Keine Werbungskosten sind fiktive oder ersparte Aufwendungen. Werbungskosten können immer nur tatsächliche Minderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sein, nicht solche, die eingetreten wären, wenn der Stpfl. sich anders verhalten hätte.[1] Keine Werbungskosten können daher aus "Einlagen" von Vermögensgegenständen in den beruflichen Bereich resultieren[2], da hierin kein Abfluss von Geldmitteln liegt. Daher sind auch Eigenleistungen keine Werbungskosten.[3]
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