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Kindergeld



























Steueränderungen 2019 für Arbeitnehmer

Der Bundesrat hat zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die größtenteils ab 2019 in Kraft treten. Neben dem "Jahressteuergesetz 2018", dem rund 10 Milliarden starken Paket zu Entlastung von Familien wird der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die sog. Kalte Progression weiter abgebaut.

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BFH Pressemitteilung

Kindergeldanspruch eines Gewerbetreibenden bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht

Bei Gewerbetreibenden, die ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nur monatsweise tätig sind und antragsgemäß als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, besteht der Anspruch auf Kindergeld für die Monate, in denen sie ihre inländische Tätigkeit ausüben. Dabei kommt es für die gebotene monatsweise Betrachtung nicht auf den Zufluss von Einnahmen an.








FG Kommentierung

Beibehalten eines Wohnsitzes im Inland als Voraussetzung für Kindergeldanspruch

Nach der Lebenserfahrung spricht es für die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes i. S. d. § 8 AO, wenn jemand ein angemietetes Einfamilienhaus, das er zusammen mit Lebensgefährtin und gemeinsamem Kind vor und nach einem beruflich veranlassten, auf drei Jahre befristeten Auslandsaufenthalt als einzige Wohnung ständig nutzt, und während des Auslandsaufenthalts unter Fortführung der Miet- und Versorgungsverträge unverändert, und in einem ständig nutzungsbereiten Zustand beibehält.