Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld an Familienkasse zurückerstatten
Kindergeld wurde für bereits verstorbenen Sohn ausbezahlt
In dem Urteilsfall setzte die Familienkasse zugunsten des Klägers für seinen Sohn Kindergeld fest. Das Kindergeld wurde bis einschließlich Januar 2018 auf das vom Kläger im Kindergeldantrag angegebene Konto seiner Ehefrau ausgezahlt. Allerdings war der Sohn bereits im Juli 2017 verstorben. Deshalb hob die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes ab August 2017 auf.
Vater muss das Kindergeld zurückerstatten
Der Kläger wurde aufgefordert, das für die Zeit von August 2017 bis Januar 2018 bereits gezahlte Kindergeld zu erstatten. Damit war der Kläger nicht einverstanden. Er begründete seinen Einspruch und seine Klage damit, dass das Kindergeld auf das Konto der von ihm getrenntlebenden Ehefrau ausgezahlt worden sei. Hierauf habe er keinen Zugriff. Die Klage hatte keinen Erfolg.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.6.2019, 5 K 1182/19, Meldung v. 26.6.2019
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