Bei Dienstreisen können Mehraufwendungen als Reisekosten (vgl. "Reisekosten") entstehen, die als Werbungskosten abziehbar sind:

  • Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"),
  • Fahrtkosten (vgl. "Fahrtkosten"),
  • Reisenebenkosten (vgl. "Reisenebenkosten"),
  • Übernachtungskosten (vgl. "Übernachtungskosten").

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