Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.5 Fiktive Einlage bei Steuerverstrickung

Rz. 424 § 4 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG, eingefügt durch Gesetz v.7.12.2006[1] regelt die steuerlichen Folgen der Steuerverstrickung, die eintritt, wenn ein bisher aus dem deutschen Besteuerungsrecht ausgeschlossenes Wirtschaftsgut in die deutsche Steuerhoheit gelangt, sodass Deutschland das Besteuerungsrecht bei einer Veräußerung des Wirtschaftsguts erwirbt. Die Regelung gilt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.12 Verbindlichkeiten

Rz. 235 Verbindlichkeiten sind Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Die Veranlassung richtet sich danach, wozu die aufgenommenen Geldmittel tatsächlich verwendet werden (Finanzierungszusammenhang). Nicht maßgebend ist die Vereinbarung eines Darlehenszwecks mit dem Kreditgeber.[1] Danach gehört die Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen, die Zinsen sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.4 Notwendiges Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft

Rz. 57 Bei Land- und Forstwirtschaft gehört zu dem notwendigen Betriebsvermögen in erster Linie der land- und forstwirtschaftlich genutzte Grund und Boden[1], die dazugehörigen Wirtschaftsgebäude, land- und forstwirtschaftliches Inventar, Viehbestände sowie Vorräte (z. B. Saatgut, Dünger). Zu den forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören auch solche Waldflächen, deren An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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zfs 08/2019, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über das Bestehen der Verpflichtung der Bekl., der Kl. aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag Deckungsschutz für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen in 18 Fällen gegen Händler und gegen die VW AG im Zusammenhang mit der sogenannten Diesel-Affäre bzw. dem sogenannten VW-Abgasskandal zu gewähren. Die ARB sehen vor: Zitat...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Berufsrecht: Die Handakte und das Zurückbehaltungsrecht

Vielfach geht es beim Begriff der Handakte um deren rechtliche Einordnung, und ob wegen offener Honorarforderungen ein Zurückbehaltungsrecht für fällige Gebührenforderungen besteht. Der Begriff der Handakte ist in § 66 Abs. 3 StBerG geregelt und außerdem in § 320 BGB und § 273 BGB von Bedeutung. Die verschiedenen Handaktenbegriffe Nach § 66 Abs. 3 StBerG gehören zur Handakte n...mehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2.1 Aufwendungen für Personal (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 werden als Maßnahmekosten die angemessenen Aufwendungen für das zur Durchführung der Maßnahme eingesetzte erforderliche Ausbildungs- und Betreuungspersonal einschließlich dessen regelmäßiger Weiterbildung sowie für das insoweit erforderliche Leitungs- und Verwaltungspersonal übernommen. Für die Durchführung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ve...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Voraussetzungen der Kündigung aufgrund einer Namensliste

Rz. 221 Zur Feststellung, ob die Kündigung des Arbeitnehmers, die auf einem Interessenausgleich mit Namensliste beruht, wirksam ist, sind alle Voraussetzungen kollektiver- und individualrechtlicher Art zu überprüfen. Auf die Darlegungs- und Beweislast, die sich im Vergleich zu Kündigungen, die ohne Namensliste ergehen, ändert, wird dabei eingegangen. Zur Darlegungs- und Bewe...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Ordentliche Kündigung

Rz. 273 Der Anwendungsbereich des § 102 Abs. 5 BetrVG bezieht sich auf die ordentliche Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht als zumutbar betrachtet.[489] Daraus wird nach wohl h.M. geschlossen, dass der Weiterbeschäftigungsanspruch bei einer außerordentlichen, hilfsweisen ordentlichen Kündigung nicht zur Anwendu...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / kk) Sonderfall: betriebsbedingte außerordentliche Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

Rz. 91 Eine Betriebseinstellung, eine Betriebseinschränkung oder die Insolvenzeröffnung oder die drohende Insolvenz sind keine Gründe, die eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen können.[162] Jedoch ist nach der Rechtsprechung des BAG in eng begrenzten Fällen eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers möglich, der aufgrund eine...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / 3. Darlegungs- und Beweislast bei der betriebsbedingten Kündigung

Rz. 240 Bereits vorstehend wurden Hinweise zu den unterschiedlichen Voraussetzungen der Darlegungs- und Beweislast bei der betriebsbedingten Kündigung gegeben. Im Folgenden wird auf die grundsätzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislastverteilung eingegangen und es wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die bereits erfolgten Ausführungen verwiesen. Rz. 241 Grundsätzli...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / b) Einzelfälle betriebsbedingter Kündigung im Zusammenhang von Umstrukturierungen

aa) Betriebsstilllegung Rz. 99 Die Stilllegung des gesamten Betriebs oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung geben können.[172] Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden B...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 30 Fristlose Kündigungen fallen gemäß § 17 Abs. 4 S. 2 KSchG nicht unter den Entlassungsbegriff. Die Regelung knüpft an § 17 Abs. 4 S. 1 KSchG an, nach der das Recht zur fristlosen Kündigungen auch im Massenentlassungskontext unberührt bleiben soll, und erfasst außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Sofern der Arbeitgeber Grund für den A...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / c) Kündigung nach Ablauf der Freifrist

Rz. 120 Sofern die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie gemäß § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zulässig wären, durchgeführt werden, bedarf es gemäß § 18 Abs. 4 KSchG einer erneuten Anzeige, wenn die Entlassung zu diesem Zeitpunkt (wieder) in einem Massenentlassungskontext steht. Rz. 121 Das BAG hat bislang offengelassen, ob der Begriff der "Entlassu...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 1. Kündigung

Rz. 27 Entlassung ist jede ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgende Beendigung des Arbeitsvertrages durch Ausspruch einer Kündigung. Nach früherer Rechtsprechung des BAG bezeichnete der Begriff der Entlassung in § 17 Abs. 1 KSchG demgegenüber nicht den Ausspruch der Kündigung, sondern deren Wirksamwerden mit Auslaufen der Kündigungsfrist. Diese Auffassung ist seit de...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / B. Die betriebsbedingte Kündigung gemäß § 1 KSchG

I. Anwendbarkeit des KSchG Rz. 8 Eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung bestanden hat, ist gemäß § 1 KSchG rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Rz. 9 Voraussetzung der Anwendbarkeit des KSchG und damit der Anwendbarkeit der Voraussetzungen des § 1 KSchG ist somit zunächst ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / cc) Außer- und innerbetriebliche Gründe für die betriebsbedingte Kündigung – selbstbindende oder gestaltende Unternehmerentscheidung

Rz. 30 Die Rechtsprechung des zweiten Senats des BAG unterscheidet im Hinblick auf die unternehmerische Endscheidung zwischen außer- und innerbetrieblichen Gründen. Unter außerbetrieblichen Gründen werden solche verstanden, die nicht unmittelbar zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen, sondern erst der innerbetrieblichen Umsetzung bedürfen.[41] Außerbetriebliche Gründe sind bei...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / b) Sozialauswahl

Rz. 249 Zur Darlegungs- und Beweislast bei der Sozialauswahl s. oben unter Rdn 239.mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / c) Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 250 Zur Darlegungs- und Beweislast bei dem Interessenausgleich mit Namensliste s. oben unter Rdn 239.mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Betriebsübergang

Rz. 107 Betriebsübergang und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus, weil beim Betriebsübergang die Identität des Betriebs/Teilbetriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Inhaberwechsel stattfindet.[195] Gemäß § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber oder durch den neuen Betriebsinhaber bzw. Arbeitgeber wegen d...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / II. Betriebsbedingter Kündigungsgrund – Voraussetzungen

Rz. 19 Die betriebsbedingte Kündigung ist gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Rz. 20 Davon abzugrenzen sind die personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung, die im Gegensatz zur betriebsbedingten Kündigung nicht an den Weg...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (1) Objektiv Wichtiger Grund

Rz. 93 Nach der Rechtsprechung des BAG kommt eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer erst nach Ausschöpfung aller zumutbarer Mittel einschließlich der Umorganisation des Betriebes in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, wenn der Arbeitgeber trotz Wegfalls jeglicher Beschäftigungsmöglichkeit den Arbeitnehmer noch für Jahr...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündigung bei Umstrukturierungen aus der Arbeitnehmerperspektive

A. Vorüberlegungen aus Arbeitnehmervertreterperspektive Rz. 1 Umstrukturierungen, die zur Neugestaltung und Veränderung aktueller Geschäftsprozesse und betrieblicher Strukturen führen, gehen regelmäßig mit betriebsbedingten Kündigungen einher. Ob und welche Umstrukturierungen in einem Betrieb anstehen, erschließt sich in Betrieben, in denen kein Betriebsrat existiert oder in d...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ff) Dringlichkeit der betrieblichen Erfordernisse

Rz. 45 Das Merkmal der Dringlichkeit ist Ausdruck des das gesamte Kündigungsschutzrecht beherrschenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ultima-ratio-Prinzip.[69] Die betrieblichen Erfordernisse müssen dringend sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebs unvermeidbar machen.[70] Rz. 46 Somit darf nach der Rechtsprechung des BAG der Arbeitgeber die betriebsbedingte Kü...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (4) Allgemeine Arbeitszeitverkürzung aller Arbeitnehmer

Rz. 55 Um einen Arbeitskräfteüberhang auszugleichen, könnte man auch daran denken, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, als milderes Mittel zunächst die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu kürzen. Dies wird seitens des BAG jedoch abgelehnt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebiete nicht, anstelle einer geringeren Zahl von Beendigungskündigungen eine größere Zahl von Änderu...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG

Rz. 254 Auch bei Betriebsänderungen, über die ein Interessenausgleich wirksam vereinbart worden ist, ist der Betriebsrat gem. § 102 BetrVG vor Ausspruch einer jeden Kündigung anzuhören. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt hat. Gem. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG ist die Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitg...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Schwerbehinderung

Rz. 174 Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind besonders schutzbedürftig. Aus diesem Grund bedarf jede Kündigung der Zustimmung des Integrationsamtes. Der Begriff der Schwerbehinderung ist in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG nicht eigenständig definiert. Er knüpft aber erkennbar an § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX an.[311] Danach ist auch im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 KSchG eine besondere Ersc...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Betriebsstilllegung

Rz. 99 Die Stilllegung des gesamten Betriebs oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung geben können.[172] Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktion...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ff) Ausgliederung und Verlagerung von Arbeiten/Austauschkündigung

Rz. 136 Dem Arbeitgeber steht es nach dem BAG frei, seine interne Organisation umzustellen und bestimmte Aufgaben nicht mehr durch Arbeitnehmer, sondern freie Mitarbeiter ausführen zu lassen. Diese Entscheidung kann als dringendes betriebliches Erfordernis i.S. des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.[233] Rz. 137 Um eine unzulässige Austauschkündig...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (2) Leiharbeit

Rz. 51 Auch der Abbau etwaiger dauerhafter Leiharbeit im Betrieb kann einen Personalüberhang beseitigen und die Kündigung überflüssig machen, soweit sie auf einem für Stammarbeitskräfte geeigneten Arbeitsplatz erfolgt. Werden Leiharbeitnehmer nicht nur kurzfristig und unstet beschäftigt, sind diese zunächst nicht weiter zu bestellen. Andernfalls ist die Kündigung nicht durch...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (1) Abbau von Überstunden und Arbeitszeitguthaben

Rz. 50 Durch das Ableisten von Überstunden im Zeitpunkt der Kündigung wird ein offensichtlicher Personalbedarf sichtbar, dem der durch die Kündigung zum Ausdruck gebrachte Arbeitskräfteüberhang entgegensteht.[77] Eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen wegen Arbeitsmangel oder Rückgang des Beschäftigungsbedarfs kann durch den Abbau von Überstunden und Arbeitszeitguthaben ve...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / 1. Dringende betriebliche Erfordernisse

a) Unternehmerische Organisationsentscheidung Rz. 21 Ausgangspunkt der betriebsbedingten Kündigung ist die organisatorische Unternehmerentscheidung. Aufgrund innerbetrieblicher oder außerbetrieblicher Gründe muss sich der Arbeitgeber entschieden haben, die Organisation seines Betriebes derart zu verändern, dass bei der Umsetzung dieser neuen organisatorischen Maßnahmen ein od...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / 3. Soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung

a) Prüfungsmaßstab Rz. 304 Gemäß § 2 und § 4 S. 2 KSchG darf die Änderungskündigung nicht sozial ungerechtfertigt sein; der Prüfungsmaßstab ist der des § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG. Nach der gesetzlichen Verweisung auf § 1 Abs. 2 S. 1 bis 3 KSchG ist die ordentliche Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt, wenn die Änderung nicht durch Gründe in der Person oder dem Verhalten...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / 2. Soziale Auswahl

a) Allgemeines Rz. 143 Soll eine Kündigung in einer Umstrukturierung aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochen werden, so bedarf es zu ihrer sozialen Rechtfertigung auch einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 bis Abs. 5 KSchG . Entfallen eine oder mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten, die von verschiedenen Arbeitnehmern ausgeübt werden und scheidet eine We...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / b) Vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb

aa) Betriebsbezug Rz. 146 Im Unterschied zur Berücksichtigung anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten, die nach § 1 Abs. 2 KSchG unternehmensbezogen ausgestaltet ist, enthält die Regelung zur sozialen Auswahl eine entsprechende Regelung nicht. Daher ist sie betriebsbezogen vorzunehmen (vgl. zum Betriebsbegriff unter § 2 Rdn 150 ff.).[239] Andere Betriebe des Unternehmens ode...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / b) Kündigungsgründe

Rz. 306 Bei Umstrukturierungen können betriebsbedingte Änderungskündigungen seitens des Arbeitgebers in Betracht kommen. Bei einer Umstrukturierung können betriebsbedingte Gründe vorliegen, nach denen wegen der Veränderung der Tätigkeit, des Arbeitsortes oder der Arbeitszeit eine Änderungskündigung für den Arbeitgeber in Frage kommen kann. Diese dringenden betrieblichen Erfo...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / A. Vorüberlegungen aus Arbeitnehmervertreterperspektive

Rz. 1 Umstrukturierungen, die zur Neugestaltung und Veränderung aktueller Geschäftsprozesse und betrieblicher Strukturen führen, gehen regelmäßig mit betriebsbedingten Kündigungen einher. Ob und welche Umstrukturierungen in einem Betrieb anstehen, erschließt sich in Betrieben, in denen kein Betriebsrat existiert oder in denen sich kein Interessenausgleich und Sozialplan erzwi...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Verstoß der Unternehmerentscheidung gegen Gesetz oder Tarifvertrag?

Rz. 26 Die unternehmerische Entscheidung unterliegt nicht nur einer Missbrauchskontrolle, sondern auch einer Rechtskontrolle.[32] Sie darf nicht gegen Gesetze verstoßen (z.B. § 5 TzBfG,[33] § 17 Abs. 2 und 3 KSchG) oder zur Gesetzesumgehung führen.[34] Verstößt eine unternehmerische Entscheidung gegen geltendes Recht, so kann sie eine betriebsbedingte Kündigung nicht rechtfe...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / a) Allgemeines

Rz. 143 Soll eine Kündigung in einer Umstrukturierung aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochen werden, so bedarf es zu ihrer sozialen Rechtfertigung auch einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 bis Abs. 5 KSchG . Entfallen eine oder mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten, die von verschiedenen Arbeitnehmern ausgeübt werden und scheidet eine Weiterbeschäftig...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / a) Dringendes betriebliches Erfordernis

Rz. 242 Bei der betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass dringende betriebliche Erfordernisse die Kündigung bedingen. Damit die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen rechtswirksam sein kann, muss der Arbeitgeber für das Gericht erkennbar darstellen, ob und weshalb durch inner- oder außerbetriebliche Gründe das Bedürfnis zur Weiterbesc...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / gg) Insolvenz

Rz. 139 Für den insolventen Arbeitgeber und den Insolvenzverwalter (stark oder schwach) gelten nach dem Insolvenzantrag – für den Insolvenzverwalter nach der Eröffnung – dieselben Voraussetzungen für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung wie für jeden Arbeitgeber außerhalb der Insolvenz. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Insolvenzantrag oder die Erö...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / cc) Kündigungsschutzklage

Rz. 279 Der Arbeitnehmer muss Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, erheben. Durch die Neufassung des § 4 S. 1 KSchG kann ein Weiterbeschäftigungsanspruch nach zutreffender Ansicht auch bei Klagen von Arbeitnehmern geltend gemacht werden, die ihre Klage auf andere Unwirksamkeitsgründe als die mangelnde soziale Rech...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / hh) Interessenabwägung

Rz. 83 Die auf den Einzelfall bezogene Interessenabwägung soll sich nach der Rechtsprechung des BAG bei der betriebsbedingten Kündigung nur in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können.[146] Eine zumeist nur vorübergehende Weiterbeschäftigung sei dem Arbeitgeber nach dem BAG nur etwa dann zuzumuten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund schwerwiegender pe...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ff) Ermittlung der Auswahlgesichtspunkte

Rz. 179 Ob zur Ermittlung der Kriterien der Sozialauswahl, somit auch der Unterhaltspflichten, der Arbeitgeber Erkundigungen anstellen muss oder sich auf die Angaben auf Lohnsteuerkarte verlassen darf, ist streitig. Da § 1 Abs. 3 KSchG erfordert, dass der Arbeitgeber die genannten Kriterien der Sozialauswahl zugrunde legt und es z.B. auch auf die Höhe der Unterhaltsleistungen...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (2) Interessenabwägung

Rz. 96 Bei der Interessenabwägung ist auf die tatsächliche Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu dem Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand und nicht auf die fiktive Kündigungsfrist abzustellen.[167] Aus diesem Grund ist es entscheidend, ob Umstände vorliegen, die es für den Arbeitgeber zumutbar erscheinen lassen, ein inhaltsleeres Arbeitsverhältnis möglicherwe...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 271 Der Betriebsrat muss der Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen haben. Dies hat der Arbeitnehmer zu beweisen. Rz. 272 Hinweis Der Arbeitnehmervertreter wird häufig schon vom gekündigten Arbeitnehmer darüber unterrichtet, ob und warum der Betriebsrat einer Kündigung widersprochen hat. Auch um den Weiterbeschäftigungsantrag vorzubereiten, nimmt der Arbeitnehme...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / g) Namentliche Benennung in einem Interessenausgleich mit Namensliste (§ 1 Abs. 5 KSchG)

Rz. 219 Umstrukturierungen als Betriebsänderungen im Sinne von § 111 BetrVG sind vielfach mit Kündigungen, auch Massenentlassungen, verbunden. In dieser Situation, die auch zusätzlich noch mit einer drohenden Insolvenz belastet sein kann, wird seitens der Arbeitgeber im Zusammenhang der Verhandlungen um einen Interessenausgleich und Sozialplan vielfach der Abschluss eines In...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ee) Ursächlichkeit für den Wegfall der betrieblichen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (§ 1 Abs. 2 S. 1 Alt.3 KSchG)

Rz. 40 Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG ist die betriebsbedingte Kündigung nur sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebsbedingte – außerbetriebliche oder innerbetriebliche – Gründe bedingt ist, die das Bedürfnis einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entfallen lässt. Eine wesentliche Aufgabe der Arbeitsgerichte im Kündigungsschutzproze...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (1) Freier Arbeitsplatz

Rz. 59 Allen obigen Varianten der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ist gemein, dass die Weiterbeschäftigung nur freie Arbeitsplätze betrifft und somit das Vorhandensein eines solchen freien Arbeitsplatzes voraussetzt.[89] Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder bereits besetzte Arbeitsplätze frei zu kündigen, um eine Weiterbeschäftigungsmö...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ii) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 85 Im Kündigungsschutzprozess trägt der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Gründe bedingt ist. Der Arbeitgeber hat den Kündigungsgrund konkret darzulegen. So hat der Arbeitgeber bei sowohl von ihm geltend gemachten innerbetrieblichen Gründen (z.B. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf d...mehr