Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nicht steuerbefreite Umsätze

Rz. 50 Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten (Vermittlung von Kunden, die Teilzahlungskredite in Anspruch nehmen, gegen Provision) fällt nicht darunter.[1] Sog. Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / 2.3.2 Sonstige Leistungen an Unternehmer

Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers erbracht, gilt nach § 3a Abs. 2 UStG als Leistungs- bzw. Besteuerungsort die Betriebsstätte des Leistungsempfängers (anstatt dessen Unternehmenssitz). Eine Betriebsstätte kann nur angenommen werden, wenn sie einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die es ihr von der personelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / 1 Umsatzsteuerlicher Begriff der Betriebsstätte

Anstatt des Begriffs der "festen Niederlassung" des Art. 44 MwStSystRL verwendet das deutsche UStG den Begriff "Betriebsstätte". Eine Betriebsstätte i. S. d. Umsatzsteuerrechts ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (gleiche Definition wie in § 12 AO). Eine solche Einrichtung oder Anlage kann aber nur dann als Betriebsstätt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Preisermäßigungen und Vergütungen (§ 11 Abs. 4 UStG)

Rz. 301 Nach § 11 Abs. 4 UStG gehören zur Bemessungsgrundlage der EUSt nicht Preisermäßigungen und Vergütungen, die sich auf den eingeführten Gegenstand beziehen, soweit sie im Zeitpunkt der Einfuhr feststehen. Die Vorschrift ist auf Art. 87 MwStSystRL (fr. Art. 11 B Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie) zurückzuführen, die durch das UStG 1980 nur unvollkommen in nationales Recht umgeset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Ausnahme für Beförderungsmittel, Paletten und Container

Rz. 43 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. c S. 2 UStG sind die Lieferungen von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern von der Steuerbefreiung ausgenommen. Die Ausnahme begründet sich daraus, dass die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern zollamtlich nicht besonders überwacht wird, somit Missbräuche nicht ausgeschlossen werden könnten. Rz. 44 Die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG beruhte bis 31.12.1992 auf Art. 7 der 17. EG-Richtlinie. [1] Nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung war die Einfuhr von Gegenständen, die für ein Verfahren der vorübergehenden Einfuhr angemeldet wurden und für die aufgrund dieses Verfahrens eine Zollbefreiung galt oder – wenn sie aus einem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG hat keine unmittelbare Grundlage in der MwStSystRL. Bei der Regelung handelt es sich um eine Sondermaßnahme, die sich auf Art. 394 MwStSystRL [1] stützt. Danach können die Mitgliedstaaten Sondermaßnahmen zur Vereinfachung der Steuererhebung oder zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, die sie am 1.1.1977 angewandt haben, aufrechterhalten. Diese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Währungsumrechnung (Art. 146 UZK-DVO)

Rz. 200 Der Zollanmelder hat Preise und Kosten in der geschuldeten Währung anzumelden. Solange der Euro noch nicht als Zahlungsmittel allgemein in der EU eingeführt ist, sind in ausländischer Währung geschuldete Rechnungspreise in die Währung des Mitgliedstaats umzurechnen, bei dem die Zollanmeldung abgegeben wird (Art. 162 i. V. m. Art. 53 Abs. 1 Buchst. a UZK). Eine gemein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bewertung von Gegenständen

Rz. 20 Die EUSt wird nach dem Wert des eingeführten Gegenstands bemessen. Der Begriff des Gegenstands ist, wie von § 21 Abs. 5 UStG hervorgehoben wird, in Bezug auf den zollrechtlichen Warenbegriff eigenständig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Rz. 56ff.). Unter Waren sind alle beweglichen körperlichen Sachen zu verstehen. Zu den Gegenständen sind auch nichtkörperliche Sachen, z. B. el...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entgelt als Bemessungsgrundlage

Rz. 17 Im Gegensatz zu der seit dem UStG 1968 geltenden Rechtslage ist mWv 1.1.1993 (Art. 1 Nr. 14 Buchst. d, Art. 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz v. 25.8.1992, BGBl I 1992, 1548, BStBl I 1992, 552) das Entgelt nicht mehr Bemessungsgrundlage für die EUSt; mit Ausnahme von § 11 Abs. 2 UStG für Veredelungen im Drittlandsgebiet (Rz. 231ff.) wird die EUSt nur noch aufgr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von eingeführten Gegenständen

Rz. 24 Die Befreiung gilt nur für Lieferungen eingeführter Gegenstände. Der Einfuhrbegriff wird im UStG nicht definiert. Was unter Einfuhr zu verstehen ist, ergibt sich über § 21 Abs. 2 S. 1 UStG aus der sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften bzw. aus Art. 30 MwStSystRL. Danach gilt als "Einfuhr eines Gegenstands" die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Einfuhrabgaben (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG)

Rz. 262 Nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG ist dem Wert, nach dem die EUSt für den eingeführten Gegenstand bemessen wird, der im Zeitpunkt der Entstehung der EUSt auf den Gegenstand entfallende Betrag an Zoll hinzuzurechnen; das Gleiche gilt für die Verbrauchsteuern außer der EUSt, soweit die Steuerschuld unbedingt entstanden ist. Die Bemessungsvorschrift des § 11 UStG ist im Zusam...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 als § 4 Nr. 6 neu in das UStG aufgenommen worden. Damit entfiel § 4 Nr. 6 UStG 1973 mit seinem alten Regelungsinhalt (z. B. Beförderungen auf Wasserstraßen, Schleppen von Schiffen und Flößen, Vercharterung von Schiffen für die Binnenschifffahrt). Nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs v. 15.3.1978[1] sollten durch die Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Umrechnung von Werten in fremder Währung (§ 11 Abs. 5)

Rz. 306 Sind Werte für die EUSt-Bemessungsgrundlage (z. B. Kaufpreis, Beförderungskosten, Abgaben) in fremder Währung ausgedrückt, müssen diese für die Festsetzung der EUSt in EUR umgerechnet werden. Für diese Umrechnung gelten unmittelbar die entsprechenden Vorschriften über den Zollwert, die in Rechtsakten der Union festgelegt sind, nämlich Art. 53ff. UZK und Art. 146 UZK-...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

Leitsatz Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und p, Art. 134 Buchst. b EGRL 11...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung

Leitsatz Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 EStG handelt (Anschluss an BFH-Urteil vom 16.03.2022 ‐ VIII R 33/18, BFHE 276, 120, BStBl II 2022, 614). Es bleibt offen, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Durchschnittssatzbesteuerung für Ersatzaufforstung

Leitsatz Führt ein Land- und Forstwirt auf eigenen oder gepachteten Grundstücken entgeltlich eine Wiederaufforstung gegenüber Auftraggebern durch, die behördlich zur Ersatzaufforstung verpflichtet worden sind, unterliegen diese Leistungen dem Regelsteuersatz. Sachverhalt Der Kläger hatte in den Streitjahren einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Im Rahmen dieses Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 Dem Gemeinwohl dienende Leistungen

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL betrifft nur die selbstständigen Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine in Art. 132 MwStSystRL genannte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, und ist daher im Finanzdienstleistungsbereich nicht anwendbar. Die nationalen Behörden können sich nicht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Unternehmer – Zusammenschlüsse von Personen

Rz. 24 Subjektiv begünstigt sind Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach bestimmten Nummern von § 4 UStG steuerfrei ist, ausüben. Der Begriff "Personenzusammenschluss" kam bisher im UStG nicht vor. Lediglich in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG ist von Zusammens...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Zweck der Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Zweck der Steuerbefreiung nach der Richtlinienvorschrift liegt darin, Leistungen an Personen, die mit ihren Leistungen selbst befreit sind, auch zu befreien. Das Ziel der Steuerbefreiung ist zu vermeiden, dass jemand, der bestimmte Dienstleistungen anbietet, MwSt entrichten muss, wenn er genötigt ist, mit anderen Berufsausübenden im Rahmen einer gemeinsamen Strukt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.5 Gebot der umfassenden Umsetzung in nationales Recht

Rz. 19 Eine Beschränkung der Steuerbefreiung auf Zusammenschlüsse (ausschließlich) im Gesundheitsbereich (wie in Deutschland nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG i. d. F. bis 31.12.2019) entspricht nicht den unionsrechtlichen Vorgaben.[1] Die EU-Kommission hatte in ihrem Klageverfahren gegen Deutschland argumentiert, gäbe es die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.6 Kein Verlust der Steuerbefreiung bei Leistungen an Nichtmitglieder

Rz. 20 Aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der 6. EG-Richtlinie bzw. aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ergibt sich nicht, dass die Dienstleistungen, die die Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder erbringen, von der genannten Steuerbefreiung ausgenommen wären, wenn Zusammenschlüsse im Übrigen auch Dienstleistungen an Nichtmitglieder erbringen. Auch wenn die Befrei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Dem Gemeinwohl dienend

Rz. 37 Die Leistungen der dem Personenzusammenschluss angeschlossenen Mitglieder müssen, seien sie nichtunternehmerisch oder steuerfrei, nach der entsprechenden Voraussetzung des § 4 Nr. 29 UStG dem Gemeinwohl dienen. Der Begriff des Gemeinwohls oder "dem Gemeinwohl dienend" wurde bisher im UStG nicht verwendet. Art. 132 MwStSystRL sieht Steuerbefreiungen vor, mit denen, wie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Leistungen für unmittelbare Zwecke

Rz. 15 Es können nur die Dienstleistungen eines Zusammenschlusses für unmittelbare Zwecke der Ausübung steuerbefreiter Tätigkeiten seiner Mitglieder befreit sein. Eine nationale Regelung, dass die Dienstleistungen eines Zusammenschlusses an seine Mitglieder befreit sind, wenn der Anteil der steuerpflichtigen Tätigkeiten der Mitglieder 30 % (oder sogar 45 %) ihres Jahresumsat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Art der steuerfreien Tätigkeiten

Rz. 32 Bei den Mitgliedern, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, die steuerfrei sind, kommen abschließend nur folgende Steuerbefreiungen in Betracht: § 4 Nr. 11b UStG – Postuniversaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL97/67/EG, § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 29 UStG wurde durch Art. 12 Nr. 5 Buchst. h des Gesetzes v. 12.12.2019 [1] erstmals in das UStG eingefügt[2], und zwar mWv 1.1.2020.[3] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wurde zum 1.1.2020 aufgehoben.[4] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wird ab 1.1.2020 für die nach dieser Vorschrift begünstigten Umsätze nach den Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 11 Der Kommissionsvorschlag zur 6. EG-Richtlinie [1] sah in Art. 14 Teil A Abs. 1 Buchst. f ursprünglich vor, dass nur solche Dienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien seien, "die die selbstständigen Zusammenschlüsse von Angehörigen ärztlicher oder arztähnlicher Heilberufe an ihre Mitglieder für Zwecke ihrer steuerfreien Tätigkeiten erbringen". Dieser Vorschlag fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.7 Wettbewerbsklausel

Rz. 21 Die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ist u. a. ausgeschlossen, wenn eine reale Gefahr besteht, dass die Befreiung für sich genommen unmittelbar oder in der Zukunft zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.[1] Fraglich ist, ob eine typisierende Beurteilung der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen für bestimmte "Berufssparten" durch den nationalen Gesetzg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Notwendiger Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen

Rz. 47 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG für die Leistung des Personenzusammenschlusses steht unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass diese Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Anders als in § 2b Abs. 1 UStG ist in § 4 Nr. 29 UStG nicht von "größeren Wettbewerbsverzerrungen" die Rede. Das Ausmaß der Wettbewerbsverzerrung ist für Zwecke des § 4 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Mitglieder des Personenzusammenschlusses

Rz. 31 Mitglieder des begünstigten Personenzusammenschlusses müssen entweder Personen (juristische, natürliche Personen, Personengesellschaften) sein, die eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische (und damit nicht steuerbare) Tätigkeit (eine Tätigkeit, mit der eine Person i. S. d. MwStSystRL "nicht Steuerpflichtige" ist, ist in der Diktion des UStG eine "nichtunterne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 54 Zur Wettbewerbsverzerrung bei der Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL: Sind nicht-öffentliche Stellen gemäß § 80 Abs. 5 Nr. 2 SGB X von der Speicherung des gesamten Datenbestandes ausgeschlossen, kann dies nur die Steuerfreiheit der Leistungen begründen, die mit einer derartigen Speicherung direkt, unmittelbar und notwendig zusammenhängen. Ein der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 29 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL (vorher: Art. 13 Teil A Buchst. f der 6. EG-Richtlinie). Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Dienstleistungen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist oder für die sie nicht Steuerpflichtige sind, an ihre Mitglieder für unmittelbare ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Konkurrenzzusammenhang mit § 2b Abs. 3 UStG

Rz. 52 § 4 Nr. 29 UStG steht in einem sachlichen Zusammenhang mit § 2b Abs. 3 UStG und konkurriert z. T. mit dieser Vorschrift, soweit es um Kooperationsleistungen im Bereich der öffentlichen Hand geht. Wenn eine Leistung von einer jPöR an eine andere jPöR ausgeführt wird, liegen nach § 2b Abs. 3 UStG per Legaldefinition größere Wettbewerbsverzerrungen nicht vor, wenn "1. die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) nur auf die Ausgabe ("Verkauf eines Gutscheins an Kunden" i.S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder auch auf eine vorausgehende Übertragung ("Verkauf eines G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 26 UStG hat keine unmittelbare Grundlage im Unionsrecht.[1] Die Regelung beruht inhaltlich vielmehr auf der Protokollerklärung des Rates und der EU-Kommission zu Art. 4 der 6. EG-Richtlinie .[2] Danach soll es den Mitgliedstaaten freistehen, "Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, sowie die Geschäftsführer, Verwalter, Aufsichtsratsmitglieder und Abwick...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenfassende Meldung / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen des Kontrollverfahrens der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten ist die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen über innergemeinschaftliche Lieferungen und im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige Dienstleistungen mit Übergang der Steuerschuld auf den dort ansässigen Leistungsempfänger die wichtigste Säule, um die ordnungsgemäße Besteuerung des Waren...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Einführung des EG-Binnenmarkts zum 1.1.1993 war die Einfuhr von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und damit der Einfuhrtatbestand für diese Fälle entfallen. Die Einfuhr war durch den neuen Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs ersetzt worden, der seit dem 1.1.1993 eine Besteuerung im Bestimmungsland sicherstellt. Die allgemeinen Steuerbefreiungen n...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beherbergungsleistungen

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950 wurde der Steuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt (s. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Anhang 5). Der ermäßigte Steuersatz ist sowohl für Umsätze des klassischen Hotelgewerbes, die kurzfristige Beherbergung in Pensionen, Fremdenzimmern und v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG ist keine Grundlage nach dem Unionsrecht vorhanden. Die Steuerbefreiung ist somit EU-rechtswidrig.[1] Steuerbefreiungen ergeben sich nur aus Titel IX MwStSystRL, ggf. aus Art. 395 MwStSystRL in Form einer Sonderregelung oder aus Art. 370ff. MwStSystRL, sofern entsprechende Übergangsregelungen bestehen. Eine EU-rech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG sind Restaurationsumsätze ("Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle") an Bord von Seeschiffen im innergemeinschaftlichen Verkehr oder im Verkehr mit Drittstaaten ("im Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt zwischen einem inländischen und ausländischen Seehafen und zwischen zwei ausländischen Seehäfen") ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Freihäfen und Häfen auf Helgoland als inländische Seehäfen

Rz. 47 Zu den inländischen Seehäfen zählen nach der Fiktion des Satzes 2 des § 4 Nr. 6 Buchst e UStG auch die Freihäfen und die Häfen auf der Insel Helgoland. Der Wortlaut "…die Freihäfen und Häfen auf der Insel Helgoland…" lässt semantisch zunächst darauf schließen, dass sowohl die Freihäfen als auch die Häfen nur dann der Fiktion des Satzes 2 unterliegen, wenn sie auf Helg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 16 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. k MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für die unter den Buchstaben b), g), h) und i) genannten Tätigkeiten und für Zwecke geistlichen Beistandes". Befreit sind damit Personalgestellungen für folgende Zwecke: Krankenhausbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften/Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen (§ 4 Nr. 27 Buchst. a UStG)

Rz. 3 § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG war zum 1.1.1980 als § 4 Nr. 27 UStG neu in das UStG 1980 eingefügt worden. Die amtliche Begründung hierfür lautet[1]: "Durch die Vorschrift wird aus sozialen Gründen insbesondere die Schwesterngestellung an Krankenhäuser und Altenheime sowie die Gestellung von Ordensangehörigen an Schulen und Kirchengemeinden von der USt befreit. Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung der Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern (§ 4 Nr. 27 Buchst. a UStG bis 31.12.2014)

Rz. 23 Bis 31.12.2014 galt nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG die Steuerbefreiung für "die Gestellung von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften und Angehörigen von Mutterhäusern für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder schulische Zwecke" und seit dem 1.1.2015 gilt die Steuerbefreiung für "die Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften an land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 38 Die Steuerbefreiung ist an folgende Tatbestandsmerkmale geknüpft: die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] mit höchstens drei Vollarbeitskräften zur Überbrückung des Ausfalls des Betriebsinhabers oder dessen voll mitarbeitenden Famil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 34 Die Voraussetzung, dass die Gestellung von Personal für bestimmte unter § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG genannte, regelmäßig dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten erfolgt, ist erfüllt, wenn die Einrichtung, der das Personal gestellt wird, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 4 Nr. 21 UStG, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, § 4 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG umfasst ab 1.1.2015 die Gestellung von selbstständigem, nicht beim leistenden Unternehmer abhängig beschäftigtem Personal, wie z. B. die Gestellung von Mitgliedern oder Angehörigen der Einrichtungen sowie die Gestellung abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Begünstigt nach der Vorschrift als leistende Unternehmer sind ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung von Leistungen selbstständiger Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder (zu § 4 Nr. 29 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020[1] wurde über § 4 Nr. 29 UStG national die Möglichkeit geschaffen, dass für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Leistungen die Steuerbefreiung auch für Leistungen gilt, die sog. Kostengemeinschaften an ihre Mitglieder ausführen. Die Regelung war aufgrund der Rechtsprechung des EuGH notwendig geworden. Die Finanzverwaltung hat jetzt erstmals zu dieser neu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ergänzt die Steuervergünstigungen im Bereich der Gesundheitspflege (z. B. Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 14 bis Nr. 18 UStG und die Steuerermäßigungen nach Nrn. 51 und 52 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG). Zweck dieser Begünstigungsvorschrift ist es, den Betrieb von Schwimmbädern im Hinblick auf ihre bedeuts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bereitstellung von Kureinrichtungen

Rz. 54 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 9 S. 2 UStG beruht auf Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 14 und 17 MwStSystRL. Danach können ermäßigte Steuersätze seit dem 1.1.1993 grundsätzlich nur noch auf die Güter und Dienstleistungen angewendet werden, die in Anhang III der MwStSystRL aufgeführt sind. In Anhang III der MwStSystRL ist die Möglichkeit der Anwendung des erm...mehr