Ermessensfehlerhafte Ablehnung einer Stundung
Antrag auf Stundung einer Kindergeldrückzahlung
In dem Streitfall ging es um die Stundung einer Kindergeldrückzahlung. Der Antrag auf Stundung wurde abgelehnt. Die Ablehnung, so entschied das FG Baden-Württemberg, war jedoch ermessensfehlerhaft. Die Behörde hat den Sachverhalt nicht einwandfrei und erschöpfend ermittelt. Entscheidungserhebliche Akten wurden nicht hinzugezogen und ausgewertet. Das Gericht entschied deshalb, dass die Ablehnung der Stundung rechtswidrig war.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 4.6.2019, 5 K 3830/16, veröffentlicht am 13.11.2019
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