Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.5 Sonstige Kosten

Rz. 220 Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allg.) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug ab Vz 2014 jedoch entgegen (Rz. 208).[1] Unter die sonstigen Kosten fallen zudem Telefonkosten.[2] Allerdings schränkt die Rspr. den Umfang der Telefongespräche ein. Danach soll das Telefongespräch die ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Bei Dienstreisen können Mehraufwendungen als Reisekosten (vgl. "Reisekosten") entstehen, die als Werbungskosten abziehbar sind: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"), Fahrtkosten (vgl. "Fahrtkosten"), Reisenebenkosten (vgl. "Reisenebenkosten"), Übernachtungskosten (vgl. "Übernachtungskosten").mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten absetzbar sind die Vollkosten für das Kfz abzüglich: der Kosten für private Nutzung; der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, soweit sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG beschränkt absetzbar sind. Diese nichtabzugsfähigen Werbungskosten sind so zu berechnen, dass aus den tatsächlichen Aufwendungen die Kosten pro km erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.1 Werbungskosten als Ausgabe von Geld oder Geldeswert

Rz. 43 Bei Werbungskosten können die Begriffe "Ausgabe", "Aufwendung" und "Kosten" im Wesentlichen als synonym verwandt werden. Ein Unterschied könnte im Bilanzsteuerrecht hinsichtlich der zeitlichen Auswirkungen bestehen (wo jedoch insoweit der Begriff "Aufwand" verwandt wird), bei Überschusseinkünften besteht jedoch wegen § 11 EStG ein solcher Unterschied (mit Ausnahme der...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten anzusetzen sind sämtliche durch den Unfall verursachten Aufwendungen des Stpfl. Dazu gehören die Ausgaben für die Reparatur des Kfz, aber auch für die Reparatur anderer Gegenstände, die durch den Unfall beschädigt worden sind.[1] Wird der beschädigte Wagen nicht repariert, ist die durch den Unfall herbeigeführte Wertminderung als Werbungskosten anzusetzen ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten anzusetzen sind alle Kosten, die durch die Ausbildungsmaßnahme zu einem zweiten Beruf veranlasst sind, also Literatur, Kurs-, Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten usw. Bei Vorliegen einer beruflichen Veranlassung kann auch eine Auslandsreise zu Werbungskosten führen.[1] Die Ausbildungsstätte war nach früherer Rspr. die "regelmäßige Arbeitsstätte"; der Begr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.3 Durch die Pauschregelung abgegoltene Aufwendungen (§ 9 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 146 Die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG gelten alle Aufwendungen ab, die typischerweise und regelmäßig bei den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen. Soweit daher einzelne Aufwendungen zu diesem von der Typisierung erfassten Bereich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu rechnen sind, können sie weder neben den Pauschbe...mehr

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ABC der Werbungskosten / Gemischte Aufwendungen

Nach früherer Rechtslage lagen Fortbildungskosten für einen ausgeübten Beruf nicht vor, soweit es sich um gemischte Aufwendungen handelt, d. h. um Aufwendungen, die auch zur Lebensführung gehören. Das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG verhinderte nach der früheren Rspr. einen anteiligen Ansatz als Werbungskosten. So konnten Kosten einer Arbeitsgemeinschaft nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.4 Erfolglose (vergebliche) Aufwendungen

Rz. 37 Der Begriff der Werbungskosten setzt nicht voraus, dass die Aufwendungen tatsächlich später zu Einnahmen führen, dass also tatsächlich eine Einkunftsquelle geschaffen wird. Sind die Aufwendungen durch die (geplante) Einkunftsquelle verursacht i. S. d. Äquivalenztheorie (Rz. 11), dann sind die Aufwendungen auch dann Werbungskosten, wenn sie erfolglos geblieben sind, d....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.5 Unfreiwillige Aufwendungen

Rz. 41 Werbungskosten sind die durch den Beruf veranlassten, also durch ihn verursachten Aufwendungen. Die Absicht des Stpfl., diese Aufwendungen mit Zielrichtung auf die Erzielung von Einkünften zu tätigen, kann diesen kausalen Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Beruf zwar begründen, er ist aber nicht notwendig (Rz. 14). Die berufliche Veranlassung kann auch ohne finale...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.5 Ersatz der Aufwendungen

Rz. 152 Soweit ein Dritter (Arbeitgeber) dem Stpfl. die Aufwendungen steuerfrei ersetzt (Rz. 69ff.), entfällt grundsätzlich der entsprechende Ansatz von Werbungskosten. Dies gilt uneingeschränkt allerdings nur, wenn die Werbungskosten steuerfrei ersetzt werden. Ist der Ersatz aber als Arbeitslohn zu versteuern, leistet der Arbeitnehmer die Aufwendungen aus seinem steuerbaren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.2 Üblichkeit, Notwendigkeit, Angemessenheit, Zweckmäßigkeit der Aufwendungen

Rz. 24 Für den Begriff der Werbungskosten ist nur maßgebend, ob die Aufwendungen durch die berufliche Sphäre veranlasst sind (Rz. 11ff.). Liegt daher die alleinige Verursachung der Aufwendungen in der beruflichen Sphäre, sind die Aufwendungen Werbungskosten. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob die Aufwendungen üblich, notwendig, angemessen oder zweckmäßig sind.[1] Soweit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.6 Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 42 Berufliche Veranlassung, und damit Verursachung durch die Berufssphäre, kann auch vorliegen, wenn der Stpfl. die Aufwendungen selbst schuldhaft veranlasst hat. Der Stpfl. ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den beruflichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Auch Aufwendungen, die unnötig erscheinen, sind daher bei beruflicher Veranlassung Werbungskosten. Daher...mehr

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ABC der Werbungskosten / Aufwendungen der erstmaligen Berufsausbildung

Kosten der "erstmaligen Berufsausbildung" waren ursprünglich als Lebenshaltungskosten angesehen worden mit der Folge, dass sie nur im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar waren. Hiervon ist der BFH[1] grundsätzlich abgewichen und hat entschieden, dass auch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung vorab entstandene Werbungskosten sein können, wenn ein hinreich...mehr

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ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne...mehr

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ABC der Werbungskosten / Aufwendungen, ersparte

Ersparte Aufwendungen sind keine Werbungskosten. Denn ein Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus.[1] Erbringt etwa der Vermieter Eigenleistungen, die als Werbungskosten anzusetzende Reparaturleistungen ersparen, kann er den Wert der Eigenleistung nicht als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3 Als Werbungskosten anzusetzende Aufwendungen

7.5.3.1 Entfernungspauschale ab 2001 Rz. 136 Durch Gesetz v. 21.12.2000[1] ist ab 1.1.2001 anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Kosten eine Entfernungspauschale getreten.[2] Die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hängen danach nur von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, nicht mehr von der Art des benutzten Beförderungsmittels oder davon, ob überha...mehr

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ABC der Werbungskosten / Aufwendungen, vergebliche

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ABC der Werbungskosten / Aufwendungen, unangemessene

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.1 Entfernungspauschale ab 2001

Rz. 136 Durch Gesetz v. 21.12.2000[1] ist ab 1.1.2001 anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Kosten eine Entfernungspauschale getreten.[2] Die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hängen danach nur von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, nicht mehr von der Art des benutzten Beförderungsmittels oder davon, ob überhaupt messbare Mehraufwendungen entsta...mehr

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ABC der Werbungskosten / Grundsätzliches

Kosten der Ausbildung (einschl. Kosten der Fortbildung in einem nicht ausgeübten Beruf) hängen nicht mit einer existierenden Einnahmequelle zusammen und sind daher keine Werbungskosten (im Gegensatz zu "Fortbildungskosten"). Das gilt auch für Kosten der Vorbereitung auf einen nicht ausgeübten Beruf, dessen Ausübung ohne Vorbildung zulässig ist.[1] Die Abgrenzung zwischen Ausb...mehr

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ABC der Werbungskosten / Wohnung

Literatur: v. Bornhaupt, BB 1998, 136 Die Aufwendungen für Anschaffung, Bezug, Einrichtung und Unterhalt einer Wohnung gehören grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung.[1] Das Wohnbedürfnis ist ein grundlegendes Lebensbedürfnis; die Befriedigung dieses Bedürfnisses ist daher grundsätzlich (zumindest auch) privat veranlasst. Das gilt auch, soweit berufliche Erwägungen bei ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Studium

Literatur: Meier, FR 1989, 326; Prinz, FR 1989, 481; Augustin, DStR 1990, 13, 75; Söhn, StuW 2002, 97; Steck, DStR 2005, 1117; Wesselbaum-Neugebauer, FR 2005, 676; Jörißen, FR 2004, 268; BMF v. 4.11.2005, IV C 8 – S 2227 – 5/05, BStBl I 2005, 955; Kreft, GStB 2010, 64; Steck, DStZ 2010, 194; Kreil, DStZ 2011, 796; Ismer, FR 2011, 1051; Förster, DStR 2012, 487; Schulenburg FR...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fiktive Aufwendungen

Keine Werbungskosten sind fiktive oder ersparte Aufwendungen. Werbungskosten können immer nur tatsächliche Minderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sein, nicht solche, die eingetreten wären, wenn der Stpfl. sich anders verhalten hätte.[1] Keine Werbungskosten können daher aus "Einlagen" von Vermögensgegenständen in den beruflichen Bereich resultieren[2], da hierin...mehr

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ABC der Werbungskosten / Steuerberatungskosten

Literatur: Viebrock/van Lück/Szrubarski, DStR 2015, 391 Steuerberatungskosten sind danach zu unterscheiden, ob sie die private oder die berufliche Sphäre betreffen. Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind ab Vz 2007 nicht abzugsfähig. Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Steuerberatungskosten sind Honorarzahlungen an Steu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzuerkennende Fortbildungskosten

Für die Fortbildungsausgaben gilt, wie für alle Werbungskosten, das Abflussprinzip des § 11 EStG. Aufwendungen sind daher in dem Zeitpunkt als Werbungskosten ab­zuziehen, in dem sie geleistet wurden, auch wenn sie mit Kredit finanziert worden sind. Werbungskosten sind nicht etwa die Tilgungsbeträge des Kredits.[1] Liegt Fortbildung vor, deren Kosten als Werbungskosten anzuerk...mehr

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ABC der Werbungskosten / Art und Höhe der Werbungskosten

Umzugskosten sind grundsätzlich nur diejenigen Kosten, die der Vorbereitung und Durchführung des Umzugs dienen, nicht dagegen Kosten, die der Einrichtung der neuen Wohnung dienen und damit auf unbestimmte Zeit in die Zukunft wirken. Keine Umzugskosten sind damit Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter.[1] Der Höhe nach können tatsächlich entstandene Umzugskosten als Werbungsk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

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ABC der Werbungskosten / Übernachtungskosten

Literatur: Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1892; Seifert, StuB 2019, 126 Übernachtungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a S. 2 EStG sind die tatsächlichen Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierunter fallen als Hauptleistung z. B. Kosten für ein Hotelzimmer, ein möbliertes Zimmer oder ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Haushalt

Aufwendungen für den Haushalt sind regelmäßig Lebenshaltungskosten und daher nicht als Werbungskosten abziehbar. Regelmäßig keine Arbeitsmittel sind technische Geräte, die im Haushalt eingesetzt werden, auch soweit sie im Einzelfall beruflichen Zwecken dienen. Daher sind Kosten für Waschmaschinen, Bügelgeräte und ähnliche Geräte, mit denen Berufskleidung gepflegt wird, grunds...mehr

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ABC der Werbungskosten / Reisenebenkosten

Reisenebenkosten (Nebenkosten einer Auswärtstätigkeit) gehören zu den Werbungskosten, wenn auch Kosten der Auswärtstätigkeit Werbungskosten sind. Als Reisenebenkosten kommen u. a. in Betracht: Kosten für Visa und sonstige Reisepapiere; Aufwendungen für Versicherung, Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Aufwendungen für Porto, Telefon, Telegramme; Aufwendungen für Garagen, Pa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Kosten der Fortbildung in einem ausgeübten Beruf sind (im Gegensatz zu Ausbildungskosten für einen nicht ausgeübten Beruf) Werbungskosten, da sie mit einer existierenden Einkunftsquelle sachlich zusammenhängen. Bis Vz 2003 waren Aufwendungen des Stpfl. für seine Berufsausbildung oder seine Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf durch § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG konstitutiv ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.2 Begriff der Werbungskosten (Veranlassungsprinzip)

Rz. 11 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach BFH v. 28.11.1977, GrS 2-3/77, BStBl II 1978, 105 ist dieser Begriff in Anlehnung an § 4 Abs. 4 EStG so auszulegen, dass Werbungskosten alle Aufwendungen sind, die durch die auf die Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit (Beruf) veranlasst sind. Dieser Begr...mehr

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ABC der Werbungskosten / Sprachkurse

Literatur: Beiser, DB 2007, 1720; Geserich, NWB 2011, 1760 Aufwendungen für Sprachkurse können grundsätzlich Fortbildungskosten (zum Begriff vgl. "Fortbildung") und damit Werbungskosten sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufwendungen objektiv durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlasst sind.[1] Zuvor war eine ins Gewicht fallende private Mitveranlassung schädlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufssportler

Zu den Kosten eines Sportunfalls bei einem Berufssportler vgl. "Berufskrankheit". Aufwendungen eines Profifußballspielers für ein Pay-TV-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen ­Personal Trainer sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Aufwendungen eines Sportlers, die nicht mit Blick auf die Sicherung einer Erwerbsgrundlage für die Existenz, sondern aus persönliche...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fahrtkosten

Literatur: Giloy, BB 1981, 1886; Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1889; Bergkemper, FR 2013, 1017 Fahrtkosten können als Kosten einer Auswärtstätigkeit zu den Werbungskosten gehören (Rz. 244 "Auswärtstätigkeit"). Es sind dies die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Stpfl. durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.8 Übernachtungskosten, § 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG

Rz. 220a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird die Abziehbarkeit der beruflich veranlassten Unterkunftskosten während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (Auswärtstätigkeit), in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG ab Vz 2014 gesetzlich geregelt. Es können die tatsächlichen (notwendigen) Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Insoweit könn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.2 Einordnung der Mobilitätskosten

Rz. 112b Zweifel an der Absetzbarkeit der Wegeaufwendungen, die hieraus fließen könnten, beseitigt das Gesetz in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wonach diese Aufwendungen grundsätzlich beruflich veranlasst und daher Werbungskosten sind. Die gesetzliche Regelung erweitert somit den Begriff der Werbungskosten insoweit und stellt eine gesetzliche Ausnahme vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.4 Sonderregelung für Behinderte (§ 9 Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 149 Die Einschränkung des Ansatzes der Werbungskosten auf die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG gilt nicht bei bestimmten Behinderten; der Stpfl. kann aber nur einheitlich entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen.[1] Die Voraussetzungen der Behinderung mit mindestens 70 % oder mindestens 50 % bei erheblicher Beeinträchtig...mehr

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ABC der Werbungskosten / Veräußerung der Einkunftsquelle

Nicht mit stpfl. Einnahmen in Zusammenhang stehen Aufwendungen, die ganz oder überwiegend durch die Veräußerung der Einkunftsquelle (Mietshaus, Kapitalvermögen) verursacht sind, da Veräußerungsgewinne im Bereich der Überschusseinkünfte nicht steuerbar sind.[1] Durch diese Aufwendungen wird eine Einkunftsquelle des Stpfl. beseitigt, sie dienen daher nicht dem Erwerb, der Sich...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vermietung und Verpachtung

Literatur: Bippus, BB 1993, 407; Spindler, DStZ 1999, 706; Risthaus, DB 2000, 293; Söffing, Stbg 2005, 112; Paus, EStB 2018, 252; Paus, EStB 2018, 220; Günther, EStB 2018, 187; Schmitz-Herscheidt, NWB 2018, 1556 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden 4 Gruppen von Werbungskosten den Schwerpunkt: Schuldzinsen gem § 9 S. 2 Nr. 1 EStG (§ 21 EStG Rz. 191ff.), Steu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fluglizenz

Kosten des Erwerbs einer Fluglizenz und damit der Ausbildung zum Piloten sind Ausbildungskosten, wenn es sich um eine erstmalige Berufsausbildung handelt (§ 9 Abs. 6 EStG). Sie sind dagegen Werbungskosten, wenn der Stpfl. bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und er entweder eine höhere Qualifikation oder einen neuen Beruf anstrebt. Aufwendungen für den Erwerb ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 5 Typisierung und Pauschsätze

Rz. 72 Werbungskosten fallen, vor allem bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, häufig in gleicher Art und vergleichbarer Höhe bei einer Vielzahl von Stpfl. an. Eine Prüfung jedes Einzelfalls wäre dann wegen der Vielzahl der Fälle sehr arbeitsaufwändig und wird von der Verwaltung als unnötige Arbeitsbelastung empfunden, da die Gleichartigkeit der Sachverhalte ein...mehr

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ABC der Werbungskosten / Sicherheitsaufwendungen

Liegen keine mit dem Beruf des Arbeitnehmers zusammenhängenden Gefährdungen vor, können Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Vermögen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden.[1] Die berufliche Veranlassung vermischt sich untrennbar mit dem privaten Sicherheitsbedürfnis des Ar...mehr

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ABC der Werbungskosten / Gerichtskosten

Literatur: Kuhlmann, DB 1985, 1613; Müller, DStZ 1999, 50; Degel/Haase, DStR 2005, 1260; Gehm, EStB 2015, 30 Für die Prozess- und Rechtsanwaltskosten besteht dagegen kein ausdrückliches gesetzliches Abzugsverbot. Eine unterschiedliche Behandlung gegenüber den Geldstrafen und Geldbußen ist auch gerechtfertigt, weil Prozess- und Rechtsanwaltskosten kein Unwerturteil enthalten ...mehr