkäufe von eingeführten Gegenständen unabhängig von ihrem Wert, Ausdehnung der Sonderregelung in Titel XII Kapitel 7 MwStSystRL),
  • EU-Zolldatenplattform,
  • restriktive Maßnahmen, Krisenmanagement, Zusammenarbeit, Risikomanagement und EU-Zollbehörde und
  • Verstöße gegen die Zollvorschriften.

Die ESP-PRÄS habe einen großen Teil ihrer Zeit darauf verwendet, die verschiedenen Blöcke mit der technischen Unterstützung der Kommission vorzustellen und zu analysieren. Dazu habe sie monatlich drei regelmäßig stattfindende Sitzungen der Gruppe "Zollunion", eine informelle Sitzung der Gruppe "Zollunion" zur Verwaltung der Zollunion und ein hochrangiges Seminar für die Generaldirektoren für Zollfragen zum Thema elektronischer Handel geplant. Die Vorgehensweise habe darin bestanden, dass die Kommission (GD TAXUD) die einzelnen Blöcke jeweils zusammen mit dem Teil der Folgenabschätzung für den betreffenden Block vorstellte. Durch diese Vorgehensweise hätten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit gehabt, sich umfassend zu äußern sowie Bedenken und Zweifel zum Inhalt des Vorschlags vorzubringen, während die GD TAXUD die Gelegenheit gehabt habe, auf diese wichtigen anfänglichen Bedenken und vorläufigen Zweifel zu reagieren und entsprechende Erklärungen abzugeben. Der Vorsitz habe für solche Vorstellungsrunden die Sitzungen vom 12. und 19.7.2023 sowie vom 7., 14. (informelle Sitzung der Gruppe "Zollunion"), 22. und 28.9.2023 vorgesehen.

Nach Abschluss dieser ersten Phase seien die verbleibenden Sitzungen dafür vorgesehen gewesen, mit den Beratungen über die Legislativvorschläge zu beginnen, wobei Artikel für Artikel abwechselnd über die ersten beiden Blöcke, d.h. über das Thema Zollverfahren (Sitzungen vom 4. und 11.11.2023 sowie am 6. und 15.11.2023) und über das Thema elektronischer Handel, beraten wurde. Die ESP-PRÄS habe zusammen mit der Kommission ein hochrangiges Seminar zum Thema elektronischer Handel veranstaltet und organisiert, um den Generaldirektoren Gelegenheit zu geben, sich in diesem hochrangigen Kreis zu dem Thema zu äußern. Nach dem hochrangigen Seminar, das am 17. und 18.10.2023 stattfand, sei das Thema elektronischer Handel in den Sitzungen der Gruppe "Zollunion" vom 25.10.2023 und 15.11.2023 erörtert worden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Fortschrittsberichts stünden auch noch mehrere Sitzungen der Gruppe "Zollunion" zu den Themen Zollverfahren und EU-Zolldatenplattform aus informationstechnologischer, fachlicher Sicht an.

Die wichtigsten Ergebnisse der ersten Beratungen fast die ESP-PRÄS wie folgt zusammen: Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Vorschlags sei es bei dieser ersten Beratungsrunde grundsätzlich darum gegangen, im Vergleich zur aktuellen Situation Klarheit über die neuen Elemente zu gewinnen. Die Mitgliedstaaten seien aufgefordert worden, ihre wichtigsten Bemerkungen – auch schriftlich – vorzubringen, damit die Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln systematisch konsolidiert werden können und so die weitere Gestaltung der Beratungen zu diesem wichtigen Dossier erleichtert wird. Im Rahmen der ersten Beratungsrunde im Rat seien alle Artikel des Blocks zum Thema elektronischer Handel abgehandelt worden.

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