Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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ABC der Werbungskosten / Arbeitslosigkeit

Literatur: Apitz, DStZ 1997, 145 Aufwendungen während der Periode einer Arbeitslosigkeit können vorweggenommene Werbungskosten sein (Rz. 27). Voraussetzung ist, dass es sich nicht um Ausbildungskosten handelt, d. h. dass die Aufwendungen nicht der erstmaligen Berufsqualifikation dienen, sondern dass sie aufgewendet werden, um durch Verbesserung der Qualifikation, z. B. durch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 4 Erstattung von Werbungskosten

Rz. 69 Dass Werbungskosten die Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit stpfl. Einnahmen abgelten sollen, ist auch zu berücksichtigen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus beruflichen Gründen nicht durch die Werbungskosten gemindert wird. Dies ist der Fall, wenn ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber) aus beruflichen Gründen die Werbungsko...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ausbildungsdienstverhältnis

Literatur: Schulenburg, DStZ 2007, 183 Grundsätzlich gehören Kosten der erstmaligen Ausbildung, einschl. der Kosten des erstmaligen Studiums, nicht zu den Werbungskosten (vgl. "Ausbildung"; "Studium"). Nach § 9 Abs. 6 EStG sind jedoch auch die Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung und eines erstmaligen Studiums Werbungskosten, wenn Ausbildung bzw. Studium im Rahmen eines ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Räumungskosten

Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, wie die Kosten der Räumung, eines Räumungsprozesses und eine Abstandszahlung bei Vermietung und Verpachtung, können (nachträgliche) Werbungskosten sein (Rz. 32).[1] Kosten der Räumung, um das Grundstück bebauen und dann vermieten zu können, sind sofort abziehbare Werbungskosten, keine Ans...mehr

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ABC der Werbungskosten / Zweitstudium

Literatur: Stolz, FR 1979, 242 Zu Kosten des Erststudiums, die grundsätzlich Ausbildungskosten und daher keine Werbungskosten sind, vgl. "Studium". Aufgrund der geänderten Rspr. ist § 12 Nr. 5 EStG eingeführt worden. Danach sind Aufwendungen für ein Erststudium nur im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abzugsfähig. Das bedeutet aber andererseits, dass Kosten für ein Zweitstudiu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Herstellungskosten, vergebliche

Literatur: v. Bornhaupt, FR 1980, 497; Bisber, BB 1985, 1062; Herrmann, StuW 1991, 372 Allgemein zu vergeblichen Aufwendungen vgl. Rz. 37. Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen, können auch dann vergebliche Werbungskosten sein, wenn sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter gehören. Diese Aufwendungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.2 Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen

Rz. 46 Von dem Grundsatz, dass Geldabflüsse (Geldausgaben) Werbungskosten sind, gibt es jedoch eine Ausnahme. Soweit Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands gehören, sind diese Aufwendungen keine (sofort abziehbaren) Werbungskosten.[1] Sie sind dem Grunde nach zwar Werbungskosten; § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG verbietet aber, entgegen § 1...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bewirtungsaufwendungen

Literatur: Geserich, NWB 2016, 2500; Leisner/Egensperger, DStZ 2010, 673 Für Bewirtungsaufwendungen gilt aufgrund der Verweisung in § 9 Abs. 5 EStG die Regelung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sinngemäß (vgl. § 4 EStG Rz. 685ff. sowie § 12 EStG Rz. 80 "Bewirtungskosten"). Die sinngemäße Anwendung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer auch der "Bewirtende" ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.7 Nicht abziehbare Werbungskosten

Rz. 64 Sind Ausgaben dem Grunde nach Werbungskosten, sind sie regelmäßig auch abziehbar. Es besteht grundsätzlich kein Gebot, dass nur übliche, angemessene oder zweckmäßige Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden können (Rz. 24). Eine Ausnahme besteht nur für die Abzugsverbote des § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 und Abs. 6 EStG, die aufgrund der Verweisung in ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Aufwendungen

Als Mehraufwendungen kommen in Betracht: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"). Der Grund für die pauschale Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen wird darin gesehen, dass einem Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug höhere Verpflegungskosten zu entstehen pflegen, als einem Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, aber ohne Kantine.[1] Zur Höhe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.2 Sonderregelung für Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs

Rz. 142 Das Gesetz enthält Sonderregelungen für den Fall, dass der Stpfl. für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein eigenes oder ihm zur Nutzung überlassenes Kfz benutzt. Ein Kfz ist ein "eigenes", wenn es im Eigentum des Stpfl. steht. Im Eigentum des Stpfl. steht das Kfz, wenn es in seinem bürgerlich-rechtlichen oder in seinem wirtschaftlichen Eigentum st...mehr

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ABC der Werbungskosten / Umschulung

Umschulung begründet regelmäßig die Qualifikation für einen neuen Beruf (Berufswechsel) und unterscheidet sich dadurch von der "Fortbildung". Die Kosten sind daher Ausbildungskosten, nicht Kosten der Fortbildung. Während ursprünglich die Ansicht vertreten wurde, dass Umschulungsmaßnahmen unter § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen ("Aufwendungen für Weiterbildung in einem nicht ausg...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erhaltene Ersatzleistungen

Erhält der Stpfl. von einer anderen Person (vollen) Ersatz (z. B. dem anderen Unfallbeteiligten, der den Unfall verschuldet hat), so entfällt bei dem Stpfl. in Höhe der Ersatzleistungen der Ansatz von Werbungskosten, da er insoweit keine Aufwendungen hat.[1] Versicherungsleistungen auf Schäden, die nicht zu Werbungskosten geführt hätten (Nutzungsausfallentschädigung), sind j...mehr

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ABC der Werbungskosten / Persönlichkeitsschulung (Selbsterfahrungskurse)

Aufwendungen für Kurse zur Persönlichkeitsschulung und -entfaltung sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Sie sind keine Fortbildungskosten, da sie allenfalls mittelbar dem Fortkommen im Beruf dienen, unmittelbar aber der Persönlichkeitsentfaltung und damit einem privaten Zweck. Einem anteiligen Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten steht das Abzugsverbot gem. § 12 ESt...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kinderbetreuung

Literatur: Jooß, DStZ 1988, 359; Degenhard, DStZ 1995, 611; Hegemann/Hegemann, SteuK 2012, 455 Aufwendungen für die Kinderbetreuung (Kindergarten, Hausgehilfin) sind regelmäßig privat veranlasst. Sie sind daher keine Werbungskosten, und zwar selbst dann nicht, wenn ohne die Kinderbetreuung eine Berufstätigkeit nicht möglich wäre. Die Kinderbetreuung gehört zumindest auch (wen...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ferienwohnung

Literatur: Schuler, DB 1993, 1318; Urbahns, DStZ 1999, 329; Thürmer, DB 2002, 444; Risthaus, FR 2002, 909; Thürmer, DStR 2003, 584; Diemel-Metz, DStR 2004, 495; Neufang, StB 2017, 248; Hutmacher, ZNotP 2014, 130 Bei Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (also ohne wesentliche Eigennutzung ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Flugzeug

Literatur: Kröller, NWB 2017, 2276 Keine Werbungskosten sind Aufwendungen für ein Flugzeug; es handelt sich um private Repräsentationsaufwendungen, auch wenn das Flugzeug auch zu beruflichen Zwecken genutzt wird.[1] Als Werbungskosten grds. abziehbar sind dann die Kosten der beruflichen Nutzung (§ 12 EStG Rz. 45). Nach neuer Rspr. des BFH zu gemischten Aufwendungen ist dahing...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.4 Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden, Nr. 3

Rz. 108 Berufsstände und Berufsverbände dienen der Förderung der wirtschaftlichen oder beruflichen Stellung des Stpfl. Beiträge können daher grundsätzlich Werbungskosten sein. Dabei erweitert § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG den Begriff der Werbungskosten nicht, sondern konkretisiert ihn nur. Es muss daher immer eine Förderung der Berufstätigkeit im konkreten Fall vorliegen. Diese lieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe...mehr

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ABC der Werbungskosten / Einzelfälle der Berufsfortbildung

Die Kosten einer an sich berufsfremden Ausbildung sind Werbungskosten, wenn diese Ausbildung nicht dazu dienen soll, einen neuen Beruf zu ergreifen, sondern die Fähigkeiten für den ausgeübten Beruf erhöhen soll.[1] Entsprechend den Grundsätzen zum "Zweitstudium" sind die Kosten von Maßnahmen, um die Kenntnisse in dem ausgeübten Beruf aufzufrischen, zu ergänzen und zu erweite...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinnahmen auch die Werbungskosten definiert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.3 Vermögensverluste

Rz. 48 Im Bereich der Überschusseinkünfte werden reine Vermögensänderungen steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt; Vermögensverluste führen also nicht zu Werbungskosten. Wertveränderungen und Veräußerungsverluste sind daher keine Werbungskosten.[1] Gehört der Vermögensverlust nicht zu den Werbungskosten, führen auch Aufwendungen zur Verhinderung eines solchen Vermögen...mehr

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ABC der Werbungskosten / Honorarprozess

Kommt es im Anschluss an eine beruflich veranlasste Rechtsstreitigkeit zu einem Honorarprozess zwischen dem Stpfl. und seinem Anwalt, sind die Ausgaben dieses Prozesses Folgekosten und teilen das rechtliche Schicksal der Kosten des ersten Prozesses; sie sind also Werbungskosten, wenn auch die Kosten des ersten Prozesses Werbungskosten waren.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9.3 Typische Berufskleidung

Rz. 226 Zu Aufwendungen für Anschaffung und Instandhaltung von Kleidung, die zur privaten Lebensführung gehören, vgl. § 12 EStG Rz. 17, 80 "Kleidung". Nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG können Kleidungskosten jedoch zu den Werbungskosten gehören, soweit es sich bei der Kleidung um "typische Berufskleidung" handelt. Die Regelung für "typische Berufskleidung" ist insoweit konstitutiv, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.1 Allgemeines

Rz. 203 Nach der gesetzlichen Regelung dürfen Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten anerkannt werden, als sie notwendig sind; nicht notwendige Aufwendungen sind privat, nicht beruflich veranlasst. Die "Notwendigkeit" bestimmt sich nach objektiven Gesichtspunkten; die subjektiven Vorstellungen des Stpfl. sind nicht maßgebend.[1] Insbesondere Aufwendungen, mit denen ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 12.1 Rechtslage bis Vz 2014

Rz. 255 Der Gesetzgeber reagierte mit der Normierung eines Abzugsverbots in § 9 Abs. 6 EStG (in § 4 Abs. 9 EStG für Betriebsausgaben) auf die Rspr. zu § 12 Nr. 5 EStG.[1] Der BFH hatte entschieden, dass Berufsausbildungskosten vorweggenommene Werbungskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG sein können, sofern ein hinreichender Veranlassungszusammenhang zwischen Aufwand und spät...mehr

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ABC der Werbungskosten / Staatspolitische Zwecke

Nach § 9 Abs. 5 EStG ist § 4 Abs. 6 EStG entsprechend anzuwenden; danach können Ausgaben für staatspolitische Zwecke keine Werbungskosten sein. Ausgaben für staatspolitische Zwecke sind nach § 10b Abs. 2 EStG Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien. Vom Begriff her ist nicht ausgeschlossen, dass solche Aufwendungen Werbungskosten sind, wenn sie aus beruflichem A...mehr

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ABC der Werbungskosten / Beruflich genutztes Privatfahrzeug

Wird ein Privatfahrzeug beruflich benutzt, sind die durch die Berufsfahrt veranlassten Kosten Werbungskosten; zur Ausnahmeregelung für Fahrten zwischen Wohnung erster Tätigkeitsstätte vgl. Rz. 142ff. Bei beruflicher Nutzung eines privaten Kfz sind die laufenden Kosten, soweit sie durch die berufliche Nutzung entstanden sind, sowie die Fixkosten anteilig anzusetzen. Das frühe...mehr

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ABC der Werbungskosten / Auslandsreise (Auslandskongresse)

Literatur: Berenkämper, DB 2010, 147; Grützner, StuB 2010, 616; Albert, FR 2010, 1032 Bei Auslandsreisen ist zwischen Einzel- und Gruppenreisen zu unterscheiden. Bei Einzelreisen liegen Werbungskosten vor, wenn ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt. Ein solcher beruflicher Anlass kann sein der Besuch eines Kunden, das Halten eines Vortrags auf einem Fachkongress...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bewerbungskosten

Bewerbungskosten bei einem Arbeitnehmer sind (vorweggenommene) Werbungskosten. Hierzu gehören Kosten der Erstellung der Bewerbung (Kopien, Porto), Kosten einer Anzeige und Aufwendungen für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, so auch Tage- und Übernachtungsgelder, Bewerbungsmappen und sonstige Büromaterialien sowie Internetkosten. Keine Bewerbungskosten sind aber Kosten der Re...mehr

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ABC der Werbungskosten / Meisterprüfung

Die Kosten der Meisterprüfung gehören zu den Fortbildungs-, nicht den Ausbildungskosten. Durch diese Prüfungen wird, trotz der verbesserten Qualifikation, der Bereich der Tätigkeit in einem bestimmten Handwerk nicht verlassen, also kein neuer Beruf ergriffen. Zu den Kosten der Meisterprüfung gehören auch die Kosten der Anfertigung des Meisterstücks (Material usw.). Ist das M...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Kosten des Unfalls anlässlich einer Berufsausübung sind Werbungskosten (Arbeitsunfall, vgl. "Berufskrankheit"). Kosten eines Unfalls auf einer Reise teilen das Schicksal der Reise- oder Fahrtkosten. War die Reise oder Fahrt beruflich veranlasst, sind auch die Unfallkosten Werbungskosten. Unfallkosten sind daher nur dann Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind. Ob di...mehr

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ABC der Werbungskosten / Schule

Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind immer Lebenshaltungskosten. Diese Schulen vermitteln Allgemeinwissen und allg. zum Leben in dem bestehenden Kulturkreis notwendiges Wissen und Fertigkeiten, nicht berufsbezogene Kenntnisse. Soweit diese Kenntnisse auch der Berufstätigkeit dienen, steht § 12 Nr. 1 EStG einer Aufteilung entgegen. Nach § 12 Nr. 1 S. 1 ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufsschule

Der Besuch einer Berufsschule fällt in den Bereich des Arbeitsverhältnisses (vgl. "Lehre"), ihre Kosten sind daher Werbungskosten. Gleiches gilt für die Ausgaben einer im Rahmen der Berufsschule durchgeführten Klassenreise als verbindlicher Schulveranstaltung.[1] Eine Berufsschule ist keine erste Tätigkeitsstätte des Stpfl. Aufwendungen sind daher nach Dienstreisegrundsätzen ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vermögensverwaltung

Entsprechend dem verwalteten Vermögen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielt, z. B. indem ein Wertpapierdepot verwaltet wird, oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielt werden, wenn das verwaltete Vermögen z. B. aus einer vermieteten Immobilie besteht. Kosten der Verwaltung eines Vermögens, aus dem stpfl. Einkünfte fließen, sind Werbu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Pfleger

Die Bestellung eines Vormunds für ein minderjähriges Kind oder eines Pflegers für einen beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Erwachsenen betrifft grundsätzlich den familien- oder personenrechtlichen Status der Person und gehört daher zur Lebensführung. Das gilt auch, wenn ein Ergänzungspfleger für einen Minderjährigen bestellt wird, damit er zu seinen Eltern i...mehr

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ABC der Werbungskosten / Nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Müller, DStZ 1999, 333 Für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die allg. Grundsätze der Verursachung (Rz. 11ff.). Es genügt daher, dass die Aufwendungen durch die nichtselbstständige Arbeit veranlasst sind; es ist nicht erforderlich, dass durch diese Aufwendungen die Einkünfte gesichert oder erhöht werden (ein solcher unmittelbarer ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Nutzungseinlage

Überlässt der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft Vermögensgegenstände unentgeltlich oder gegen ein zu niedriges Entgelt zur Nutzung, liegt keine verdeckte Einlage vor, da Nutzungen nicht einlagefähig sind. Die Aufwendungen, die dem Gesellschafter durch die Überlassung des Gegenstands zur Nutzung entstehen (z. B. Zinsaufwendungen, wenn der Gegenstand fremdfinanziert ist),...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anschaffungskosten

Werbungskosten sind von den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten (sowie Herstellungskosten und Herstellungsnebenkosten) abzugrenzen. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten stehen mit dem Vermögensgegenstand, nicht den Einkünften, in wirtschaftlichem Zusammenhang und können nur über die Abschreibungen steuerlich verrechnet werden (zum Begriff der Anschaffung...mehr

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ABC der Werbungskosten / Wahlamt

Werbungskosten können nur Aufwendungen sein, die mit steuerbaren und stpfl. Einnahmen kausal zusammenhängen. Aufwendungen für ein zu nichtselbstständiger Arbeit führendes Wahlamt sind daher Werbungskosten, und zwar auch dann, wenn die Aufwendungen erfolglos sind, der Stpfl. also nicht gewählt wird[1], nicht aber Aufwendungen, die zu einem Ehrenamt führen. Vgl. auch "Abgeordne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.1.2 Zweck der Regelung

Rz. 159 Die gesetzliche Regelung soll Mehraufwendungen erfassen, die typischerweise auftreten, wenn der Stpfl. aus beruflichen Gründen nicht in der Familienwohnung wohnen kann. Liegen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands so weit auseinander, dass der Stpfl. zumutbarerweise nicht täglich seine Beschäftigungsstätte von der Familienwohnung aus aufsuchen kann, entste...mehr

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ABC der Werbungskosten / Promotion

Literatur: Sangmeister, DStZ 1988, 61; Marx, DStZ 1988, 64; Wittmann, FR 1988, 273; Theisen/Salzberger, DStR 1991, 1333; Paus, DStZ 1993, 177; Zugmaier, DStZ 1999, 865; Theissen/Zeller, DB 2003, 1753; Wulff, DStR 2004, 799; Jochum, DStZ 2005, 260; Schießl, DStZ 2004, 119 Kosten der Promotion hatte die Rspr. ursprünglich als letzten Akt der akademischen Ausbildung angesehen un...mehr

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ABC der Werbungskosten / Austauschmotor

Aufwendungen für einen Austauschmotor können außergewöhnliche Aufwendungen und daher im Rahmen der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte neben den Pauschbeträgen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzuerkennende Werbungskosten sein (allg. hierzu Rz. 148). Außergewöhnlich ist ein solcher Schaden allerdings nur, wenn er nicht auf normalen Verschleiß zurückgeführt ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Zusammenhang mit Vermögenssphäre bis Vz 2008

Dagegen sind keine Werbungskosten solche Aufwendungen, die nur auf den Vermögensbereich (Stammrecht) gemacht werden, die also nur mit der Vermögenssphäre, nicht mit der Einkunftssphäre, zusammenhängen. Das ist etwa der Fall bei Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten.[1] Ebenso sind Ausgaben, die bei der Veräußerung der Kapitalbeteiligung anfallen, keine abziehbaren Werbun...mehr

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ABC der Werbungskosten / Pauschbeträge

Für Kfz-Kosten bestehen Pauschalen, die teilweise durch Gesetz, teilweise durch Verwaltungsanweisung festgelegt werden. Zu den gesetzlich festgelegten Kfz-Kosten gehören § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2, Nr. 5 S. 4 EStG. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf den Ansatz dieser Pauschbeträge. Eine Prüfung, ob die Pauschbeträge zu einem angemessenen Ergebni...mehr

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ABC der Werbungskosten / Studienreise

Literatur: Berenkämper, DB 2010, 147; Albert, FR 2010, 267; Grützner, StuB 2010, 616 Bei Studienreisen (Gruppenreisen), insbesondere in das Ausland, ist die berufliche Veranlassung anhand besonderer Kriterien zu prüfen, da Studienreisen häufig allg. Informationsinteressen verfolgen, die nicht berufsspezifisch sind.[1] Für die Prüfung sind alle Umstände des Einzelfalls zu würd...mehr

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ABC der Werbungskosten / Lkw-Fahrer

Ein Lkw-Fahrer hat in seinem Fahrzeug und auch nicht am Lkw-Wechselplatz seine erste Tätigkeitsstätte.[1] Der Lkw-Fahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, darf die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden.[2] Liegen Einzelnachweise über die Kosten nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. Dem Lkw-Fahrer, der in de...mehr

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ABC der Werbungskosten / Brille

Hilfsmittel zur Beseitigung einer körperlichen Schwäche, wie Brillen, sieht die Rspr.[1] grundsätzlich nicht als Arbeitsmittel an. Die Aufwendungen hierfür werden als Kosten der Lebensführung eingeordnet, und zwar auch dann, wenn das Hilfsmittel ausschließlich bei der Berufstätigkeit benutzt wird. Der BFH sieht die Verbindung zu der körperlichen Schwäche, also den privaten B...mehr