Ausbildungsunterbrechung wegen dauerhafter Erkrankung des Kindes
Aufgrund einer Erkrankung hat die Tochter der Klägerin die Ausbildung bei einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Mode unterbrochen. Da es laut FG Rheinland-Pfalz keine Anhaltspunkten für die Annahme gab, die Tochter der Klägerin habe wegen ihrer Erkrankung die Absicht aufgegeben, die Ausbildung nach der Genesung fortzusetzen, entschied das Gericht, dass weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.2.2018, 2 K 2487/16, veröffentlicht am 14.3.2018
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