Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitale Signatur / 1 Elektronische Unterschrift

Im Alltag schließen wir alle nahezu täglich eine Reihe von Rechtsgeschäften ab, ohne dass wir uns dessen bewusst sind. Schon morgens beim Bäcker geht man einen Kaufvertrag ein und bei der Bus- oder Zugfahrt zur Arbeit kommt ein Vertrag auch ganz ohne den Austausch von Worten zustande. Während für solche alltäglichen Verträge keinerlei Formvorgaben einzuhalten sind, gelten für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Konsequenzen für die rechtliche Stellung des Abschlussprüfers

Rn. 134 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Wird bei einer AG, SE oder KGaA durch die HV ein AP gewählt, der zu diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften des § 319 kein AP der Gesellschaft sein darf, ist der entsprechende Beschluss nach der speziellen Nichtigkeitsregel des § 241 Nr. 3 AktG nichtig. Dies gilt sowohl bei Verstößen gegen die Vorschriften des Abs. 1 als auch der Abs. 2 bis 4...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise

Leitsatz 1. Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus. 2. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat. Normenkette § 4 Abs. 1 Sätze 1 un...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 3.1 Fehlender Ersatzraum

Als Härtegrund ist es kraft Gesetzes anzusehen, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.[1] Die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Härtegrunds muss der Mieter darlegen und ggf. beweisen. Hinweis Darlegungspflicht des Mieters Der Hinweis auf einen angespannten Wohnungsmarkt genügt dabei für sich allein nicht.[2] Die Rechtsprechun...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Der Mieter kann der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Gese...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 2 Rechtsfolgen

Der Vermieter muss nach Zugang des Kündigungswiderspruchs entscheiden, ob er einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zustimmt. Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis nach den bisher geltenden Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgese...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 3.5 Besondere Aufwendungen für die Wohnung

Hat der Mieter mit dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis des Vermieters wirtschaftliche Aufwendungen für die Erhaltung und Verbesserung der Mietsache gemacht, zu denen er vertraglich nicht verpflichtet war, so kann die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung des...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 6 Ausschluss des Kündigungswiderspruchs

Ein Kündigungswiderspruch ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn der Mieter gekündigt hat, wenn ein Grund vorliegt, aus dem der Vermieter zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist[1], bei Wohnraum, der zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist[2], bei möbliertem Wohnraum, der sich innerhalb der Vermieterwohnung befindet, sofern der Wohnraum nicht zu...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 5 Gerichtliche Entscheidung

Nach § 574 BGB hat das Gericht die Härtegründe des Mieters gegen das Interesse des Vermieters an der Vertragsbeendigung abzuwägen. Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 BGB angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind. Wegfall des Kündigungsgrundes In der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.1 Kündigung (Satz 1)

Rz. 3 Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die mit ihrem Zugang beim Adressaten (Aufraggeber oder Beauftragter) bei Vorliegen der übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Willenserklärung wirksam wird. Auf die Kündigung sind die zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 116 ff. BGB) entsprechend anwendbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.3 Zeitpunkt der Kündigung (Satz 2)

Rz. 6 Nach Satz 2 des § 92 besteht grundsätzlich keine Frist für die Kündigung. Das hat seinen Grund in den unterschiedlichen Materien, die einer Erledigung durch Auftrag zugänglich sind. Der Auftraggeber muss den Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Kündigung aber so wählen, dass sich der Beauftragte auf den Wegfall des Auftragsgeschäfts einstellen kann. Der Beauftragte muss ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.5 Bekanntmachung der Kündigung (Satz 4)

Rz. 9 Eine Kündigung ist bei einem Auftragsverhältnis, das nach § 88 Abs. 4 bekannt gegeben werden musste, auf dem gleichen Weg zu veröffentlichen. Unerheblich ist, ob die Kündigung aus wichtigem Grund oder innerhalb des regelmäßigen Kündigungszeitrahmens erfolgte (§ 92 Satz 4 i. V. m. § 88 Abs. 4).mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.6 Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 10 Die Kündigung führt zur Beendigung des Auftragsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft. Im Zeitpunkt der Kündigung noch anhängige Aufträge sollen jedoch abgearbeitet werden, soweit dies im Interesse der Sozialleistungsberechtigten liegt (Herbst, in: KassKomm., SGB X, Stand: März 2019, § 92 Rz. 16).mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.4 Sofortige Kündigung (Satz 3)

Rz. 7 Nach § 92 Satz 3 kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn dem Auftraggeber oder dem Beauftragten ein Festhalten am Auftrag, auch nicht bis zu dem sich aus § 92 Satz 2 ergebenden Zeitpunkt, nicht mehr zumutbar ist. Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine Kündigung nicht...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigung des Auftrags

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 92 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingefügt und erfuhr seither keine Änderungen. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Zu § 92 gab es keine Vorgängervorschrift. Bis zu seinem Inkraftreten wurde § 671 BGB entsprechend angewandt....mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2.2 Kündigungsberechtigte

Rz. 5 Kündigungsberechtigt sind sowohl der Beauftragte wie auch der Auftraggeber. Die Kündigung steht in ihrem Ermessen ("kann ... kündigen").mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 92 regelt die Voraussetzungen, unter denen Auftragsverhältnisse durch Kündigung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers mittels Abgabe von Kündigungserklärungen beendet werden können. Als zivilrechtliches Pendant regelt § 671 BGB den Widerruf des Auftrags. Der Gesetzgeber hat in § 92 die Bezeichnung "Kündigung" gewählt, um Begrifflichkeiten zu wahren und eine Abgre...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kündigung (Satz 1) Rz. 3 Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung, die mit ihrem Zugang beim Adressaten (Aufraggeber oder Beauftragter) bei Vorliegen der übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Willenserklärung wirksam wird. Auf die Kündigung sind die zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 116 ff. BGB) entsprechend anwendbar. Die Kündigung muss sc...mehr

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Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 92 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingefügt und erfuhr seither keine Änderungen. Mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekanntgemacht. Zu § 92 gab es keine Vorgängervorschrift. Bis zu seinem Inkraftreten wurde § 671 BGB entsprechend angewandt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.6 Geltung von Vorschriften des Auftragsrechts (Abs. 2)

Rz. 12 Soweit die Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben nicht gesetzlich geregelt ist, muss § 97 Abs. 2 beachtet werden. Diese Vorschrift findet wegen des ausdrücklichen Ausschlusses in § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB I keine Anwendung auf die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen. Rz. 13 Nach § 97 Abs. 2 gelten § 89 Abs. 3 bis 5, § 91 Abs. 1 bis 3 und § 92 en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 89 Ausführu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Regelungsgegenstand des § 89 sind die Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie auch das Außenverhältnis des Auftraggebers zum Betroffenen (Sozialleistungsberechtigten). § 89 stellt klar, dass das Auftragsverhältnis einem Mandatsverhältnis gleicht, in dem der Beauftragte im Namen des Auftraggebers handelt, wobei dem Auftraggeber ein Auskunfts-, P...mehr

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Tarifvertrag, Abschluss / 3.7 Beginn und Ende der Tariffähigkeit

Die Tariffähigkeit beginnt, wenn der Verband alle Voraussetzungen für die Tariffähigkeit erfüllt, sie endet, wenn eine der Voraussetzungen entfällt oder der Verband sich auflöst. Fehlt die Tariffähigkeit bei Abschluss des Tarifvertrages, so ist dieser unwirksam und entfaltet keine Wirkungen. Bei Wegfall der Tariffähigkeit nach Abschluss des Tarifvertrages wird sein schuldrec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 89 Ausführu... / 2.2 Verantwortlichkeit des Auftraggebers (Abs. 2)

Rz. 8 Nach § 89 Abs. 2 wird der Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung gegenüber dem Betroffenen entbunden. Dies bezieht sich auf alle Handlungen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses gegenüber dem Betroffenen ergehen. Bei einem hoheitlichen Handeln sind demnach Amtshaftungsansprüche (Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB) gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Bei zi...mehr

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AGS 12/2019, Zeitliche Fest... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Rechtsschutz für die Abwehr einer Darlehensforderung aus einer bis zum 1.1.2015 gehaltenen Rechtsschutzversicherung. Dem Versicherungsvertrag lagen die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 1975/95)" (im Folgenden: ARB 1975/95) des Versicherers zugrunde. Darin heißt es u.a.: Hinweis "§ 14 Eintritt des Versicherung...mehr

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zfs 12/2019, Zurückweisung ... / 2 Aus den Gründen:

"… [5] Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Nichtzulassungsbeschwerde ist begründet. Die zugelassene Revision führt gem. § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG." [6] 1. Das BG hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Die Bekl. habe durch die beiden Schreiben der B. AG aus dem Jahr 2012 i.V.m. der Aussag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Brennen einer CD-ROM mit Buchhaltungs- und Lohndaten abrechnen?

Frage: Mein gekündigter Mandant möchte seine Buchhaltungs- und Lohndaten haben. Er möchte, dass ich die Fibu-Daten von Addison auf Datev ­umwandle und ihm dann für jedes Jahr eine eigene CD-ROM brenne und ihm diese kostenlos überlasse. Ich bin der Meinung, dass ich das Umwandeln der Daten aus meinem System auf seines und das Brennen auf CD-ROM abrechnen kann, mit 50 EUR für ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Eine abgeschlossene Pauschalvergütung ändern

Das OLG Schleswig-Holstein befasste sich in einem Urteil v. 11.1.2019 (Az. 17 U 21/18) mit der Frage, in wieweit es für einen Steuerberater möglich ist, eine mit dem Mandanten vereinbarte Pauschalvergütung im Nachhinein an einen gestiegenen Buchführungsaufwand anzupassen. Ende 2012 übernahm eine Steuerberatungsgesellschaft (Klägerin) für eine Mandantin (Beklagte) die laufende...mehr

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§ 37 Vorverfahren / K. Vorgerichtlicher Beweisantrag

Rz. 103 Beweisanträge haben sowohl in der Hauptverhandlung als auch weit davor ihren Nutzen und ihre Berechtigung. Zum einen kann die Verwaltungsbehörde durch sinnvoll gestellte Beweisanträge zu einer Korrektur des Verfahrens im Sinne des Betroffenen gebracht werden, nicht nur in Gestalt einer Einstellung nach § 47 OWiG, sondern auch zu einer Modifikation der Geldbuße oder d...mehr

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§ 34 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / A. Übersicht

Rz. 1 Soweit in der Verkehrsunfallbearbeitung von der "Kfz-Haftpflichtversicherung" die Rede ist, muss zwischen drei grundlegend unterschiedlichen Anspruchsrichtungen unterschieden werden, nämlich zwischenmehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Beziehungsdreieck Rechtsanwalt/Mandant/Rechtsschutzversicherer bestehen ausschließlich Rechtsbeziehungen zwischen Daraus folgt, dass der Mandant auch nach erteilter Deckungszusage durch einen Rechtsschutzversicherer alleiniger Schuldner der Anwaltsgebühren ...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / I. Übersicht

Rz. 5 Nach Maßgabe der dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag zugrunde liegenden AKB haben der Versicherungsnehmer und alle sonstigen mitversicherten Personen des Versicherungsvertrags sowohl vor als auch nach dem Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Wird einer Obliegenheiten zuwider gehandelt, kann dies dazu führen, dass der Versicherer im Innenverhältni...mehr

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§ 37 Vorverfahren / 2. Wegfall des Fahrverbots

Rz. 115 Ein wesentlicher Aspekt der Verteidigung ist der dogmatisch richtige Umgang mit dem Fahrverbot bzw. dessen Wegfall.[103] In viel zu vielen Lehrbüchern, Handbüchern und Kommentaren bestehen die Ausführungen zum Absehen vom Fahrverbot aus einer wild gemischten, manchmal immerhin nach Stichworten sortierten Sammlung von Einzelbeispielen aus der Rechtsprechung, ohne dass...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Übersicht

Rz. 62 Von zentraler Bedeutung für die Verkehrsunfallbearbeitung ist der aus § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG resultierende Direktanspruch des Geschädigten gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Danach haftet der Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten in demselben Maße wie die Versicherten seines Vertrags. Anders als bei allgemeinen Haftpflichtvers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.4 Kommanditgesellschaft

Rz. 48 Für die Haftung des Komplementärs gelten die Ausführungen zur Haftung der Gesellschafter einer OHG.[1] Kommanditisten haften den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Einlage unmittelbar.[2] Mehrere Kommanditisten haften als Gesamtschuldner. Soweit ein Kommanditist seine Einlage erbracht hat, ist die Haftung ausgeschlossen. Als Einlage ist der Betrag maßgeben...mehr

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Haftungsrisiken beim Cash Pooling inner- und außerhalb einer Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen über einen Cash Pool im Konzern bergen insbesondere im Fall einer Insolvenz diverse Risiken, u.a. das einer Insolvenzanfechtung. Dieses kann jedoch – zumindest beim physischen Cash Pooling – bei Vorhandensein von Cash-Pool-Vereinbarungen reduziert werden. Neben derartigen Anfechtungsrisiken sind weitere Haftungsfallen zu beachten (z.B. die Kapitaler...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 9 Vertragsdauer, Kündigung, Erlöschen

I. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, bewirkt die Unterlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertra...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Kündigung

Rz. 80 Der Anwaltsvertrag kann auch in der Weise beendet werden, dass entweder der Auftraggeber oder der Rechtsanwalt den Vertrag kündigt.[243] Wenn der Rechtsanwalt die Kündigung ausspricht, ist in der Praxis davon die Rede, dass der Rechtsanwalt "das Mandat niederlegt". Die Wirksamkeit einer Kündigung und die daran anknüpfenden Rechte der Vertragsparteien setzen zunächst v...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Schadensersatz bei Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens

Rz. 105 Hat eine Vertragspartei die Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 626 oder § 627 Abs. 1 BGB durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ist sie gem. § 628 Abs. 2 BGB dem Vertragspartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Anwaltsvertrag aufgehoben wird.[306] Der Schadensersatzanspruch kann sowohl dem Rechtsanwalt als auch dem Mandant...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Kündigung zur Unzeit

Rz. 97 Eine Kündigung zur Unzeit[289] liegt vor, wenn der Mandant sich notwendige Dienste eines anderen Rechtsanwalts nach Zugang der Kündigung nicht beschaffen kann. Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob dem Mandanten dies in gleicher Güte und zu gleichen Bedingungen möglich ist. Maßgebend dafür, ob eine Kündigung zur Unzeit erfolgt, ist nicht der Zeitpunkt der Künd...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Ausschluss des Schadensersatzes bei ordentlicher Kündigung

Rz. 123 Wenn ein Rechtsanwalt den Auftrag ordentlich kündigt, handelt er vertragsgemäß. Eine darauf gestützte Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen einer Vertragsverletzung ist daher ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach § 627 Abs. 2 BGB bzw. §§ 675 Abs. 1, 671 Abs. 2 BGB wegen einer Kündigung zur Unzeit, für die kein wichtiger Grund vorli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz bei Kündigung zur Unzeit ohne wichtigen Grund

Rz. 96 Wenn der beauftragte Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag gem. § 627 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigt, obliegt ihm nach § 627 Abs. 2 Satz 1 BGB, auf das Interesse des Mandanten Rücksicht zu nehmen, sich die Dienste anderweitig beschaffen zu können. Auch Nr. 3.1.4. der in der Vergangenheit bis zur Aufhebung des § 29 Abs. 1 Satz 1 BORA durch Beschl. v. 15.4.2013[286] mit W...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 81 I.d.R. handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; zur Rechtsnatur des Anwaltsvertrages vgl. Rdn 5). Dann richten sich die Kündigung des Anwaltsvertrages und deren Rechtsfolgen in den meisten Fällen nach §§ 627, 628 BGB.[246] Neben § 627 Abs. 1 BGB bleibt das Recht aus § 626 B...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 122 Hat der Rechtsanwalt eine Kündigung des Auftraggebers durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ohne dass dieser sich seinerseits vertragswidrig verhalten hat, muss der Rechtsanwalt dem Auftraggeber den durch die Kündigung verursachten Schaden ersetzen. Dieser Anspruch geht auf Ersatz des Erfüllungsinteresses.[334] Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er bei For...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 3. Beendigung

Rz. 31 Das Treuhandverhältnis endet spätestens mit der Erfüllung der wechselseitigen Vertragspflichten (§ 362 Abs. 1 BGB), also nach Erreichung des Treuhandzwecks. Ein Treuhandverhältnis, das für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde, endet mit deren Ablauf (§ 163 mit § 158 Abs. 2 BGB; § 675 Abs. 1 i.V.m. § 620 Abs. 1 BGB für einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Wichtiger Grund

Rz. 103 Die Voraussetzungen, nach denen ein Rechtsanwalt gem. § 627 Abs. 2 BGB aus einem wichtigen Grund zu einer unzeitigen Kündigung berechtigt ist, richten sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls. Gerichtliche Entscheidungen sind hierzu im Zusammenhang mit Anwaltsverträgen bislang nicht veröffentlicht worden.[299] Der Wortlaut des § 627 Abs. 2 BGB, der das Vorlie...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 115 Der Auftraggeber verhält sich vertragswidrig i.S.d. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn er durch schuldhaftes Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hat und dem Rechtsanwalt die weitere Durchführung des Mandats billigerweise nicht zugemutet werden kann.[325] Im Schrifttum hat Pabst den Versuch unternommen, typische Fälle vertragswidrigen Verhaltens des Auft...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 104 Wenn der Rechtsanwalt den Auftrag zur Unzeit gekündigt hat ohne dass ein wichtiger Grund gegeben ist, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Vielmehr ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten denjenigen Schaden zu ersetzen, den dieser gerade infolge des Kündigungszeitpunkts erlitten hat. Folge der widerrechtlichen Drohung mit einer Kündigung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Einseitige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen

Rz. 345 Für die Vorbereitung einseitiger Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlicher Erklärungen gelten die vorbeschriebenen Pflichten bei der Vertragsgestaltung entsprechend. So muss ein Rechtsanwalt ein Auslegungsrisiko nach Möglichkeit vermeiden. Den sichersten Weg hält er nur ein, falls seine Erklärung unmissverständlich ist. Dazu gehört auch die zutreffende Verwendung...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 107 Eine Kündigung des Auftraggebers ist berechtigt, wenn der Rechtsanwalt durch vertragswidriges Verhalten das Vertrauensverhältnis ernstlich erschüttert oder zerstört hat und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, weil er befürchten muss, dass der Rechtsanwalt seine Interessen nicht mehr sachgerecht wahrnehmen werde.[310] Diese Definition ...mehr