Ermessensfehlerhafte Ablehnung einer Stundung

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung ermessensfehlerhaft bei der Ablehnung einer Stundung ist.

Antrag auf Stundung einer Kindergeldrückzahlung

In dem Streitfall ging es um die Stundung einer Kindergeldrückzahlung. Der Antrag auf Stundung wurde abgelehnt. Die Ablehnung, so entschied das FG Baden-Württemberg, war jedoch ermessensfehlerhaft. Die Behörde hat den Sachverhalt nicht einwandfrei und erschöpfend ermittelt. Entscheidungserhebliche Akten wurden nicht hinzugezogen und ausgewertet. Das Gericht entschied deshalb, dass die Ablehnung der Stundung rechtswidrig war. 

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 4.6.2019, 5 K 3830/16, veröffentlicht am 13.11.2019

Schlagworte zum Thema:  Stundung, Kindergeld, Abgabenordnung