Rz. 741

Hinsichtlich der Frist und der Folgen einer ordentlichen Kündigung gibt es keine Besonderheiten. Der Gesellschafter scheidet mit Ablauf der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahrs aus (siehe Rn. 589) und erwirbt einen Abfindungsanspruch gegen die verbleibenden Gesellschafter in Höhe seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen (siehe Rn. 592).

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