Der ECOFIN-Rat hat am 8.12.2023 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16411-2023-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen ESP-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über die im Bereich Steuerfragen verhandelt wird.

Die ESP-PRÄS habe als prioritäre Ziele im Bereich der Steuerpolitik Fortschritte beim neuen internationalen Rahmen für die Besteuerung und die Bekämpfung aggressiver Steuerplanung durch die Verstärkung der Maßnahmen gegen Steuerbetrug und -vermeidung festgelegt, darunter insbesondere

  • das Vorgehen in Bezug auf Unternehmen, die keine oder eine minimale Substanz aufweisen und in Mitgliedstaaten in erster Linie eingerichtet wurden, um durch Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage eines anderen Mitgliedstaats einen Steuervorteil zu erlangen,
  • die Nutzung des digitalen Wandels, um MwSt-Betrug zu verhindern und EU-Unternehmen zu unterstützen,
  • die Entwicklung eines effizienteren Verfahrens für die Verwaltung der Quellensteuer und
  • der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten und die Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich.

Die ESP-PRÄS habe dem Steuerbereich hohe Priorität eingeräumt, was sich in der Organisation von 24 ganztägigen Sitzungen und vier halbtägigen Sitzungen der Gruppe "Steuerfragen", zwei ganztägigen Sitzungen und einer halbtägigen Sitzung der Gruppe "Verhaltenskodex" sowie zwei halbtägigen Sitzungen der Steuerreferenten und -attachés gezeigt hat. Die Arbeit an allen noch offenen Dossiers sei fortgesetzt worden, darunter die Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die Vorschläge des Pakets "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter", der Vorschlag für schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER), der Vorschlag zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke (UNSHELL), der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (HOT), der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Verrechnungspreisgestaltung und der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zu "Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" (BEFIT), die Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke und die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie.

Insbesondere habe der Rat (hier wiedergegeben, soweit für die Mehrwertsteuer von Interesse),

  • im Zusammenhang mit den Schlussfolgerungen des am 8.8.2023 veröffentlichten Berichts des Generalsekretärs der VN einen Standpunkt im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit in Steuerfragen bei den VN angenommen und
  • Kenntnis von dem Fortschrittsbericht der ESP-PRÄS über das Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" genommen.

Aus dem nachfolgenden Bericht der damaligen ESP-PRÄS zu den einzelnen Dossiers ergibt sich zum Bereich der Mehrwertsteuer Folgendes:

Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter": Zwar habe die ESP-PRÄS – im Anschluss an die Arbeiten der SWE-PRÄS (vgl. UStB 2023, 164) – die Arbeit an allen drei Teilen des Pakets fortgesetzt, die größten Fortschritte seien jedoch in den Bereichen der Plattformwirtschaft und der einzigen MwSt-Registrierung erzielt worden. In Bezug auf die Teile betreffend die einzige MwSt-Registrierung habe die ESP-PRÄS den Bedenken vieler Delegationen Rechnung getragen, indem sie die Teile des Vorschlags, die sich auf die Ausweitung der Regelung des fiktiven Lieferers/Dienstleistungserbringers und auf Kunstgegenstände und Gebrauchtgegenstände beziehen, gestrichen hat. Die Beratungen über das neue Merkmal der obligatorischen einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr seien verschoben worden, damit es im Zusammenhang mit der Reform des EU-Zollkodex erörtert werden kann; dies sei auch auf die Einwände mehrerer Mitgliedstaaten gegen die obligatorische Nutzung der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr sowie den Vorschlag einiger Mitgliedstaaten, alternative Lösungen zu prüfen, zurückzuführen. Was die auf Plattformen bezogenen Teile betreffe, habe die ESP-PRÄS eine Strategie verfolgt, mit der der Standpunkt jener Delegationen, die Zweifel in Bezug auf die Regelung des fiktiven Lieferers/Dienstleistungserbringers haben oder mehr Flexibilität in Bezug auf Kurzzeitvermietungen von Unterkünften und Dienstleistungen der Personenbeförderung anstreben, und der Standpunkt jener Delegationen, die sich um eine möglichst geringe Fragmentierung des Binnenmarkts bemühen, in Einklang gebracht werden sollen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten stimme zwar dem jüngsten Kompromisstext der ESP-PRÄS zu, einige Delegationen könnten ihn jedoch nicht unterstützen, und einige weitere Delegationen hätten ...

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