Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Grundsicherungsgeld (Einkom... / 4.2 Kindergeld

4.2.1 Zuordnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern Kindergeld für Kinder, die mit ihren Eltern in der Bedarfsgemeinschaft leben, ist als Einkommen dem Kind zuzuordnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Sofern das Kind zusätzliche Einkünfte hat (z. B. Unterhaltszahlungen), ist das den Bedarf des Kindes übersteigende K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Keine Auswirkung der Auszahlungsbeschränkung nach § 70 Abs 1 S 2 EStG auf den Anspruch auf Kindergeld nach § 62 EStG (§ 70 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 69 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Auszahlungsbeschränkung nach § 70 Abs 1 S 2 EStG lässt den materiell-rechtlichen Anspruch auf Kindergeld unberührt, zB in Bezug auf an das Kindergeld anknüpfende Annexleistungen im außersteuerlichen Bereich. Auch die Festsetzung des Kindergeldes bleibt von der Auszahlungsbeschränkung unberührt, BFH v 22.09.2022, III R 21/21, BStBl II 2023...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Kein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 176 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Abzug nach § 33a Abs 1 EStG hat ferner zur Voraussetzung, dass weder der StPfl noch andere Personen (vgl BFH v 19.05.2004, III R 30/02, BStBl II 2004, 943) für die unterhaltene Person einen Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld haben. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person zwar einen Anspruch auf das Kind...mehr

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Teilzeitausbildung / 8 Kindergeld

Für Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das Kindergeld wird in der Regel von den Eltern des in Berufsausbildung befindlichen Kindes bezogen. Seit dem 1.1.2026 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 259 EUR. Kindergeld kann auch bezogen werden für eine Übergangszeit von jeweils 4 Monaten zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld

Rn. 321 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Freibetrag nach § 33a Abs 2 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dem StPfl ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder auf Kindergeld zusteht. Bei den Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG handelt es sich neben dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 1 EStG um den Freibet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pfändung des Anspruchs auf Kindergeld (§ 76 EStG aF)

A. Pfändung (§ 76 S 1 EStG aF) Rn. 61 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Anspruch auf Kindergeld konnte nach § 76 S 1 EStG aF nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, ausführlich dazu s Rn 10. Zusätzliche Pfändungsvoraussetzung war, dass es sich um gesetzliche Unterhaltsansprüche eines Kindes handelte, welches bei der Kindergeldfestsetzung berücksi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die für die Festsetzung von Kindergeld erheblich sind

Rn. 110 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Es muss sich um eine Änderung der für die Kindergeldfestsetzung erheblichen Verhältnisse handeln. Änderungen in den Verhältnissen, die die Auszahlung des Kindergelds betreffen, werden von § 70 Abs 2 EStG nicht erfasst, Wendl in H/H/R, § 70 EStG Rz 13 (05/2024). Die Änderung betrifft dann "anspruchserhebliche" Verhältnisse, wenn die geänderte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzweigung in den Fällen, in denen die Unterhaltsverpflichtung in Höhe eines Betrages besteht, der geringer ist als das zur Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld (§ 74 Abs 1 S 2 EStG nF 2. Alt)

Rn. 30 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 74 Abs 1 S 3 2. Alt EStG liegen die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über die Abzweigung auch dann vor, wenn der Kindergeldberechtigte nur zu Barunterhaltszahlungen verpflichtet ist, die geringer sind als das zur Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Es sind dies insb die Fälle der mangelnden finanziellen Leistungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Alleinstehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteht (§ 24b Abs 1 S 1 EStG)

a) Alleinstehende Steuerpflichtige Rn. 36 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nur alleinstehenden StPfl zu. Welche StPfl als alleinstehend iSd § 24b Abs 1 EStG gelten, regelt § 24b Abs 3 EStG, ausführlich dazu s Rn 131 ff. § 24b EStG findet nur auf unbeschränkt StPfl Anwendung, ausführlich dazu s Rn 106 ff. Auffällig ist, dass der Gesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Pfändung des Zahlkind-Kindergeldes (§ 76 S 2 Nr 1 EStG aF)

Rn. 64 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wurde Kindergeld zu Gunsten eines Zahlkindes gepfändet und waren für den Anspruch auf Kindergeld nur Zahlkinder zu berücksichtigen, bestimmte § 76 S 2 Nr 1 S 1 EStG aF den auf dieses Kind entfallenden Anteil des pfändbaren Kindergeldes mit dem Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Zahlkinder ergab, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung des Kindergelds

Rn. 60 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der Festsetzung des Kindergelds als einer Steuervergütung handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit iSd § 347 Abs 2 AO, sodass der Einspruch (§ 347 Abs 1 S 1 Nr 1 AO) und nachfolgend der Finanzrechtsweg gegeben ist. Ein Verpflichtungsklage ist in den Fällen gegeben, in denen die Familienkasse das Kindergeld nicht antragsgemäß festgeset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

Verwaltungsanweisungen: BZSt v 06.08.2020, BStBl I 2020, 657 (Kinderbonus 2020); BZSt v 30.04.2024, BStBl I 2024, 736 (Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2024)); BZSt v 28.04.2025, BStBl I 2025, 1018 (Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2025)). Ferner s Schrifttum § 62 vor Rn 1. I. Allgemeines A. Überblick über die Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auszahlung des Kindergelds (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Auszahlung des Kindergelds erfolgt seit der Aufhebung des § 72 EStG durch das JStG 2022 (BGBl I 2022, 2294) mWv 01.01.2024 ausschließlich durch die Familienkassen der Agenturen für Arbeit. Rn. 36–59 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH v 19.01.2023, III R 36/21, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes

Schrifttum: Bergkemper, Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung, FR 2000, 136; Huhn, Versagender/aufhebender Kindergeldbescheid oder Nullbescheid: Dauer-VA und Bestandskraft, FR 2000, 114; Tiedchen, Die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden, DStZ 2000, 237; Felix, Korrektur von Kindergeldfestsetzungen. Bestandskraft von VA gem § 70 EStG, FR 2001, 674; Kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds (§ 70 Abs 1 EStG)

A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG) Rn. 26 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH v 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Änderung in den Verhältnissen

Rn. 85 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Verhältnisse iSd § 70 Abs 2 EStG sind sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche – normbezogene – Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes, die sich nach dem Zeitpunkt der Festsetzung geändert haben, V 14.2 S 1 DA-KG 2025; BFH v 25.07.2001, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81; BFH v 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 714; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen

Rn. 187 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Da mit der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen der Rechtsgrund für das gezahlte Kindergeld entfällt, ist dieses gem § 37 Abs 2 AO zu erstatten. Die Einrede der Entreicherung findet keine Anwendung, BFH v 28.03.2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117. Als Leistungsempfänger iSd § 37 Abs 2 AO ist der nach d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pfändung (§ 76 S 1 EStG aF)

Rn. 61 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Anspruch auf Kindergeld konnte nach § 76 S 1 EStG aF nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, ausführlich dazu s Rn 10. Zusätzliche Pfändungsvoraussetzung war, dass es sich um gesetzliche Unterhaltsansprüche eines Kindes handelte, welches bei der Kindergeldfestsetzung berücksichtigt wird. "Berücksichtigt w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die nicht bloß abstrakt, sondern im Einzelfall konkret festzustellende Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten korrespondiert mit der anspruchsbegründenden Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes (vgl § 1602 BGB; BFH v 16.04.2002, VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575; BFH v 17.03.2006, III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285). Der Unterhalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH v 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH v 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum Ans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung, FR 2000, 136; Huhn, Versagender/aufhebender Kindergeldbescheid oder Nullbescheid: Dauer-VA und Bestandskraft, FR 2000, 114; Tiedchen, Die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden, DStZ 2000, 237; Felix, Korrektur von Kindergeldfestsetzungen. Bestandskraft von VA gem § 70 EStG, FR 2001, 674; Kanzler, Die k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wirkung der Abzweigung

Rn. 72 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Abzweigung bewirkt lediglich den Übergang des Anspruchs auf Auszahlung des Kindergeldes auf das Kind oder den Dritten, der Kindergeldanspruch selbst steht hingegen unverändert dem nach den §§ 62–64 EStG Kindergeldberechtigten zu, BFH v 24.08.2001, VI R 83/99, BStBl II 2002, 47. Erfolgt eine Abzweigung, ist der Kindergeldberechtigte nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Meldung des Kindes bei mehreren alleinstehenden Steuerpflichtigen (§ 24b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Ist das Kind bei mehreren alleinstehenden StPfl gemeldet, steht der Entlastungsbetrag für denselben Monat nur einem StPfl zu. Eine Verdoppelung oder eine Aufteilung des Entlastungsbetrags ist auch dann ausgeschlossen, wenn das Kind bei Meldung mit dem Haupt- bzw mit dem Nebenwohnsitz bei beiden Elternteilen gemeldet und annähernd gleichwerti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift enthält die wesentlichen verfahrensrechtlichen Bestimmungen für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG. Dies betrifft die Zuständigkeit für Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds (§ 70 Abs 1 S 1 EStG). Rn. 11 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 70 Abs 1 S 2 und S 3 EStG , die durch Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Pfändung des Zählkindvorteils (§ 76 S 2 Nr 2 EStG aF)

Rn. 71 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Da Kindergeld auch wegen nicht erfüllter Unterhaltsansprüche eines Zählkindes pfändbar war (s Rn 61), mussten diese Kinder bei der Verteilung des durch sie bedingten Erhöhungsbetrages ebenfalls berücksichtigt werden. § 76 S 2 Nr 2 EStG aF bestimmte daher die gleichmäßige Verteilung dieses Zählkindvorteils auf alle Kinder, die bei der Kinderg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift ist durch das JStG 1996 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 (BGBl I 1995, 1959) hat § 70 Abs 3 EStG angefügt, der die Korrektur materieller Fehler der letzten Kindergeldfestsetzung zum Gegenstand hat. Das JStG 1997 (BGBl I 1996, 2049) hat § 70 Abs 2 EStG insoweit geändert, als es die ursprüngliche G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 70 Abs 1 S 1 EStG regelt die Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds durch die Familienkasse. § 70 Abs 1 S 2 EStG enthält eine dem Erhebungsverfahren zuzuordnende Auszahlungsbeschränkung für das festgesetzte Kindergeld. Dieses wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingeg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe des Auszahlungsbetrags (§ 74 Abs 1 S 2 EStG aF)

Rn. 24 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gem § 74 Abs 1 S 2 EStG aF konnte Kindergeld an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zu dem auf diese Kinder entfallenden Anteil iSd § 76 EStG ausgezahlt werden. Damit war die Auszahlung der Höhe nach auf diesen Anteil begrenzt, sie konnte aber auch geringer ausfallen. Diese Sonderregelung, die auch für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verpflichtung des Bundeszentralamts für Steuern zur Übermittlung der in 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8 und 14 AO genannten Daten an die zuständige Familienkasse (§ 69 S 1 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden, § 17 Abs 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich gem § 17 Abs 2 BMG innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Gem § 17 Abs 3 BMG obliegt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Korrektur materieller Fehler der letzten Festsetzung; Korrekturzeitraum (§ 70 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 211 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Regelung betrifft die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen, die von Anfang an objektiv rechtswidrig gewesen sind. Unerheblich ist, ob die rechtswidrige Kindergeldfestsetzung auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder einer unzutreffenden Sachverhaltserkenntnis beruht, vgl V 22.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2025; Weber-grellet in Schmidt, § 70 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Übergangsregelungen des § 78 EStG sollten im Rahmen der Überleitung des Kindergeldes aus dem Sozialrecht (BKGG) in den steuerlichen Familienleistungsausgleich des X. Abschn des EStG (§§ 62ff EStG) einerseits eine reibungslose Fortzahlung des Kindergeldes ab 01.01.1996 durch die Familienkassen und die privaten ArbG sicherstellen ( § 78 Abs ...mehr

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Grundsicherungsgeld (Einkom... / 4.2.1 Zuordnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern

Kindergeld für Kinder, die mit ihren Eltern in der Bedarfsgemeinschaft leben, ist als Einkommen dem Kind zuzuordnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Sofern das Kind zusätzliche Einkünfte hat (z. B. Unterhaltszahlungen), ist das den Bedarf des Kindes übersteigende Kindergeld jedoch den Eltern als Einkommen zuzuordnen.mehr

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Grundsicherungsgeld (Einkom... / 4.2.3 Rückwirkende Erhöhungen

Der Betrag, um den das Kindergeld rückwirkend erhöht wird, wird beim Grundsicherungsgeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Dies geschieht aus Billigkeitsgründen und zur Minimierung des Verwaltungsaufwands.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Berechtigte mit Wohnsitz im Beitrittsgebiet (§ 78 Abs 5 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Ohne zwingende sachliche Rechtfertigung führt § 78 Abs 5 EStG die Regelung des § 44d Abs 2 BKGG aF über den 31.12.1995 hinaus fort, BT-Drs 13/1558, 162. Danach behalten Berechtigte auch ohne Prüfung der Vorrangregelung des § 64 Abs 2 und 3 EStG ihren Kindergeldanspruch, wenn sie für Dezember 1990 für ihre Kinder Kindergeld im Beitrittsgebiet...mehr

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Grundsicherungsgeld (Einkom... / 4.2.2 Zuordnung außerhalb der Bedarfsgemeinschaft der Eltern

Kindergeld für Kinder außerhalb der elterlichen Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich den kindergeldberechtigten Eltern zuzuordnen.[1] Dieses Kindergeld ist jedoch dann nicht mehr den Eltern als Einkommen zuzurechnen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebende volljährige Kind weitergeleitet wird.[2] Ist das volljährige Kind selbst hil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verhältnis zu den Vorschriften über den Familienlasten- und Familienleistungsausgleich

Rn. 78 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Übliche Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung eines Kindes können nach § 33a Abs 1 EStG in den Fällen abgezogen werden, in denen kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, Dies betrifft zB die Fälle, in denen das noch in Berufsausbildung befindliche Kind die durch § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG normierte Altersgrenze von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach BT-Drs 13/1558, 162 gewährt die Vorschrift – wie bereits bisher § 54 Abs 5 SGB I – einen besonderen Pfändungsschutz für das Kindergeld nach dem X. Abschn. Das Kindergeld soll für den Unterhalt des Kindes verfügbar sein, Selder in Brandis/Heuermann, § 76 EStG Rz 1 (02/2025). Das Kindergeld soll nur wegen der gesetzlichen Unterhaltsansprüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 in das EStG eingefügt. Das FamFördG v 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552 hat das zum 01.01.2000 in § 66 Abs 1 S 2 EStG neu eingeführte Kindergeld für behinderte Kinder, die ohne Kostenbeteiligung ihrer Eltern in Heimen oder Einrichtungen untergebracht sind (DM 30 monatlich), für unpfändbar erklärt. Das 2. Fam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift, die inhaltlich den §§ 48, 49 und 50 SGB I entspricht (BT-Drs 13/1558, 162), durchbricht den Grundsatz, dass das Kindergeld an sich an einen der Anspruchsberechtigten iSd §§ 62–64 EStG auszuzahlen ist. Durch die Abzweigung wird erreicht, dass das Kind selbst das Kindergeld erhält oder diejenige Person oder Stelle, die tatsächli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rn. 21 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Grundlage der Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel, den das Kind im Verfahren vor dem Familiengericht (§§ 23a Abs 1 Nr 1, 23b GVG; §§ 111 Nr 8, 231 Abs 1 Nr 1 FamFG erwirken muss (Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 4 (05/2024)). Dieser Titel muss für die hier relevante Pfändung des Kindergeldanspruchs auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsberechtigte Kinder

Rn. 9 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Auszahlungsempfänger nach § 74 Abs 1 S 1 EStG kann nur das Kind des Kindergeldberechtigten sein, für das das Kindergeld nach § 66 Abs 1 EStG festgesetzt worden ist. Die Regelung betrifft in der Praxis überwiegend Kinder, die den elterlichen Haushalt verlassen haben, Wendl in H/H/R, § 74 EStG Rz 9 (05/2024). Voraussetzung für eine Abzweigung i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Entgegen der amtlichen Überschrift "Datenübermittlung an Familienkassen" hat § 69 EStG nach der Ergänzung durch das JStG 2022 in § 69 S 2 EStG auch eine Regelung über die Datenabfrage durch FA beim BZSt zum Gegenstand. Die Übermittlung der in § 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8 und 14 AO genannten Daten durch das BZSt an die zuständige Familienkasse ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Oder es handelt sich um ein Kind iSd § 63 Abs 1 S 1 EStG, das einen Dienst nach § 32 Abs 5 S 1 Nr 1 und 2 EStG leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Abs 5 S 1 Nr 3 EStG ausübt

Rn. 144 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bildet der alleinstehende StPfl eine Haushaltsgemeinschaft nicht nur mit einem Kind, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteht, sondern mit einer weiteren volljährigen Person, für die ihm weder ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG noch Kindergeld zusteht, kann der StPfl den Entlastungsbetrag nur ausnahmsweise be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendl, Kindergeld – Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung, DStR 2015, 913; Avvento, Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung – Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision – Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren, HFR 2016, 914; Steinhauff, Verhältnis von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auszahlung an Dritte, die dem Kind Unterhalt gewähren (§ 74 Abs 1 S 3 EStG nF)

Rn. 40 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Abzweigungsempfänger kann nach § 74 Abs 1 S 3 EStG nF auch ein Dritter sein, der dem Kind Unterhalt gewährt. Erforderlich, aber ausreichend ist die tatsächliche Unterhaltsgewährung durch den Dritten, wobei es unerheblich ist, ob der Unterhalt aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung oder freiwillig gewährt wird, V 33.3 Abs 1 S 2 DA-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 173 Abs 1 Nr 1 und 2 AO (neue Tatsachen oder Beweismittel)

Rn. 283 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Änderungsvorschrift des § 173 Abs 1 Nr 1 AO wird nicht durch § 70 Abs 2 und 3 EStG verdrängt, BFH v 25.07, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81; BFH v 26.07.2001, VI R 163/00, BStBl II 2002, 174. § 173 Abs 1 Nr 1 AO setzt das nachträgliche Bekanntwerden neuer Tatsachen oder Beweismittel voraus, vgl V 17.1.2 und V 17.1.3 DA-KG 2025. Dabei ist au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Berechtigung der Sozialleistungsträger zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

Rn. 115 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Aus dem Antragsrecht, das der jeweilige Sozialleistungsträger wegen seines berechtigten Interesses an der Leistung des Kindergeldes hat (§ 67 Abs 1 S 2 EStG), weil die Abzweigung nach § 74 Abs 1 S 3 EStG nF das Bestehen eines Kindergeldanspruchs voraussetzt, ergibt sich auch die Einspruchs- und Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers gegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufhebung und Änderung der Kindergeldfestsetzung bei Änderung der Verhältnisse (§ 70 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der Korrekturvorschrift des § 70 Abs 2 EStG handelt es sich um eine sonst gesetzlich zugelassene Korrektur iSd § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, vgl BFH v 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 714. Die eigenständige Korrekturvorschrift betrifft nur die Fälle, in denen die ursprünglich rechtmäßige Kindergeldfestsetzung durch eine spätere Änderung...mehr