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Kindergeld





Arbeitsunfähigkeit

Ausnahmsweise auch Kindergeld für ein nicht arbeitsuchendes Kind?

Der Kampf um das Kindergeld ist manchmal kompliziert:  Anspruch hat ein noch nicht 21 Jahre altes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG auch, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, aber bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist. Ist aber für den Kindergeldanspruch auch dann eine Meldung als arbeitsuchend erforderlich, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung (vorübergehend) arbeitsunfähig ist?


Praxis-Tipp

Kindergeld für ein nicht arbeitsuchend gemeldetes Kind

Ein noch nicht 21 Jahre altes Kind ist nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit im Inland als arbeitsuchend gemeldet ist. Fraglich ist, ob für den Kindergeldanspruch eine Meldung als Arbeitsuchender auch dann zwingend erforderlich ist, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung (vorübergehend) arbeitsunfähig ist.  

















BFH Kommentierung

Erstmalige Ausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

Wird ein Kind nach Abschluss seiner Schulausbildung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und zum Feldwebelanwärter zugelassen, ist seine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit Bestehen der Feldwebelprüfung abgeschlossen. Die nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung in der Bundeswehr üblichen Verwendungslehrgänge im Rahmen der Tätigkeit als Zeitsoldat machen das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis.