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Kindergeld


Modellfigur auf Steuererklärung und Kinderbetreuungskosten
Modellfigur auf Steuererklärung und Kinderbetreuungskosten
BFH

Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten

Sind zu Beginn eines Monats nur Kindergeldberechtigte vorhanden, die das Kind nicht in ihren Haushalt aufgenommen haben, bleiben diese gegenüber einem im Laufe des Monats hinzutretenden weiteren Anspruchsberechtigten auch dann vorrangig kindergeldberechtigt, wenn der hinzugetretene Kindergeldberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Der durch die Haushaltsaufnahme bewirkte Vorrang kann erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.






Zertifikat Abschluss MBA Graduation Bachelor Master Studium
Zertifikat Abschluss MBA Graduation Bachelor Master Studium
BFH

Studentenjob kann Kindergeld verhindern

Eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten bestehende einheitliche Erstausbildung liegt nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen. Dieser ist nur gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung, also z. B. das Masterstudium zum nächstmöglichen Termin aufnimmt. An einem engen zeitlichen Zusammenhang fehlt es daher, wenn das Kind dazwischen einen Freiwilligendienst absolviert, statt die Ausbildung sogleich fortzusetzen.
































Ärztin
Ärztin
FG Kommentierung

Facharztweiterbildung gehört nicht zu einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung

Das Niedersächsische FG entschied, dass eine im Anschluss an ein Medizinstudium absolvierte Facharztweiterbildung eine Zweitausbildung ist. Da die Berufsausübung während der Weiterbildung bereits im Vordergrund steht, kann nach Gerichtsmeinung keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung angenommen werden, sodass ein Kindergeldanspruch ausscheidet. Jetzt muss der BFH entscheiden.









Universität Aula junge Leute Studenten
Universität Aula junge Leute Studenten
BFH Kommentierung

Kein Kindergeld für Finanzbeamtin bei nebenberuflichem Studium der Rechtswissenschaften

Für die Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist das Berufsziel des Kindes nur im Rahmen des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten zu würdigen. Für die Frage, ob die Berufstätigkeit oder die Ausbildung im Vordergrund steht, kommt dem Berufsziel keine weitere Bedeutung zu.