Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Kein Verlust des Honoraranspruchs bei nur nachgeschobenen Kündigungsgründen

In Rechtsprechung und Literatur war bislang umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts nach Kündigung des Mandanten und Wegfall von dessen Interesse an den bisherigen Beratungsleistungen wegen vertragswidrigem Verhalten des Beraters bereits dann entfällt, wenn der Mandant bei Kündigung noch keine Kenntnis von der Pflichtverletzung hatte und somit seine Kündigu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiederkaufsrecht

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ein Wiederkaufsrecht berechtigt den Veräußerer bei Eintritt einer bestimmten Bedingung, den veräußerten Gegenstand – idR zum Veräußerungspreis – zurückzukaufen (vgl § 456 BGB). Wiederkaufsrechte vereinbaren zB ArbG bei der Veräußerung von Grundstücken an ArbN für den Fall der Weiterveräußerung oder Kündigung vor Ablauf bestimmter Fristen. Das Wiede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.2 Kündigung durch die Krankenkassenseite

Rz. 5 Wegen gelegentlich festzustellender Überkapazitäten, Unwirtschaftlichkeit und/oder unzureichender Qualität in der Krankenhausversorgung haben die gesetzlichen Krankenkassen als Hauptkostenträger der stationären Krankenhausbehandlung naturgemäß ein höheres Interesse, den Versorgungsvertrag mit betreffenden Krankenhäusern ganz oder teilweise zu kündigen. Dessen war sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.5 Genehmigung der Kündigung

Rz. 8 Nach Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift wird die Kündigung durch die Krankenkassenseite mit der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde wirksam. Der Hinweis auf die "in Abs. 1 Satz 1 genannten Verbände" ist allerdings unscharf, weil auch die Ersatzkassen in die Kündigung einbezogen sind, die, wie vorher ausgeführt, auf der jeweiligen Landesebene durch die Landesvertre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.1 Kündigung durch das Krankenhaus

Rz. 2 Die Vertragskündigung durch das Krankenhaus ist grundsätzlich nicht an Voraussetzungen geknüpft. Es wird im allgemeinen aber kein Interesse an einer eigenen Kündigung haben, solange der weitaus größte Teil der Bevölkerung in der Bundesrepublik in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und das Krankenhaus darauf angewiesen bleibt, auch und gerade diesen Persone...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitwesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Kran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Dritter Abschnitt SGB V, welcher die Bezeichnung "Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen" trägt. Die Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern steht dabei in einem engen Zusammenhang mit § 109 und dem Krankenhausplanungsrecht der Länder nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) i. d. F. des KH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.6 Rechtsweg

Rz. 9 Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Krankenhausplanung und der Investitionsförderung nach dem KHG sind nach § 40 VwGO die Verwaltungsgerichte zuständig. Wegen der Auswirkungen der Kündigungen von Versorgungsverträgen durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen auf die in die Kompetenz der Länder fallende Krankenhausplanung sind Rechtsstreit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.3 Schiedsperson und Schiedsverfahren

Rz. 6 Die durch den Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) mit Wirkung zum 1.1.2016 in Abs. 1 aufgenommenen Sätze 5 bis 9 der Vorschrift sollen auf der Krankenkassenseite die vorgenannte Blockade bei einer an sich berechtigten Kündigung beseitigen. Für den Ausspruch einer kassenseitigen Kündigung ist daher nicht mehr die nach § 211a gewichtete Mehrheit der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 1c Grundsätzlich bezieht sich nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die mögliche Kündigung (vgl. "kann") von Versorgungsverträgen auf alle zugelassenen Krankenhäuser (vgl. § 108 i. V. m. § 109 SGB V), also auf landesrechtlich anerkannte Hochschulkliniken ebenso wie auf die im Krankenhausplan aufgeführten Krankenhäuser (Plankrankenhäuser) oder auf Vertragskrankenhäuser mit fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.4 Vorgeschriebene Kündigungsgründe

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 kann die Krankenkassenseite einen Versorgungsvertrag mit einem zugelassenen Krankenhaus nur aus den in § 109 Abs. 3 Satz 1 genannten Gründen kündigen. Danach setzt eine Kündigung voraus, dass das Krankenhaus entweder nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung bietet oder bei den maßgeblichen planungsrelevanten Q...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitwesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.6.1 Ausschluss des formellen Versorgungsvertrages

Rz. 30 Zu den Gemeinwohlbelangen von hoher Bedeutung, die grundsätzlich Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG haben, zählen nach der vorerwähnten ständigen Rechtsprechung auch die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenhausversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten – schon wegen ihrer Auswirkungen auf die fin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.4 Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge

Rz. 10 Aufgrund des Abs. 2 der Vorschrift ist dem GKV-Spitzenverband und der DKG die Kompetenz übertragen, bis spätestens zum 31.7.2018 verbindliche Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge bundeseinheitlich zu vereinbaren. "Verbindlich" bedeutet, dass sich alle Vertragsparteien eines Qualitätsvertrages an diese Rahmenvorgaben zu halten haben. Rahmenvorgaben zum V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.7 Übergangsbestimmung

Rz. 37 Bei Einführung des Abs. 3 Satz 2 ist in bestehende Rechtsverhältnisse bewusst nicht eingegriffen worden. Deshalb gelten nach Abs. 3 Satz 3 solche Versorgungsverträge, die mit Vertragskrankenhäusern vor dem 1.1.1989 nach § 371 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgeschlossen worden sind, bis zu ihrer Kündigung nach § 110 weiter.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.2 Vertragspartner der Qualitätsverträge

Rz. 6a Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift sollen die Qualitätsverträge auf der örtlichen Ebene zwischen einer Krankenkasse oder Zusammenschlüssen von Krankenkassen mit einem Krankenhausträger oder einem Krankenhaus geschlossen werden. Der Plural "Krankenkassen" lässt ebenso wie die neu gewählte Formulierung "Zusammenschlüsse von Krankenkassen" den Schluss zu, dass eine oder m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.8 Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 11 Das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung ist auf der jeweiligen KZV-Ebene in einer gemeinsamen Prüfvereinbarung oder gemeinsamen Verfahrensordnung auf regionaler Ebene geregelt. Die Bezeichnungen Prüfvereinbarung bzw. Verfahrensordnung sind deckungsgleich, zumal in der infrage kommenden Rechtsgrundlage des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 2.1 Bildung und Rechtsstellung der Prüfungseinrichtungen

Rz. 3 Die Bildung der gemeinsamen Prüfungseinrichtungen (Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss) obliegt nach Abs. 1 Satz 1 den Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen. Der Plural "Kassenärztliche Vereinigungen" betont die Regionalität der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die Bildung der gemeinsamen Prüfungseinri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.1 Prüfvereinbarungen

Rz. 4 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Um die Inhalte der regionalen Prüfvereinbarungen näher zu erläutern, wird nachstehend beispielhaft auf die ab 1.1.2017 gültige Prüfvereinbarung zwischen der KV ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.6 Formeller Versorgungsvertrag mit anderen Krankenhäusern und deren Versorgungsauftrag

Rz. 19 Der formelle Versorgungsvertrag wird nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 der Vorschrift zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam mit einem Krankenhausträger geschlossen, dessen Krankenhaus weder zu den Hochschulkliniken noch zu den Plankrankenhäusern gehört. Als "formell" oder förmlich bezeichnet man diesen Versorgungsvertrag auch deshalb, wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Datenschutzbeauftragte (bet... / 3 Stellung des Datenschutzbeauftragten

Nach DSGVO muss der Datenschutzbeauftragte seine Berichte der höchsten Managementebene vortragen. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei, d. h., allein dem Datenschutzbeauftragten muss überlassen bleiben, ob und wie er tätig wird. Wegen der Erfüllung seiner Aufgaben darf der Datenschutzbeauftragte nicht benachteiligt und auch nicht abberufen werden (Art. 37 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 593 GmbH-Gesellschafter können nach der gesetzlichen Regelung ihre Mitgliedschaft nicht im Wege einer ordentlichen Kündigung beenden.[1] Nach dem GmbHG kann sich ein Gesellschafter von der Gesellschaft gegen ihren Willen – abgesehen vom Sonderfall des Preisgaberechts bei unbeschränkter Nachschusspflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GmbHG – nur im Wege der Anteilsübertragung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 594 Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen hat jeder GmbH-Gesellschafter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund zum Austritt auf Seiten des Gesellschafters gegeben ist und andere zumutbare Möglichkeiten, sich von der Gesellschaft zu trennen, nicht bestehen.[1] Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft Maßnahmen trif...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2 Kündigung eines GmbH-Gesellschafters

4.1.2.1 Ordentliche Kündigung Rz. 593 GmbH-Gesellschafter können nach der gesetzlichen Regelung ihre Mitgliedschaft nicht im Wege einer ordentlichen Kündigung beenden.[1] Nach dem GmbHG kann sich ein Gesellschafter von der Gesellschaft gegen ihren Willen – abgesehen vom Sonderfall des Preisgaberechts bei unbeschränkter Nachschusspflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GmbHG – nur im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3 Rechtsfolge der außerordentlichen Kündigung

1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1 Kündigung eines Gesellschafters der GmbH & Co. KG

4.1.1.1 Ordentliche Kündigung Rz. 589 In einer auf unbestimmte Dauer eingegangenen KG kann nach der gesetzlichen Regelung ein Gesellschafter zum Schluss des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist kündigen, §§ 132, 161 Abs. 2 HGB. Die Gesellschafter sind an diese gesetzliche Ausgestaltung der Kündigung nicht gebunden. So können längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.3 Frist und Rechtsfolge der Kündigung

Rz. 741 Hinsichtlich der Frist und der Folgen einer ordentlichen Kündigung gibt es keine Besonderheiten. Der Gesellschafter scheidet mit Ablauf der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahrs aus (siehe Rn. 589) und erwirbt einen Abfindungsanspruch gegen die verbleibenden Gesellschafter in Höhe seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen (siehe Rn. 592).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 589 In einer auf unbestimmte Dauer eingegangenen KG kann nach der gesetzlichen Regelung ein Gesellschafter zum Schluss des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist kündigen, §§ 132, 161 Abs. 2 HGB. Die Gesellschafter sind an diese gesetzliche Ausgestaltung der Kündigung nicht gebunden. So können längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Das Kündigungsrecht kann auch fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.3 Rechtsfolgen einer Kündigung

Rz. 592 Nach der gesetzlichen Regelung vor dem HRefG v. 22. Juni 1998 löste sich eine KG durch Kündigung eines Gesellschafters auf, § 131 Nr. 6 HGB a. F., § 161 Abs. 2 HGB. Deshalb wurde in der Praxis in den Gesellschaftsvertrag einer KG regelmäßig eine sog. Fortsetzungsklausel aufgenommen, wonach die Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters unter den übrigen Gesel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 590 Nach der gesetzlichen Regelung haben die Gesellschafter einer KG kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Anstelle der fristlosen Kündigung gibt es hier die Auflösungsklage gemäß §§ 133, 161 Abs. 2 HGB. Danach hat der Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung zu verla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2019, Überschneidun... / b) Kündigung bei Tod des Mieters, §§ 580, 564 BGB

Wenn der Mieter verstirbt, sind sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, §§ 580, 564 BGB. Diese Vorschrift gilt bei Mietverhältnissen über Wohnraum nicht, soweit § 563 BGB bei Eintritt von Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen in das Mietverhäl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.3 Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 595 Erklärt der austrittsberechtigte Gesellschafter seine Kündigung gegenüber der Gesellschaft, erwirbt er einen Abfindungsanspruch gegenüber der GmbH.[1] Zahlt die GmbH die Abfindungssumme, kann sie nach ihrer Wahl seinen Geschäftsanteil einziehen[2] oder dessen Abtretung an sich oder einen von ihr benannten Mitgesellschafter oder Dritten verlangen.[3] In der Zeit zwisch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.3 Koordinierung von Kündigung und Ausschluss in den Gesellschaftsverträgen der GmbH und der GmbH & Co. KG

Rz. 606 Sind die Gesellschafter der Komplementär-GmbH gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG und besteht ein Interesse, diese Beteiligungsidentität und damit auch die einheitliche Willensbildung in beiden Gesellschaften zu sichern, ist in den Gesellschaftsverträgen entsprechend Vorsorge zu treffen. In der GmbH-Satzung sollte geregelt werden, dass die Kündigung oder de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 742 Soweit im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft die ordentliche Kündigung in zulässiger Weise für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist, stellt sich die Frage, ob sich der Gesellschafter in bestimmten Fällen gleichwohl von der Beteiligung an der Gesellschaft lösen kann. Da das Gesetz dem Gesellschafter kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung gibt, ko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.4 Kündigung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 752 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung endet mit der Auflösung der Gesellschaft.[1] Befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz oder Liquidation, entfällt der Grund, der ein außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigt: Dem einzelnen Gesellschafter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht zugebilligt, weil die an sich zu erhebende Auflösungsklage das Inter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4 Das Recht zur ordentlichen Kündigung

1.4.1 Kündigungsgrund Rz. 739 Mit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998[1] wurden auch die Auflösungsgründe einer Gesellschaft grundlegend neu strukturiert. Durch die gesetzliche Bestimmung im neuen § 131 Abs. 3 HGB wurde die Rechtsfolge der Kündigung eines Gesellschafters dahingehend modifiziert, dass nunmehr nicht mehr die Auflösung der Gesellschaft Folg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1 Kündigung eines Gesellschafters

4.1.1 Kündigung eines Gesellschafters der GmbH & Co. KG 4.1.1.1 Ordentliche Kündigung Rz. 589 In einer auf unbestimmte Dauer eingegangenen KG kann nach der gesetzlichen Regelung ein Gesellschafter zum Schluss des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist kündigen, §§ 132, 161 Abs. 2 HGB. Die Gesellschafter sind an diese gesetzliche Ausgestaltung der Kündigung nicht gebunden. So ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.2 Kündigungserklärung

Rz. 740 Grundsätzlich muss die Kündigungserklärung allen übrigen Gesellschaftern zugehen. Bei einer Publikums-KG ist dies jedoch nicht praktikabel (siehe Rn. 730). In diesem Fall ist es daher ausreichend, wenn die Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt wird, wenn diese gemäß dem Gesellschaftsvertrag berechtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage

Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechnungsposten dar, die nicht mehr selbstständig geltend gemacht we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.2 Kündigungserklärung

Rz. 747 Der Kommanditist scheidet mit Zugang seiner Kündigungserklärung aus der Gesellschaft aus.[1] Es genügt, dass der Kommanditist seine Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt, wenn diese ermächtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die Beitrittserklärungen neuer Kommanditisten anzunehmen.[2] Eine Kündigungserklärung liegt bereits vor, wenn sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.2 Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks

Rz. 745 Grundsätzlich steht dem Kommanditisten in einer Publikumsgesellschaft auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.[1] Jedoch gibt nicht jeder wichtige Grund i. S. d. § 133 HGB die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.[2] So hat der BGH entschieden, dass die Unerreichbarkeit des Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.4.1 Kündigungsgrund

Rz. 739 Mit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998[1] wurden auch die Auflösungsgründe einer Gesellschaft grundlegend neu strukturiert. Durch die gesetzliche Bestimmung im neuen § 131 Abs. 3 HGB wurde die Rechtsfolge der Kündigung eines Gesellschafters dahingehend modifiziert, dass nunmehr nicht mehr die Auflösung der Gesellschaft Folge einer Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VIII Beendigung der GmbH & ... / 1.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 683 Die Auflösung einer GmbH & Co. KG bestimmt sich nach den für die Auflösung einer KG geltenden Regelungen gemäß §§ 161 Abs. 2, 131 ff. HGB. Dementsprechend wird eine KG kraft Gesetzes aufgelöst durch den Ablauf der Zeit, für welche sie eingegangen ist, durch Beschluss der Gesellschafter, durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.2 Einwand der Arglist

Rz. 750 Gegen diesen Ausgleichsanspruch der Gesellschaft kann der ausgeschiedene Kommanditist auch nicht den Einwand der Arglist erheben, wenn er von der Komplementär-GmbH arglistig getäuscht wurde.[1] Rz. 751 Denn den übrigen Gesellschaftern wird die arglistige Täuschung der Komplementär-GmbH selbst dann nicht zugerechnet, wenn die GmbH bei Abschluss der Beitrittsverträge al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.1.3 Abfindungsklauseln

Rz. 635 Allgemeines Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters birgt eine Vielzahl von Problemen für die Gesellschaft. Die gesetzliche Abfindung zum wahren Wert der Beteiligung[1] kann für ein Unternehmen einen unerwünschten, wenn nicht sogar nachteiligen Liquiditätsverlust bedeuten. Unter Umständen wird betriebsnotwendige Substanz des Unternehmens angegriffen, so das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2019, Überschneidun... / 2. Tod des Vermieters

Das Versterben des Vermieters bringt zwar tatsächliche Veränderungen mit sich, welche allerdings für die vertragsrechtliche Frage des Fortbestandes des Mietverhältnisses weniger relevant werden. Anders als der verfügungsberechtigte Vermieter kann sich der Mieter grundsätzlich nicht darauf berufen, mit einer bestimmten Person als Vermieter einen Vertrag abgeschlossen zu haben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.2 Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 223 Abberufung gemäß §§ 38, 46 Nr. 5 GmbHG Wird der Komplementär-GmbH die Geschäftsführungsbefugnis entzogen, bleibt die Stellung ihres Geschäftsführers als ihr Organ davon rechtlich unberührt. Auswirkungen hat es insofern, als er nicht länger befugt ist, als mittelbarer Geschäftsführer die Geschäfte der KG zu führen, da ihm hierzu nun seine durch die GmbH vermittelte Kom...mehr