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Kindergeld






























FG Kommentierung

Facharztweiterbildung gehört nicht zu einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung

Das Niedersächsische FG entschied, dass eine im Anschluss an ein Medizinstudium absolvierte Facharztweiterbildung eine Zweitausbildung ist. Da die Berufsausübung während der Weiterbildung bereits im Vordergrund steht, kann nach Gerichtsmeinung keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung angenommen werden, sodass ein Kindergeldanspruch ausscheidet. Jetzt muss der BFH entscheiden.










BFH Kommentierung

Kein Kindergeld für Finanzbeamtin bei nebenberuflichem Studium der Rechtswissenschaften

Für die Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist das Berufsziel des Kindes nur im Rahmen des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten zu würdigen. Für die Frage, ob die Berufstätigkeit oder die Ausbildung im Vordergrund steht, kommt dem Berufsziel keine weitere Bedeutung zu.











BFH Kommentierung

Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt

Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. Allein daraus, dass der Sozialleistungsträger den Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.