Entscheidung über Grund- und Kinderfreibetrag bis Ende März
Wie bereits bekannt, müsste der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende in zwei Stufen bis 2016 um insgesamt 298 Euro auf 8652 Euro im Jahr angehoben werden. Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. Im laufenden Jahr müsste der Grundfreibetrag von derzeit 8354 Euro um 118 auf zunächst 8472 Euro erhöht werden. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung um 180 Euro fällig.
Der Kinderfreibetrag ist eigentlich schon seit 2014 um 72 Euro zu niedrig. Er hätte auf 4440 Euro steigen müssen. Nach dem aktuellen Bericht muss der steuerliche Kinderfreibetrag 2015 auf 4512 Euro steigen. Das wären die längst fälligen 72 Euro sowie weitere 72 Euro. 2016 wäre eine weitere Anhebung auf 4608 Euro geboten.
Über die Höhe der Freibeträge entscheidet der Gesetzgeber. Im Bericht heißt es: «Abschließend wird festgehalten, dass die Bundesregierung den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern in den Jahren 2015 und 2016 genügen wird.» Bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder um 72 Euro müsste das Kindergeld um fast 2 Euro im Monat für jedes Kind steigen.
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