Erhöhung des Gegenstandswertes um den Kindergeld-Jahreswert

Die Familienkasse lehnte zunächst einen Kindergeldantrag der Antragstellerin für deren Tochter ab, setzte dann jedoch im Einspruchsverfahren Kindergeld für vier Monate rückwirkend sowie für laufende Zeiträume fest. Darüber hinaus regelte sie, dass die Kosten des Einspruchsverfahrens dem Grunde nach übernommen werden. Die Antragstellerin, die bereits im Einspruchsverfahren anwaltlich vertreten worden war, machte daraufhin Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 2.994 EUR (16 Monate à 184 EUR) geltend. Die Familienkasse gewährte lediglich Kosten auf Grundlage eines Mindestwerts von 1.000 EUR, da der tatsächliche Gegenstandswert von 736 EUR (4 Monate à 884 EUR) niedriger sei.
Das Gericht gewährte der Antragstellerin die von ihr zur Durchführung des Klageverfahrens begehrte Prozesskostenhilfe. Nach der gebotenen summarischen Prüfung stehe ihr eine Kostenerstattung in beantragter Höhe zu. Der maßgebliche Gegenstandswert richte sich grundsätzlich nach dem für Gerichtskosten anzuwendenden Streitwert. Dieser sei nach der zum 16. 7.2014 eingeführten Regelung in § 52 Abs. 3 Satz 3 GKG um den einfachen Jahresbetrag des Kindergeldes zu erhöhen, wenn nicht nur über einen Kindergeldanspruch für die Vergangenheit entschieden wurde, sondern auch eine laufende Kindergeldfestsetzung beantragt worden war.
FG Münster, Beschluss v. 19.2.2015, 4 K 4115/14 Kg (PKH)
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
840
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
597
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
569
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
554
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
546
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
501
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
459
-
Teil 1 - Grundsätze
377
-
Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil zum Solidaritätszuschlag an
352
-
Anschrift in Rechnungen
326
-
Kindergeldanspruch bei Entsendung ins Ausland
25.03.2025
-
Geburt des Kindes im Drittausland
25.03.2025
-
Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer
24.03.2025
-
Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
24.03.2025
-
Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG
21.03.2025
-
Alle am 20.3.2025 veröffentlichten Entscheidungen
20.03.2025
-
Aufwand aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage
19.03.2025
-
Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung
18.03.2025
-
Berechnung der Beteiligungsquote bei Personengesellschaften
18.03.2025
-
Keine Gewerbesteuerpflicht für kreative Tattoos
18.03.2025