Bewerbungskosten bei einem Arbeitnehmer sind (vorweggenommene) Werbungskosten. Hierzu gehören Kosten der Erstellung der Bewerbung (Kopien, Porto), Kosten einer Anzeige und Aufwendungen für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, so auch Tage- und Übernachtungsgelder, Bewerbungsmappen und sonstige Büromaterialien sowie Internetkosten.

Keine Bewerbungskosten sind aber Kosten der Reise zu dem neuen Arbeitsort, um das soziale und landschaftliche Umfeld kennenzulernen. Hier überwiegt die private Veranlassung.[1]

Vergebliche Bewerbungs-/Vorstellungskosten bei einem Arbeitnehmer sind vergebliche Werbungskosten (Rz. 37) und daher als Werbungskosten abziehbar.

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