Nach DSGVO muss der Datenschutzbeauftragte seine Berichte der höchsten Managementebene vortragen. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei, d. h., allein dem Datenschutzbeauftragten muss überlassen bleiben, ob und wie er tätig wird.

Wegen der Erfüllung seiner Aufgaben darf der Datenschutzbeauftragte nicht benachteiligt und auch nicht abberufen werden (Art. 37 Abs. 3 DSGVO).

Weiter gelten für die Datenschutzbeauftragten teilweise Vorschriften für Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen:

  • Der Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf die betroffene Person zulassen, verpflichtet, soweit er nicht davon durch die betroffene Person befreit wird (§ 6 Abs. 5 BDSG).
  • Wenn der Datenschutzbeauftragte bei seiner Tätigkeit Kenntnis von Daten erhält, für die einer Person aus beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, steht dieses Recht auch dem Datenschutzbeauftragten und den ihm unterstellten Beschäftigten zu. Über die Ausübung dieses Rechts entscheidet die Person, der das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen zusteht, außer wenn diese Entscheidung in absehbarer Zeit nicht herbeigeführt werden kann. Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht des Datenschutzbeauftragten reicht, unterliegen seine Akten und andere Dokumente einem Beschlagnahmeverbot. (§ 6 Abs. 6 BDSG).
  • Wenn die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist, gilt für den Datenschutzbeauftragen ein verstärkter Kündigungsschutz (§ 6 Abs. 4 BDSG), entsprechend § 626 BGB über die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig. Eine Ausnahme besteht, wenn Tatsachen vorliegen, die zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Dieser erweiterte Kündigungsschutz wirkt nach dem Ende der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter für ein Jahr weiter.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Compliance Office Online. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge