Bei Dienstreisen können Mehraufwendungen als Reisekosten (vgl. "Reisekosten") entstehen, die als Werbungskosten abziehbar sind:
- Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"),
- Fahrtkosten (vgl. "Fahrtkosten"),
- Reisenebenkosten (vgl. "Reisenebenkosten"),
- Übernachtungskosten (vgl. "Übernachtungskosten").
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