Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / IV. Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 26 Die Kündigung kann zu jeder Zeit und an jedem Ort erfolgen. Die Kündigung kann somit auch an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag oder auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers erklärt werden.[40] Rz. 27 Die Unzulässigkeit der Kündigung kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Kündigung zur Unzeit erfolgt. Allerdings hat das BAG hierfür sehr enge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Empfänger der Kündigung

Rz. 10 Die Kündigung ist grundsätzlich dem Vertragspartner, also dem Arbeitnehmer gegenüber vorzunehmen. Der Zugang richtet sich nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Eine unter Anwesenden übergebene Erklärung geht sofort zu, § 130 Abs. 1 BGB. Die dem Arbeitnehmer übergebene Kündigung ist daher im Moment der Übergabe zugegangen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / III. Form der Kündigung

Rz. 18 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / VI. Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung

Rz. 42 Die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung bestimmt sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, dessen Regelungsmöglichkeiten durch § 622 BGB nach unten begrenzt werden. Rz. 43 Nach § 622 BGB ist auch bei Teilzeitbeschäftigten eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Rechtsschutz bei Kündigungen

Rz. 93 Will ein Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, die Sozialwidrigkeit einer Kündigung geltend machen, so muss er gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Rz. 94 Der gesetzlich vorgesehene Klageantrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / C. Kündigungsschutz vor außerordentlichen Kündigungen

Rz. 79 Jeglicher allgemeiner wie besonderer Kündigungsschutz schützt genau wie tarifliche Unkündbarkeitsvorschriften (§ 37 Abs. 2 TVöD) stets nur vor ordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündbarkeit bleibt hiervon unbenommen. Zustimmungserfordernisse (§ 9 Abs. 1 MuSchG, § 18 BEEG) gelten ebenfalls sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche Kündigungen. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / B. Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen

I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Rz. 58 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / V. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 29 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB . Rz. 30 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Person des Kündigenden

Rz. 2 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Rz. 58 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sachliche Anwendbarkeit des KSchG auf den Betrieb, nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 69 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 70 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß ist eine Tarifbestimmung, die wie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Umfang des Kündigungsschutzes

Rz. 54 Das Kündigungsverbot erfasst alle Kündigungen: ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigungen. Rz. 55 § 9 KSchG ist ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB. Dies bedeutet, dass eine trotz Bestehens des Sonderkündigungsschutzes erklärte Kündigung rechtswidrig und unbeachtlich ist. Rz. 56 Holt der Arbeitgeber die ausnahmsweise zu erteilende Erlaubnis der für den Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / c) Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 50 Das Kündigungsverbot setzt voraus, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Entscheidend ist, dass die Arbeitnehmerin mitteilt, dass sie bereits bei Zugang der Kündigung schwanger war oder vermutlich schwanger war. Da nämlich für das Bestehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Allgemeines

Rz. 194 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[206] Rz. 195 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / A. Grundlagen

Rz. 1 Entgegen der häufig anzutreffenden Annahme genießen Teilzeitbeschäftigte denselben persönlichen Bestandsschutz ihres Arbeitsverhältnisses wie Vollzeitbeschäftigte. Anwendbar sind sowohl die Vorschriften des BGB zu den Kündigungsfristen als auch die Bestimmungen des KSchG. Für Teilzeitbeschäftigte gelten dieselben Voraussetzungen für eine Kündigung. Es gibt auch für Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Rz. 22 In der Blockaltersteilzeit teilt sich die Gesamtphase der Altersteilzeit zwischen Beginn und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in zwei notwendigerweise zeitlich gleiche Phasen: D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / III. Sonderkündigungsschutz

Rz. 59 Vom Zugang der Ankündigung an genießt der Beschäftigte Sonderkündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG für die gesamte Zeit der Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Nachdem der vorgelagerte Kündigungsschutz (für den Zeitraum zwischen Ankündigung und Beginn der Pflegezeit) zunächst gesetzlich unbegrenzt war, hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich auf die Kritik reagiert und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / a) Beginn des Kündigungsschutzes

Rz. 48 Sonderkündigungsschutz genießt die Frau, sobald die Schwangerschaft besteht und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Bei Fehlgeburten besteht der Sonderkündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Entscheidend ist der Zugang der Kündigungserklärung. Geht die Kündigung noch vor Beginn de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Vertrag über kurzfristige Beschäftigung (befristeter Arbeitsvertrag)

Rz. 13 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Befristung (1) Der Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Muster, Checklisten, F... / III. Muster: Vertrag über kurzfristige Beschäftigung in einem privaten Haushalt (befristeter Arbeitsvertrag)

Rz. 16 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers = natürliche Person, Name und Vorname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeber – Und Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmerin – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen. § 1 Anstellung, Befristung (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem ______________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nebentätigkeiten / 4. Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Rz. 36 Verletzt der Arbeitnehmer seine Anzeigepflicht und führt folglich eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers aus, so ist dies ungeachtet der Frage, ob die Nebentätigkeit hätte genehmigt werden müssen, eine Arbeitsvertragsverletzung. Diese rechtfertigt in jedem Fall eine Abmahnung des Arbeitnehmers. Im Wiederholungsfall ist eine verhaltensbedingte ordentlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltverein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 3. Begründetheit der Klage

Rz. 221 Hat der Arbeitgeber seine Ablehnung begründet, so ist er nicht mit anderen Gründen als den genannten präkludiert. Hat der Arbeitgeber allerdings entgegen § 8 TzBfG mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nicht verhandelt, so kann er dem Arbeitnehmer keine Einwendungen entgegenhalten, die im Rahmen einer Verhandlung hätten ausgeräumt werden können.[228] Der Verstoß des Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Voraussetzungen, Beginn und Ende

Rz. 47 Sachlich setzt der Sonderkündigungsschutz ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis ­voraus. Ist ein solches nicht gegeben, so kann sich jede Partei jederzeit durch einseitige Erklärung von dem Arbeitsverhältnis lösen, ohne dass die Voraussetzungen einer Kündigung vorzuliegen brauchen.[16] a) Beginn des Kündigungsschutzes Rz. 48 Sonderkündigungsschutz genießt die Frau, soba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 11 Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag mit geringfügig entlohntem Beschäftigten zur Beschäftigung in einem Privathaushalt

Rz. 15 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers = natürliche Person, Name und Vorname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeber – und Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmerin – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _______________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Betriebsverfassung / A. Stellung von Teilzeitbeschäftigten im Betriebs- und Personalverfassungsrecht

Rz. 1 Einer der Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrecht ist derjenige des Arbeitnehmers gem. § 5 BetrVG. Hiernach sind Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Das BetrVG schließt den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Pflichten des (Teilzeit-)Arbeitnehmers

Rz. 37 Gem. § 5 Abs. 1 EntgFG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dann hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie über deren ­voraussichtliche Dauer spätestens a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Muster, Checklisten, F... / I. Arbeitsvertrag Teilzeitbeschäftigte allgemein

Rz. 1 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Kündigungsverbote

Rz. 86 Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind, genießen gem. § 18 Abs. 1 BEEG Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis vom Zeitpunkt des Zugangs des Elternzeitverlangens nach § 16 Abs. 1 BEEG und während der Dauer der Elternzeit nicht kündigen. Der früheste Zeitpunkt, zu dem das Verlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG Kündigungsschutz vermittelt, ist acht Woc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 112 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 113 Schon bei der Einstellung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / 1. Einseitiges Gestaltungsrecht

Rz. 40 Die Pflegezeit ist vergleichbar mit der Elternzeit ausgestaltet, so dass hier wie dort ein einseitiges Gestaltungsrecht des Beschäftigten bzw. des Arbeitnehmers besteht, nicht etwa ein durch Zustimmung zu erfüllender Anspruch gegen den Arbeitgeber.[32] Deshalb bedarf es keiner auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtete Leistungsklage gegen den Arbeitgeber, sonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anspruch auf Verri... / c) Konsequenzen der Änderung der Verteilung

Rz. 283 Nach einer den Vorgaben entsprechenden Änderung der Verteilung hat der Arbeitnehmer zu den neuen Bedingungen zu arbeiten. Rz. 284 Kommt der Arbeitnehmer der geänderten Verteilung nicht nach, so kann dies Gegenstand arbeitsrechtlicher Sanktionen sein, z.B. einer Abmahnung oder einer Kündigung. Gegebenenfalls ist im Kündigungsrechtsstreit inzidenter zu prüfen, ob die Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Arbeitsvertrag Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG)

Rz. 2 Vereinbarung Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Betriebsverfassung / E. Teilzeitbeschäftigte in Sozialplänen

Rz. 22 Ein Sozialplan dient dazu, dem Arbeitnehmer die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder doch zu mildern, die ihm infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen werden.[23] Dabei haben die Betriebspartner gem. § 75 Abs. 1 BetrVG darauf zu achten, dass die Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass der Gleichh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Entfallen der Feiertagsvergütung

Rz. 15 Nach § 2 Abs. 3 EntgFG haben Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach einem Feiertag unentschuldigt der Arbeit fern bleiben, keinen Anspruch auf Bezahlung für diesen Feiertag. Die Vorschrift ist entsprechend ihrer historischen Herkunft[8] dahin gehend auszulegen, dass eine eigenmächtige Freizeitverlängerung vor und nach Feiertagen ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / III. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Rz. 107 Hat der Arbeitgeber die Stelle noch nicht anderweitig besetzt, kann er die (klageweise) Geltendmachung des Anspruchs nach § 9 TzBfG zum Anlass nehmen, eine Besetzungsentscheidung unter Beachtung des Bevorzugungsanspruchs zu treffen. Vermag er den Vorrang nicht zu erkennen, kann er zumindest die anderweitige Besetzung der Stelle bis zur rechtskräftigen Klärung der Fra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / I. Allgemeines

Rz. 27 Durch § 1 Abs. 2 EntgFG ist klargestellt, dass auch Teilzeitbeschäftigte vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Hierunter fallen auch geringfügig Beschäftigte. Rz. 28 Hinsichtlich der Modalitäten der Entgeltfortzahlung gelten dieselben Grundsätze wie für Vollzeitbeschäftigte. Insbesondere beträgt auch für Teilzeitbeschäftigte die Dauer der Entg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anspruch auf Verri... / III. Feststellungsklage auf Eintritt der Verringerungsfiktion

Rz. 223 Hat der Arbeitgeber sich nicht oder nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 5 TzBfG geäußert, tritt gem. § 8 Abs. 5 S. 2 beziehungsweise S. 3 TzBfG die Fiktion der zustimmenden Willenserklärung ein. Einer Klage hierauf bedarf es daher nicht mehr. Würde der Arbeitnehmer nunmehr noch eine Klage auf Abgabe der Willenserklärung erheben, so würde diese in eine zulässige Fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 29 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 30 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5 – 7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 25 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 69 Während der Elternzeit ist es dem Arbeitnehmer grundsätzlich möglich, in ein Teilzeitarbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber einzutreten. Die Begründung eines solchen Arbeitsverhältnisses bedarf jedoch gem. § 15 Abs. 4 S. 3 BEEG der Zustimmung des Arbeitgebers. Rz. 70 Der Arbeitgeber kann gem. § 15 Abs. 4 S. 4 BEEG die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / III. Nachweis

Rz. 18 Der Beschäftigte muss dem Arbeitgeber die Pflegebedürftigkeit seines nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen; bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen ist ein vergleichbarer Nachweis zu erbringen, § 3 Abs. 2, ggf. i.V.m. § 3 Abs. 5 S. 3 PflegeZG. Nimmt der Beschäftigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / II. Anzeige

Rz. 31 Nach § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt zu berücksichtigen, wenn ihm – neben weiteren Voraussetzungen – der Arbeitnehmer seinen Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat. Seit dem 1.1.2019 bedarf diese Anzeige der Textform; wörtlich verstanden wäre das systemwidrig. Rz. 32 Denn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / 4. Dringende betriebliche Gründe

Rz. 67 Schließlich kann der Arbeitgeber dem Aufstockungswunsch des Teilzeitbeschäftigten auch andere dringende betriebliche Gründe entgegenhalten, § 9 S. 1 Nr. 4 TzBfG. Rz. 68 Entgegen der Formulierung in § 8 TzBfG verwendet § 9 TzBfG die Ergänzung "dringend". Den Begriff des dringenden betrieblichen Grunds verwendet der Arbeitgeber auch in zahlreichen anderen Vorschriften (e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 3. Form

Rz. 43 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG hat der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit in Textform zu erfolgen. Dies dient einer erleichterten Beweisführung. Zudem soll die Textform die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer vor einer übereilten Geltendmachung einer Arbeitszeitverringerung schützen. Nach § 126b BGB erfüllt eine auf einem dauerhaften Datenträger abgegebene lesbare Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Teilzeitanspruch von A... / IV. Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 20 Der Teilzeitanspruch nach § 11 TVöD/TV-L besteht bereits nach dem Wortlaut nur dann, wenn dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Rz. 21 Diese Formulierung schließt trotz der Verwendung des Wörtchens "soll" in § 11 Abs. 1 S. 1 TVöD/TV-L eine Abwägung unter den Interessen der Arbeitsvertragsparteien aus;[19] die dringenden Belange können nu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1 Warum Steuerberater die Fördermittelberatung anbieten

Die Zukunftsfähigkeit von bestehen Unternehmen und Gründungen ist grundsätzlich geprägt von den Entscheidungen der Unternehmenslenker bzw. Gründer des jeweiligen Unternehmens bzw. Betriebes. Die Entscheidungen wiederum sind geprägt von unterschiedlichen Faktoren, wie z. B. die Investition in neue Maschinen, dem Kapitalbedarf bei Gründungen und Startups, der Finanzierung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.1 Begriff des Leasing

Rz. 255 Leasing ist ein Vertrag über eine bewegliche oder unbewegliche Sache, bei der das rechtliche Eigentum bei dem Leasinggeber liegt, der Leasingnehmer aber regelmäßig über einen langen Zeitraum das Recht zur Nutzung der Sache hat. Zivilrechtlich ist der Leasingvertrag eine Unterart des Mietvertrags. Man unterscheidet als Leasingarten Operate-Leasing, Finanzierungsleasing ...mehr